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Rechtsprechung
   BVerwG, 15.03.1989 - 9 B 436.88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,2130
BVerwG, 15.03.1989 - 9 B 436.88 (https://dejure.org/1989,2130)
BVerwG, Entscheidung vom 15.03.1989 - 9 B 436.88 (https://dejure.org/1989,2130)
BVerwG, Entscheidung vom 15. März 1989 - 9 B 436.88 (https://dejure.org/1989,2130)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Deutsche Volkszugehörigkeit einer sog. Spätgeborenen - Möglichkeit der Aufhebung objektiver Bestätigungsmerkmale deutscher Volkszugehörigkeit (Abstammung, Sprache) durch Ableistung des Wehrdienstes in der früheren ungarischen Armee - Relevanz der Aufgabe des eigenen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (18)Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 02.12.1986 - 9 C 6.86

    Deutsche Volkszugehörigkeit - Allgemeine Vertreibungsmaßnahmen - Ethnisch …

    Auszug aus BVerwG, 15.03.1989 - 9 B 436.88
    Im Hinblick auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur deutschen Volkszugehörigkeit sogenannter Spätgeborener (vgl. z.B. Urteil vom 2. Dezember 1986 - BVerwG 9 C 6.86 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 47) sowie vor dem Hintergrund der nicht mit Verfahrensrügen angegriffenen tatsächlichen Feststellungen des Berufungsgerichts, nach denen der Vater der im Mai 1946 geborenen Klägerin in ethnischer Hinsicht von einem deutschen Vater abstammt, eine deutsche Schulerziehung genossen hat, deutschsprachig ist und in der Nachkriegszeit in seiner Wohnung in Klausenburg/Rumänien deutsche literarische Abende veranstaltet hat, wirft die Beklagte im Hinblick auf die weiterhin festgestellten Umstände, daß der Vater der Klägerin im Jahre 1942 als Wehrpflichtiger zur ungarischen Armee eingezogen wurde und im Jahre 1946 seinen bis dahin geführten Nachnamen "G." bzw. "G." in die romanisierte Form "Cosma" des ungarischen Familiennamens "K." seiner Mutter ändern ließ, folgende Fragen als rechtsgrundsätzlich bedeutsam auf:.

    Dabei ist in rechtlicher Hinsicht zu beachten, daß es sich bei der Volksdeutschen Bekenntnislage, die dem spätgeborenen Kinde übermittelt werden muß, um eine Bewußtseinslage innerhalb der Familie handelt, die nach außen nicht hervorzutreten braucht (vgl. Urteil vom 2. Dezember 1986 - BVerwG 9 C 6.86 - a.a.O.).

  • BVerwG, 13.03.1974 - VIII C 24.73

    Rechtswidrigkeit der Einziehung eines Vertriebenenausweises - Begriff des …

    Auszug aus BVerwG, 15.03.1989 - 9 B 436.88
    Verhaltensweisen, die - wie hier die Annahme eines ungarisch/rumänischen Nachnamens anstelle des bisherigen deutschen - der Annahme eines nach außen hervorgetretenen Bekenntnisses zum deutschen Volkstum entgegengestanden hätten, wenn sie vor dem maßgebenden Zeitpunkt an den Tag gelegt worden wären (vgl. Urteil vom 31. Januar 1989 - BVerwG 9 C 68.87 -), sind somit grundsätzlich rechtlich unerheblich, wenn sie nach Beginn der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen erfolgen (vgl. Beschluß vom 5. Februar 1973 - BVerwG 8 B 77.72 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 22; Urteil vom 13. März 1974 - BVerwG 8 C 24.73 - Buchholz 412.3 § 1 BVFG Nr. 13; Beschluß vom 8. Mai 1987 - BVerwG 9 B 82.87 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 50).
  • BVerwG, 08.05.1987 - 9 B 82.87

    Angabe der deutschen Volkszugehörigkeit bei einer Volkszählung nach Abschluss der …

