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Rechtsprechung
   BVerwG, 28.10.1992 - 9 B 60.92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,13115
BVerwG, 28.10.1992 - 9 B 60.92 (https://dejure.org/1992,13115)
BVerwG, Entscheidung vom 28.10.1992 - 9 B 60.92 (https://dejure.org/1992,13115)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Oktober 1992 - 9 B 60.92 (https://dejure.org/1992,13115)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Schuldhaftes Nichtverstehen einer Rechtsmittelbelehrung eines, der deutschen Sprache nicht mächtigen, asylsuchenden Ausländers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 02.06.1992 - 2 BvR 1401/91

    Wiedereinsetzung - Fristversäumung - Ausländer - Sprachunkundiger Asylbewerber

    Auszug aus BVerwG, 28.10.1992 - 9 B 60.92
    Ein die deutsche Sprache nicht beherrschender Asylbewerber, dem ein amtliches Schriftstück zugeht, ist vielmehr gehalten, sich unverzüglich und mit allem ihm zumutbaren Nachdruck um eine rasche Aufklärung über den Inhalt eines ihm nicht verständlichen Schreibens zu bemühen (BVerfG, Beschluß vom 2. Juni 1992 - 2 BvR 1401/91 u.a. -, DVBl. 1992, 1157).
  • BVerwG, 29.08.2018 - 1 C 6.18

    Abfassung der Klage; Asyl; Asylbescheid; Bundesamt für Migration und Flüchtlinge; …

    Lag das Versäumnis der Klagefrist darin begründet, dass der Kläger aufgrund mangelnder Sprachkenntnisse nicht zu erkennen vermochte, bis wann er Klage zu erheben hat, und konnte er sich diese Kenntnis auch nicht verschaffen, liegt eine unverschuldete Versäumung der Klagefrist mit der Folge vor, dass dem Kläger Wiedereinsetzung in die Klagefrist zu gewähren ist (BVerfG, Beschlüsse vom 7. April 1976 - 2 BvR 728/75 - BVerfGE 42, 120 und vom 2. Juni 1992 - 2 BvR 1401/91 - BVerfGE 86, 280 sowie Kammerbeschluss vom 19. April 1995 - 2 BvR 2295/94 - NVwZ-RR 1996, 120 , BVerwG, Beschluss vom 28. Oktober 1992 - 9 B 60.92 - juris Rn. 3, OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 17. Dezember 2014 - OVG 7 B 44.13 - juris Rn. 30).
  • VG Gelsenkirchen, 07.06.2019 - 5a K 12412/17

    Fehler in der Übersetzung der Rechtsbehelfsbelehrung Wiedereinsetzung

    Rn. 43 BVerfG, Beschlüsse vom 7. April 1976 - 2 BvR 728/75 - BVerfGE 42, 120 und vom 2. Juni 1992 - 2 BvR 1401/91 - BVerfGE 86, 280 sowie Kammerbeschluss vom 19. April 1995 - 2 BvR 2295/94 - NVwZ-RR 1996, 120 , BVerwG, Beschluss vom 28. Oktober 1992 - 9 B 60.92 - juris Rn. 3, OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17. Dezember 2014 - OVG 7 B 44.13 - juris Rn. 30; BVerwG, Urteil vom 29. August 2018 - 1 C 6/18 -, Rn. 31 - 32, juris.
  • VG Augsburg, 13.03.2017 - Au 3 K 16.32293

    Einstellung des Asylverfahrens

    Ein die deutsche Sprache nicht beherrschender Asylbewerber, dem ein amtliches Schriftstück zugeht, ist gehalten, sich unverzüglich und mit allem ihm zumutbaren Nachdruck um eine rasche Aufklärung über den Inhalt eines ihm nicht verständlichen Schreibens zu bemühen (BVerfG, B.v. 2.6.1992 - 2 BvR 1401.91 u.a. - DVBl 1992, 1157; BVerwG, B.v. 28.10.1992 - 9 B 60.92 - juris Rn. 3).
  • VG Frankfurt/Main, 22.12.2011 - 3 K 693/11
    Selbst wenn unterstellt würde, die Klägerin, die im Übrigen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, verfüge nur über geringe Deutschkenntnisse, würde sie dies nicht entlasten, da nach der Rechtsprechung anerkannt ist, dass einem Ausländer ein Sorgfaltsverstoß anzulasten sein kann, wenn er in Kenntnis seiner Verständigungsprobleme nicht das Erforderliche unternimmt, um solche Probleme auszuräumen (vgl. BVerfG, Beschluss v. 02.06.1992, BVerfGG 86, 280,284 ff; BVerwG, Beschluss v. 26.10.1992 - 9 B 60/92 - zitiert nach juris ).
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