Rechtsprechung
| BVerwG, 16.01.1991 - 9 B 277.90 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Antrag auf Asyl - Gefahr einer politischen Verfolgung - Vorliegen einer inländischen Fluchtalternative für eine gläubige Jezidin in der Türkei
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 10.05.1990 - A 12 S 735/89
- BVerwG, 16.01.1991 - 9 B 277.90
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 24.07.1990 - 9 C 46.89
Bewilligung von Prozesskostenhilfe
Auszug aus BVerwG, 16.01.1991 - 9 B 277.90
Die gerügte Divergenz zum Urteil vom 24. Juli 1990 - BVerwG 9 C 46.89 - liegt nicht vor.Es ist vielmehr in Anlehnung an die im Urteil vom 24. Juli 1990 (a.a.O.) in Bezug genommene Entscheidung vom 22. April 1986 - BVerwG 9 C 318.85 u.a. - (BVerwGE 74, 160 [BVerwG 22.04.1986 - 9 C 318/85]) ausdrücklich davon ausgegangen, daß kein Staat seinen Bürgern lückenlosen Schutz vor politischen Verfolgungsmaßmahmen Dritter gewährleisten kann, daß mithin eine asylrechtliche Verantwortlichkeit des Staates für Verfolgungshandlungen Dritter nicht schon dann begründet wird, wenn seine Befriedungsbemühungen in Einzelfällen ohne Erfolg bleiben oder regional und/oder zeitlich mit unterschiedlicher Effektivität greifen (UA S. 27).
Eine Divergenz zum Urteil vom 24. Juli 1990 (a.a.O.) verbindet sich auch nicht mit der Feststellung des Berufungsgerichts, der türkische Staat sei vor allem in den Siedlungsgebieten der Jeziden "im allgemeinen nicht in der Lage (...), das staatliche Gewaltmonopol insbesondere gegen die Großgrundbesitzer (Agas), aber auch sonst gegen Angehörige der muslimischen Bevölkerungsmehrheit" zum Schutz der Jeziden durchzusetzen (UA S. 19).
Die geltend gemachte Divergenz zum Urteil vom 24. Juli 1990 (a.a.O.) läßt jedenfalls den in dieser Entscheidung nicht behandelten Problemkreis "effektive Gebietsgewalt des Staates" unberührt.
- BVerwG, 25.10.1988 - 9 C 37.88
Gläubiger - Religionsfreiheit - Verfolgung - Verletzung der Menschenwürde - …
Auszug aus BVerwG, 16.01.1991 - 9 B 277.90
Auch die geltend gemachte Divergenz zum Urteil vom 25. Oktober 1988 - BVerwG 9 C 37.88 - (BVerwGE 80, 321) führt die Beschwerde nicht zum Erfolg.Ob darin eine Abweichung von der - nicht auf das Selbstverständnis der Religionsgemeinschaft oder des einzelnen Gläubigen, sondern auf einen objektiven Maßstab abstellenden - Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Oktober 1988 (a.a.O.) zu sehen ist, wie die Beschwerde meint, kann dahingestellt bleiben.
Angesichts dieser Begründung wäre eine etwaige Divergenz zum Urteil vom 25. Oktober 1988 (a.a.O.) nicht entscheidungserheblich.
- BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86
Tamilen
Auszug aus BVerwG, 16.01.1991 - 9 B 277.90
Insoweit stellt sich allerdings die Frage nach der effektiven Gebietsgewalt des türkischen Staates als der Grundvoraussetzung für eine ihm zurechenbare politische Verfolgung (vgl. BVerfGE 80, 315 ; Urteil vom 20. November 1990 - BVerwG 9 C 75.90 -).