    Auszug aus BVerwG, 15.03.1989 - 9 B 436.88
    Verhaltensweisen, die - wie hier die Annahme eines ungarisch/rumänischen Nachnamens anstelle des bisherigen deutschen - der Annahme eines nach außen hervorgetretenen Bekenntnisses zum deutschen Volkstum entgegengestanden hätten, wenn sie vor dem maßgebenden Zeitpunkt an den Tag gelegt worden wären (vgl. Urteil vom 31. Januar 1989 - BVerwG 9 C 68.87 -), sind somit grundsätzlich rechtlich unerheblich, wenn sie nach Beginn der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen erfolgen (vgl. Beschluß vom 5. Februar 1973 - BVerwG 8 B 77.72 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 22; Urteil vom 13. März 1974 - BVerwG 8 C 24.73 - Buchholz 412.3 § 1 BVFG Nr. 13; Beschluß vom 8. Mai 1987 - BVerwG 9 B 82.87 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 50).
  • BVerfG, 12.02.1964 - 1 BvR 253/63

    Vertriebenenbegriff

    Auszug aus BVerwG, 15.03.1989 - 9 B 436.88
    Die weitere Frage, ob ein solches Verhalten in tatsächlicher Hinsicht Rückschlüsse auf eine fehlende Ernsthaftigkeit des früher abgelegten Bekenntnisses zulassen kann (vgl. BVerfGE 17, 224 [BVerfG 12.02.1964 - 1 BvR 253/63]), stellt sich im vorliegenden Fall nicht.
  • BVerwG, 31.01.1989 - 9 C 68.87

    Das subjektive Bekenntnis zum deutschen Volkstum - Rechtsfolgen einer …

    Auszug aus BVerwG, 15.03.1989 - 9 B 436.88
    Verhaltensweisen, die - wie hier die Annahme eines ungarisch/rumänischen Nachnamens anstelle des bisherigen deutschen - der Annahme eines nach außen hervorgetretenen Bekenntnisses zum deutschen Volkstum entgegengestanden hätten, wenn sie vor dem maßgebenden Zeitpunkt an den Tag gelegt worden wären (vgl. Urteil vom 31. Januar 1989 - BVerwG 9 C 68.87 -), sind somit grundsätzlich rechtlich unerheblich, wenn sie nach Beginn der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen erfolgen (vgl. Beschluß vom 5. Februar 1973 - BVerwG 8 B 77.72 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 22; Urteil vom 13. März 1974 - BVerwG 8 C 24.73 - Buchholz 412.3 § 1 BVFG Nr. 13; Beschluß vom 8. Mai 1987 - BVerwG 9 B 82.87 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 50).
  • BVerwG, 05.02.1973 - VIII B 77.72

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

    Auszug aus BVerwG, 15.03.1989 - 9 B 436.88
    Verhaltensweisen, die - wie hier die Annahme eines ungarisch/rumänischen Nachnamens anstelle des bisherigen deutschen - der Annahme eines nach außen hervorgetretenen Bekenntnisses zum deutschen Volkstum entgegengestanden hätten, wenn sie vor dem maßgebenden Zeitpunkt an den Tag gelegt worden wären (vgl. Urteil vom 31. Januar 1989 - BVerwG 9 C 68.87 -), sind somit grundsätzlich rechtlich unerheblich, wenn sie nach Beginn der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen erfolgen (vgl. Beschluß vom 5. Februar 1973 - BVerwG 8 B 77.72 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 22; Urteil vom 13. März 1974 - BVerwG 8 C 24.73 - Buchholz 412.3 § 1 BVFG Nr. 13; Beschluß vom 8. Mai 1987 - BVerwG 9 B 82.87 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 50).
  • BVerwG, 13.06.1995 - 9 C 392.94

