Rechtsprechung
| BVerwG, 31.08.1993 - 9 B 393.93 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Revisionszulassung - Grundsätzliche Bedeutung - Rechtsvorschrift außer Kraft - Rückkehr in Vertreibungsgebiet - Wichtige Gründe - Vertriebener - Wiedereingliederung
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 01.02.1993 - 24 B 85 A.2030
- BVerwG, 31.08.1993 - 9 B 393.93
Papierfundstellen
- DVBl 1993, 544 (Ls.)
- DVBl 1994, 544
Wird zitiert von ... (24) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 29.01.1975 - IV B 60.74
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Ermächtigung der Gemeinden …
Auszug aus BVerwG, 31.08.1993 - 9 B 393.93
Davon gilt jedoch eine Ausnahme, wenn sich eine klärungsbedürftige Rechtsfrage trotz des Außerkrafttretens der Vorschrift in nicht absehbarer Zukunft weiter stellen kann (vgl. Beschluß vom 29. Januar 1975 - BVerwG 4 B 60.74 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 129). - BVerwG, 19.08.1986 - 9 C 2.86
Zahnärztliche Prüfungen der Sowjetunion - Spätaussiedler - Zahnarzt - …
Auszug aus BVerwG, 31.08.1993 - 9 B 393.93
Wie sich aus § 13 BVFG a. F. und der Überschrift des 3. Abschnitts des Gesetzes in seiner früheren Fassung ergibt, zielt das Bundesvertriebenengesetz darauf ab, die Vertriebenen in das wirtschaftliche und soziale Leben in einem nach ihren früheren wirtschaftlichen Verhältnissen zumutbaren Maße einzugliedern (Urteil vom 19. August 1986 - BVerwG 9 C 2.86 - Buchholz 412.3 § 92 BVFG Nr. 6, S. 10). - BVerwG, 07.12.1983 - 3 B 90.82
Nichtvermarktungsprämie - Gemeinschaftsrecht - Auslegung - Einholung einer …
Auszug aus BVerwG, 31.08.1993 - 9 B 393.93
Zwar kommt Rechtsfragen, die ausgelaufenes oder auslaufendes Recht betreffen, regelmäßig keine grundsätzliche Bedeutung mehr zu (st. Rspr., vgl. z.B. Beschluß vom 7. Dezember 1983 - BVerwG 3 B 90.82 - Buchholz 451.90 EWG -Recht Nr. 43).
- BVerwG, 20.12.1995 - 6 B 35.95
Revision - Divergenzrüge - Filmförderungsrecht - Revision wegen grundsätzlicher …
Dies gilt nur dann nicht, wenn die Klärung noch für einen nicht überschaubaren Personenkreis in nicht absehbarer Zukunft von Bedeutung ist (vgl. Beschlüsse vom 31. August 1993 - BVerwG 9 B 393.93 - Buchholz 412.3 § 11 BVFG Nr. 5 und vom 9. Dezember 1994 - BVerwG 11 PKH 28.94 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 4). - BVerwG, 09.12.1994 - 11 PKH 28.94
Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Anforderungen an die …
Rechtsfragen, die ausgelaufenes oder auslaufendes Recht betreffen, kommt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts regelmäßig keine grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zu (vgl.Beschlüsse vom 21. Dezember 1977 - BVerwG VII B 109.77 - , vom 7. Dezember 1983 - BVerwG 3 B 90.82 - , vom 10. Mai 1991 - BVerwG 2 B 50.91 - , vom 12. Dezember 1991 - BVerwG 1 B 157.91 - undvom 31. August 1993 - BVerwG 9 B 393.93 - ).Erforderlich wäre vielmehr, daß sich eine klärungsbedürftige Frage der Auslegung dieses Rechts für einen nicht überschaubaren Personenkreis in nicht absehbarer Zukunft weiter stellen kann, wie dies bei Fragen aus dem weiterhin geltenden Recht regelmäßig der Fall ist (vgl. BVerwG, Beschluß vom 31. August 1993, a.a.O.).
- BVerwG, 20.09.1995 - 6 B 11.95
Ehrenverfahren nach dem HEG Mecklenburg-Vorpommern
Eine Ausnahme wird dann gemacht, wenn die Klärung noch für einen nicht überschaubaren Personenkreis in nicht absehbarer Zukunft von Bedeutung ist (vgl. Beschlüsse vom 9. Dezember 1994 - BVerwG 11 PKH 28.94 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 4; vom 31. August 1993 - BVerwG 9 B 393.93 - Buchholz 412.3 § 11 BVFG Nr. 5).
