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Rechtsprechung
   VG Magdeburg, 10.05.2010 - 9 B 435/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,46528
VG Magdeburg, 10.05.2010 - 9 B 435/09 (https://dejure.org/2010,46528)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 10.05.2010 - 9 B 435/09 (https://dejure.org/2010,46528)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 10. Mai 2010 - 9 B 435/09 (https://dejure.org/2010,46528)
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Volltextveröffentlichungen (4)

 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (10)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.07.2007 - 4 O 172/07

    Zur Heranziehung zu einem Schmutzwasserherstellungsbeitra

    Auszug aus VG Magdeburg, 10.05.2010 - 9 B 435/09
    Denn ein beitragsrechtlicher Maßstab, mit dem an die bauliche Ausnutzbarkeit eines Grundstücks angeknüpft wird, geht von der Erfahrung aus, dass mit zunehmender Anzahl von Vollgeschossen das Maß der möglichen Inanspruchnahme, für die die Beiträge zu zahlen sind (§ 6 Abs. 1 Satz 1 KAG LSA), wächst (dazu OVG LSA, B. v. 09.07.2007, 4 O 172/07 m. w. N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.10.2004 - 1 L 186/04

    Billigkeit, Beitrag, Herabsetzung

    Auszug aus VG Magdeburg, 10.05.2010 - 9 B 435/09
    Es muss sich mithin um atypische Fälle handeln, für die mit Hilfe der Billigkeitsmaßnahme zu einem der Beitragsgerechtigkeit gerechtwerdenden Ergebnis gelangt wird, dass den den gesetzlichen Regelungen (KAG LSA, Abgabensatzung etc.) innewohnenden Wertungen annähernd entspricht (dazu OVG LSA, U. v. 20.10.2004, 1 L 186/04).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.07.2006 - 4 K 253/05

    Zur Kalkulation von Abwassergebührensätzen

    Auszug aus VG Magdeburg, 10.05.2010 - 9 B 435/09
    Anderes gilt nur dann, wenn der Antragsteller solche Einwendungen geltend macht, die ohne Weiteres geeignet sind, daraus einen Verstoß des Beitragssatzes gegen das Aufwandsüberschreitungsverbot herzuleiten (zur sog. Ergebnisrechtsprechung vgl. OVG LSA, U. v. 27.07.2006, 4 K 253/05 m. w. N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.01.2009 - 4 M 430/08

    Zur Erhebung eines Herstellungsbeitrages für die Schmutzwasserbeseitigung

    Auszug aus VG Magdeburg, 10.05.2010 - 9 B 435/09
    § 8 Nr. 2 AS dürfte dem jedenfalls i. d. F. der zum 30.12.2009 in Kraft getretenen 1. Änderung der Abgabensatzung vom 30.11.2009 auch in Bezug auf die darin enthaltene Rundungsregelung genügen (so auch OVG LSA, B. v. 16.01.2009, 4 M 430/08).
  • LSG Hessen, 11.02.2009 - L 9 B 229/08

    Statthaftigkeit der Untätigkeitsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus VG Magdeburg, 10.05.2010 - 9 B 435/09
    Das Gericht erlaubt sich insoweit jedoch den Hinweis, dass § 7 Nr. 9 AS in der derzeitigen Fassung seinerseits nicht vorteilsgerecht sein dürfte, weil für die Bemessung des bei solchen Nutzungen bestehenden Vorteils nicht an die gesamte Grundstücksfläche, sondern an diejenige anzuknüpfen sein dürfte, auf der Abwasser anfällt und die angeschlossen ist (dazu VG Magdeburg, U. v. 13.09.2006, 9 A 78/06 m. w. N.); eine (Gesamt-)Nichtigkeit der Abgabensatzung dürfte daraus jedoch nicht resultieren (dazu VG Magdeburg, B. v. 02.12.2008, 9 B 229/08 MD).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.01.2009 - 4 M 355/08

    Voraussetzungen für die Annahme ernstlicher Zweifel i. S. des § 80 Abs. 4 Satz 3 …

    Auszug aus VG Magdeburg, 10.05.2010 - 9 B 435/09
    Die von der Behörde der Entscheidung zugrunde gelegten Rechtsauffassungen und Tatsachen müssen mithin als derart erschüttert angesehen werden, dass sich ihre Bestätigung als eher fern liegende Möglichkeit darstellt (dazu OVG LSA, B. v. 21.01.2009, 4 M 355/08).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 31.03.2010 - 4 L 447/08

    Aufrechterhaltung eines Herstellungsbeitragsbescheides als …

    Auszug aus VG Magdeburg, 10.05.2010 - 9 B 435/09
    Denn anders als bei der Erhebung eines endgültigen Anschlussbeitrages, bei dem durch § 6 Abs. 8 KAG LSA die persönliche Beitragspflicht auf den Zeitpunkt der Bekanntgabe des Beitragsbescheides fixiert ist, sind bei der Erhebung von Vorausleistungen Änderungen - jedenfalls auch in Bezug auf die Eigentumsverhältnisse - deshalb von Bedeutung, weil Ausgangs- und Widerspruchsverfahren eine Einheit bilden (vgl. OVG LSA, B. v. 31.03.2010, 4 L 447/08 ) ist.
  • VGH Baden-Württemberg, 13.01.1994 - 2 S 1213/92

    Kommunalabgabenrecht: Auswirkungen von öffentlich-rechtlichen Baubeschränkungen; …

    Auszug aus VG Magdeburg, 10.05.2010 - 9 B 435/09
    Unbillig im Sinne des Gesetzes ist es jedenfalls, wenn der Beitrag auch unter dem Gesichtspunkt einer zulässigen Typisierung nicht mehr gerecht erscheint (VGH Baden-Württemberg, B. v. 13.01.1994, 2 S 1213/92).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.09.2006 - 4 M 44/06

