Rechtsprechung
| BVerwG, 17.12.2015 - 9 B 63.15 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Unzulässigkeit einer auf die Nichtberücksichtigung wesentlicher Klägerbekundungen durch das Flurbereinigungsgericht gerichteten Nichtzulassungsbeschwerde
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Rheinland-Pfalz, 01.07.2015 - 9 C 11070/14
- BVerwG, 17.12.2015 - 9 B 63.15
- BVerwG, 08.03.2016 - 9 B 2.16
- BVerfG, 07.06.2016 - 1 BvR 1073/16
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 21.06.2006 - 6 C 19.06
Fortgeltung der DDR-Sportwetten-Lizenzen
Auszug aus BVerwG, 17.12.2015 - 9 B 63.15
Ein Verfahrensfehler ist aber u.a. dann gegeben, wenn das Gericht erhebliche Umstände übergeht, insbesondere gewichtigen Tatsachenvortrag, deren Entscheidungserheblichkeit sich aufdrängt, in den Entscheidungsgründen unerwähnt lässt (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Juni 2006 - 6 C 19.06 - Buchholz 11 Art. 12 GG Nr. 264 Rn. 28;… Beschluss vom 18. Juli 2014 - 9 B 39.14 - NVwZ-RR 2014, 877 Rn. 9, jeweils m.w.N.). - BVerwG, 18.07.2014 - 9 B 39.14
Flurbereinigung; Flurbereinigungsbeschluss; Flurbereinigungsplan; Gehölze; …
Auszug aus BVerwG, 17.12.2015 - 9 B 63.15
Ein Verfahrensfehler ist aber u.a. dann gegeben, wenn das Gericht erhebliche Umstände übergeht, insbesondere gewichtigen Tatsachenvortrag, deren Entscheidungserheblichkeit sich aufdrängt, in den Entscheidungsgründen unerwähnt lässt (stRspr, vgl. BVerwG…, Urteil vom 21. Juni 2006 - 6 C 19.06 - Buchholz 11 Art. 12 GG Nr. 264 Rn. 28; Beschluss vom 18. Juli 2014 - 9 B 39.14 - NVwZ-RR 2014, 877 Rn. 9, jeweils m.w.N.).
- BVerwG, 31.05.2018 - 9 B 39.17
Annahme eines öffentlichen Wegs aufgrund unvordenklicher Verjährung
Ein Verfahrensfehler ist aber u.a. dann gegeben, wenn das Gericht erhebliche Umstände übergeht, insbesondere gewichtigen Tatsachenvortrag, dessen Entscheidungserheblichkeit sich aufdrängt, in den Entscheidungsgründen unerwähnt lässt (…stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 18. Juli 2014 - 9 B 39.14 - NVwZ-RR 2014, 877 Rn. 9 und vom 17. Dezember 2015 - 9 B 63.15 - RdL 2016, 111 Rn. 2). - BVerwG, 08.03.2016 - 9 B 2.16
Anhörungsrüge im Rahmen der Rechtmäßigkeit eines Nachtrags zum …
Die Anhörungsrüge des Klägers gegen den Beschluss des Senats vom 17. Dezember 2015 - BVerwG 9 B 63.15 - wird zurückgewiesen.
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