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Rechtsprechung
   BVerwG, 17.11.1995 - 9 B 505.95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,15625
BVerwG, 17.11.1995 - 9 B 505.95 (https://dejure.org/1995,15625)
BVerwG, Entscheidung vom 17.11.1995 - 9 B 505.95 (https://dejure.org/1995,15625)
BVerwG, Entscheidung vom 17. November 1995 - 9 B 505.95 (https://dejure.org/1995,15625)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Hinweispflicht und Erörterungspflicht des Gerichts - Anforderungen an die Schilderungen eines Asylsuchenden zur Begründung der Gefahr seiner politischen Verfolgung - Vorherige Mitteilung des Gerichts an die Prozessbeteiligten hinsichtlich der Würdigung des Prozessstoffs ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (21)Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 26.10.1989 - 9 B 405.89

    Klageabweisung ohne Beweisaufnahme - Aufklärungspflicht - Beweisantrag - …

    Auszug aus BVerwG, 17.11.1995 - 9 B 505.95
    Das ist aber der Fall, wenn der Vortrag über die in seine persönliche Sphäre fallenden Ereignisse nach Auffassung des Tatsachengerichts unzutreffend oder in sich widersprüchlich ist (Beschluß vom 26. Oktober 1989 - BVerwG 9 B 405.89 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 212; Beschluß vom 29. Oktober 1991 - BVerwG 9 B 151.91 -).
  • BVerwG, 29.10.1991 - 9 B 151.91

    Fehlende Rechtfertigung für einen Asylanspruch bei zentralen Widersprüchen und …

    Auszug aus BVerwG, 17.11.1995 - 9 B 505.95
    Das ist aber der Fall, wenn der Vortrag über die in seine persönliche Sphäre fallenden Ereignisse nach Auffassung des Tatsachengerichts unzutreffend oder in sich widersprüchlich ist (Beschluß vom 26. Oktober 1989 - BVerwG 9 B 405.89 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 212; Beschluß vom 29. Oktober 1991 - BVerwG 9 B 151.91 -).
  • BVerwG, 08.05.1984 - 9 C 141.83

    Sachverhaltsaufklärung von Amts wegen - Mitwirkungspflicht - Asylbewerber - …

    Auszug aus BVerwG, 17.11.1995 - 9 B 505.95
    Die Hinweis- und Erörterungspflicht des Gerichts vermag diese Obliegenheit nicht zu ersetzen (vgl. Urteil vom 8. Mai 1984 - BVerwG 9 C 141.83 - Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 35).
  • BVerwG, 22.03.1983 - 9 C 68.81

    Vereinbarkeit der Zuständigkeitsreglung der Verwaltungsgerichte in Asylsachen mit …

    Auszug aus BVerwG, 17.11.1995 - 9 B 505.95
    Ein Asylsuchender ist nämlich nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gehalten, hinsichtlich der in seine persönliche Sphäre fallenden Ereignisse von sich aus einen in sich stimmigen, widerspruchsfreien Sachverhalt zu schildern, aus dem sich - als wahr unterstellt - die Gefahr einer politischen Verfolgung ergibt (vgl. z.B. Urteil vom 22. März 1983 - BVerwG 9 C 68.81 - Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 44).
  • BVerwG, 13.05.1976 - II C 26.74

    Auslegung des Art. 28 Abs. 1 Grundgesetz (GG) - Zulässigkeit der Übertragung von …

    Auszug aus BVerwG, 17.11.1995 - 9 B 505.95
    Die Beschwerde übersieht, daß die Gerichte grundsätzlich nicht verpflichtet sind, ihre Würdigung des Prozeßstoffs und ihre Schlußfolgerungen den Prozeßbeteiligten vorab mitzuteilen, weil sich diese regelmäßig erst nach der mündlichen Verhandlung aufgrund der abschließenden Beratung ergeben (Urteil vom 13. Mai 1976 - BVerwG 2 C 26.74 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 87; vgl. auch BVerfG, Beschluß vom 31. Juli 1985 - 2 BvR 489/85 -).
  • BVerfG, 31.07.1985 - 2 BvR 489/85