    Zur Entstehung der sachlichen Beitragspflicht für den Anschluss an die zentrale …

    Auszug aus VG Magdeburg, 10.05.2010 - 9 B 435/09
    Aber nur in diesen Fällen würde die sachliche Beitragspflicht bereits mit der betriebsfertigen Herstellung des Sammlers vor (hier: auf) dem Grundstück entstehen (dazu OVG LSA, B. v. 09.08.2006, 4 M 44/06; zuletzt B. v. 11.05.2009, 4 M 9/09).
  • VG Magdeburg, 13.09.2006 - 9 A 78/06
    Auszug aus VG Magdeburg, 10.05.2010 - 9 B 435/09
    Das Gericht erlaubt sich insoweit jedoch den Hinweis, dass § 7 Nr. 9 AS in der derzeitigen Fassung seinerseits nicht vorteilsgerecht sein dürfte, weil für die Bemessung des bei solchen Nutzungen bestehenden Vorteils nicht an die gesamte Grundstücksfläche, sondern an diejenige anzuknüpfen sein dürfte, auf der Abwasser anfällt und die angeschlossen ist (dazu VG Magdeburg, U. v. 13.09.2006, 9 A 78/06 m. w. N.); eine (Gesamt-)Nichtigkeit der Abgabensatzung dürfte daraus jedoch nicht resultieren (dazu VG Magdeburg, B. v. 02.12.2008, 9 B 229/08 MD).
  • VG Magdeburg, 13.12.2012 - 9 A 251/11

    Erlass von Anschlussbeiträgen

    Die Unbilligkeit kann sich auch aus der "schematischen" Anwendung von an sich vorteilsgerechten Satzungsregelungen im Einzelfall z. B. dann ergeben, wenn öffentlich-rechtliche Baubeschränkungen die bauliche Ausnutzbarkeit hindern (…vgl. OVG Münster, Urt. v. 24.06.2008, 15 A 4328/05, juris) oder wenn sich im Bereich eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes die Geschossigkeit aus - ausschließlich zulässigen - abwasserfreien Vorhaben (z. B. Silos) ergibt (vgl. VG Magdeburg, B. v. 10.05.2010, 9 B 435/09 MD, juris).
  • VG Greifswald, 19.05.2016 - 3 A 438/14

    Erhebung eines Erschließungsbeitrags

    Denn die Bindung an den Streitgegenstand begrenzt auch die Reichweite der Rechtskraft.Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage im Falle der Anfechtungsklage gegen einen beitragsrechtlichen Vorausleistungsbescheid ist der Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheides (OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 22.11.2010 - 9 S 29.10 - juris; VG Magdeburg, Beschl. v. 10.05.2010 - 9 B 435/09 - juris [zum Anschlussbeitragsrecht];… VG Greifswald, Urt. v. 26.07.2012 - 3 A 229/09 - juris, Rn 19 [zum Straßenausbaubeitragsrecht]).
  • VG Greifswald, 26.07.2012 - 3 A 229/09

    Straßenbaubeitrag: Anfechtung eines Vorausleistungsbescheides; Notwegerecht

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage im Falle der Anfechtungsklage gegen einen beitragsrechtlichen Vorausleistungsbescheid der Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheides (so OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 22.11.2010 - 9 S 29.10 - juris [zum Erschließungsbeitragsrecht] und VG Magdeburg, Beschl. v. 10.05.2010 - 9 B 435/09 - juris [zum Anschlussbeitragsrecht]).
  • VG Greifswald, 18.01.2019 - 3 A 716/17

    Heranziehung zu einer Vorausleistung auf den Straßenbaubeitrag; vorteilsrelevante …

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage ist im Falle der Anfechtungsklage gegen einen beitragsrechtlichen Vorausleistungsbescheid der Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheides (so OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 22.11.2010 - 9 S 29.10 -, juris zum Erschließungsbeitragsrecht; VG Magdeburg, Beschl. v. 10.05.2010 - 9 B 435/09 -, juris zum Anschlussbeitragsrecht).
  • VG Schleswig, 23.07.2018 - 9 A 291/16

    Vorauszahlungsbescheid für Straßenausbaubeiträge bei unmittelbar bevorstehendem …

    Das OVG Münster vertritt die Ansicht, beim Erlass von Vorausleistungsbescheiden müsse zumindest eine besondere Abwägung erfolgen, wenn der (Noch-)Eigentümer kurz vor dem Eigentumswechsel zu einer Vorausleistung herangezogen wird, da letztlich derjenige den Beitrag zahlen solle, der zum Zeitpunkt der Entstehung der Beitragspflicht Eigentümer ist (…B. v. 27.04.1992 - 3 B 838/90 - juris Rn. 9 ff; vgl. auch VG Magdeburg, B. v. 05.10.2010 - 9 B 435/09 -, juris Rn. ).
  • VG Greifswald, 19.08.2011 - 3 A 309/09

    Erhebung von Vorausleitungen für Straßenausbaumaßnahmen; sachliche …

    Dabei kann für diese Entscheidung dahinstehen, ob der maßgebliche Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage im Falle der Anfechtungsklage gegen einen beitragsrechtlichen Vorausleistungsbescheid der Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheides (so OVG Berlin, Beschl. v. 22.11.2010 - 9 S 29.10, zit. n. juris zum Erschließungsbeitragsrecht und VG Magdeburg, Beschl. v. 10.05.2010 - 9 B 435/09, zit. n. juris zum Anschlussbeitragsrecht) oder der Zeitpunkt ist, in dem Ausgangsbescheid erlassen worden ist (…so Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand März 2009, § 8, Rn. 133, 142).
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