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Rechtsprechung
   BVerwG, 03.08.1988 - 9 B 257.88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,1253
BVerwG, 03.08.1988 - 9 B 257.88 (https://dejure.org/1988,1253)
BVerwG, Entscheidung vom 03.08.1988 - 9 B 257.88 (https://dejure.org/1988,1253)
BVerwG, Entscheidung vom 03. August 1988 - 9 B 257.88 (https://dejure.org/1988,1253)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Häftlingshilferecht - Beweisnotstand - Verwaltungsstreitverfahren - Materielle Beweislast - Anspruchsbegründende Tatsache - Überzeugungsbildung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1990, 165
 
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Wird zitiert von ... (64)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 16.04.1985 - 9 C 109.84

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Asylstreitsache - Politische Verfolgung - …

    Auszug aus BVerwG, 03.08.1988 - 9 B 257.88
    Das hat das Bundesverwaltungsgericht für die Rechtsgebiete des Vertriebenenrechts und des Asylrechts wiederholt entschieden (vgl. z.B. Urteil vom 20. Januar 1987 - BVerwG 9 C 90.86 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 49; Urteil vom 16. April 1985 - BVerwG 9 C 109.84 - BVerwGE 71, 180).
  • BVerwG, 20.01.1987 - 9 C 90.86

    Deutsche Volkszugehörigkeit - Abstammung von deutschen Eltern - Deutsche …

    Auszug aus BVerwG, 03.08.1988 - 9 B 257.88
    Das hat das Bundesverwaltungsgericht für die Rechtsgebiete des Vertriebenenrechts und des Asylrechts wiederholt entschieden (vgl. z.B. Urteil vom 20. Januar 1987 - BVerwG 9 C 90.86 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 49; Urteil vom 16. April 1985 - BVerwG 9 C 109.84 - BVerwGE 71, 180).
  • BVerwG, 27.01.1956 - II C 40.54

    Feststellung, dass tatsächlich eine enge Verbindung zum Nationalsozialismus …

    Auszug aus BVerwG, 03.08.1988 - 9 B 257.88
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gibt es auch im Verwaltungsstreitverfahren eine - materielle - Beweislast des Inhalts, daß ein Beteiligter die Folgen der Ungewißheit hinsichtlich einer anspruchsbegründenden Tatsache gegen sich gelten lassen muß, wenn sie das Gericht trotz erschöpfender Ermittlungen von Amts wegen nicht zu beseitigen vermag (so bereits Urteil vom 27. Januar 1956 - BVerwG 2 C 40.54 - BVerwGE 3, 110, 115).
  • BVerwG, 11.06.1981 - 8 B 176.81

    Deutsche Volkszugehörigkeit als Voraussetzung für die Erteilung eines …

    Auszug aus BVerwG, 03.08.1988 - 9 B 257.88
    Weiterhin ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, daß dort, wo nicht Ausnahmen zugelassen sind, eine anspruchsbegründende Tatsache nur festgestellt werden darf, wenn die entscheidende Stelle die Überzeugung gewonnen hat, daß sie vorliegt (vgl. z.B. Beschluß vom 11. Juni 1981 - BVerwG 8 B 176.81 - Buchholz 412.3 § 1 BVFG Nr. 26).
  • BAG, 24.01.2007 - 4 AZR 629/06

    Lehrereingruppierung - "Beförderungsanspruch" - Rechtsschutz gegen dienstliche …

    Bei Leistungsklagen einschließlich der Verpflichtungsklagen gehen daher, soweit solche Klagen nicht zur Abwehr hoheitlicher Eingriffe dienen, Zweifel zu Lasten der klagenden Partei, wenn die Voraussetzungen für das Bestehen des Anspruchs nicht zur Überzeugung des Gerichts festgestellt werden können (BVerwG 3. August 1988 - BVerwG 9 B 257.88 - NVwZ-RR 1990, 165; 1. November 1993 - BVerwG 7 B 190.93 - ZIP 1993, 1907, 1908;… Kopp/Schenke VwGO 14. Aufl. § 108 Rn. 13 ff.;… Eyermann/Geiger VwGO 12. Aufl. § 86 Rn. 2a, jeweils mwN).
  • BVerwG, 17.07.2003 - 4 B 55.03

    Wie laut dürfen Live-Musik-Veranstaltungen sein?

    Die Unerweislichkeit von Tatsachen, aus denen ein Beteiligter ihm günstige Rechtsfolgen herleitet, geht grundsätzlich zu seinen Lasten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 1. November 1993 - BVerwG 7 B 190.93 - NJW 1994, 468; Beschluss vom 3. August 1988 - BVerwG 9 B 257.88 - Buchholz 412.6 § 1 HHG Nr. 28; Beschluss vom 19. Februar 1988 - BVerwG 4 B 33.88 - im Anschluss an das Urteil vom 23. Februar 1979 - BVerwG 4 C 86.76 - Buchholz 406.16 Nr. 13 = BRS 35 Nr. 206 m.w.N.).
  • BGH, 23.11.2015 - NotZ(Brfg) 2/15

    Notarstellenbesetzungsverfahren: Erfüllung der allgemeinen Erfahrungszeit im …

    Erst wenn hinsichtlich einer erheblichen Tatsache eine Ungewissheit bleibt, die das Gericht trotz Ausschöpfens aller in Betracht kommenden Ermittlungen von Amts wegen, auch bei Berücksichtigung eines etwaigen unverschuldeten Beweisnotstands eines Beteiligten, nicht zu beseitigen vermag, greifen die Grundsätze der materiellen Beweislast ein (vgl. BVerwG, BVerwGE 114, 75 = ZOV 2001, 198; BVerwG Buchholz 412.6 § 1 HHG Nr. 28 = NVwZ-RR 1990, 165).
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