Rechtsprechung
| BVerwG, 26.01.2005 - 9 B 49.04 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
AbwAG § 4 Abs. 4, Abs. 5; § 9 Abs. 5, Abs. 6; § 10 Abs. 4
Abwasserabgabe; Abgabesatzermäßigung; Bescheidanpassung; Anschluss; zeitliche Lücke; Jährlichkeitsprinzip; Erklärungszeitraum; Erklärung. - Bundesverwaltungsgericht
AbwAG § 4 Abs. 4, Abs. 5; § 9 Abs. 5, Abs. 6; § 10 Abs. 4
Abgabesatzermäßigung; Abwasserabgabe; Anschluss; Bescheidanpassung; Erklärung; Erklärungszeitraum; Jährlichkeitsprinzip; zeitliche Lücke
- Judicialis
AbwAG § 4 Abs. 4; ; AbwAG § 4 Abs. 5; ; AbwAG § 9 Abs. 5; ; AbwAG § 9 Abs. 6; ; AbwAG § 10 Abs. 4
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen der Erfüllung des Tatbestandes des § 9 Abs. 6 Abwasserabgabengesetz (AbwAG); Erfordernis des nahtlosen Aufeinandertreffens von Erklärungszeitraum und Bescheidanpassung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anpassung des Bescheids zur Abwassereinleitung nach vorheriger Erklärungsfrist
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Düsseldorf, 11.07.2002 - 8 K 8324/98
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.07.2004 - 9 A 3862/02
- BVerwG, 26.01.2005 - 9 B 49.04
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2005, 351
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 23.08.1996 - 8 C 10.95
Kommunalabgaben - Abwasserabgabe, Dreimonatiger Mindestzeitraum geringerer …
Auszug aus BVerwG, 26.01.2005 - 9 B 49.04
Es ist im Hinblick auf den Ausnahmecharakter der Vorschrift, auf das erwähnte Erfordernis der qualitativen Vergleichbarkeit ihrer Anwendungsfälle mit denjenigen des § 9 Abs. 5 AbwAG und auf das Ziel des Gesetzgebers, den Verwaltungsaufwand für die Durchführung des Abwasserabgabengesetzes gering zu halten (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 23. August 1996 - BVerwG 8 C 10.95 - Buchholz 401.64 § 4 AbwAG Nr. 4 S. 10 f.) auszuschließen, dass der Gesetzgeber einen kaum begrenzbaren Anwendungsbereich des § 9 Abs. 6 AbwAG eröffnen und aufgrund nachträglicher, nicht abzuschätzender Ereignisse Rückwirkungen auf frühere Veranlagungszeiträume zulassen wollte, ohne diese Auswirkungen, wie etwa in § 10 Abs. 4 AbwAG geschehen, im Einzelnen zu regeln und zu begrenzen.Denn aus dem das Abwasserabgabengesetz insgesamt kennzeichnenden Jährlichkeitsprinzip (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 23. August 1996 - a.a.O., S. 9) folgt, dass die Wirkung der Erklärung nach § 4 Abs. 5 AbwAG auf den Veranlagungszeitraum begrenzt ist.
- BVerwG, 16.03.2005 - 9 C 7.04
Abwasserabgabe; Abgabeermäßigung; Veranlagungsjahr; Teilzeitraum; …
Vielmehr muss sie spätestens zu Beginn des neuen Veranlagungszeitraums erfolgen; es obliegt dem Abgabenschuldner, sich um die Bescheidanpassung zu diesem Zeitpunkt zu bemühen (BVerwG, Beschluss vom 26. Januar 2005 - BVerwG 9 B 49.04 - juris). - BVerwG, 31.08.2005 - 9 C 3.04
Abwasserabgabe; staatliche Überwachung; Eigenmessergebnis; Selbstüberwachung; …
Denn mit den Novellierungen des Abwasserabgabengesetzes, die auch zur Einführung des "Bescheidsystems" in § 4 Abs. 1 AbwAG geführt haben, hat der Gesetzgeber stets auch die Absicht verfolgt, durch Vereinfachung des Vollzugs des Abwasserabgabengesetzes den Verwaltungsaufwand zu senken (vgl. insbesondere BVerwG, Urteil vom 23. August 1996 - BVerwG 8 C 10.95 - Buchholz 401.64 § 4 AbwAG Nr. 4 S. 10 und 11; BVerwG, Beschluss vom 26. Januar 2005 - BVerwG 9 B 49.04 - NVwZ-RR 2005, 351). - OVG Niedersachsen, 20.11.2008 - 1 KN 160/07
Besondere Rechtfertigung vor dem Gleichheitssatz bei Ausschluss jeglichen …
Dieser ließ auf den hier überplanten Grundstücken unbegrenzt Einzelhandel zu (vgl. Senatsurt. v. 14.4.2002 - 1 LB 340/02 -, NVwZ-RR 2005, 351).Die von der Antragsgegnerin eingelegte Berufung wies der Senat mit dem oben schon zitierten Urteil vom 14. April 2004 (- 1 LB 340/02 -, NVwZ-RR 2005, 351) mit der Begründung zurück, die planungsrechtlichen Fragen seien unabhängig vom Sanierungsrecht zu bescheiden.
- OVG Sachsen-Anhalt, 19.12.2011 - 4 L 90/10
Zur Verrechnung der Abwasserabgabe nach § 10 Abs 3 AbwAG
Auch der Verweis auf einen Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Januar 2005 (- 9 B 49.04 -) zur Auslegung des § 9 Abs. 6 AbwAG, in dem das Gericht von einem "Korrekturbedarf" in bestimmten Fällen gesprochen habe, genügt nicht. - OVG Sachsen-Anhalt, 25.03.2019 - 4 L 138/17
Verrechnung von Abwasserabgaben; Ermittlung des "Vorher"-Werts
Denn erst dann ist es für ihn wirtschaftlich sinnvoll, sich die in § 9 Abs. 6 allein angesprochenen ermäßigten Abgabesätze gleichsam Zug um Zug gegen die Begründung der Sanktionsgefahr des § 4 Abs. 4 AbwAG im Falle einer Überschreitung der neu festgelegten Überwachungswerte zu sichern (vgl. hierzu BVerwG, Beschl. v. 26.01.2005 - 9 B 49/04 -, juris, Rn. 6). - VG Aachen, 16.05.2007 - 7 K 1397/06 Denn mit den Novellierungen des Abwasserabgabengesetzes, die auch zur Einführung des "Bescheidsystems" in § 4 Abs. 1 AbwAG geführt haben, hat der Gesetzgeber stets auch die Absicht verfolgt, durch Vereinfachung des Vollzugs des Abwasserabgabengesetzes den Verwaltungsaufwand zu senken (vgl. insbesondere BVerwG, Urteil vom 23. August 1996 - BVerwG 8 C 10.95 - Buchholz 401.64 § 4 AbwAG Nr. 4 S. 10 und 11; BVerwG, Beschluss vom 26. Januar 2005 - BVerwG 9 B 49.04 - NVwZ-RR 2005, 351).
- VG Minden, 14.12.2005 - 11 K 7630/03
Bestehen einer Abgabefreiheit für die Einleitung von Niederschlagswasser in ein …
Rn. 18 - vgl. zuletzt BVerwG, Beschluss vom 26.01.2005 - 9 B 49/04 - Urteil vom 23.08.1996 - 8 C 10/95 - OVG NRW, Beschluss vom 25.07.2005 - 9 A 712/03 -.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".