Rechtsprechung
| BVerwG, 30.11.1989 - 9 B 253.89 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen des Anspruchs auf Ausstellung eines Vertriebenenausweises - Begriff der deutschen Volkszugehörigkeit - Volkszugehörigkeit des Kindes eines deutschen Volkszugehörigen - Subjektive Hinwendung zum deutschen Volkstum - Teilweise deutsche Abstammung eines ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 12.04.1989 - 11 B 88.647
- BVerwG, 30.11.1989 - 9 B 253.89
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (17)
- BVerwG, 27.05.1970 - VIII C 51.68
Begriff des "deutschen Volkszugehörigen" - Bekenntnis zur deutschen Sprache - …
Auszug aus BVerwG, 30.11.1989 - 9 B 253.89
Darin kann - ähnlich wie bei der Mitgliedschaft in Vereinen, die nur Volksdeutschen offenstanden (vgl. dazu Urteil vom 27. Mai 1970 - BVerwG 8 C 51.68 - Buchholz 412.3 § 1 BVFG Nr. 10), ein Bekenntnis zum deutschen Volkstum liegen.Diesen Ausführungen läßt sich jedoch bereits kein uneingeschränkter Rechtssatz des Inhalts entnehmen, daß es aus Rechtsgründen schlechthin ausgeschlossen sein solle, aus dem im äußeren, im Gesamtverhalten zutage tretenden objektiven Erklärungsinhalt, ausschließlich dem deutschen Volkstum anzugehören, gleichzeitig auch auf ein entsprechendes subjektives Bewußtsein und einen diesbezüglichen Willen zu schließen, wie es in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in anderen Fällen vielfach geschehen ist (vgl. z.B. Urteil vom 26. April 1967 - BVerwG 8 C 30.64 - BVerwGE 26, 344 [BVerwG 26.04.1967 - VIII C 30/64]; Urteil vom 27. Mai 1970 - BVerwG 8 C 51.68 - Buchholz 412.3 § 1 BVFG Nr. 10;… Urteil vom 21. Juni 1988 - BVerwG 9 C 282.86 - Buchholz 412.3 § 1 BVFG Nr. 39, S. 13, 14).
- BVerwG, 02.12.1986 - 9 C 6.86
Deutsche Volkszugehörigkeit - Allgemeine Vertreibungsmaßnahmen - Ethnisch …
Auszug aus BVerwG, 30.11.1989 - 9 B 253.89
Sie rügt zunächst, das angefochtene Urteil weiche mit seiner Auffassung, daß allein der Umstand einer "teilweisen deutschen Abstammung" ein Bestätigungsmerkmal im Sinne des § 6 BVFG darstelle, im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO von dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. Mai 1987 - BVerwG 9 B 82.87 - (Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 50) sowie von den Urteilen vom 21. Juni 1988 - BVerwG 9 C 282.86 - (Buchholz 412.3 § 1 BVFG Nr. 39), vom 23. Februar 1988 - BVerwG 9 C 41.87 - (BVerwGE 79, 73 [BVerwG 23.02.1988 - 9 C 41/87]) und vom 2. Dezember 1986 - BVerwG 9 C 6.86 - (Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 47) ab: "Bei ethnisch gemischten Eltern" lasse sich "eine Indizwirkung in bezug auf das subjektive Bekenntnis des Klägers nicht gründen", sondern könne "die mit der Abstammung verbundene subjektive Hinwendung zum deutschen Volkstum nur durch einen die Familie in dieser Weise prägenden deutschen Elternteil vermittelt werden".Liegt dieser vor, ist - als objektive Bestätigung - vielmehr auch die ethnische Abstammung von nur einem deutschen Elternteil ausreichend, um die Verbindung zum deutschen Volkstum zu verdeutlichen (Urteil vom 2. Dezember 1986 - BVerwG 9 C 6.86 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 47 m.w.N.).