    Verfassungsrechtliche Anforderung an die Auslieferung - Audiencia Nacional in …

    Auszug aus BVerwG, 17.11.1995 - 9 B 505.95
    Die Beschwerde übersieht, daß die Gerichte grundsätzlich nicht verpflichtet sind, ihre Würdigung des Prozeßstoffs und ihre Schlußfolgerungen den Prozeßbeteiligten vorab mitzuteilen, weil sich diese regelmäßig erst nach der mündlichen Verhandlung aufgrund der abschließenden Beratung ergeben (Urteil vom 13. Mai 1976 - BVerwG 2 C 26.74 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 87; vgl. auch BVerfG, Beschluß vom 31. Juli 1985 - 2 BvR 489/85 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.05.2020 - A 11 S 2277/19

    Asylverfahren Afghanistan; Gefahrenprognose im Rahmen der Gewährung von …

    Dies ergibt sich bereits daraus, dass die abschließende tatsächliche und rechtliche Würdigung regelmäßig erst aufgrund der abschließenden Beratung bzw. Entscheidungsfindung nach der mündlichen Verhandlung erfolgt (vgl. dazu BVerwG, Beschlüsse vom 01.07.2013 - 8 BN 1.13 -, juris 10…, vom 13.12.2011 - 5 B 38.11 -, juris Rn. 11…, vom 11.05.1999 - 9 B 1076.98 -, juris Rn. 10, und vom 17.11.1995 - 9 B 505.95 -, juris Rn. 3).

    Rn. 20 Eine unzulässige Überraschungsentscheidung ist nur anzunehmen, wenn das Gericht einen bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der der Beteiligte nach dem bisherigen Prozessverlauf - selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen - nicht rechnen musste (…vgl. zum Ganzen BVerfG, Beschlüsse vom 13.02.2019 - 2 BvR 633/16 -, juris Rn. 24…, vom 31.05.1995 - 2 BvR 736/95 -, juris Rn. 27…, vom 19.05.1992 - 1 BvR 986/91 -, juris Rn. 36, …und vom 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90 -, juris Rn. 7;… BVerwG, Beschlüsse vom 13.12.2011 - 5 B 38.11 -, juris Rn. 11…, vom 11.05.1999 - 9 B 1076.98 -, juris Rn. 10, und vom 17.11.1995 - 9 B 505.95 -, juris Rn. 3;… Urteil vom 10.04.1991 - 8 C 106.89 -, juris Rn. 8).

  • VGH Baden-Württemberg, 16.10.2019 - A 12 S 2881/18

    Zur Rüge im Berufungszulassungsverfahren, das Verwaltungsgericht habe bei dem …

    Dies ergibt sich bereits daraus, dass die abschließende tatsächliche und rechtliche Würdigung regelmäßig erst aufgrund der abschließenden Beratung bzw. Entscheidungsfindung nach der mündlichen Verhandlung erfolgt (…vgl. dazu BVerwG, Beschlüsse vom 13.12.2011, aaO, vom 11.05.1999 - 9 B 1076.98 - juris und vom 17.11.1995 - 9 B 505.95 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.05.2025 - A 12 S 178/25

    Gewährung rechtlichen Gehörs und Umfang der Protokollierungspflicht im …

    Dies ergibt sich bereits daraus, dass die abschließende tatsächliche und rechtliche Würdigung regelmäßig erst aufgrund der abschließenden Beratung bzw. Entscheidungsfindung nach der mündlichen Verhandlung erfolgt (…vgl. dazu BVerwG, Beschlüsse vom 13.12.2011 - 5 B 38.11 -, juris Rn. 11, vom 11.05.1999 - 9 B 1076.98 -, juris, und vom 17.11.1995 - 9 B 505.95 -, juris; VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 07.05.2020 - A 11 S 2277/19 -, juris Rn. 17 ff.).
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