    Sowjetunion - Inlandspässe - Nationalitäteneintrag - Spätgeborene - …

    Weiterhin ist in Betracht zu ziehen, daß sich die volksdeutschen Eltern oder der volksdeutsche Elternteil nach Beginn der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen - aus welchen Gründen auch immer - bewußt und gewollt vom deutschen Volkstum abgekehrt oder ihre volksdeutsche Bekenntnislage gegenüber dem Kinde verborgen haben können, so daß aus diesem Grunde eine Vermittlung volksdeutschen Bewußtseins nicht erfolgen konnte (Beschluß vom 15. März 1989 - BVerwG 9 B 436.88 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 60; Beschluß vom 1. August 1991 - BVerwG 9 B 162.91 -).
  • BVerwG, 03.11.1998 - 9 C 4.97

    Spätgeborene aus Rumänien; Indizwirkung der Bestätigungsmerkmale des § 6 BVFG für …

    Bei der Vermittlung der volksdeutschen Bekenntnislage handelt es sich in erster Linie um eine Angelegenheit innerhalb der Familie, die nach außen nicht hervorzutreten braucht (…Urteil vom 2. Dezember 1986 BVerwG 9 C 6.86 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 47, S. 26; Beschluß vom 15. März 1989 BVerwG 9 B 436.88 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 60).

    Die Klägerin brauchte ihre deutsche Volkszugehörigkeit nicht zusätzlich zu den vorhandenen Indizien nach außen hin besonders zum Ausdruck zu bringen (…vgl. auch Urteil vom 10. November 1976 BVerwG 8 C 92.75 - (BVerwGE 51, 298, 308 sowie Entscheidungen vom 2. Dezember 1986 BVerwG 9 C 6.86 - (a.a.O.) und vom 15. März 1989 BVerwG 9 B 436.88 - (a.a.O.) und Urteil vom 13. Juni 1995 BVerwG 9 C 392.94 - BVerwGE 98, 367, 369).

  • BVerwG, 25.06.1991 - 9 C 22.90

    Bekenntnis zum deutschen Volkstum - Einziehung des Vertriebenenausweises - …

    Diesen Entscheidungen sowie weiteren Beschlüssen (vgl. Beschlüsse vom 3. Juni 1988 - BVerwG 9 B 158.88 - vom 15. März 1989 - BVerwG 9 B 436.88 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 60; vom 25. Mai 1989 - BVerwG 9 B 6.89 - IFLA 1990, 48; vom 16. Januar 1991 - BVerwG 9 B 224.90 -) liegen unter Berücksichtigung der oben angeführten (weiteren) höchstrichterlichen Rechtsprechung - unausgesprochen - allgemeine Erwägungen zugrunde, aus denen sich für die hier zu entscheidende Frage, wann der Behörde bei Herleitung der deutschen Volkszugehörigkeit aus Indizien ein zur Ausweiseinziehung berechtigender Rechtsfehler unterlaufen ist, folgende Grundsätze ergeben:.
  • BVerwG, 11.09.1996 - 9 B 418.96

    Anspruch auf Ausstellung des Vertriebenenausweises eines spätgeborenen, mit …

    Verhaltensweisen, die - wie eine Namensromanisierung oder eine Namensmadjarisierung - der Annahme eines nach außen hervorgetretenen Bekenntnisses zum deutschen Volkstum entgegengestanden hätten, wenn sie vor dem maßgebenden Zeitpunkt an den Tag gelegt worden wären (vgl. Urteile vom 31. Januar 1989 - BVerwG 9 C 68.87 und BVerwG 9 C 78.87 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nrn. 58 und 59), sind somit grundsätzlich unerheblich, wenn sie nach Beginn der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen gezeigt werden (Beschluß vom 8. Februar 1962 - BVerwG 8 C 469.59 - DÖV 1962, 622; Beschluß vom 5. Februar 1973 - BVerwG 8 B 77.72 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 22; Urteil vom 13. März 1974 - BVerwG 8 C 24.73 - Buchholz 412.3 § 1 BVFG Nr. 13; Beschluß vom 15. März 1989 - BVerwG 9 B 436.88 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 60).

