Rechtsprechung
| BVerwG, 29.07.2010 - 9 B 51.10 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- openjur.de
- Bundesverwaltungsgericht
- rechtsinformationen.bund.de
Ausbau einer Ortsstraße im Rahmen der Flurbereinigung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 39 FlurbG, § 19 FlurbG, § 105 FlurbG
Ausbau einer Ortsstraße im Rahmen der Flurbereinigung - Wolters Kluwer
Kosten des Ausbaus einer dem öffentlichen Verkehr unbeschränkt gewidmeten und in der Unterhaltungslast der Gemeinde stehenden Ortsstraße als zur Flurbereinigung erforderliche Ausführungskosten
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kosten des Ausbaus einer dem öffentlichen Verkehr unbeschränkt gewidmeten und in der Unterhaltungslast der Gemeinde stehenden Ortsstraße als zur Flurbereinigung erforderliche Ausführungskosten
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Berlin-Brandenburg, 25.02.2010 - 70 A 3.09
- BVerwG, 29.07.2010 - 9 B 51.10
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 18.11.2002 - 9 CN 1.02
Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Flurbereinigungsplan; Nachhaltigkeit der …
Auszug aus BVerwG, 29.07.2010 - 9 B 51.10
Daran ändert nichts, wenn die Straße als öffentliche Straße nach den landesrechtlichen Regelungen von der Gemeinde zu unterhalten ist; flurbereinigungsrechtlich ist dies nur insoweit von Belang, als dann keine Notwendigkeit besteht, Unterhaltungsregelungen im Flurbereinigungsplan zu treffen (vgl. Urteil vom 18. November 2002 - BVerwG 9 CN 1.02 - BVerwGE 117, 209 ). - BVerwG, 14.11.2007 - 10 B 47.07
Afghanistan, Revisionsverfahren, grundsätzliche Bedeutung, Abschiebungshindernis, …
Auszug aus BVerwG, 29.07.2010 - 9 B 51.10
Sie zeigt nicht auf, dass der Kläger eine Zeugenvernehmung zu den im "Erinnerungsprotokoll" festgehaltenen Vorgängen beantragt hat bzw. dass und weshalb sich dem Oberverwaltungsgericht eine solche Zeugenvernehmung hätte aufdrängen müssen (vgl. Beschluss vom 14. November 2007 - BVerwG 10 B 47.07 -. - BVerwG, 02.11.1995 - 9 B 710.94
Srilankische Staatsangehörige tamilischer Volkszugehörigkeit - Gruppenverfolgung …
Auszug aus BVerwG, 29.07.2010 - 9 B 51.10
Rn. 11 e) Schließlich betrifft die Rüge, das Oberverwaltungsgericht habe das "Erinnerungsprotokoll" in der Sache unzutreffend gewürdigt, nicht das Verfahrensrecht, sondern materielles Recht (Beschluss vom 2. November 1995 - 9 B 710.94 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 266 S. 18 ff.; stRspr).
- BVerwG, 16.12.1992 - 11 C 3.92
Flurbereinigungsrecht - Wertermittlung - Grundstücksbewertung - Agrarland
Auszug aus BVerwG, 29.07.2010 - 9 B 51.10
Sie legt jedoch nicht wie geboten dar, dass dem Oberverwaltungsgericht als Flurbereinigungsgericht nach Umfang und Schwierigkeit der nach seiner maßgeblichen Rechtsauffassung noch zu klärenden Aspekte, die entgegen der Auffassung der Beschwerde nicht "nur" das Verwaltungsverfahren betreffen, eine eigene Entscheidung zumutbar gewesen wäre (vgl. Urteil vom 16. Dezember 1992 - BVerwG 11 C 3.92 - Buchholz 424.01 § 44 FlurbG Nr. 72 S. 41 m.w.N.). - BVerwG, 15.03.1973 - V C 8.72
Wege- und Gewässerplan; Beitrag/Verhältnis zur Abfindung; Beitrag/Sonderbeitrag; …
Auszug aus BVerwG, 29.07.2010 - 9 B 51.10
Dabei übersieht die Beschwerde zudem, dass das Oberverwaltungsgericht bei der Beurteilung dieser Frage nicht darauf abgestellt hat, ob bestimmte Teilnehmer besondere, anders nicht auszugleichende Vorteile erzielt haben, sondern in Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geprüft hat, ob der Ausbau der Ortsstraße allein aus dem Zweck der Flurbereinigung oder auch im Interesse einzelner Teilnehmer veranlasst war (vgl. Urteil vom 15. März 1973 - BVerwG 5 C 8.72 - BVerwGE 42, 92 ). - BVerwG, 25.10.1962 - I C 212.58
