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Rechtsprechung
   BVerwG, 04.02.2016 - 9 B 58.15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,3357
BVerwG, 04.02.2016 - 9 B 58.15 (https://dejure.org/2016,3357)
BVerwG, Entscheidung vom 04.02.2016 - 9 B 58.15 (https://dejure.org/2016,3357)
BVerwG, Entscheidung vom 04. Februar 2016 - 9 B 58.15 (https://dejure.org/2016,3357)
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Volltextveröffentlichungen (12)

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    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • lexetius.com
  • openjur.de
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Wird zitiert von ... (5)

  • BVerwG, 08.05.2019 - 9 B 20.18

    Anfechtungsklage; Aufklärungsrüge; Beweisführungslast; Beweislast; …

    Wie vom Oberverwaltungsgericht zu Recht ausgeführt, kommt § 8 FlurbG insbesondere dann zur Anwendung, wenn Umstände geltend gemacht werden, die bei der ursprünglichen Feststellung des Flurbereinigungsgebietes nicht berücksichtigt werden konnten, weil sie erst nach dem für die Beurteilung des Flurbereinigungsbeschlusses maßgeblichen Zeitpunkt - dem Erlass des Widerspruchsbescheides - eingetreten oder bekannt geworden sind (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 26. Mai 1978 - 5 C 2.77 - BVerwGE 56, 1 ; Beschluss vom 4. Februar 2016 - 9 B 58.15 - juris Rn. 4;… Wingerter/Mayr, FlurbG, 10. Aufl. 2018, § 8 Rn. 1).
  • OVG Sachsen, 29.01.2018 - 7 C 5/17

    Anordnung des vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens; Feststellung des …

    § 8 FlurbG wendet sich daher an die Flurbereinigungsbehörde, wenn ein Flurbereinigungsverfahren mit der Abgrenzung des Flurbereinigungsgebietes bereits bestandskräftig angeordnet ist (BVerwG, Beschl. v. 4. Februar 2016 - 9 B 58.15 -, juris Rn. 4, …und Urt. v. 6. März 1986 - 5 C 36.82 -, juris Rn. 23, 28).
  • OVG Sachsen, 29.01.2018 - 7 C 22/16

    Anordnung des vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens; Feststellung des …

    § 8 FlurbG wendet sich daher an die Flurbereinigungsbehörde, wenn ein Flurbereinigungsverfahren mit der Abgrenzung des Flurbereinigungsgebietes bereits bestandskräftig angeordnet ist (BVerwG, Beschl. v. 4. Februar 2016 - 9 B 58.15 -, juris Rn. 4, …und Urt. v. 6. März 1986 - 5 C 36.82 -, juris Rn. 23, 28).
  • BVerwG, 08.05.2019 - 9 B 22.18

    Anforderungen an die Flurbereinigungsbehörde bei der Prüfung der …

    Wie vom Oberverwaltungsgericht zu Recht ausgeführt, kommt § 8 FlurbG insbesondere dann zur Anwendung, wenn Umstände geltend gemacht werden, die bei der ursprünglichen Feststellung des Flurbereinigungsgebietes nicht berücksichtigt werden konnten, weil sie erst nach dem für die Beurteilung des Flurbereinigungsbeschlusses maßgeblichen Zeitpunkt - dem Erlass des Widerspruchsbescheides - eingetreten oder bekannt geworden sind (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 26. Mai 1978 - 5 C 2.77 - BVerwGE 56, 1 ; Beschluss vom 4. Februar 2016 - 9 B 58.15 - juris Rn. 4;… Wingerter/Mayr, FlurbG, 10. Aufl. 2018, § 8 Rn. 1).
  • BVerwG, 08.05.2019 - 9 B 21.18

    Anforderungen an die Flurbereinigungsbehörde bei der Prüfung der …

    Wie vom Oberverwaltungsgericht zu Recht ausgeführt, kommt § 8 FlurbG insbesondere dann zur Anwendung, wenn Umstände geltend gemacht werden, die bei der ursprünglichen Feststellung des Flurbereinigungsgebietes nicht berücksichtigt werden konnten, weil sie erst nach dem für die Beurteilung des Flurbereinigungsbeschlusses maßgeblichen Zeitpunkt - dem Erlass des Widerspruchsbescheides - eingetreten oder bekannt geworden sind (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 26. Mai 1978 - 5 C 2.77 - BVerwGE 56, 1 ; Beschluss vom 4. Februar 2016 - 9 B 58.15 - juris Rn. 4;… Wingerter/Mayr, FlurbG, 10. Aufl. 2018, § 8 Rn. 1).
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