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| BVerwG, 20.11.1992 - 9 B 274.92 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Grundsatzbedeutung der Sache wegen objektiver Nachfluchttatbestände
Verfahrensgang
- VG Gelsenkirchen, 05.12.1990 - 7 K 10.980/87
- OVG Nordrhein-Westfalen, 08.07.1992 - 21 A 364/91
- BVerwG, 20.11.1992 - 9 B 274.92
- BVerwG, 13.05.1993 - 9 C 59.92
Wird zitiert von ... (3)
- BVerwG, 27.01.1993 - 9 B 95.92
Zulässigkeit der Beurteilung der Auswirkungen eines erheblichem Wandel …
Im Unterschied zu den Verfahren, in denen der Senat mit Beschlüssen vom 20. November 1992 - BVerwG 9 B 273.92 und BVerwG 9 B 274.92 - insoweit die Revision zugelassen hat, stellt sich diese Frage hier jedoch nicht in entscheidungserheblicher Weise, denn nach den mit Verfahrensrügen nicht angegriffenen Feststellungen des Berufungsgerichts droht dem Beigeladenen u.a. schon bei der Einreise am Flughafen von Colombo mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit politische Verfolgung (UA S. 17 bis 19). - BVerwG, 25.01.1993 - 9 B 109.92
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Im Unterschied zu den Verfahren, in denen der Senat mit Beschlüssen vom 20. November 1992 - BVerwG 9 B 273.92 und BVerwG 9 B 274.92 - insoweit die Revision zugelassen hat, stellt sich diese Frage hier jedoch nicht in entscheidungserheblicher Weise, denn nach den mit Verfahrensrügen nicht angegriffenen Feststellungen des Berufungsgerichts droht dem Beigeladenen u.a. schon bei der Einreise am Flughafen von Colombo mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit politische Verfolgung (UA S. 17 bis 19). - BVerwG, 27.01.1993 - 9 B 101.92
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Im Unterschied zu den Verfahren, in denen der Senat mit Beschlüssen vom 20. November 1992 - BVerwG 9 B 273.92 und BVerwG 9 B 274.92 - insoweit die Revision zugelassen hat, stellt sich diese Frage hier jedoch nicht in entscheidungserheblicher Weise, denn nach den mit Verfahrensrügen nicht angegriffenen Feststellungen des Berufungsgerichts droht dem Kläger u.a. schon bei der Einreise am Flughafen von Colombo mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit politische Verfolgung (UA S. 17 bis 19).
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