Rechtsprechung
| BVerwG, 23.06.1986 - 9 B 4.86 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Beweiswert einer notariell beglaubigten Abschrift der Geburtsurkunde - Anwendbarkeit der Bestimmungen über den Urkundenbeweis auch auf ausländische Urkunden - Einziehung des Vertriebenenausweises
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.06.1985 - 14 A 1708/82
- BVerwG, 23.06.1986 - 9 B 4.86
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 28.10.1983 - 8 C 91.82
Vertriebene - Vertriebenenausweis - Entziehung - Voraussetzungen
Auszug aus BVerwG, 23.06.1986 - 9 B 4.86
In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, daß die Vorschriften des § 18 BVFG über die Einziehung und Ungültigerklärung von Ausweisen zwingend sind und den Regelungen des allgemeinen Verwaltungsverfahrensrechts vorgehen (vgl. z.B. Urteil vom 28. Oktober 1983 - BVerwG 8 C 91.82 - Buchholz 412.3 § 18 Nr. 8 S. 3/4). - BVerwG, 28.02.1985 - 8 B 184.84
Einziehung eines Heimatvertriebenenausweises bei nachträglicher Änderung von für …
Auszug aus BVerwG, 23.06.1986 - 9 B 4.86
Zu einer Klärung der damit offengelassenen Rechtsfrage nach der Beweiskraft ausländischer öffentlicher Urkunden (vgl. dazu auch Beschluß vom 28. Februar 1985 - BVerwG 8 B 184.84 -) bestünde aber auch in einem Revisionsverfahren kein Anlaß; denn das Berufungsgericht hat sowohl für den - der Klägerin günstigen - Fall der Anwendbarkeit der §§ 415 ff. ZPO als auch - erst recht - für den Fall der Nichtanwendbarkeit dieser Vorschriften der vom Ehemann der Klägerin vorgelegten angeblich beglaubigten Abschrift der Geburtsurkunde seines Vaters aus tatsächlichen Gründen einen Beweiswert abgesprochen, weil im Sinne des § 418 Abs. 2 ZPO der Nachweis der inhaltlichen Unrichtigkeit entweder der Urschrift oder derjenigen des Beglaubigungsvermerks hinsichtlich der Geburtseintragung, wie sie nach dem Inhalt der beglaubigten Abschrift bestehen soll, erbracht worden sei.
- BVerwG, 16.02.1990 - 9 B 325.89
Einziehung des Vertriebenenausweises
Eine entsprechende, im Verhältnis vertriebener Eltern zu ihren im Vertreibungsgebiet geborenen Abkömmlingen geltende Vorschrift ist in das Bundesvertriebenengesetz jedoch nicht aufgenommen worden, so daß es bei dem vorgenannten Grundsatz verbleibt, daß der einer bestimmten Person erteilte Vertriebenenausweis im Rechtssinne keine Bindung der Behörden und Gerichte zugunsten der Vertriebeneneigenschaft bzw. der deutschen Volkszugehörigkeit einer dritten Person erzeugen kann (Urteil vom 22. April 1976 - BVerwG 3 C 63.74 - Buchholz 427.207 § 5 7. Feststellungs-DV Nr. 47; Beschlüsse vom 23. Juni 1986 - BVerwG 9 B 3.86 und 9 B 4.86 - sowie vom 17. November 1986 - BVerwG 9 B 190.86 -). - BVerwG, 18.05.1992 - 9 B 333.91
Voraussetzungen eines Anspruchs auf Ausstellung eines Vertriebenenausweises - …
Eine entsprechende, im Verhältnis von Geschwistern zueinander geltende Vorschrift ist in das Bundesvertriebenengesetz jedoch nicht aufgenommen worden, so daß es bei dem vorgenannten Grundsatz verbleibt, daß der einer bestimmten Person erteilte Vertriebenenausweis im Rechtssinne keine Bindung der Behörden und Gerichte zugunsten der Vertriebeneneigenschaft bzw. der deutschen Volkszugehörigkeit einer dritten Person erzeugen kann (Urteil vom 22. April 1976 - BVerwG 3 C 63.74 - Buchholz 427.207 § 5 7. Feststellungs-DV Nr. 47; Beschlüsse vom 23. Juni 1986 - BVerwG 9 B 3.86 und 9 B 4.86 -, vom 17. November 1986 - BVerwG 9 B 190.86 sowie zuletzt Beschluß vom 16. Februar 1990 - BVerwG 9 B 325.89 - Buchholz 412.3 § 18 BVFG Nr. 13). - BVerwG, 26.03.1993 - 9 B 333.92
Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Anforderungen an die …
Eine entsprechende, im Verhältnis sonstiger Verwandter zueinander geltende Vorschrift ist in das Bundesvertriebenengesetz jedoch nicht aufgenommen worden, so daß es bei dem vorgenannten Grundsatz verbleibt, daß der einer bestimmten Person - hier dem Cousin der Klägerin - erteilte Vertriebenenausweis im Rechtssinne keine Bindung der Behörden und Gerichte zugunsten der Vertriebeneneigenschaft bzw. der deutschen Volkszugehörigkeit einer dritten Person - hier der Klägerin - erzeugen kann (Urteil vom 22. April 1976 - BVerwG 3 C 63.74 - Buchholz 427.207 § 5 7. FeststellungsDV Nr. 47; Beschlüsse vom 23. Juni 1986 - BVerwG 9 B 3.86 und 9 B 4.86 - vom 17. November 1986 - BVerwG 9 B 190.86 - vom 16. Februar 1990 - BVerwG 9 B 325.89 - Buchholz 412.3 § 18 BVFG Nr. 13; vom 18. Mai 1992 - BVerwG 9 B 333.91 - sowie vom 11. Februar 1993 - BVerwG 9 B 163.92 -).
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