Rechtsprechung
| BVerwG, 02.04.1992 - 9 B 326.91 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren
Verfahrensgang
- VG Wiesbaden, 14.05.1984 - X/1 E 9849/80
- VGH Hessen, 19.06.1991 - 12 UE 2596/84
- BVerwG, 02.04.1992 - 9 B 326.91
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 17.01.1989 - 9 C 62.87
Asylrecht - Politische Verfolgung - Foltermaßnahmen
Auszug aus BVerwG, 02.04.1992 - 9 B 326.91
Die von der Beschwerde behauptete Divergenz des Berufungsurteils sowohl zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Januar 1989 - BVerwG 9 C 62.87 - (Buchholz 401.25 § 1 AylVfG Nr. 102) als auch zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Mai 1990 - BVerwG 9 C 125.86 - besteht nicht.Anders als die Beschwerde meint, liegt dem angefochtenen Urteil nicht die - mit dem Urteil vom 17. Januar 1989 - BVerwG 9 C 62.87 - (…a.a.O.) in der Tat nicht zu vereinbarende - Rechtsauffassung zugrunde, eine politische Verfolgung drohe bereits dann mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit, wenn ihr Eintritt möglich erscheint.
- BVerwG, 18.02.1992 - 9 C 59.91
Bewilligung von Prozeßkostenhilfe für ein Revisionsverfahren - Beiordnung eines …
Auszug aus BVerwG, 02.04.1992 - 9 B 326.91
Denn diese Rechtsfrage ist durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Februar 1992 - BVerwG 9 C 59.91 - im bejahenden Sinne geklärt. - BVerwG, 14.05.1990 - 9 C 125.86
Anerkennung als Asylberechtigter - Gefahr politischer Verfolgung wegen Betätigung …
Auszug aus BVerwG, 02.04.1992 - 9 B 326.91
Die von der Beschwerde behauptete Divergenz des Berufungsurteils sowohl zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Januar 1989 - BVerwG 9 C 62.87 - (Buchholz 401.25 § 1 AylVfG Nr. 102) als auch zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Mai 1990 - BVerwG 9 C 125.86 - besteht nicht.
- VGH Hessen, 17.08.1992 - 12 UE 2244/88
Zur Situation der Kurden in der Türkei
Eine Bestrafung nach dieser Vorschrift stellt grundsätzlich auch politische Verfolgung dar, da das damit verbundene Verbot praktisch jeder Meinungsäußerung, die die politische und kulturelle Eigenständigkeit der kurdischen Volksgruppe betrifft, unmittelbar auf die Unterdrückung darauf gerichteter Überzeugungen und die geistige Auseinandersetzung mit diesen Vorstellungen zielt (Hess. VGH, 13.05.1991 - 12 UE 2213/84 -, bestätigt durch BVerwG, 11.05.1992 - 9 B 244.91 -, 19.06.1991 - 12 UE 2596/84 -, bestätigt durch BVerwG, 02.04.1992 - 9 B 326.91 -).Rn. 83 Eine solche nach Art. 8 ATG dem Kläger wegen seiner exilpolitischen Betätigung in Deutschland drohende Bestrafung ist ebenso wie die nach dem nunmehr aufgehobenen Art. 142 TStGB, der auch jede Art separatistischer Bestrebungen unter Strafe stellte, als "politische Verfolgung" zu qualifizieren (Hess. VGH, 19.06.1991 - 12 UE 2596/84 -, bestätigt durch BVerwG, 02.04.1992 - 9 B 326/91 -).
- VGH Hessen, 24.01.1994 - 12 UE 200/91
Zur Lage der Kurden in der Türkei - insbesondere zum Bestehen einer inländischen …
Rn. 118 Der Senat geht nach alledem aufgrund der oben getroffenen Feststellungen davon aus, daß die von dem Kläger öffentlich und in hervorgehobener Weise ausgeübte exilpolitische Tätigkeit und sein Einsatz im Kulturbereich, mit denen nicht zuletzt das Ziel eines eigenständigen kurdischen Staats propagiert wird, türkischen Sicherheitsbehörden bekannt geworden sind und ihm deshalb mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit die Gefahr einer politischen Verfolgung im Sinne des § 51 Abs. 1 AuslG bei einer Rückkehr in die Türkei droht (vgl. Hess. VGH, 19.06.1991 - 12 UE 2596/84 -, bestätigt durch BVerwG, 02.04.1992 - 9 B 326.91 - Hess. VGH, 06.07.1992 - 12 UE 702/87 -). - VGH Hessen, 23.11.1992 - 12 UE 2590/89
Zur Situation der Kurden in der Türkei - Gruppenverfolgung verneint - Möglichkeit …
Eine Bestrafung nach dieser Vorschrift stellt grundsätzlich auch politische Verfolgung dar, da das damit verbundene Verbot praktisch jeder Meinungsäußerung, die die politische und kulturelle Eigenständigkeit der kurdischen Volksgruppe betrifft, unmittelbar auf die Unterdrückung darauf gerichteter Überzeugungen und der geistigen Auseinandersetzung mit diesen Vorstellungen zielt (Ness. VGH, 13.05.1991 - 12 UE 2213/84 -, bestätigt durch BVerwG, 11.05.1992 - 9 B 244.91 -, 19.06.1991 - 12 UE 2596/84 -, bestätigt durch BVerwG, 02.04.1992 -9 B 326.91 -). - VGH Hessen, 06.07.1992 - 12 UE 702/87
Zur Situation der Kurden in der Türkei
Rn. 84 Der Senat geht nach alledem aufgrund der oben getroffenen Feststellungen davon aus, daß die von dem Kläger öffentlich und in hervorgehobener Weise ausgeübte exilpolitische Tätigkeit und sein Einsatz im Kulturbereich, mit denen nicht zuletzt das Ziel eines eigenständigen kurdischen Staates propagiert wird, türkischen Sicherheitsbehörden bekannt geworden sind und ihm deshalb mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit die Gefahr einer politischen Verfolgung bei einer Rückkehr in die Türkei droht (vgl. Hess. VGH, 19.06.1991 - 12 UE 2596/84 -, bestätigt durch BVerwG, 02.04.1992 - 9 B 326.91 -).
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