- BVerwG, 21.06.1988 - 9 C 282.86
Volksdeutscher - Vertriebener - Individuelles Vertreibungsgebiet - …
Auszug aus BVerwG, 30.11.1989 - 9 B 253.89
Sie rügt zunächst, das angefochtene Urteil weiche mit seiner Auffassung, daß allein der Umstand einer "teilweisen deutschen Abstammung" ein Bestätigungsmerkmal im Sinne des § 6 BVFG darstelle, im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO von dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. Mai 1987 - BVerwG 9 B 82.87 - (Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 50) sowie von den Urteilen vom 21. Juni 1988 - BVerwG 9 C 282.86 - (Buchholz 412.3 § 1 BVFG Nr. 39), vom 23. Februar 1988 - BVerwG 9 C 41.87 - (BVerwGE 79, 73 [BVerwG 23.02.1988 - 9 C 41/87]) und vom 2. Dezember 1986 - BVerwG 9 C 6.86 - (Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 47) ab: "Bei ethnisch gemischten Eltern" lasse sich "eine Indizwirkung in bezug auf das subjektive Bekenntnis des Klägers nicht gründen", sondern könne "die mit der Abstammung verbundene subjektive Hinwendung zum deutschen Volkstum nur durch einen die Familie in dieser Weise prägenden deutschen Elternteil vermittelt werden".Diesen Ausführungen läßt sich jedoch bereits kein uneingeschränkter Rechtssatz des Inhalts entnehmen, daß es aus Rechtsgründen schlechthin ausgeschlossen sein solle, aus dem im äußeren, im Gesamtverhalten zutage tretenden objektiven Erklärungsinhalt, ausschließlich dem deutschen Volkstum anzugehören, gleichzeitig auch auf ein entsprechendes subjektives Bewußtsein und einen diesbezüglichen Willen zu schließen, wie es in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in anderen Fällen vielfach geschehen ist (vgl. z.B. Urteil vom 26. April 1967 - BVerwG 8 C 30.64 - BVerwGE 26, 344 [BVerwG 26.04.1967 - VIII C 30/64]; Urteil vom 27. Mai 1970 - BVerwG 8 C 51.68 - Buchholz 412.3 § 1 BVFG Nr. 10; Urteil vom 21. Juni 1988 - BVerwG 9 C 282.86 - Buchholz 412.3 § 1 BVFG Nr. 39, S. 13, 14).
- BVerwG, 26.04.1967 - VIII C 30.64
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 30.11.1989 - 9 B 253.89
Das gilt zunächst für die geltend gemachte Abweichung von der Entscheidung vom 26. April 1964 - BVerwG 8 C 30.64 - (BVerwGE 26, 344), in der ausgeführt ist, daß sich derjenige zum deutschen Volkstum bekannt hat, der durch sein Verhalten das Bewußtsein und den Willen, einem bestimmten Volkstum und keinem anderen anzugehören, für Dritte wahrnehmbar verbindlich kundgetan hat.Diesen Ausführungen läßt sich jedoch bereits kein uneingeschränkter Rechtssatz des Inhalts entnehmen, daß es aus Rechtsgründen schlechthin ausgeschlossen sein solle, aus dem im äußeren, im Gesamtverhalten zutage tretenden objektiven Erklärungsinhalt, ausschließlich dem deutschen Volkstum anzugehören, gleichzeitig auch auf ein entsprechendes subjektives Bewußtsein und einen diesbezüglichen Willen zu schließen, wie es in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in anderen Fällen vielfach geschehen ist (vgl. z.B. Urteil vom 26. April 1967 - BVerwG 8 C 30.64 - BVerwGE 26, 344 [BVerwG 26.04.1967 - VIII C 30/64]; Urteil vom 27. Mai 1970 - BVerwG 8 C 51.68 - Buchholz 412.3 § 1 BVFG Nr. 10;… Urteil vom 21. Juni 1988 - BVerwG 9 C 282.86 - Buchholz 412.3 § 1 BVFG Nr. 39, S. 13, 14).
- BVerwG, 08.05.1987 - 9 B 82.87
Angabe der deutschen Volkszugehörigkeit bei einer Volkszählung nach Abschluss der …
Auszug aus BVerwG, 30.11.1989 - 9 B 253.89
Sie rügt zunächst, das angefochtene Urteil weiche mit seiner Auffassung, daß allein der Umstand einer "teilweisen deutschen Abstammung" ein Bestätigungsmerkmal im Sinne des § 6 BVFG darstelle, im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO von dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. Mai 1987 - BVerwG 9 B 82.87 - (Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 50) sowie von den Urteilen vom 21. Juni 1988 - BVerwG 9 C 282.86 - (Buchholz 412.3 § 1 BVFG Nr. 39), vom 23. Februar 1988 - BVerwG 9 C 41.87 - (BVerwGE 79, 73 [BVerwG 23.02.1988 - 9 C 41/87]) und vom 2. Dezember 1986 - BVerwG 9 C 6.86 - (Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 47) ab: "Bei ethnisch gemischten Eltern" lasse sich "eine Indizwirkung in bezug auf das subjektive Bekenntnis des Klägers nicht gründen", sondern könne "die mit der Abstammung verbundene subjektive Hinwendung zum deutschen Volkstum nur durch einen die Familie in dieser Weise prägenden deutschen Elternteil vermittelt werden".Zum ändern bezieht sich die im Beschluß vom 8. Mai 1987 - BVerwG 9 B 82.87 - (…a.a.O.) enthaltene Bemerkung, einer nur teilweisen deutschen Abstammung komme für sich allein keine Bedeutung zu, auf das in § 6 BVFG enthaltene objektive Merkmal der Abstammung in seiner - grundsätzlich gegebenen - Eigenschaft als Indiz für die Ablegung eines subjektiven Bekenntnisses, nicht dagegen auf seine Bestätigungsfunktion für einen sich aus anderen Umständen unmittelbar ergebenden Bekenntnissachverhalt.