Umfang der Eingriffsbefugnis und Gestaltungsbefugnis der Flurbereinigungsbehörde …
Auszug aus BVerwG, 29.07.2010 - 9 B 51.10
Ist diese Voraussetzung gegeben, liegt eine gemeinschaftliche Anlage i.S.d. § 39 Abs. 1 FlurbG vor, unabhängig davon, ob es sich um eine private oder um eine der Öffentlichkeit gewidmete Straße handelt (Urteile vom 25. Oktober 1962 - BVerwG 1 C 212.58 - BVerwGE 15, 72 und vom 26. November 1981 - BVerwG 5 C 72.80 - BVerwGE 64, 232 ). - BVerwG, 26.11.1981 - 5 C 72.80
Flurbereinigungsverfahren - Ausweisung eines öffentlichen Weges - Neuordnung des …
Auszug aus BVerwG, 29.07.2010 - 9 B 51.10
Ist diese Voraussetzung gegeben, liegt eine gemeinschaftliche Anlage i.S.d. § 39 Abs. 1 FlurbG vor, unabhängig davon, ob es sich um eine private oder um eine der Öffentlichkeit gewidmete Straße handelt (Urteile vom 25. Oktober 1962 - BVerwG 1 C 212.58 - BVerwGE 15, 72 und vom 26. November 1981 - BVerwG 5 C 72.80 - BVerwGE 64, 232 ).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.10.2022 - 32 D 72/22
Beitragspflicht nach § 19 Abs. 1 FlurbG; Heranziehung zu einer Vorschusshebung …
Rn. 62 Vgl. BVerwG, Urteil vom 15. März 1973- V C 8.72 -, juris Rn. 17, sowie Beschlüsse vom 29. Juli 2010 - 9 B 51.10 -, juris Rn. 5, vom 24. November 1972 - V CB 16.72 -, Buchholz 424.01 § 44 FlurbG Nr. 19, und vom 23. November 1970 - IV B 16.69 -, Buchholz 424.01 § 19 FlurbG Nr. 5.Rn. 64 Vgl. OVG Berlin-Bbg., Urteil vom 25. Februar 2010 - OVG 70 A 3.09 -, juris Rn. 40, die dagegen erhobene Nichtzulassungsbeschwerde hatte vor dem Bundesverwaltungsgericht (Beschluss vom 29. Juli 2010 - 9 B 51.10 -, juris) keinen Erfolg.
Rn. 68 Vgl. nochmals OVG Berlin-Bbg., Urteil vom 25. Februar 2010 - OVG 70 A 3.09 -, juris Rn. 40; nachgehend BVerwG, Beschluss vom 29. Juli 2010 - 9 B 51.10 -, juris.
- OVG Berlin-Brandenburg, 15.12.2016 - 70 A 3.13
Teilnehmerbeitrag; Vorschuss; Beitragsmaßstab; Aufnahme der Kostenregelung in den …
Rn. 5 Auf die dagegen erhobene Klage hat der Senat mit rechtskräftig gewordenem Urteil vom 25. Februar 2010 (OVG 70 A 3.09; nachfolgend BVerwG, Beschluss v. 29. Juli 2010 - BVerwG 9 B 51.10 -) den Widerspruchsbescheid aufgehoben und die Sache zur erneuten Bescheidung an die obere Flurbereinigungsbehörde zurückverwiesen, da die für die Höhe des Vorschusses maßgebliche, durch den Beschluss des Vorstands der Teilnehmergemeinschaft vom 31. März 2008 vorgegebene Beschränkung der Vorschusshebung auf ein nur die Anlieger der ausgebauten Straße umfassendes Sonderhebungsgebiet den Anforderungen des § 19 Abs. 2 FlurbG nicht gerecht werde. - OVG Berlin-Brandenburg, 16.08.2011 - 70 S 1.11
Ausbau einer Dorfstraße im Rahmen der Flurbereinigung
Abgesehen davon, dass eine derartige verallgemeinernde Aussage schon dem in Bezug genommenen Eilbeschluss nicht zu entnehmen ist, hat der Senat im Urteil vom 25. Februar 2011 (70 A 3.09; nachfolgend BVerwG, Beschluss v. 29. Juli 2010 - 9 B 51.10 -, beide zit. nach juris), auf das der Antragsgegner hier zu Recht hingewiesen hat und das die vorläufige Erhebung von Teilnehmerbeiträgen gerade im Rahmen des Flurbereinigungsverfahren J… betraf, klargestellt, dass eine Anwendung des § 19 Abs. 2 FlurbG insbesondere dann in Betracht kommt, wenn eine Anlage, zu deren Errichtung "außergewöhnlich hohe Aufwendungen" erforderlich wären, ungeachtet des an sich bestehenden gemeinschaftlichen Interesses gerade wegen dieser Kosten nicht oder nicht in einer bestimmten Weise geschaffen werden könnte, das besondere Interesse der unmittelbar betroffenen Teilnehmer an der Durchführung dieser Maßnahme aber so gewichtig ist, dass es durch eine Belastung mit den gem. § 19 Abs. 2 FlurbG auf sie umzulegenden Mehrkosten nicht entfällt (…a.a.O. Rn 41).
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