Rechtsprechung
| BVerwG, 31.05.1994 - 9 B 40.94 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtmäßigkeit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Voraussetzungen für die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen - Anspruch auf Ausstellung des Vertriebenenausweises
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 03.11.1993 - 11 B 93.2854
- BVerwG, 31.05.1994 - 9 B 40.94
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 16.02.1993 - 9 C 25.92
Deutsche Staatsangehörigkeit - Verlassen des Vertreibungsgebietes
Auszug aus BVerwG, 31.05.1994 - 9 B 40.94
Aus dem Antrag auf Aufnahme in die deutsche Volksliste ergebe sich - wie das Bundesverwaltungsgericht in der Entscheidung vom 16. Februar 1993 - BVerwG 9 C 25.92 - (BVerwGE 92, 70) ausgeführt habe - nicht ohne weiteres ein Bekenntnis zum deutschen Volkstum, weil solche Anträge vielfach unter Druck gestellt worden seien.Im Hinblick hierauf macht die Beschwerde geltend, der angefochtene Beschluß stelle "eine fehlerhafte Auslegung" der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Februar 1993 - BVerwG 9 C 25.92 - (…a.a.O.) dar, weil "es ein besseres Bekenntnis zum Deutschtum gar nicht geben konnte, als dem deutschen Reichsarbeitsdienst oder der deutschen Wehrmacht ... anzugehören".
In der Entscheidung vom 16. Februar 1993 - BVerwG 9 C 25.92 - (…a.a.O.) hat der Senat ausgeführt, daß bei in Abteilung 3 der Deutschen Volksliste eingetragenen Personen wegen der vielfach ohne oder gegen den Willen der Betroffenen erfolgten Aufnahme aus dem Aufnahmeantrag nicht generell geschlossen werden kann, daß dieser in dem Bewußtsein und mit dem Willen erfolgt ist, ausschließlich dem deutschen Volk als einer national geprägten Kulturgemeinschaft anzugehören.
Vielmehr muß im Einzelfall nachgewiesen sein, daß der Aufnahmeantrag aus freien Stücken gestellt worden ist, was der Kläger im Berufungsverfahren trotz Kenntnis des Urteils vom 16. Februar 1993 - BVerwG 9 C 25.92 - (…a.a.O.) nicht geltend gemacht hatte.
Hingegen lassen sich aus einer den Betroffenen zwingenden Einberufung zur Wehrmacht aufgrund der allgemeinen Wehrpflicht, die hier auf dem Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit auf Widerruf durch Eintragung in Abteilung 3 der Deutschen Volksliste beruhte, und dem dann zwangsläufig abzuleistenden Treueid für sich keine Schlüsse in bezug auf ein Bekenntnis zum deutschen Volkstum ziehen (Beschluß vom 15. März 1989 - BVerwG 9 B 436.88 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 60; Urteil vom 16. Februar 1993 - BVerwG 9 C 25.92 - a.a.O. S. 74; Beschluß vom 19. April 1994 - BVerwG 9 B 8.94 -).
- BVerfG, 21.05.1974 - 1 BvL 22/71
Staatsangehörigkeit von Abkömmlingen
Auszug aus BVerwG, 31.05.1994 - 9 B 40.94
Die damit angesprochenen Fragen sind nämlich geklärt: Das Bundesverfassungsgericht hat zwar § 4 Abs. 1 RuStAG in seiner ursprünglichen Fassung, nach der ein eheliches Kind die deutsche Staatsangehörigkeit nur erwerben konnte, wenn der Vater deutscher Staatsangehöriger war, für verfassungswidrig erklärt (BVerfGE 37, 217). - BVerwG, 17.10.1989 - 9 C 18.89
Ausstellung eines Vertriebenenausweises - Zugehörigkeit zum deutschen Volk
Auszug aus BVerwG, 31.05.1994 - 9 B 40.94
Danach kann zwar der freiwillige Eintritt in deutsche militärische Verbände, die sich ausschließlich aus deutschen Volkszugehörigen zusammensetzten, jedenfalls ein Indiz für ein Bekenntnis zum deutschen Volkstum darstellen (Urteil vom 17. Oktober 1989 - BVerwG 9 C 18.89 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 62, S. 41).