- BVerwG, 19.01.1977 - 8 C 22.76
Auszug aus BVerwG, 30.11.1989 - 9 B 253.89
Vielmehr hat es ein Bekenntnis des Klägers zum deutschen Volkstum unmittelbar aufgrund eines seiner Ansicht nach vom Kläger in Temeschburg gezeigten schlüssigen Gesamtverhaltens als gegeben angesehen, das nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts einen Bekenntnissachverhalt darstellen kann (Urteil vom 23. November 1972 - BVerwG 3 C 161.69 - BVerwGE 41 [BVerwG 19.10.1955 - V C 259/54]; Urteil vom 19. Januar 1977 - BVerwG 8 C 22.76 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 34).Entgegen der Ansicht der Beschwerde läßt sich auch keine Abweichung des angefochtenen Urteils von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Januar 1977 - BVerwG 8 C 22.76 - (Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 34) feststellen.
- BVerfG, 16.12.1981 - 1 BvR 898/79
Bekenntnis zum deutschen Volkstum
Auszug aus BVerwG, 30.11.1989 - 9 B 253.89
Sollte ihnen indessen eine entgegengesetzte Auffassung zugrunde liegen, wäre diese im Hinblick auf die neuere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts überholt, nach der auch aus objektiven Umständen, insbesondere den in § 6 BVFG enthaltenen Bestätigungsmerkmalen und dem "gesamten Lebensstil" des Betroffenen, auf ein Bekenntnis zum deutschen Volkstum und damit auch auf dessen subjektive Seite geschlossen werden kann (vgl. z.B. Urteil vom 15. Juli 1986 - BVerwG 9 C 9.86 - BVerwGE 74, 336 [BVerwG 15.07.1986 - 9 C 9/86] sowie BVerfGE 59, 128 ). - BVerwG, 15.07.1986 - 9 C 9.86
Vertriebene - Vermögensschäden - Aussiedler - Deutsche Volkszugehörigkeit - …
Auszug aus BVerwG, 30.11.1989 - 9 B 253.89
Sollte ihnen indessen eine entgegengesetzte Auffassung zugrunde liegen, wäre diese im Hinblick auf die neuere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts überholt, nach der auch aus objektiven Umständen, insbesondere den in § 6 BVFG enthaltenen Bestätigungsmerkmalen und dem "gesamten Lebensstil" des Betroffenen, auf ein Bekenntnis zum deutschen Volkstum und damit auch auf dessen subjektive Seite geschlossen werden kann (vgl. z.B. Urteil vom 15. Juli 1986 - BVerwG 9 C 9.86 - BVerwGE 74, 336 [BVerwG 15.07.1986 - 9 C 9/86] sowie BVerfGE 59, 128 ). - BVerwG, 02.02.1984 - 6 C 134.81
Beweiswürdigung - Unvollständiger Sachverhalt - Unrichtiger Sachverhalt - …
Auszug aus BVerwG, 30.11.1989 - 9 B 253.89
Zwar kann eine Verletzung des § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO, nach der das Gericht nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung zu entscheiden hat, auch dann vorliegen, wenn das Gericht bei seiner Beweiswürdigung von einem zweifelsfrei unrichtigen Sachverhalt ausgeht, zu dem auch der Inhalt einer Zeugenaussage gehört (Urteil vom 2. Februar 1984 - BVerwG 6 C 134.81 - BVerwGE 68, 338). - BVerwG, 23.02.1988 - 9 C 41.87
Vertriebene - Deutsche Volkszugehörigkeit - Frühgeborener - Ethnisch gemischte …
Auszug aus BVerwG, 30.11.1989 - 9 B 253.89
