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Rechtsprechung
   BVerwG, 07.06.2000 - 9 B 262.00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,14849
BVerwG, 07.06.2000 - 9 B 262.00 (https://dejure.org/2000,14849)
BVerwG, Entscheidung vom 07.06.2000 - 9 B 262.00 (https://dejure.org/2000,14849)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Juni 2000 - 9 B 262.00 (https://dejure.org/2000,14849)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.02.2018 - 2 L 45/16

    Ausländerrecht: Aufenthaltserlaubnis für einen abgelehnten Asylbewerber bei …

    Ist das angegriffene Urteil auf voneinander unabhängige und damit den Urteilsausspruch selbständig tragende rechtliche Erwägungen gestützt, so setzt der Erfolg des Zulassungsantrages voraus, dass sämtliche Begründungsteile je für sich die Zulassung rechtfertigen; liegt für den anderen Begründungsteil kein Zulassungsgrund vor, muss die Zulassung daran scheitern, dass die angegriffene Begründung hinweggedacht werden kann, ohne dass sich am Ausgang des Rechtsmittelverfahrens etwas ändert (vgl. zur Zulassung der Revision: BVerwG, Beschl. v. 07.06.2000 - 9 B 262/00 -, juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.07.2012 - 2 L 94/11

    Baugenehmigung für Windfang - überbaubare Grundstücksfläche - Verstoß gegen gegen …

    Ist das angegriffene Urteil auf voneinander unabhängige und damit den Urteilsausspruch selbständig tragende rechtliche Erwägungen gestützt, so setzt der Erfolg des Zulassungsantrags voraus, dass sämtliche Begründungsteile je für sich die Zulassung rechtfertigen; liegt für den anderen Begründungsteil kein Zulassungsgrund vor, muss die Zulassung daran scheitern, dass die angegriffene Begründung hinweggedacht werden kann, ohne dass sich am Ausgang des Rechtsmittelverfahrens etwas ändert (vgl. zur Zulassung der Revision: BVerwG, Beschl. v. 07.06.2000 - 9 B 262/00 -, Juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.04.2012 - 2 L 46/11

    Bauaufsichtliches Einschreiten; Aufschüttungen; Ablehnung von Beweisanträgen

    Ist das angegriffene Urteil auf voneinander unabhängige und damit den Urteilsausspruch selbstständig tragende rechtliche Erwägungen gestützt, so setzt der Erfolg des Zulassungsantrags voraus, dass sämtliche Begründungsteile je für sich die Zulassung rechtfertigen; liegt für den anderen Begründungsteil kein Zulassungsgrund vor, muss die Zulassung daran scheitern, dass die angegriffene Begründung hinweggedacht werden kann, ohne dass sich am Ausgang des Rechtsmittelverfahrens etwas ändert (vgl. zur Zulassung der Revision: BVerwG, Beschl. v. 07.06.2000 - 9 B 262/00 -, Juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.01.2018 - 2 L 110/15

    Verbandsklage gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung von Windenergieanlagen

    Ist das angegriffene Urteil auf voneinander unabhängige und damit den Urteilsausspruch selbständig tragende rechtliche Erwägungen gestützt, so setzt der Erfolg des Zulassungsantrages voraus, dass sämtliche Begründungsteile je für sich die Zulassung rechtfertigen; liegt für den anderen Begründungsteil kein Zulassungsgrund vor, muss die Zulassung daran scheitern, dass die angegriffene Begründung hinweggedacht werden kann, ohne dass sich am Ausgang des Rechtsmittelverfahrens etwas ändert (vgl. zur Zulassung der Revision: BVerwG, Beschl. v. 07.06.2000 - 9 B 262/00.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.02.2014 - 2 L 6/13

    Verbrauchermarkt im allgemeinen Wohngebiet

    Ist das angegriffene Urteil auf voneinander unabhängige und damit den Urteilsausspruch selbständig tragende rechtliche Erwägungen gestützt, so setzt der Erfolg des Zulassungsantrags voraus, dass sämtliche Begründungsteile je für sich die Zulassung rechtfertigen; liegt für den anderen Begründungsteil kein Zulassungsgrund vor, muss die Zulassung daran scheitern, dass die angegriffene Begründung hinweggedacht werden kann, ohne dass sich am Ausgang des Rechtsmittelverfahrens etwas ändert (vgl. zur Zulassung der Revision: BVerwG, Beschl. v. 07.06.2000 - 9 B 262/00 -, Juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.02.2018 - 2 L 70/16

