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Rechtsprechung
   BVerwG, 17.06.1997 - 9 B 492.97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,5434
BVerwG, 17.06.1997 - 9 B 492.97 (https://dejure.org/1997,5434)
BVerwG, Entscheidung vom 17.06.1997 - 9 B 492.97 (https://dejure.org/1997,5434)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Juni 1997 - 9 B 492.97 (https://dejure.org/1997,5434)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Geltendmachung des Abweichens eines Urteils von einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts - Voraussetzungen der Feststellung des Vorliegens einer mittelbar staatlichen Gruppenverfolgung im Sinne des Asylrechts - Rechtsprechung des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Asylrecht - Feststellung der Verfolgungsdichte bei der Gruppenverfolgung von kurdischen Jeziden in Syrien

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 05.07.1994 - 9 C 158.94

    Asylrecht - Gruppenverfolgung - EntscheidungserheblicheTatsachenfeststellung - …

    Auszug aus BVerwG, 17.06.1997 - 9 B 492.97
    Soweit das Berufungsgericht ausführe, daß die Voraussetzungen einer Gruppenverfolgung je nach der Größe der zu betrachtenden Bevölkerungsgruppe grundsätzlich unterschiedlich seien und sich bei einer kleinen Gruppe - wie den etwa ca. 1.300 im Tür Abdin verbliebenen syrischorthodoxen Christen - die Nähe der Gefahr für jedes einzelne Gruppenmitglied auch ohne weitere Quantifizierung ergeben könne, könne dem nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluß vom 24. September 1992 - BVerwG 9 B 130.92 - ; Urteil vom 5. Juli 1994 - BVerwG 9 C 158.94 - ) nicht gefolgt werden.

    Soweit sich das Berufungsgericht auf den Beschluß des Senats vom 22. Mai 1996, a.a.O., berufen hat, hat es keinen Rechtssatz aufgestellt, der im Widerspruch zur Rechtsprechung des erkennenden Senats in dieser Entscheidung und in dem Urteil vom 5. Juli 1994, a.a.O., steht.

  • BVerwG, 22.05.1996 - 9 B 136.96

    Asylrecht: Voraussetzungen für die Annahme einer mittelbaren Gruppenverfolgung, …

    Auszug aus BVerwG, 17.06.1997 - 9 B 492.97
    Auch in dem vom Berufungsgericht zitierten Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Mai 1996 (- BVerwG 9 B 136.96 -) würden die Grundsätze zur Verfolgungsdichte nicht relativiert.

    Soweit sich das Berufungsgericht auf den Beschluß des Senats vom 22. Mai 1996, a.a.O., berufen hat, hat es keinen Rechtssatz aufgestellt, der im Widerspruch zur Rechtsprechung des erkennenden Senats in dieser Entscheidung und in dem Urteil vom 5. Juli 1994, a.a.O., steht.

  • BVerwG, 24.09.1992 - 9 B 130.92
    Auszug aus BVerwG, 17.06.1997 - 9 B 492.97
    Soweit das Berufungsgericht ausführe, daß die Voraussetzungen einer Gruppenverfolgung je nach der Größe der zu betrachtenden Bevölkerungsgruppe grundsätzlich unterschiedlich seien und sich bei einer kleinen Gruppe - wie den etwa ca. 1.300 im Tür Abdin verbliebenen syrischorthodoxen Christen - die Nähe der Gefahr für jedes einzelne Gruppenmitglied auch ohne weitere Quantifizierung ergeben könne, könne dem nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluß vom 24. September 1992 - BVerwG 9 B 130.92 - ; Urteil vom 5. Juli 1994 - BVerwG 9 C 158.94 - ) nicht gefolgt werden.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.04.1998 - 9 A 6597/95

    Syrien, Kurden, Jesiden, Minderheiten, religiös motivierte Verfolgung, Mittelbare …

    Rn. 80 vgl. Nds. OVG, Urteil vom 5. Februar 1997 - 2 L 3670/96 - S. 27 f., Revisionsbeschwerde des Beteiligten zurückgewiesen durch: BVerwG, Beschluß vom 17. Juni 1997 - 9 B 492.97 - Nds. OVG, Urteil vom 22. Februar 1995 - 2 L 4399/93 - S. 17 ff., Revisionsbeschwerde des Beteiligten zurückgewiesen durch: BVerwG, Beschluß vom 23. Februar 1996, a.a.O.,.
  • BVerwG, 24.07.1997 - 9 B 552.97

