Rechtsprechung
| BVerwG, 11.05.1992 - 9 B 244.91 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Asylrelevanz einer Bestrafung der Äußerung einer politischen Überzeugung - Asylschutz bei Äußerung oder Betätigung von kritischen und staatsfeindlichen politischen Ansichten in einer durch terroristische Aktivitäten tiefgreifend verunsicherten Situation
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Kassel, 20.06.1984 - I/1 E 8674/83
- VGH Hessen, 13.05.1991 - 12 UE 2213/84
- BVerwG, 11.05.1992 - 9 B 244.91
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86
Tamilen
Auszug aus BVerwG, 11.05.1992 - 9 B 244.91
Zwar ist in dieser Entscheidung - wie die Beschwerde zutreffend vorträgt - unter Bezugnahme auf den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Juli 1989 (BVerfGE 80, 315, 338) ausgeführt, daß die Bestrafung der Äußerung einer politischen Überzeugung dann nicht asylrelevant ist, wenn sie in einer durch terroristische Aktivitäten tiefgreifend verunsicherten Situation derart demonstrativ erfolgt, daß sie von der Öffentlichkeit gerade als Unterstützung des Terrorismus verstanden werden muß. - BVerfG, 20.12.1989 - 2 BvR 958/86
Asylerheblichkeit von Folter - Grenzen des Asylrechts bei terroristischen …
Auszug aus BVerwG, 11.05.1992 - 9 B 244.91
Es hat dies unter Berücksichtigung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Dezember 1989 - BVerfG 2 BvR 958/86 - (BVerfGE 81, 142) nicht als schwere Störung des öffentlichen Friedens und als nicht vergleichbar mit dem Einsatz terroristischer Mittel angesehen, weil die Meinungsbetätigung des Klägers keine Gewalttaten zum Ziele habe. - BVerwG, 18.02.1992 - 9 C 59.91
Bewilligung von Prozeßkostenhilfe für ein Revisionsverfahren - Beiordnung eines …
Auszug aus BVerwG, 11.05.1992 - 9 B 244.91
Die schließlich als grundsätzlich bedeutsam im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO aufgeworfene Rechtsfrage, ob - wie vom Verwaltungsgerichtshof angenommen - die Gerichte auch in den am 1. Januar 1991 anhängigen "Altfällen" gehalten sind, nicht nur über das Asylbegehren, sondern auch über das Vorliegen der Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 AuslG zu entscheiden, ist inzwischen durch das Urteil des Senats vom 18. Februar 1992 - BVerwG 9 C 59.91 - im bejahenden Sinne geklärt worden.
- BVerwG, 25.09.1984 - 9 C 17.84
Asylrecht - Asylbewerber - Politische Verfolgung - Anerkennung - …
Auszug aus BVerwG, 11.05.1992 - 9 B 244.91
In Wahrheit ist das Berufungsgericht auf Seite 19 und Seite 35 seines Urteils unter Anführung der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, z.B. des Urteils vom 25. September 1984 - BVerwG 9 C 17.84 - (BVerwGE 70, 169, 171) [BVerwG 25.09.1984 - 9 C 17/84], ausdrücklich davon ausgegangen, daß ein unverfolgt ausgereister Ausländer nur dann einen Asylanspruch hat, wenn ihm bei verständiger Würdigung aller umstände politische Verfolgung mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit droht. - BVerwG, 23.08.1976 - 3 B 2.76
Übersehen einer einschlägigen Norm; Divergenzentscheidung; …
Auszug aus BVerwG, 11.05.1992 - 9 B 244.91
Daraus ergibt sich kein prinzipieller rechtlicher Auffassungsunterschied zwischen dem Berufungsgericht und dem Bundesverwaltungsgericht, den auszuräumen eine Zulassung der Revision wegen Divergenz dienen soll (vgl. Beschluß vom 23. August 1976 - BVerwG 3 B 2.76 - ). - BVerwG, 14.05.1990 - 9 C 125.86
Anerkennung als Asylberechtigter - Gefahr politischer Verfolgung wegen Betätigung …
Auszug aus BVerwG, 11.05.1992 - 9 B 244.91
Die Beschwerde meint weiter, das Berufungsgericht sei von dem - unveröffentlichten - Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Mai 1990 - BVerwG 9 C 125.86 - abgewichen.
- VGH Hessen, 23.11.1992 - 12 UE 2590/89
Zur Situation der Kurden in der Türkei - Gruppenverfolgung verneint - Möglichkeit …
Eine Bestrafung nach dieser Vorschrift stellt grundsätzlich auch politische Verfolgung dar, da das damit verbundene Verbot praktisch jeder Meinungsäußerung, die die politische und kulturelle Eigenständigkeit der kurdischen Volksgruppe betrifft, unmittelbar auf die Unterdrückung darauf gerichteter Überzeugungen und der geistigen Auseinandersetzung mit diesen Vorstellungen zielt (Ness. VGH, 13.05.1991 - 12 UE 2213/84 -, bestätigt durch BVerwG, 11.05.1992 - 9 B 244.91 -, 19.06.1991 - 12 UE 2596/84 -, bestätigt durch BVerwG, 02.04.1992 -9 B 326.91 -). - VGH Hessen, 17.08.1992 - 12 UE 2244/88
Zur Situation der Kurden in der Türkei
Eine Bestrafung nach dieser Vorschrift stellt grundsätzlich auch politische Verfolgung dar, da das damit verbundene Verbot praktisch jeder Meinungsäußerung, die die politische und kulturelle Eigenständigkeit der kurdischen Volksgruppe betrifft, unmittelbar auf die Unterdrückung darauf gerichteter Überzeugungen und die geistige Auseinandersetzung mit diesen Vorstellungen zielt (Hess. VGH, 13.05.1991 - 12 UE 2213/84 -, bestätigt durch BVerwG, 11.05.1992 - 9 B 244.91 -, 19.06.1991 - 12 UE 2596/84 -, bestätigt durch BVerwG, 02.04.1992 - 9 B 326.91 -). - VGH Baden-Württemberg, 17.07.1992 - A 12 S 1876/90
Asylfolgeantragsverfahren: neue Sachlage durch Kenntnis des Verfolgerstaats von …
In Anbetracht dessen kann die Betätigung des Beigeladenen für die PKK nicht zum Verlust seines Asylanspruchs führen (vgl. hierzu BVerwG, Beschluß vom 11.5.1992 - BVerwG 9 B 244.91 -).
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