Rechtsprechung
| BVerwG, 03.07.2003 - 9 B 58.03 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Rückgriff auf die pauschalierenden Wertermittlungsregelungen des Sachenrechtsbereinigungsgesetzes ; Rückschluss auf den Verkehrswert des ebenfalls mit Sondereigentum belasteten Grundstücks ; Wertermittlung auf der Grundlage der Bodenrichtwerte
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Brandenburg, 10.04.2003 - 8 D 3/01
- BVerwG, 03.07.2003 - 9 B 58.03
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 26.03.2003 - 9 C 5.02
Bodenneuordnung nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz; Wertermittlung; …
Auszug aus BVerwG, 03.07.2003 - 9 B 58.03
Soweit die Beschwerde mit diesen Fragen die vom Flurbereinigungsgericht praktizierte Anwendung der Vorschriften über das Vergleichswertverfahren in Zweifel zieht, ist einzuräumen, dass es möglicherweise einer Begründung bedurft hätte, warum im vorliegenden Fall eine Wertermittlung auf der Grundlage der Bodenrichtwerte (vgl. § 196 BauGB) ausschied, obwohl dieses Verfahren nach § 19 Abs. 5 SachenRBerG aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung regelmäßig gegenüber einer "konkreten" Wertermittlung den Vorzug verdient (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 26. März 2003 - BVerwG 9 C 5.02 - UA S. 7 f.).
- OVG Brandenburg, 08.04.2004 - 8 D 68/01
Landwirtschaftsanpassungsrecht, Zusammenführung von Boden- und Gebäudeeigentum, …
Sind derartige Bodenrichtwerte nicht vorhanden - was bei mit landwirtschaftlichen Gebäuden bebauten Grundstücken im Außenbereich regelmäßig und auch im hiesigen Verfahren der Fall ist - oder aus anderen Gründen nicht anwendbar (vgl. § 19 Abs. 6 SachenRBerG), so ist der Verkehrswert einer derartigen Fläche in erster Linie nach der Vergleichswertmethode (§ 15 Abs. 2 i.V.m. § 13 WertV; vgl. Urteile des Senats vom 25. Januar 2001 - 8 D 12/98 -, RdL 2001, 265 ff, und vom 10. April 2003 - 8 D 3/0 LG -, S. 9 d. E.A.; BVerwG, Beschluss vom 3. Juli 2003 - 9 B 58.03 - zit. nach Juris; BGH, Urteil vom 26. Oktober 1999 - LwZR 9/99 -, VIZ 2000, 112 f.) zu bestimmen.Bei Fehlen eines Bodenrichtwertes für das zu bewertende Grundstück kann die Berücksichtigung dieser Preisspanne die dann vorrangig durchzuführende Wertermittlung nach dem Vergleichswertverfahren gem. §§ 13 f. WertV (BVerwG, Beschluss vom 3. Juli 2003 - 9 B 58/03 -, zit. nach Juris) ebenso wenig ersetzen wie eine Berechnung des Wertes durch Zu- und Abschläge zu den Richtwerten für andere Flächenarten (wie Gewerbegebiet oder Ackerfläche).
- OVG Berlin-Brandenburg, 18.03.2008 - 70 A 15.05
Anfechtung eines Bodenordnungsplans
Erst wenn derartige Bodenrichtwerte nicht vorhanden sind, ist der Verkehrswert einer derartigen Fläche in erster Linie nach der Vergleichswertmethode (§ 15 Abs. 2 i.V.m. § 13 WertV; vgl. Urteile des Senats vom 25. Januar 2001 - 8 D 12/98 -, RdL 2001, 265 ff., und vom 10. April 2003 - 8 D 3/01.G -, S. 9 d. E.A.; BVerwG, Beschluss vom 3. Juli 2003 - 9 B 58.03 - zit. nach Juris; BGH, Urteil vom 26. Oktober 1999 - LwZR 9/99 -, VIZ 2000, 112 f.) zu bestimmen. - OVG Sachsen-Anhalt, 17.11.2009 - 8 K 2/08
Zum Begriff der Landwirtschaft im Bodenordnungsverfahren
Erst wenn derartige Bodenrichtwerte nicht vorhanden sind, ist der Verkehrswert einer derartigen Fläche in erster Linie nach der Vergleichswertmethode (§ 15 Abs. 2 i.V.m. § 13 WertV ; BVerwG, Beschl. v. 03.07.2003 - BVerwG 9 B 58.03 - zit. nach [...];… BGH, Urt. v. 26.10.1999 - LwZR 9/99 -, VIZ 2000, 112 f.) zu bestimmen.
