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Rechtsprechung
   BVerwG, 14.12.1994 - 9 B 482.94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,11931
BVerwG, 14.12.1994 - 9 B 482.94 (https://dejure.org/1994,11931)
BVerwG, Entscheidung vom 14.12.1994 - 9 B 482.94 (https://dejure.org/1994,11931)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Dezember 1994 - 9 B 482.94 (https://dejure.org/1994,11931)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zwei ein Berufungsurteil selbstständig tragende Begründungen - Vorwurf der ärztlichen Versorgung und Unterstützung tamilischer Befreiungskämpfer - Gewährung rechtlichen Gehörs - Darlegung eines Verfahrensmangels in der Nichtzulassungsbeschwerde - Verwaltungsgerichtliche ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 23.12.1991 - 5 B 80.91

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Entscheidung als …

    Auszug aus BVerwG, 14.12.1994 - 9 B 482.94
    Es ist auch nicht dargetan, daß das Gericht den erörterten Sachverhalt unter einem für die anwaltlich vertretenen Kläger nicht erkennbaren rechtlichen Gesichtspunkt gewürdigt hätte (vgl. zu den Voraussetzungen für eine unzulässige Überraschungsentscheidung etwa BVerfG, NJW 1991, 2823; BVerwG, Beschluß vom 23. Dezember 1991 - BVerwG 5 B 80.91 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 241).

    Es ist ferner nicht dargetan, daß das Gericht die wegen der geschilderten Verwandtschaft geltend gemachte Gefährdung unter einem für die anwaltlich vertretenen Kläger nicht erkennbaren rechtlichen Gesichtspunkt gewürdigt hätte (…vgl. wiederum zu den Voraussetzungen einer unzulässigen Überraschungsentscheidung BVerfG, a.a.O.; BVerwG, Beschluß vom 23. Dezember 1991 - BVerwG 5 B 80.91 - a.a.O.).

  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen …

    Auszug aus BVerwG, 14.12.1994 - 9 B 482.94
    Es ist auch nicht dargetan, daß das Gericht den erörterten Sachverhalt unter einem für die anwaltlich vertretenen Kläger nicht erkennbaren rechtlichen Gesichtspunkt gewürdigt hätte (vgl. zu den Voraussetzungen für eine unzulässige Überraschungsentscheidung etwa BVerfG, NJW 1991, 2823; BVerwG, Beschluß vom 23. Dezember 1991 - BVerwG 5 B 80.91 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 241).
  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus BVerwG, 14.12.1994 - 9 B 482.94
    Auf die Frage, ob die Kläger in ihrer Heimatregion vor der Ausreise bereits Verfolgung erlitten hatten oder ihnen dort eine solche vor oder nach der Ausreise drohte, kommt es folglich letztlich nicht an (vgl. BVerfGE 80, 315).
  • BVerwG, 07.10.1987 - 9 CB 20.87

    Ablehnungsgesuch wegen Befangenheit eines Spruchkörpers - Rüge der …

    Auszug aus BVerwG, 14.12.1994 - 9 B 482.94
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör schützt jedoch nicht gegen eine nach Meinung eines Beteiligten sachlich unrichtige Ablehnung eines Beweisantrags (Beschluß vom 7. Oktober 1987 - BVerwG 9 CB 20.87 - NJW 1988, 722 mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 09.04.1981 - 8 B 44.81

    Voraussetzungen für die Geltendmachung von Revisionszulassungsgründen - …

    Auszug aus BVerwG, 14.12.1994 - 9 B 482.94
    Ist ein Urteil - wie im vorliegenden Fall - nebeneinander auf mehrere je selbständig tragende Begründungen gestützt, so kann die Revision nur zugelassen werden, wenn im Hinblick auf jede dieser Begründungen ein Zulassungsgrund geltend gemacht wird und vorliegt (stRspr, vgl. etwa Beschluß vom 9. April 1981 - BVerwG 8 B 44.81 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 197).
  • BVerwG, 28.07.1977 - III C 17.74

    Verwaltungsgerichtliches Beweisverfahren - Beweisantrag - Beweisaufnahme - …

    Auszug aus BVerwG, 14.12.1994 - 9 B 482.94
    Daraus folgt, daß Beweisanträge grundsätzlich nur abgelehnt werden dürfen, wenn das angebotene Beweismittel schlechterdings untauglich ist, wenn es auf die Beweistatsache nicht ankommt oder wenn die Beweistatsache als wahr unterstellt wird (vgl. Urteil vom 28. Juli 1977 - BVerwG 3 C 17.74 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 111 mit weiteren Nachweisen).
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