- BVerwG, 22.04.1986 - 9 C 318.85
Gefahr politischer Verfolgung im Fall politisch motivierter Übergriffe in der …
Auszug aus BVerwG, 16.01.1991 - 9 B 277.90
Es ist vielmehr in Anlehnung an die im Urteil vom 24. Juli 1990 (…a.a.O.) in Bezug genommene Entscheidung vom 22. April 1986 - BVerwG 9 C 318.85 u.a. - (BVerwGE 74, 160 [BVerwG 22.04.1986 - 9 C 318/85]) ausdrücklich davon ausgegangen, daß kein Staat seinen Bürgern lückenlosen Schutz vor politischen Verfolgungsmaßmahmen Dritter gewährleisten kann, daß mithin eine asylrechtliche Verantwortlichkeit des Staates für Verfolgungshandlungen Dritter nicht schon dann begründet wird, wenn seine Befriedungsbemühungen in Einzelfällen ohne Erfolg bleiben oder regional und/oder zeitlich mit unterschiedlicher Effektivität greifen (UA S. 27). - BVerwG, 30.09.1976 - 8 C 43.75
Zurückstellung vom Wehrdienst auf Grund einer vorübergehenden …
Auszug aus BVerwG, 16.01.1991 - 9 B 277.90
Die Rüge unzureichender Sachaufklärung kann im übrigen nicht Beweisanträge ersetzen, die der Kläger vor dem Tatsachengericht hätte stellen können, aber zu stellen unterlassen hat (vgl. Beschlüsse vom 30. September 1976 - BVerwG 8 C 43.75 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 107 und vom 22. Januar 1988 - BVerwG 8 B 113.87 -). - BVerwG, 20.11.1990 - 9 C 75.90
Asylrecht: Asylberechtigung eines Tamilen aus Sri Lanka
Auszug aus BVerwG, 16.01.1991 - 9 B 277.90
Insoweit stellt sich allerdings die Frage nach der effektiven Gebietsgewalt des türkischen Staates als der Grundvoraussetzung für eine ihm zurechenbare politische Verfolgung (vgl. BVerfGE 80, 315 ; Urteil vom 20. November 1990 - BVerwG 9 C 75.90 -). - BVerwG, 22.01.1988 - 8 B 113.87
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die …
Auszug aus BVerwG, 16.01.1991 - 9 B 277.90
Die Rüge unzureichender Sachaufklärung kann im übrigen nicht Beweisanträge ersetzen, die der Kläger vor dem Tatsachengericht hätte stellen können, aber zu stellen unterlassen hat (vgl. Beschlüsse vom 30. September 1976 - BVerwG 8 C 43.75 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 107 und vom 22. Januar 1988 - BVerwG 8 B 113.87 -).
- VGH Baden-Württemberg, 21.11.1991 - A 12 S 799/91
Zum Darlegungserfordernis der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache im …
Im Hinblick hierauf erscheint nicht ausgeschlossen, daß die in der Beschwerde angeführten Verfolgungsmaßnahmen teilweise deswegen nicht als politische Verfolgung angesehen werden können, weil sich die Bekämpfung des Bürgerkriegsgegners durch staatliche Kräfte im allgemeinen nicht als politische Verfolgung darstellt und in einem solchen Fall nur Aktionen der staatlichen Sicherheitskräfte, die über Maßnahmen zur Bekämpfung des Bürgerkriegsgegners im Interesse der Wiederherstellung der staatlichen Friedensordnung hinausgehen, asylerheblich sein können (vgl. BVerfG…, Beschluß vom 10.7.1989, a.a.O., S. 340, 341; BVerwG, Beschlüsse vom 27.11.1990 -- BVerwG 9 B 271.90 --, vom 16.1.1991 -- BVerwG 9 B 277.90 -- und vom 13.2.1991 -- BVerwG 9 B 37.91 --). - VGH Baden-Württemberg, 14.07.1992 - A 12 S 1416/90
Keine beachtliche Wahrscheinlichkeit politischer Verfolgung für …