    Erteilung einer naturschutzrechtlichen Erlaubnis

    Ist das angegriffene Urteil auf voneinander unabhängige und damit den Urteilsausspruch selbständig tragende rechtliche Erwägungen gestützt, so setzt der Erfolg des Zulassungsantrages voraus, dass sämtliche Begründungsteile je für sich die Zulassung rechtfertigen; liegt für den anderen Begründungsteil kein Zulassungsgrund vor, muss die Zulassung daran scheitern, dass die angegriffene Begründung hinweggedacht werden kann, ohne dass sich am Ausgang des Rechtsmittelverfahrens etwas ändert (vgl. zur Zulassung der Revision: BVerwG, Beschl. v. 07.06.2000 - 9 B 262/00 -, juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.11.2012 - 2 L 204/11

    Keine Gleichwertigkeit eines Carports mit einem Wellblechverschlag; Streitwert …

    Ist das angegriffene Urteil auf voneinander unabhängige und damit den Urteilsausspruch selbständig tragende rechtliche Erwägungen gestützt, so setzt der Erfolg des Zulassungsantrags voraus, dass sämtliche Begründungsteile je für sich die Zulassung rechtfertigen; liegt für den anderen Begründungsteil kein Zulassungsgrund vor, muss die Zulassung daran scheitern, dass die angegriffene Begründung hinweggedacht werden kann, ohne dass sich am Ausgang des Rechtsmittelverfahrens etwas ändert (vgl. zur Zulassung der Revision: BVerwG, Beschl. v. 07.06.2000 - 9 B 262/00 -, Juris).
  • VG Meiningen, 11.07.2002 - 1 K 20135/00

    Pakistan, Ahmadiyya, Folgeantrag, Verfolgung durch Dritte, Mittelbare Verfolgung, …

    Mitgliedern der Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft droht nach höchstrichterlicher Rechtsprechung sowie der ganz überwiegenden obergerichtlichen Rechtsprechung weder eine unmittelbare noch eine mittelbare Gruppenverfolgung in Pakistan weder als Vor- noch als beachtlicher Nachfluchtgrund (vgl. BVerwG, B. v. 07.06.2000 - AZ.: 9 B 262/00 -, U. v. 30.10.1990 - Az.: 9 C 60/89 -, NVwZ 1991, 377; BayVGH, B. v. 02.0.1994 - Az.: 21 B 88.30859 - OVG Münster, B. v. 30.03.1994 - Az.: 19 A 10021/85 - VGH Mannheim, U. v. 02.12.1994 - Az.: A 16 S 1382/93 - OVG Lüneburg, U. v. 25.01.1996 - Az.: 12 L 3695/95 - OVG Koblenz, U. v. 30.01.1996 - Az.: 6 A 13364/95 - OVG Hamburg, U. v. 04.03.1994 - Az.: OVG BF IV 38/93 - ThürOVG, U. v. 30.09.1998 - Az.: 3 KO 864/98 - OVG NRW, B. v. 15.12.2000 - Az.: 19 A 167/00.A -, B. v. 05.12.2000 - Az.: 19 A 2928/99.A -, B. v. 02.11.1999 - Az.: 19 A 2415/99.A - HessVGH B. v. 05.10.1999 - Az.: 10 UE 90/94.A -, U. v. 31.08.1999 - Az.: 10 UE 864/98.A -, U. v. 15.03.1995 - Az.: 10 UE 102/94 - OVG Saarland, B. v. 15.03.2002 - Az.: 9 Q 59/01 -, B. v. 27.09.1999 - Az.: 9 Q 115/99 - OVG Bremen, B. v. 14.09.1999 - Az.: 1 A 34/99.A - OVG Nds, B. v. 15.07.1999 - Az.: 12 L 2878/99 - VGH B-W, U. v. 15.06.1999 - Az.: A 6 S 2766/98 - OVG HH, B. v. 02.03.1999 - Az.: OVG Bf IV 13/95 - VGH B-W, B. v. 29.02.2000 - Az.: A 6 S 675/99 -).
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