Rechtsprechung
| BVerwG, 11.06.1998 - 9 B 500.98 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Grad derWahrscheinlichkeit einer politischen Verfolgung von Tamilen im Inland
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.01.1998 - 21 A 3420/96
- BVerwG, 11.06.1998 - 9 B 500.98
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86
Tamilen
Auszug aus BVerwG, 11.06.1998 - 9 B 500.98
Wegen ihrer Geringfügigkeit sind die kurzfristigen Inhaftierungen folglich auch keine "anderen Nachteile und Gefahren, die nach ihrer Intensität und Schwere einer asylerheblichen Rechtsgutbeeinträchtigung aus politischen Gründen gleichkommen" (BVerfGE 80, 315 ) und die Annahme einer inländischen Fluchtalternative verbieten. - BVerwG, 18.06.1996 - 9 B 140.96
Verwaltungsprozeßrecht: Rechtliches Gehör und Beweisaufnahme im vereinfachten …
Auszug aus BVerwG, 11.06.1998 - 9 B 500.98
Eine rechtsfehlerhafte Ermessensausübung durch das Berufungsgericht legt die Beschwerde indessen nicht dar (vgl. den Beschluß des Senats vom 18. Juni 1996 - BVerwG 9 B 140.96 - Buchholz 310 § 130 a VwGO Nr. 16 = BayVBl 1997, 253).
- BVerwG, 13.01.2000 - 9 B 576.99
Beschwerde gegen Nichtzulassung der Revision - Vorliegen einer politischen …
Zu - grundsätzlich asylerheblichen - längeren Inhaftierungen, die nicht nur der Feststellung der Identität und des Aufenthalts dienen, kommt es nach den Feststellungen des Berufungsgerichts mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit im übrigen nur dann, wenn Verdachtsmomente für eine Verbindung zu der terroristischen LTTE vorliegen, während Folter in der Haft oder Inhaftierungen ohne erkennbaren Grund jedenfalls nicht mit der für eine Gruppenverfolgung erforderlichen Verfolgungsdichte vorkommen (UA S. 23 ff.; vgl. ferner die ebenfalls in Verfahren der Prozeßbevollmächtigten des Klägers ergangenen Beschlüsse vom 17. Dezember 1997 - BVerwG 9 B 540.97 -, vom 10. Februar 1998 - BVerwG 9 B 136.98 -, vom 11. Juni 1998 - BVerwG 9 B 500.98 -, vom 14. April 1999 - BVerwG 9 B 944.98 - und vom 14. Juli 1999 - BVerwG 9 B 16.99 -). - BVerwG, 14.04.1999 - 9 B 944.98
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutung der …
Soweit die Haft länger dauert als zur Identifizierung und Klärung des Aufenthaltsgrunds erforderlich, liegen nach den Feststellungen des Berufungsgerichts regelmäßig Verdachtsmomente für das Wissen um oder die Unterstützung für LTTE-Aktivitäten und damit wiederum Anknüpfungspunkte nicht asylrelevanter Art vor (UA S. 21; vgl. bereits die ebenfalls in Verfahren der Prozeßbevollmächtigten des Klägers ergangenen Beschlüsse vom 17. Dezember 1997 - BVerwG 9 B 540.97 -, vom 10. Februar 1998 - BVerwG 9 B 136.98 -, vom 11. Juni 1998 - BVerwG 9 B 500.98 -). - BVerwG, 11.06.1998 - 9 B 505.98
Antrag auf Asyl - Gefahr einer politischen Verfolgung - Vorliegen einer …
Auch der ferner behauptete Verfahrensverstoß liegt nicht vor (vgl. den gleichzeitig ergehenden Beschluß im Parallelverfahren BVerwG 9 B 500.98).
- BVerwG, 11.06.1998 - 9 B 503.98
Antrag auf Asyl - Gefahr einer politischen Verfolgung - Vorliegen einer …
Auch der ferner behauptete Verfahrensverstoß liegt nicht vor (vgl. den gleichzeitig ergehenden Beschluß des Senats im Parallelverfahren BVerwG 9 B 500.98). - VG Bayreuth, 02.04.2014 - B 3 K 13.30314
Äthiopien: Wegen Nachfluchtaktivitäten (hier: stellvertretender Vorsitzender des …
Eine derartige Kurzzeit-Inhaftierung - sei sie auch wegen vermuteter Regierungsgegnerschaft - erreicht nicht die notwendige asylbegründen de Eingriffsintensität (vgl. BVerwG, U. v. 17.01.1989, B. v. 11.06.1998 - 9 B 500.98), denn es handelte sich offensichtlich nur um Ermittlungsarbeiten der Polizeibehörde. - VG Bayreuth, 03.04.2014 - B 3 K 14.30004
Äthiopien; Vorverfolgung (nicht glaubhaft)
Eine derartige Kurzzeit-Inhaftierung - sei sie auch wegen vermuteter Regierungsgegnerschaft - erreicht nicht die notwendige asylbegründende Eingriffsintensität (vgl. BVerwG, U. v. 17.01.1989, B. v. 11.06.1998 - 9 B 500.98). - VG München, 07.06.2005 - M 16 K 04.50745 Ob die Inhaftierung von mehr als 3 - 4 Tagen generell aber noch kurzfristig i.S.d. vom Bundesamt zitierten Rechtsprechung des BVerwG vom 11.06.1998, Az. 9 B 500.98 ist, wonach unter Bezugnahme auf das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in BVerfGE 80, 315 (344) kurzfristige Inhaftierungen wegen ihrer Geringfügigkeit keine Nachteile und Gefahren seien, die nach ihrer Intensität und Schwere einer asylerheblichen Rechtsgutsbeeinträchtigung aus politischen Gründen gleichkämen, mag in dieser Allgemeinheit bezweifelt werden.
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