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Rechtsprechung
   BVerwG, 09.12.1997 - 9 B 505.97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,2340
BVerwG, 09.12.1997 - 9 B 505.97 (https://dejure.org/1997,2340)
BVerwG, Entscheidung vom 09.12.1997 - 9 B 505.97 (https://dejure.org/1997,2340)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Dezember 1997 - 9 B 505.97 (https://dejure.org/1997,2340)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - Voraussetzungen für die Geltendmachung eines Verfahrensmangels

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 86 Abs. 1, Abs. 2
    Verwaltungsprozeßrecht - Gerichtliche Aufklärungspflicht bei nur hilfsweise gestelltem Beweisantrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (40)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 26.06.1968 - V C 111.67

    Bescheidung eines vorsorglich gestellten Beweisantrags - Anspruch auf …

    Auszug aus BVerwG, 09.12.1997 - 9 B 505.97
    Während sich die Voraussetzungen für die Ablehnung eines unbedingt gestellten Beweisantrags aus § 86 Abs. 2 i.V.m. § 86 Abs. 1 VwGO ergeben, wird jedoch mit einem nur fürsorglich oder hilfsweise gestellten Beweisantrag nur eine weitere Erforschung des Sachverhalts nach.§ 86 Abs. 1 VwGO angeregt (vgl. Beschluß vom 21. August 1990 - BVerwG 9 B 211.90 - unter Hinweis auf das Urteil vom 26. Juni 1968 - BVerwG 5 C 111.67 - BVerwGE 30, 57 [BVerwG 26.06.1968 - V C 111/67]).
  • BVerwG, 21.08.1990 - 9 B 211.90

    Frage der Gruppenverfolgung - Vorliegen "neuer" Beweismittel im Sinne des § 51 …

    Auszug aus BVerwG, 09.12.1997 - 9 B 505.97
    Während sich die Voraussetzungen für die Ablehnung eines unbedingt gestellten Beweisantrags aus § 86 Abs. 2 i.V.m. § 86 Abs. 1 VwGO ergeben, wird jedoch mit einem nur fürsorglich oder hilfsweise gestellten Beweisantrag nur eine weitere Erforschung des Sachverhalts nach.§ 86 Abs. 1 VwGO angeregt (vgl. Beschluß vom 21. August 1990 - BVerwG 9 B 211.90 - unter Hinweis auf das Urteil vom 26. Juni 1968 - BVerwG 5 C 111.67 - BVerwGE 30, 57 [BVerwG 26.06.1968 - V C 111/67]).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.01.2008 - 1 L 166/07

    Die "Kürzung" des so genannten Weihnachtsgeldes in Sachsen-Anhalt ist auch für …

    Denn die ordnungsgemäße Verfahrensrüge setzt in diesem Zusammenhang voraus, dass unter Auseinandersetzung mit dem Prozessgeschehen und der Begründung der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung schlüssig aufgezeigt wird, dass sich dem Gericht auch ohne förmlichen Beweisantrag eine weitere Sachverhaltsermittlung aufdrängen musste (vgl.: BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - Az.: 7 B 261.97 -, NJW 1997, 3328; Beschluss vom 9. Dezember 1997 - Az.: 9 B 505.97 -, zitiert nach juris; Beschluss vom 13. Mai 2004 - Az.: 4 B 27/04 -, zitiert nach juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.07.2013 - 1 L 58/13

    Widerruf der Approbation als Zahnarzt

    Denn die ordnungsgemäße Verfahrensrüge setzt in diesem Zusammenhang voraus, dass unter Auseinandersetzung mit dem Prozessgeschehen und der Begründung der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung schlüssig aufgezeigt wird, dass sich dem Gericht auch ohne förmlichen Beweisantrag eine weitere Sachverhaltsermittlung aufdrängen musste (vgl.: BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 -, NJW 1997, 3328; Beschluss vom 9. Dezember 1997 - 9 B 505.97 -, juris; Beschluss vom 13. Mai 2004 - 4 B 27/04 -, juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.01.2007 - 1 L 245/06

    Bewilligung von Altersteilzeit im Blockmodell

    Denn die ordnungsgemäße Verfahrensrüge setzt in diesem Zusammenhang voraus, dass unter Auseinandersetzung mit dem Prozessgeschehen und der Begründung der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung schlüssig aufgezeigt wird, dass sich dem Gericht auch ohne förmlichen Beweisantrag eine weitere Sachverhaltsermittlung aufdrängen musste (vgl.: BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - Az.: 7 B 261.97 -, NJW 1997, 3328; Beschluss vom 9. Dezember 1997 - Az.: 9 B 505.97 -, zitiert nach juris.web; Beschluss vom 13. Mai 2004 - Az.: 4 B 27/04 -, zitiert nach juris.web).
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