    Deshalb sind - anders als bei der Beurteilung, ob vor Beginn der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen ein Bekenntnis zum deutschen Volkstum abgegeben wurde - nach Beginn der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen gezeigte Verhaltensweisen des Volksdeutschen Elternteils, die sich nach außen hin aus der Sicht des Heimatstaats als Abkehr vom deutschen Volkstum darstellen, hinsichtlich der Frage, ob dem Spätgeborenen deutsches Volkstumsbewußtsein vermittelt werden konnte, nur dann von Bedeutung, wenn mit ihnen gleichzeitig auch subjektiv der Wille und das Bewußtsein, Deutscher zu sein und keinem anderen Volkstum anzugehören, aufgegeben und damit die Volksdeutsche Bewußtseinslage innerhalb der Familie entfallen ist (Beschluß vom 15. März 1989 - BVerwG 9 B 436.88 - a.a.O.), was nicht der Fall ist, wenn der die Familie prägende volksdeutsche Elternteil im häuslichen Kreise am deutschen Volkstum festgehalten hat.

  • BVerwG, 13.06.1995 - 9 C 293.94
    Weiterhin ist in Betracht zu ziehen, daß sich die volksdeutschen Eltern oder der volksdeutsche Elternteil nach Beginn der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen - aus welchen Gründen auch immer - bewußt und gewollt vom deutschen Volkstum abgekehrt oder ihre volksdeutsche Bekenntnislage gegenüber dem Kinde verborgen haben können, so daß aus diesem Grunde eine Vermittlung volksdeutschen Bewußtseins nicht erfolgen konnte (Beschluß vom 15. März 1989 - BVerwG 9 B 436.88 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 60; Beschluß vom 1. August 1991 - BVerwG 9 B 162.91 -).
  • BVerwG, 08.08.1996 - 9 B 237.96

    Fehlende Feststellung der deutschen Volkszugehörigkeit des Großvaters, wenn …

    Er hat in diesem Zusammenhang weiter ausgeführt, daß aus dem Umstand, daß eine der ungarischen Wehrpflicht unterliegende deutschstämmige Person mit deutscher Erziehung und Muttersprache von der in Ungarn im Jahre 1942 bestehenden Möglichkeit keinen Gebrauch gemacht hat, anstelle der Ableistung des Wehrdienstes bei der ungarischen Armee als Freiwilliger der Waffen-SS beizutreten, für sich allein schon im Hinblick auf das damalige Bündnis Ungarns mit dem Deutschen Reich kein durchgreifender Schluß in Richtung auf ein Bekenntnis zum ungarischen Volkstum gezogen werden kann, sondern es von den Umständen des Einzelfalles abhängt, wie dies zu bewerten ist (Beschluß vom 15. März 1989 - BVerwG 9 B 436.88 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 60).

    Eine Abweichung von dem Beschluß vom 15. März 1989 - BVerwG 9 B 436.88 - (…a.a.O.) ist nicht gerügt, so daß auch eine Revisionszulassung nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 BVFG nicht in Betracht kommt.

  • VGH Baden-Württemberg, 03.05.1996 - 16 S 2535/94

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Beginn der Antragsfrist nach VwGO § 60 Abs …

    Aus den Umständen des ganz anderen Lebensabschnitts der Klägerin nach ihrer Eheschließung dürften aber auch keine negativen Indizien gegen ihr deutsches Volkstum während der maßgeblichen Zeit im Elternhaus gezogen werden können (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 15.5.1990 - 9 C 51.89 -, Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 64; Beschluß vom 15.3.1989 - 9 B 436.88 -, Buchholz, a.a.O., Nr. 60).