- BVerwG, 22.08.1979 - 8 C 17.79
Vertriebene - Aussiedler - Vertreibungsgebiet - Deutscher Staatsangehöriger - …
Auszug aus BVerwG, 31.05.1994 - 9 B 40.94
Nach § 1 Abs. 2 Nr. 3 BVFG muß die deutsche Staatsangehörigkeit jedoch im Zeitpunkt des Verlassens des Vertreibungsgebiets bestanden haben (Urteil vom 22. August 1979 - BVerwG 8 C 17.79 - BVerwGE 58, 259). - BVerwG, 15.03.1989 - 9 B 436.88
Deutsche Volkszugehörigkeit einer sog. Spätgeborenen - Möglichkeit der Aufhebung …
Auszug aus BVerwG, 31.05.1994 - 9 B 40.94
Hingegen lassen sich aus einer den Betroffenen zwingenden Einberufung zur Wehrmacht aufgrund der allgemeinen Wehrpflicht, die hier auf dem Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit auf Widerruf durch Eintragung in Abteilung 3 der Deutschen Volksliste beruhte, und dem dann zwangsläufig abzuleistenden Treueid für sich keine Schlüsse in bezug auf ein Bekenntnis zum deutschen Volkstum ziehen (Beschluß vom 15. März 1989 - BVerwG 9 B 436.88 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 60;… Urteil vom 16. Februar 1993 - BVerwG 9 C 25.92 - a.a.O. S. 74; Beschluß vom 19. April 1994 - BVerwG 9 B 8.94 -). - BVerwG, 19.04.1994 - 9 B 8.94
Antrag auf Ausstellung eines Vertriebenenausweises - Verlassen Polens als …
Auszug aus BVerwG, 31.05.1994 - 9 B 40.94
Hingegen lassen sich aus einer den Betroffenen zwingenden Einberufung zur Wehrmacht aufgrund der allgemeinen Wehrpflicht, die hier auf dem Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit auf Widerruf durch Eintragung in Abteilung 3 der Deutschen Volksliste beruhte, und dem dann zwangsläufig abzuleistenden Treueid für sich keine Schlüsse in bezug auf ein Bekenntnis zum deutschen Volkstum ziehen (Beschluß vom 15. März 1989 - BVerwG 9 B 436.88 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 60;… Urteil vom 16. Februar 1993 - BVerwG 9 C 25.92 - a.a.O. S. 74; Beschluß vom 19. April 1994 - BVerwG 9 B 8.94 -).
- BVerwG, 27.08.1997 - 9 B 312.97
Bekenntnis zum deutschen Volkstum - Beginn allgemeiner Vertreibungsmaßnahmen - …
Weiterhin ist geklärt, daß die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Mai 1974 (BVerfGE 37, 217 ) über die Verfassungswidrigkeit des § 4 Abs. 1 RuStAG in seiner ursprünglichen Fassung, der einen Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch ein eheliches Kind nur bei deutscher Staatsangehörigkeit des Vaters vorsah, nicht einen rückwirkenden Staatsangehörigkeitserwerb durch eheliche Kinder einer deutschen Mutter zur Folge gehabt, sondern nur dazu geführt hat, daß diese - was verfassungsrechtlich unbedenklich ist (…so ausdrücklich BVerfG, a.a.O. S. 263, 264) - gemäß Art. 3 RuStAÄG 1974 mit Wirkung für die Zukunft die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben können (Senatsbeschlüsse vom 22. März 1993 - BVerwG 9 B 354.92 - vom 14. September 1993 - BVerwG 9 B 454.93 - vom 31. Mai 1994 - BVerwG 9 B 40.94 - sowie vom 22. Dezember 1994 - BVerwG 9 B 617.94 -). - BVerwG, 27.08.1997 - 9 B 313.97
Anspruch auf Ausstellung eines Vertriebenenausweises - Voraussetzungen für den …
Weiterhin ist geklärt, daß die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Mai 1974 (BVerfGE 37, 217) über die Verfassungswidrigkeit des § 4 Abs. 1 RuStAG in seiner ursprünglichen Fassung, der einen Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch ein eheliches Kind nur bei deutscher Staatsangehörigkeit des Vaters vorsah, nicht einen rückwirkenden Staatsangehörigkeitserwerb durch eheliche Kinder einer deutschen Mutter zur Folge gehabt, sondern nur dazu geführt hat, daß diese - was verfassungsrechtlich unbedenklich ist (…so ausdrücklich BVerfG, a.a.O. S. 263, 264) - gemäß Art. 3 RuStAÄG 1974 mit Wirkung für die Zukunft die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben können (Senatsbeschlüsse vom 22. März 1993 - BVerwG 9 B 354.92 - vom 14. September 1993 - BVerwG 9 B 454.93 - vom 31. Mai 1994 - BVerwG 9 B 40.94 - sowie vom 22. Dezember 1994 - BVerwG 9 B 617.94 -).
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