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Rechtsprechung
   BVerwG, 14.09.1993 - 9 B 454.93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,11354
BVerwG, 14.09.1993 - 9 B 454.93 (https://dejure.org/1993,11354)
BVerwG, Entscheidung vom 14.09.1993 - 9 B 454.93 (https://dejure.org/1993,11354)
BVerwG, Entscheidung vom 14. September 1993 - 9 B 454.93 (https://dejure.org/1993,11354)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Ausstellung eines Vertriebenenausweises - Deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt - Deutsche Staatsangehörigkeit im Zeitpunkt des Verlassens des Vertreibungsgebiets - Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache in der ...

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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 15.05.1990 - 9 C 51.89

    Voraussetzungen für die deutsche Volkszugehörigkeit von nach Beginn der …

    Auszug aus BVerwG, 14.09.1993 - 9 B 454.93
    Weiterhin entspricht es - was die erforderliche Prägung eines Spätgeborenen zum deutschen Volkstum angeht - ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, daß eine fehlende oder mangelhafte Beherrschung der deutschen Sprache regelmäßig ein Umstand ist, der der Annahme einer Überlieferung Volksdeutschen Bewußtseins entgegensteht (Urteil vom 15. Mai 1990 - BVerwG 9 C 51.89 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 64).
  • BVerwG, 23.04.1993 - 9 B 20.93

    Ausstellung des Vertriebenenausweises an einen spätgeborenen Aussiedler aus Polen …

    Auszug aus BVerwG, 14.09.1993 - 9 B 454.93
    Das gilt grundsätzlich auch für Spätgeborene aus Polen, die - wie die Klägerin - im Jahre 1962 geboren sind, weil der öffentliche Gebrauch der deutschen Sprache in Polen ungefähr seit Ende 1956 nicht mehr verboten war (Beschluß vom 23. April 1993 - BVerwG 9 B 20.93 -).
  • BVerfG, 21.05.1974 - 1 BvL 22/71

    Staatsangehörigkeit von Abkömmlingen

    Auszug aus BVerwG, 14.09.1993 - 9 B 454.93
    Das Bundesverfassungsgericht hat zwar die vorbezeichnete Regelung für verfassungswidrig erklärt (BVerfGE 37, 217).
  • BVerwG, 22.08.1979 - 8 C 17.79

    Vertriebene - Aussiedler - Vertreibungsgebiet - Deutscher Staatsangehöriger - …

    Auszug aus BVerwG, 14.09.1993 - 9 B 454.93
    Nach § 1 Abs. 2 Nr. 3 BVFG muß die deutsche Staatsangehörigkeit jedoch im Zeitpunkt des Verlassens des Vertreibungsgebiets bestanden haben (Urteil vom 22. August 1979 - BVerwG 8 C 17.79 - BVerwGE 58, 259).
  • BVerwG, 27.08.1997 - 9 B 312.97

    Bekenntnis zum deutschen Volkstum - Beginn allgemeiner Vertreibungsmaßnahmen - …

    Weiterhin ist geklärt, daß die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Mai 1974 (BVerfGE 37, 217 ) über die Verfassungswidrigkeit des § 4 Abs. 1 RuStAG in seiner ursprünglichen Fassung, der einen Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch ein eheliches Kind nur bei deutscher Staatsangehörigkeit des Vaters vorsah, nicht einen rückwirkenden Staatsangehörigkeitserwerb durch eheliche Kinder einer deutschen Mutter zur Folge gehabt, sondern nur dazu geführt hat, daß diese - was verfassungsrechtlich unbedenklich ist (…so ausdrücklich BVerfG, a.a.O. S. 263, 264) - gemäß Art. 3 RuStAÄG 1974 mit Wirkung für die Zukunft die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben können (Senatsbeschlüsse vom 22. März 1993 - BVerwG 9 B 354.92 - vom 14. September 1993 - BVerwG 9 B 454.93 - vom 31. Mai 1994 - BVerwG 9 B 40.94 - sowie vom 22. Dezember 1994 - BVerwG 9 B 617.94 -).
  • BVerwG, 27.08.1997 - 9 B 313.97

    Anspruch auf Ausstellung eines Vertriebenenausweises - Voraussetzungen für den …

    Weiterhin ist geklärt, daß die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Mai 1974 (BVerfGE 37, 217) über die Verfassungswidrigkeit des § 4 Abs. 1 RuStAG in seiner ursprünglichen Fassung, der einen Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch ein eheliches Kind nur bei deutscher Staatsangehörigkeit des Vaters vorsah, nicht einen rückwirkenden Staatsangehörigkeitserwerb durch eheliche Kinder einer deutschen Mutter zur Folge gehabt, sondern nur dazu geführt hat, daß diese - was verfassungsrechtlich unbedenklich ist (…so ausdrücklich BVerfG, a.a.O. S. 263, 264) - gemäß Art. 3 RuStAÄG 1974 mit Wirkung für die Zukunft die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben können (Senatsbeschlüsse vom 22. März 1993 - BVerwG 9 B 354.92 - vom 14. September 1993 - BVerwG 9 B 454.93 - vom 31. Mai 1994 - BVerwG 9 B 40.94 - sowie vom 22. Dezember 1994 - BVerwG 9 B 617.94 -).
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