Rechtsprechung
| BVerwG, 17.12.2013 - 9 B 34.13, 9 B 34.13 (9 C 11.13) |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - Bundesverwaltungsgericht
- rechtsinformationen.bund.de
Revisionszulassung; Einbeziehung von Grundstücken in Bodenordnungsverfahren
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 64 LAnpG, § 132 Abs 2 Nr 2 VwGO
Revisionszulassung; Einbeziehung von Grundstücken in Bodenordnungsverfahren - Wolters Kluwer
Einbeziehung von Hausgrundstücken in das Bodenordnungsverfahren bei fehlendem Interesse an einer Neuordnung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Einbeziehung von Hausgrundstücken in das Bodenordnungsverfahren bei fehlendem Interesse an einer Neuordnung
- datenbank.nwb.de
Revisionszulassung; Einbeziehung von Grundstücken in Bodenordnungsverfahren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Sachsen, 22.03.2013 - F 7 C 10/12
- BVerwG, 17.12.2013 - 9 B 34.13, 9 B 34.13 (9 C 11.13)
- BVerwG, 10.12.2014 - 9 C 11.13
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 29.07.2002 - 9 C 1.02
Freiwilliger Landtausch; Bodenordnungsverfahren, Antragsbefugnis für -; …
Auszug aus BVerwG, 17.12.2013 - 9 B 34.13
Damit weicht das angefochtene Urteil von dem entscheidungstragenden Rechtssatz im Urteil des erkennenden Senats vom 29. Juli 2002 - BVerwG 9 C 1.02 - Buchholz 424.02 § 64 LwAnpG Nr. 9 S. 8) ab, wonach in das Verfahrensgebiet für ein Bodenordnungsverfahren auch solche Grundstücke einbezogen werden können, die zwar für sich die Voraussetzungen des § 64 LwAnpG nicht erfüllen, ohne die aber - etwa unter dem Gesichtspunkt der Erschließung - eine sinnvolle Lösung des zugrunde liegenden sachenrechtlichen Konflikts nicht zu erreichen wäre.
- OVG Berlin-Brandenburg, 29.08.2018 - 70 A 1.16
Heranziehung zu Vorschüssen auf Teilnehmerbeiträge im kombinierten Bodenordnungs- …
Der Einwand der Klägerin, dass das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 10. Dezember 2014 zwar ausgeführt habe, dass die Bestandskraft des Anordnungsbeschlusses als gegeben hingenommen werden müsse, sich in der Folge aber dennoch intensiv mit der Frage der Rechtmäßigkeit der Einbeziehung in das Verfahrensgebiet auseinandergesetzt habe, trifft zwar zu, dürfte aber dem Umstand geschuldet sein, dass die Revision in dieser Sache (Beschluss v. 17. Dezember 2013 - 9 B 34.13 -, juris Rn 1) gerade wegen der ergänzend erörterten und aus Sicht des Bundesverwaltungsgerichts klärungsbedürftigen Sachfrage zugelassen worden war. - OVG Sachsen, 22.07.2016 - 7 C 5/15
Bodenordnungsplan; Minderausweisung; Enteignung
Rn. 11 Das Bundesverwaltungsgericht hat auf die Beschwerde des Beklagten (- 9 B 34.13 -) die Revision zugelassen sowie mit Urteil vom 10. Dezember 2014 - 9 C 11.13 - das Urteil des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Entscheidung an dieses zurückverwiesen. - OVG Sachsen, 08.11.2019 - 7 C 5/18
Klagebefugnis; Bindungswirkung; Bodenordnungsverfahren; Einstellung
Rn. 3 Das Bundesverwaltungsgericht hat auf die Beschwerde des Beklagten (- 9 B 34.13 -) die Revision zugelassen sowie mit Urteil vom 10. Dezember 2014 - 9 C 11.13 - das Urteil des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Entscheidung an dieses zurückverwiesen.
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