Rechtsprechung
| BVerwG, 27.05.1992 - 9 B 345.91 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Nichzulassung einer Revision - Voraussetzungen für die Ausstellung eines Vertriebenenausweises - Verletzung des rechtlichen Gehörs - Beachtung der Religionszugehörigkeit in bezug auf die Vertriebeneneigenschaft
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 27.09.1991 - 11 B 90.3344
- BVerwG, 27.05.1992 - 9 B 345.91
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 21.06.1988 - 9 C 282.86
Volksdeutscher - Vertriebener - Individuelles Vertreibungsgebiet - …
Auszug aus BVerwG, 27.05.1992 - 9 B 345.91
In dieser Hinsicht hat sich der Verwaltungsgerichtshof ebenso wie die erste Instanz auf die - nicht weiter vertieften - Überlegungen im Urteil des beschließenden Senats vom 21. Juni 1988 - BVerwG 9 C 282.86 - (Buchholz 412.3 § 1 BVFG Nr. 39) bezogen, es liege nahe, die Vermutung einer vertreibungsbedingten Ausreise bei einem als volksdeutsch anzusehenden, frühgeborenen bekenntnisunfähigen Kind als widerlegt anzusehen, wenn es nach den allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen bewußt auch nicht im engsten Familienkreis im Sinne einer Überlieferung deutschen Volkstums erzogen worden sei mit der Folge, daß ihm nicht einmal ein Minimum deutschen Volkstumsbewußtseins übermittelt worden sei.In diesem Falle ist die Vermutung für ein vertreibungsbedingtes Verlassen des Vertreibungsgebietes stets widerlegt (Urteil vom 21. Juni 1988 - BVerwG 9 C 282.86 - (a.a.O.)); Urteil vom 20. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 266.86 - (BVerwGE 78.147 ).
Da somit die erhobenen Rügen nicht durchgreifen, kann - insbesondere auch im Hinblick auf die festgestellte Angabe der rumänischen Volkszugehörigkeit gegenüber rumänischen Stellen - dahinstehen, ob die Revision hätte zugelassen werden können, wenn die Beschwerde im Hinblick auf die nicht abschließenden, vorstehend wiedergegebenen Überlegungen im Urteil vom 21. Juni 1988 - BVerwG 9 C 282.86 - (…a.a.O. S. 15) eine Grundsatzrüge nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO erhoben hätte.
- BVerwG, 06.02.1975 - II C 68.73
Beamtenverhältnis auf Probe - Ausbildungsabschnitte - Ausbildungsstätte - …
Auszug aus BVerwG, 27.05.1992 - 9 B 345.91
Insbesondere liegt ein Verstoß gegen die Denkgesetze nicht schon dann vor, wenn das Tatsachengericht einen nach Meinung der Beschwerde unrichtigen oder fernliegenden, gleichwohl aber möglichen Schluß gezogen hat; vielmehr ist er nur dann gegeben, wenn es einen aus denkgesetzlichen Gründen schlechthin unmöglichen Schluß gezogen hat (Urteil vom 6. Februar 1975 - BVerwG 2 C 68.73 - BVerwGE 47.330 ). - BVerwG, 20.10.1987 - 9 C 266.86
Vertriebene - Vertreibungsgründe - Gesetzliche Vermutung - Spätfolgen der …
Auszug aus BVerwG, 27.05.1992 - 9 B 345.91
In diesem Falle ist die Vermutung für ein vertreibungsbedingtes Verlassen des Vertreibungsgebietes stets widerlegt (…Urteil vom 21. Juni 1988 - BVerwG 9 C 282.86 - (a.a.O.)); Urteil vom 20. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 266.86 - (BVerwGE 78.147 ).
- BVerwG, 29.08.1995 - 9 C 391.94
Vertriebene - Volkstum - Bekenntnis - Beruflicher Nachteil - Erklärung - …
Das gilt jedoch nicht schlechthin, sondern nur dann, wenn sich keine Anhaltspunkte für andere Beweggründe aufdrängen (Beschluß vom 30. November 1989 - BVerwG 9 B 253.89 - Beschluß vom 27. Mai 1992 - BVerwG 9 B 345.91 - Beschluß vom 30. Juni 1992 - BVerwG 9 B 32.92 - Urteil vom 16. Februar 1993 - BVerwG 9 C 25.92 - BVerwGE 92, 70). - BVerwG, 08.11.1994 - 9 C 599.93
Bedeutung der Religion für die Zugehörigkeit zum deutschen Volkstum - Bedeutung …
Ebenso wie einer statistischen Wahrscheinlichkeit (vgl. Urteil vom 25. Juni 1991 - BVerwG 9 C 22.90 - BVerwGE 88, 312, 317) kommt dem jedoch nur eine eingeschränkte Indizwirkung zu (Beschluß vom 27. Mai 1992 - BVerwG 9 B 345.91 -).
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