    Revisionszulassungsgründe - Ausgangsgericht

    Die Abweichungsrüge (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO ) in der Beschwerdeschrift vom 27. Mai 1997 ist nicht begründet, wie der Senat zu einer entsprechenden Rüge gegen das dem Berufungsbeschluß zugrundeliegende Urteil des Berufungsgerichts vom 5. Februar 1997 - 2 L 3670/96 - bereits ausgeführt hat (vgl. Beschluß vom 17. Juni 1997 - BVerwG 9 B 492.97 -).
  • OVG Niedersachsen, 22.06.1999 - 2 L 666/98

    Rückkehrgefährdung; Sippenhaftgefahr; Asylbeantragung; Wahrscheinlichkeit …

    Für die zuletzt genannte Personengruppe hat der Senat durch Urteil vom 5. Februar 1997 (2 L 3670/96), das nach Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde des beteiligten Bundesbeauftragten für Asylangelegenheiten (Beschl. d. BVerwG v. 17.06.1997 - BVerwG 9 B 492.97 -) rechtskräftig geworden ist, entschieden, dass sie gegen moslemische Übergriffe von asylrechtlich relevanter Intensität keinen wirksamen staatlichen Schutz erhalten (vgl. ebenso Urt. d. Sen. v. 22.02.1995 - 2 L 4399/93 - Nichtzulassungsbeschwerde des beteiligten Bundesbeauftragten für Asylangelegenheiten zurückgewiesen durch Beschl. d. BVerwG v. 23.02.1996 - BVerwG 9 B 451.95 -).
  • OVG Niedersachsen, 22.06.1999 - 2 L 670/98

    Rückkehrgefährdung; Sippenhaftgefahr; Asylbeantragung; Wahrscheinlichkeit …

    Für die zuletzt genannte Personengruppe hat der Senat durch Urteil vom 5. Februar 1997 (2 L 3670/96), das nach Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde des beteiligten Bundesbeauftragten für Asylangelegenheiten (Beschl. d. BVerwG v. 17.6.1997 - BVerwG 9 B 492.97 -) rechtskräftig geworden ist, entschieden, dass sie gegen moslemische Übergriffe von asylrechtlich relevanter Intensität keinen wirksamen staatlichen Schutz erhalten (vgl. ebenso Urt. d. Sen. v. 22.2.1995 - 2 L 4399/93 - Nichtzulassungsbeschwerde des beteiligten Bundesbeauftragten für Asylangelegenheiten zurückgewiesen durch Beschluss des BVerwG vom 23.2.1996 - BVerwG 9 B 451.95 -).
  • BVerwG, 31.03.1998 - 9 B 840.97

    Drohen einer politischen Verfolgung oder menschenrechtswidriger Misshandlungen in …

    Auch im Beschluß vom 17. Juni 1997 - BVerwG 9 B 492.97 -, auf den sich die Beschwerde beruft, hat das Bundesverwaltungsgericht die im damaligen Verfahren vom Berufungsgericht - auch nur als festgestelltes Minimum - angegebene Zahl von Übergriffen auf die rund 6.000 bis 7.000 in Dörfern der syrischen Provinz Hassake lebenden kurdischen Jeziden und den sich daraus errechnenden Vomhundertsatz in eigener Person Verfolgter nicht als konstitutiv für eine Gruppenverfolgung dieser Personen bezeichnet, sondern ausgeführt, das vorinstanzliche Gericht im damaligen Verfahren habe die Verfolgungsdichte angesichts des Fehlens entsprechenden statistischen Materials zu Recht auch aus sonstigen Umständen, etwa den glaubhaften Angaben eines Zeugen und den diese Angaben bestätigenden überzeugenden Ausführungen eines Sachverständigen zu dem immer präsenten, die alltägliche Wirklichkeit der genannten Minderheit bestimmenden Gewaltpotential hergeleitet.
  • VG Gießen, 07.11.1997 - 2 E 32098/94

    Gruppenverfolgung von Yeziden in Syrien

    Rn. 30 Diese Wertung der Kammer zur Bejahung der für die Annahme einer Gruppenverfolgung notwendigen hinreichenden Verfolgungsdichte deckt sich mit den Wertungen des OVG Lüneburg in dem Urteil vom 05.02.1997 (Az.: 2 L 3670/96), das auch Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen ist; das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Beschluß vom 17.06.1997 (Az.: 9 B 492.97) diese Einschätzung als revisionsgerichtlich nicht zu beanstanden angesehen.
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