    Für eine durch die Eltern überlieferte Bekenntnislage bis zur Selbständigkeit, die im übrigen nicht nach außen in Erscheinung zu treten brauchte (vgl. BVerwG, Beschluß vom 15.3.1989, a.a.O.), sprechen nach Aktenlage gewichtige objektive Bestätigungsmerkmale in Form der Abstammung und - vor allem - der Sprache.

  • VGH Hessen, 18.02.1992 - 7 UE 1109/85

    Klage auf Ausstellung eines Vertriebenenausweises - sogenannter Spätgeborener

    Die bei einem Elternteil gegebene volksdeutsche Bekenntnislage, bei der es sich um eine familieninterne Bewußtseinslage handelt, die nach außen nicht hervorzutreten braucht (BVerwG, B. v. 15. März 1989 - 9 B 436.88 -, Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 60), müßte danach der Klägerin bis zu dem vorgenannten Zeitpunkt in der Weise vermittelt worden sein, daß sie sich mit diesem Volkstumsbewußtsein identifiziert und es sich dadurch angeeignet hätte (…BVerwG, U. v. 15. Mai 1990 - 9 C 51.89 -, a.a.O.).
  • VGH Hessen, 18.02.1992 - 7 UE 1108/85

    Ausstellung eines Vertriebenenausweises - sogenannter Spätgeborener

    Die bei einem Elternteil gegebene volksdeutsche Bekenntnislage, bei der es sich um eine familieninterne Bewußtseinslage handelt, die nach außen nicht hervorzutreten braucht (BVerwG, B. v. 15. März 1989 - 9 B 436.88 -, Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 60), müßte danach dem Kläger bis zu dem vorgenannten Zeitpunkt in der Weise vermittelt worden sein, daß er sich mit diesem Volkstumsbewußtsein identifiziert und es sich dadurch angeeignet hätte (…BVerwG, U. v. 15. Mai 1990 - 9 C 51.89 -, a.a.O.).
  • VGH Hessen, 27.09.1994 - 7 UE 2241/91

    Vertriebenenausweis für sog Spätgeborene - Indiz für Volkstumsbekenntnis

    Die bei seinem Vater vorhandene volksdeutsche Bekenntnislage, bei der es sich um eine familieninterne Bewußtseinslage handelt, die nach außen nicht hervorgetreten zu sein braucht (BVerwG, B. v. 15.03.1989 - 9 B 436.88 -, Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 60), müßte danach dem Kläger spätestens bis zu dem vorgenannten Zeitpunkt in der Weise vermittelt worden sein, daß er sich mit diesem Volkstumsbewußtsein identifiziert und sich so die Bekenntnislage seines Vaters angeeignet hätte (…BVerwG, U. v. 15.05.1990 - 9 C 51.89 -, a.a.O., u. B. v. 16.02.1994 - 9 B 730.93 -).
  • BVerwG, 19.04.1994 - 9 B 8.94

    Antrag auf Ausstellung eines Vertriebenenausweises - Verlassen Polens als …

  • VGH Hessen, 31.07.1992 - 7 UE 1046/87

    Einzelfall einer erfolglosen, auf Ausstellung eines Vertriebenenausweises …

  • VG Köln, 14.05.2003 - 10 K 3829/01

    Anspruch auf Erteilung eines Staatsangehörigkeitsausweises ; Voraussetzungen für …

  • VGH Hessen, 31.01.1995 - 7 UE 1066/91

    Bestätigungsmerkmal und Bekenntnis zum deutschen Volkstum bei Namensänderung in …

  • VGH Hessen, 21.12.1992 - 7 UE 960/87

    Vertriebenenausweis für einen Ausweisbewerber mosaischer Konfession - Abgrenzung …

  • VGH Hessen, 11.09.1992 - 7 UE 932/86

    Vertriebenenrecht: Keine Bindungswirkung der Ausstellung eines Registrierscheins …

  • BVerwG, 31.05.1994 - 9 B 40.94

    Rechtmäßigkeit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - …

  • VG Kassel, 17.01.2001 - 3 E 2582/96
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