- BVerwG, 23.09.1997 - 5 B 51.97
Nichtberücksichtigung eines Gewinns in der Pflegesatzkalkulation - Auslegung des …
Davon gilt jedoch eine Ausnahme, wenn sich eine klärungsbedürftige Rechtsfrage trotz des Außerkrafttretens der Vorschrift in nicht absehbarer Zukunft weiter stellen kann (BVerwG, Beschluß vom 29. Januar 1975 - BVerwG 4 B 60.74 - ; Beschluß vom 31. August 1993 - BVerwG 9 B 393.93 - ). - BVerwG, 22.06.1999 - 4 BN 20.99
Normenkontrolle; Antragsfrist; Fristversäumung; Gesetzesauslegung; Grenzen; …
Für eine abweichende Beurteilung ist nur dann Raum, wenn die außer Kraft getretene Vorschrift ersichtlich noch für einen unüberschaubaren Personenkreis in nicht absehbarer Zukunft von Bedeutung bleibt (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 31. August 1993 - BVerwG 9 B 393.93 - Buchholz 412.3 § 11 BVFG Nr. 5 und vom 9. Dezember 1994 - BVerwG 11 PKH 28.94 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 4). - BVerwG, 18.12.1997 - 6 B 69.97
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verstoß einer …
Erforderlich wäre vielmehr, daß sich die klärungsbedürftige Frage der Auslegung dieses Rechts für einen nicht überschaubaren Personenkreis in nicht absehbarer Zukunft weiter stellt kann, wie dies bei Fragen aus dem weiterhin geltenden Recht regelmäßig der Fall ist (Beschluß vom 12. Dezember 1991 - BVerwG 1 B 157.91 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 130; Beschluß vom 31. August 1993 - BVerwG 9 B 393.93 - Buchholz 412.3 § 11 BVFG Nr. 5; Beschluß vom 9. Dezember 1994 - BVerwG 11 PKH 28.94 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 4;… Beschluß vom 20. Dezember 1995 - BVerwG 6 B 35.95 - a.a.O. Nr. 9). - BVerwG, 29.12.1995 - 5 B 31.95
Sozialhilferecht: Unterbrechung der Erstattungspflicht, Verzinsung von zu …
Ob eine Ausnahme jedenfalls dann zu bejahen ist, wenn noch eine erhebliche Anzahl von Fällen nach dem ausgelaufenen Recht zu entscheiden wäre (vgl. BVerwG, Beschluß vom 21. Dezember 1977 sowie vom 31. August 1993 - BVerwG 9 B 393.93 - ) kann im vorliegenden Zusammenhang offenbleiben. - BVerwG, 02.04.2009 - 5 B 64.08
Zulässigkeit der Revision gegen ausgelaufenes Recht; Betreuung als notwendiger …
Mit dem Gesetz zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch vom 27. Dezember 2003 (BGBl I S. 3022, 3071) ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) an die Stelle des BSHG getreten, ohne dass erkennbar ist, dass die Klärung noch für einen nicht überschaubaren Personenkreis in nicht absehbarer Zukunft von Bedeutung wäre (vgl. Beschluss vom 31. August 1993 - BVerwG 9 B 393.93 - Buchholz 412.3 § 11 BVFG Nr. 5). - VGH Baden-Württemberg, 29.09.2023 - 13 S 1412/22
Krankenhausfinanzierung; Vereinbarung eines Erlösbudgets; Bemessung des …
Rn. 35 (1) Zwar können auch Rechtsfragen, die sich zu auslaufendem Recht stellen, grundsätzliche Bedeutung im Sinn des § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO haben, wenn ihre Klärung noch für einen nicht überschaubaren Personenkreis in nicht absehbarer Zukunft von Bedeutung ist (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 26.07.2016 - 7 B 27.15 - juris Rn. 5 und vom 31.08.1993 - 9 B 393.93 - juris Rn. 4 zur Revisionszulassung; VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 12.02.2002 - 8 S 252/02 - juris Rn. 1;… Rudisile a. a. O.). - BVerwG, 05.11.2008 - 5 PKH 8.08
Der Klägerin kann Prozesskostenhilfe nicht bewilligt und ein Rechtsanwalt …
Mit dem Gesetz zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch vom 27. Dezember 2003 (BGBl I S. 3022, 3071) ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) an die Stelle des BSHG getreten, ohne dass erkennbar ist, dass die Klärung noch für einen nicht überschaubaren Personenkreis in nicht absehbarer Zukunft von Bedeutung wäre (vgl. Beschluss vom 31. August 1993 - BVerwG 9 B 393.93 - Buchholz 412.3 § 11 BVFG Nr. 5). - BVerwG, 02.06.2008 - 5 B 188.07
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache bei auslaufendem Recht trotz …
- OVG Sachsen, 30.03.2005 - A 4 B 9/05
Grundsätzliche Bedeutung, Berufungszulassungsantrag, Zuwanderungsgesetz, …
- BVerwG, 20.09.1995 - 6 B 14.95
Darlegungsanforderungen der Beschwerde - Bestimmung der anzuwendenden Fassung …
- BVerwG, 20.09.1995 - 6 B 12.95
Vorliegen von Selbstverwaltungsangelegenheiten
- BVerwG, 02.09.1996 - 5 B 53.96
Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - …
- BVerwG, 29.07.2003 - 5 B 16.03
Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
- BVerwG, 30.01.1996 - 9 B 359.95
Beschwerde wegen Nichtzulassung einer Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung …
- BVerwG, 12.04.1994 - 9 B 493.93
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Abschiebung eines an einer …
- BVerwG, 15.12.1993 - 9 B 626.93
Prüfung der Rechtmäßigkeit der Ausreiseaufforderung und Abschiebungsandrohung …
- BVerwG, 05.03.1997 - 8 B 39.97
Nichtzulassung einer Revision - Allgemeingültige Klärung der Bedeutung und …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.02.2001 - 2 A 356/00
Voraussetzungen des Anspruchs auf Gewährung von Prozesskostenhilfe in einem …
- VGH Baden-Württemberg, 08.09.1997 - 16 S 2310/96
Ausschlußvermerk im Vertriebenenausweis - Rückkehr ins Vertreibungsgebiet
- BVerwG, 05.02.1996 - 9 B 376.95
Rechtmäßigkeit einer Ausreiseaufforderung nebst Abschiebungsandrohung - …
- BVerwG, 26.01.1996 - 5 B 178.95
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Rechtssache von …
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