Ob die behaupteten Übergriffe danach eine asylrechtliche Relevanz aufweisen, dem türkischen Staat im vorliegenden Fall zurechenbar wären und der erforderliche objektive äußere Zusammenhang zwischen Verfolgung und Flucht vorläge (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 20.11.1990 - 9 C 72.90 -), kann aber ebenso wie die Frage nach der effektiven Gebietsgewalt des türkischen Staates in diesen Landesteilen (vgl. hierzu BVerfGE 80, 315, 340; BVerwG, Beschluß vom 16.1.1991 - 9 B 277.90 -, für die ebenfalls in der Osttürkei liegenden Siedlungsgebiete der Jeziden) dahingestellt bleiben. - VGH Baden-Württemberg, 15.04.1992 - A 12 S 2149/90
Zum Verhältnis zwischen dem Bestehen einer inländischen Fluchtalternative und …
Ob die behaupteten Übergriffe danach eine asylrechtliche Relevanz aufweisen, dem türkischen Staat im vorliegenden Fall zurechenbar wären und der erforderliche objektive äußere Zusammenhang zwischen Verfolgung und Flucht vorläge (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 20.11.1990 - 9 C 72.90 -), kann aber ebenso wie die Frage nach der effektiven Gebietsgewalt des türkischen Staates in diesen Landesteilen (vgl. hierzu BVerfGE 80, 315, 340; BVerwG, Beschluß vom 16.1.1991 - 9 B 277.90 -, für die ebenfalls in der Osttürkei liegenden Siedlungsgebiete der Jeziden) dahingestellt bleiben.
- VGH Baden-Württemberg, 27.03.1991 - A 12 S 1559/90
Zur Einschätzung der Situation für syrisch-orthodoxe Christen in der Türkei
Ob die behaupteten Übergriffe danach eine asylrechtliche Relevanz aufweisen, dem türkischen Staat im vorliegenden Fall zurechenbar wären und der erforderliche objektive äußere Zusammenhang zwischen Verfolgung und Flucht vorläge (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 20.11.1990 - 9 C 72.90 -), kann aber ebenso wie die Frage nach der effektiven Gebietsgewalt des türkischen Staates in diesen Landesteilen (vgl. hierzu BVerfGE 80, 315, 340; BVerwG, Beschluß vom 16.1.1991 - 9 B 277.90 -, für die ebenfalls in der Osttürkei liegenden Siedlungsgebiete der Jeziden) dahingestellt bleiben. - VGH Baden-Württemberg, 18.03.1991 - A 12 S 1786/90
Zur Frage der Gruppenverfolgung der syrisch-orthodoxen Christen im Tur Abdin
Ob die behaupteten Übergriffe danach eine asylrechtliche Relevanz aufweisen, dem türkischen Staat im vorliegenden Fall zurechenbar wären und der erforderliche objektive äußere Zusammenhang zwischen Verfolgung und Flucht vorläge (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 20.11.1990 -- 9 C 72.90 --), kann aber ebenso wie die Frage nach der effektiven Gebietsgewalt des türkischen Staates in diesen Landesteilen (vgl. hierzu BVerfGE 80, 315, 340; BVerwG, Beschluß vom 16.1.1991 -- 9 B 277.90 --, für die ebenfalls in der Osttürkei liegenden Siedlungsgebiete der Jeziden) dahingestellt bleiben. - VGH Baden-Württemberg, 18.03.1991 - A 12 S 1789/90
Zur Situation der syrisch-orthodoxen Christen in der Türkei
Ob die behaupteten Übergriffe danach eine asylrechtliche Relevanz aufweisen, dem türkischen Staat im vorliegenden Fall zurechenbar wären und der erforderliche objektive äußere Zusammenhang zwischen Verfolgung und Flucht vorläge (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 20.11.1990 - 9 C 72.90 -), kann aber ebenso wie die Frage nach der effektiven Gebietsgewalt des türkischen Staates in diesen Landesteilen (vgl. hierzu BVerfGE 80, 315, 340; BVerwG, Beschluß vom 16.1.1991 - 9 B 277.90 -, für die ebenfalls in der Osttürkei liegenden Siedlungsgebiete der Jeziden) dahingestellt bleiben.
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