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Rechtsprechung
   BVerwG, 19.05.1992 - 9 B 346.91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,11027
BVerwG, 19.05.1992 - 9 B 346.91 (https://dejure.org/1992,11027)
BVerwG, Entscheidung vom 19.05.1992 - 9 B 346.91 (https://dejure.org/1992,11027)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Mai 1992 - 9 B 346.91 (https://dejure.org/1992,11027)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren

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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 20.10.1987 - 9 C 266.86

    Vertriebene - Vertreibungsgründe - Gesetzliche Vermutung - Spätfolgen der …

    Auszug aus BVerwG, 19.05.1992 - 9 B 346.91
    Im Hinblick hierauf meint die Beschwerde, das Berufungsgericht sei im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 266.86 - (BVerwGE 78, 147) sowie vom 21. Juni 1988 - BVerwG 9 C 282.86 - (Buchholz 412.3 § 1 BVFG Nr. 39) abgewichen, nach denen von einer Widerlegung des Vertreibungsdrucks nur dann ausgegangen werden könne, wenn sich der Aussiedler neben der Anpassung an die neuen Verhältnisse zusätzlich bewußt vom deutschen Volkstum abgewandt habe.

    Vielmehr ist damit - wie sich insbesondere aus dem Urteil vom 20. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 266.86 - (…a.a.O. S. 152) ergibt - lediglich beispielhaft ein Sachverhalt umschrieben worden, bei dessen Vorliegen dies stets und uneingeschränkt anzunehmen ist.

  • BVerwG, 21.06.1988 - 9 C 282.86

    Volksdeutscher - Vertriebener - Individuelles Vertreibungsgebiet - …

    Auszug aus BVerwG, 19.05.1992 - 9 B 346.91
    Im Hinblick hierauf meint die Beschwerde, das Berufungsgericht sei im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 266.86 - (BVerwGE 78, 147) sowie vom 21. Juni 1988 - BVerwG 9 C 282.86 - (Buchholz 412.3 § 1 BVFG Nr. 39) abgewichen, nach denen von einer Widerlegung des Vertreibungsdrucks nur dann ausgegangen werden könne, wenn sich der Aussiedler neben der Anpassung an die neuen Verhältnisse zusätzlich bewußt vom deutschen Volkstum abgewandt habe.

    Richtig ist, daß im Urteil vom 21. Juni 1988 - BVerwG 9 C 282.86 - (…a.a.O.) ausgeführt ist, daß trotz der in dieser Hinsicht bestehenden gesetzlichen Vermutung von einem Verlassen des Vertreibungsgebiets aus vertreibungsbedingten Gründen nicht mehr gesprochen werden könne, wenn sich ein im maßgebenden Zeitpunkt bekenntnisfähiger Volksdeutscher später unter bewußter Abwendung vom deutschen Volkstum den neuen Verhältnissen völlig angepaßt habe.

  • BVerwG, 20.03.1990 - 9 C 12.89

    Vertriebenenausweis - Vertrauensschutz - Ausweiseinziehungsverfahren - …

    Auszug aus BVerwG, 19.05.1992 - 9 B 346.91
    Das schließt nicht aus, daß die gesetzliche Vermutung für ein Verlassen des Vertreibungsgebiets wegen der Spätfolgen der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen auch ohne eine bewußte Abkehr vom deutschen Volkstum als widerlegt angesehen werden kann, etwa dann, wenn der Volksdeutsche aus rein persönlichen Gründen oder aus allgemeinen politischen Gründen ausgereist ist (vgl. Urteil vom 23. November 1977 - BVerwG 8 C 86.76 - BVerwGE 55, 40, [BVerwG 23.11.1977 - 8 C 86/76]; Urteil vom 11. Februar 1983 - BVerwG 8 C 178.81 - BVerwGE 67, 13; Urteil vom 20. März 1990 - BVerwG 9 C 12.89 - BVerwGE 85, 79 [BVerwG 20.03.1990 - 9 C 12/89]).
  • BVerwG, 11.02.1983 - 8 C 178.81

    Vertriebene - Vertreibungsbedingte Ausreisegründe - Vertreibungsfremde …

    Auszug aus BVerwG, 19.05.1992 - 9 B 346.91
    Das schließt nicht aus, daß die gesetzliche Vermutung für ein Verlassen des Vertreibungsgebiets wegen der Spätfolgen der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen auch ohne eine bewußte Abkehr vom deutschen Volkstum als widerlegt angesehen werden kann, etwa dann, wenn der Volksdeutsche aus rein persönlichen Gründen oder aus allgemeinen politischen Gründen ausgereist ist (vgl. Urteil vom 23. November 1977 - BVerwG 8 C 86.76 - BVerwGE 55, 40, [BVerwG 23.11.1977 - 8 C 86/76]; Urteil vom 11. Februar 1983 - BVerwG 8 C 178.81 - BVerwGE 67, 13; Urteil vom 20. März 1990 - BVerwG 9 C 12.89 - BVerwGE 85, 79 [BVerwG 20.03.1990 - 9 C 12/89]).
  • BVerwG, 23.11.1977 - 8 C 86.76

    Deutscher Volkszugehöriger - Tschechoslowakei - Ehegatte in DDR - Aussiedler

    Auszug aus BVerwG, 19.05.1992 - 9 B 346.91
    Das schließt nicht aus, daß die gesetzliche Vermutung für ein Verlassen des Vertreibungsgebiets wegen der Spätfolgen der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen auch ohne eine bewußte Abkehr vom deutschen Volkstum als widerlegt angesehen werden kann, etwa dann, wenn der Volksdeutsche aus rein persönlichen Gründen oder aus allgemeinen politischen Gründen ausgereist ist (vgl. Urteil vom 23. November 1977 - BVerwG 8 C 86.76 - BVerwGE 55, 40, [BVerwG 23.11.1977 - 8 C 86/76]; Urteil vom 11. Februar 1983 - BVerwG 8 C 178.81 - BVerwGE 67, 13; Urteil vom 20. März 1990 - BVerwG 9 C 12.89 - BVerwGE 85, 79 [BVerwG 20.03.1990 - 9 C 12/89]).
  • OVG Niedersachsen, 21.05.1992 - 13 L 985/92

    Deutsche; Polnische Verwaltung; Ostgebiete; Vertriebene; Aussiedler

    Nachgewiesen zu werden braucht nur die Vermutungsbasis, die im Falle des § 1 Abs. 2 Nr. 3 BVFG im Verlassen des Vertreibungsgebietes als deutscher Staatsangehöriger oder deutscher Volkszugehöriger besteht (BVerwGE 78, 147/149; Beschluß vom 19.5.1992 - 9 B 346.91; OVG NW, Urteil vom 11.3.1992 - 22 A 778/90).
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