- OVG Thüringen, 23.05.2012 - 7 F 27/09
Abfindung mit einer rechnerisch wertgleichen Fläche einer anderen (minderen) …
Es ist zunächst nicht zu beanstanden, dass das Flurneuordnungsamt die Kaufpreissammlung des Katasteramtes Erfurt ausgewertet und nicht gemäß § 19 Abs. 5 SachenRBerG auf Bodenrichtwerte zurückgegriffen hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 3. Juli 2003 - 9 B 58.03 - zitiert nach JURIS). - OVG Thüringen, 23.05.2012 - 7 F 34/09
Abfindung mit einer rechnerisch wertgleichen Fläche einer anderen (minderen) …
Es ist zunächst nicht zu beanstanden, dass das Flurneuordnungsamt die Kaufpreissammlung des Katasteramtes Erfurt ausgewertet und nicht gemäß § 19 Abs. 5 SachenRBerG auf Bodenrichtwerte zurückgegriffen hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 3. Juli 2003 - 9 B 58.03 - zitiert nach JURIS). - BVerwG, 22.01.2014 - 9 B 59.13
Klärungsbedürftigkeit bzgl. Wertermittlung von Grundstücken bei einem …
Die Frage der Wertermittlung von Grundstücken in einem nach § 64 LwAnpG durchgeführten Bodenordnungsverfahren ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, soweit sie einer allgemeinen Beantwortung zugänglich ist, bereits geklärt (vgl. Beschluss vom 3. Juli 2003 - BVerwG 9 B 58.03 - juris unter Hinweis auf das Urteil vom 26. März 2003 - BVerwG 9 C 5.02 - a.a.O.). - OVG Sachsen-Anhalt, 17.11.2009 - 8 K 4/08
Zur Berechnung des Ausgleichsanspruchs nach dem Verkehrsflächenbereinigungsgesetz …
Erst wenn derartige Bodenrichtwerte nicht vorhanden sind, ist der Verkehrswert einer derartigen Fläche in erster Linie nach der Vergleichswertmethode (§ 15 Abs. 2 i.V.m. § 13 WertV ; BVerwG, Beschl. v. 03.07.2003 - BVerwG 9 B 58.03 -, zit. nach [...];… BGH, Urt. v. 26.10.1999 - LwZR 9/99 -, VIZ 2000, 112 f.) zu bestimmen. - OVG Sachsen-Anhalt, 07.12.2010 - 8 K 10/09
Nachsichtgewährung im Flurbereinigungsrecht bei Widerspruch nach Anhörungstermin; …
Erst wenn derartige Bodenrichtwerte nicht vorhanden sind, ist der Verkehrswert einer derartigen Fläche in erster Linie nach der Vergleichswertmethode (§ 15 Abs. 2 i. V. m. § 13 WertV; BVerwG, Beschl. v. 03.07.2003 - BVerwG 9 B 58.03 -, zit. nach juris;… BGH, Urt. v. 26.10.1999 - LwZR 9/99 -, VIZ 2000, 112 f.) zu bestimmen. - OVG Sachsen, 06.02.2015 - F 7 C 2/13
Wertermittlung, Abfindungswert, Verkaufsverträge, Restnutzungsdauer, …
Dies sei nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschl. v. 3. Juli 2003 - 9 B 58.03 -) in Bodenordnungsverfahren aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung regelmäßig vorzugswürdig gegenüber einer konkreten Wertermittlung aus einer ausreichenden Zahl von Vergleichspreisen.
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