Rechtsprechung
| BVerwG, 07.02.1996 - 9 B 27.96 |
Volltextveröffentlichungen (4)
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Verfolgung von Kurden - Volkszugehörigkeit - Separatistische Aktivitäten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AuslG § 51 Abs. 1; GG Art. 16a Abs. 1
Asylrecht: Kurden in der Türkei, Unterscheidung zwischen einer Verfolgung allein aufgrund der Volkszugehörigkeit und einer Verfolgung im Zusammenhang mit separatistischen Aktivitäten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Hamburg, 29.08.1989 - 14 A 2845/87
- VG Hamburg, 29.08.1989 - 14 VG A 2845/87
- OVG Hamburg, 23.08.1995 - Bf V 88/89
- BVerwG, 07.02.1996 - 9 B 27.96
Papierfundstellen
- DVBl 1996, 634 (Ls.)
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 09.12.1993 - 2 BvR 1638/93
Verfassungsrechtliche Maßstäbe für die Beurteilung der asylrechtlichen Relevanz …
Auszug aus BVerwG, 07.02.1996 - 9 B 27.96
In der Rechtsprechung ist bereits geklärt, daß die Verfolgung in Wahrheit einer ganzen Volksgruppe gelten kann, wenn mit den staatlichen Maßnahmen zwar bestimmte politische Aktivitäten bekämpft werden sollen, aber praktisch jeder Angehörige dieser Volksgruppe derartiger Aktivitäten verdächtigt wird, so daß zwischen dem Merkmal der Volkszugehörigkeit und dem der politischen Aktivitäten "realitätsgerecht" nicht mehr getrennt werden kann (vgl. BVerfG, Kammerbeschluß vom 9. Dezember 1993 - 2 BvR 1638/93 - InfAuslR 1993, 105 [108]) und bedarf deshalb keiner Klärung in einem Revisionsverfahren.Die von der Beschwerde geltend gemachte Abweichung des Berufungsgerichts (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) von dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Dezember 1993 (a.a.O.) liegt nicht vor.
- BVerwG, 02.11.1995 - 9 B 710.94
Srilankische Staatsangehörige tamilischer Volkszugehörigkeit - Gruppenverfolgung …
Auszug aus BVerwG, 07.02.1996 - 9 B 27.96
Soweit sie die Sachverhalts- und Beweiswürdigung des Berufungsgerichts angreift und den Überzeugungsgrundsatz (§ 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO) für verletzt hält, übersieht sie, daß Fehler in der Sachverhalts- und Beweiswürdigung - wenn sie denn vorlägen - revisionsrechtlich grundsätzlich nicht dem Verfahrensrecht, sondern dem sachlichen Recht zuzurechnen sind und deshalb ein Verfahrensmangel im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO mit derartigen Angriffen grundsätzlich nicht begründet werden kann (vgl. Senatsbeschluß vom 2. November 1995 - BVerwG 9 B 710.94 -). - BVerwG, 20.03.1990 - 9 C 91.89
Sachaufklärungspflicht des Tatsachengerichts - Gefahrenprognose bei …
Auszug aus BVerwG, 07.02.1996 - 9 B 27.96
Eine Abweichung besteht ferner nicht hinsichtlich des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. März 1990 - BVerwG 9 C 91.89 - (BVerwGE 85, 92). - BVerfG, 07.12.1992 - 2 BvR 1621/92
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Abweisung eines Asylantrags als …
Auszug aus BVerwG, 07.02.1996 - 9 B 27.96
In der Rechtsprechung ist bereits geklärt, daß die Verfolgung in Wahrheit einer ganzen Volksgruppe gelten kann, wenn mit den staatlichen Maßnahmen zwar bestimmte politische Aktivitäten bekämpft werden sollen, aber praktisch jeder Angehörige dieser Volksgruppe derartiger Aktivitäten verdächtigt wird, so daß zwischen dem Merkmal der Volkszugehörigkeit und dem der politischen Aktivitäten "realitätsgerecht" nicht mehr getrennt werden kann (vgl. BVerfG, Kammerbeschluß vom 9. Dezember 1993 - 2 BvR 1638/93 - InfAuslR 1993, 105 [108]) und bedarf deshalb keiner Klärung in einem Revisionsverfahren.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2000 - 8 A 1292/96
Keine Gruppenverfolgung der Kurden in der Türkei
Rn. 110 Vgl. BVerfG, Beschluss vom 9. Dezember 1993 - 2 BvR 1638/93 -, InfAuslR 1994, 105, 108; BVerwG, Urteil vom 5. Juli 1994 - 9 C 158.94 -, BVerwGE 96, 200 (205) = DVBl. 1994, 1409 = DÖV 1995, 26 = InfAuslR 1994, 424 = NVwZ 1995, 175; Beschluss vom 7. Februar 1996 - 9 B 27.96 -. - OVG Schleswig-Holstein, 24.11.1998 - 4 L 18/95
Türkei, Kurden, Gruppenverfolgung, Notstandsgebiete, Verfolgungsdichte, …
Der pauschale Verdacht separatistischer Aktivitäten einer ganzen Volksgruppe kann auf die ganze Volksgruppe durchschlagen und eine "Separatismus-Verfolgung" je nach den Umständen des Falles als "ethnische" Gruppenverfolgung erscheinen lassen (vgl. BVerfG, Beschluß vom 09.12.1993 - 2 BvR 1638/93 - InfAuslR 1994, 105, 108; BVerwG, Urteil vom 05.07.1994, aaO, Beschluß vom 07.02.1996 - 9 B 27.96 -). - OVG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2000 - 8 A 2221/96
Anerkennung eines Kurden aus Ostanatolien als Asylberechtigter; Bestehen einer …
Rn. 102 Vgl. BVerfG, Beschluss vom 9. Dezember 1993 - 2 BvR 1638/93 -, InfAuslR 1994, 105, 108; BVerwG, Urteil vom 5. Juli 1994 - 9 C 158.94 -, BVerwGE 96, 200 (205) = DVBl. 1994, 1409 = DÖV 1995, 26 = InfAuslR 1994, 424 = NVwZ 1995, 175; Beschluss vom 7. Februar 1996 - 9 B 27.96 -.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.06.1997 - 25 A 3632/95
Antrag auf Anerkennung als Asylberechtigter eines in der Türkei lebenden …
Rn. 98 Vgl. BVerfG, Beschluß vom 9. Dezember 1993 - 2 BvR 1638/93 -, InfAuslR 1994, 105, 108; BVerwG, Urteil vom 5. Juli 1994, aaO; Beschluß vom 7. Februar 1996 - 9 B 27.96 -. - BVerwG, 17.07.1996 - 9 B 160.96
Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Prüfung der regionalen …
Auf den Senatsbeschluß vom 7. Februar 1996 - BVerwG 9 B 27.96 -, in dem der beschließende Senat bereits auf das weitgehend gleiche Vorbringen der Prozeßbevollmächtigten des Klägers eingangen ist, wird verwiesen. - BVerwG, 18.07.1996 - 9 B 229.96
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Nichteinhaltung der gesetzlichen …
Dies hat der Senat mit seinen Beschlüssen vom 7. Februar 1996 und 17. Juli 1996 - BVerwG 9 B 27.96 und 9 B 160.96 -, mit denen weitgehend gleich begründete Beschwerden der Prozeßbevollmächtigten des Klägers zurückgewiesen worden sind, im einzelnen dargelegt.
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