Sie rügt zunächst, das angefochtene Urteil weiche mit seiner Auffassung, daß allein der Umstand einer "teilweisen deutschen Abstammung" ein Bestätigungsmerkmal im Sinne des § 6 BVFG darstelle, im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO von dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. Mai 1987 - BVerwG 9 B 82.87 - (Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 50) sowie von den Urteilen vom 21. Juni 1988 - BVerwG 9 C 282.86 - (Buchholz 412.3 § 1 BVFG Nr. 39), vom 23. Februar 1988 - BVerwG 9 C 41.87 - (BVerwGE 79, 73 [BVerwG 23.02.1988 - 9 C 41/87]) und vom 2. Dezember 1986 - BVerwG 9 C 6.86 - (Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 47) ab: "Bei ethnisch gemischten Eltern" lasse sich "eine Indizwirkung in bezug auf das subjektive Bekenntnis des Klägers nicht gründen", sondern könne "die mit der Abstammung verbundene subjektive Hinwendung zum deutschen Volkstum nur durch einen die Familie in dieser Weise prägenden deutschen Elternteil vermittelt werden". - BVerwG, 31.01.1989 - 9 C 78.87
Minderjähriger - Volkszugehörigkeit - Bekenntnislage - Deutsches Volkstum - …
- BVerwG, 23.11.1972 - III C 161.69
Anspruch eines Juden auf Feststellung eines verfolgungsbedingten Verlustes von …
- BVerwG, 26.08.1980 - 3 B 15.80
Unterlassene Durchführung eines Beweisbeschlusses - Erwerbs von …
- BVerwG, 31.01.1989 - 9 C 68.87
Das subjektive Bekenntnis zum deutschen Volkstum - Rechtsfolgen einer …
- BVerwG, 30.05.1973 - VIII C 5.72
Anspruch auf Erteilung des Vertriebenenausweises A - Deutsche Volkszugehörigkeit …
- BVerwG, 19.10.1955 - V C 259.54
Keine Unvereinbarkeit von Amt und Mandat: Bürgermeister - Bundestagsabgeordneter …
- BVerwG, 27.09.1973 - VIII B 57.73
- BVerwG, 29.08.1995 - 9 C 391.94
Vertriebene - Volkstum - Bekenntnis - Beruflicher Nachteil - Erklärung - …
Das gilt jedoch nicht schlechthin, sondern nur dann, wenn sich keine Anhaltspunkte für andere Beweggründe aufdrängen (Beschluß vom 30. November 1989 - BVerwG 9 B 253.89 - Beschluß vom 27. Mai 1992 - BVerwG 9 B 345.91 - Beschluß vom 30. Juni 1992 - BVerwG 9 B 32.92 - Urteil vom 16. Februar 1993 - BVerwG 9 C 25.92 - BVerwGE 92, 70). - BVerwG, 16.02.1993 - 9 C 25.92
Deutsche Staatsangehörigkeit - Verlassen des Vertreibungsgebietes
Wie der Senat im Beschluß vom 30. November 1989 - BVerwG 9 B 253.89 - klargestellt hat, kann zwar aus einem Verhalten, das sich nach seinem äußeren Erklärungsinhalt als Bekenntnis zum deutschen Volkstum darstellt, in der Regel gleichzeitig auch auf die subjektive Seite des Bekenntnisses geschlossen werden. - BVerwG, 03.06.1992 - 9 B 1.92
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Verletzung der gerichtlichen …
Schließlich greift auch die Rüge nicht durch, das Berufungsgericht sei von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Juli 1986 - BVerwG 9 C 9.86 - (BVerwGE 74, 336 [BVerwG 15.07.1986 - 9 C 9/86]) und vom 15. Juli 1986 - BVerwG 9 C 8.86 - (Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 45) sowie von dem Beschluß vom 30. November 1989 - BVerwG 9 B 253.89 - abgewichen. - BVerwG, 30.01.2002 - 1 B 250.01
Berücksichtigung der Bekenntnislage der Eltern für die Frage der deutschen …
Die Beschwerde bezieht sich auf einen Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. November 1989 - BVerwG 9 B 253.89 -, aus dem sich ergebe, dass es für die Frage der deutschen Volkszugehörigkeit nicht auf die Bekenntnislage der Eltern ankomme, wenn der Betreffende zum maßgeblichen Zeitpunkt 20 oder 21 Jahre alt gewesen sei.
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