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Rechtsprechung
   BVerwG, 19.08.1986 - 9 B 66.86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,3097
BVerwG, 19.08.1986 - 9 B 66.86 (https://dejure.org/1986,3097)
BVerwG, Entscheidung vom 19.08.1986 - 9 B 66.86 (https://dejure.org/1986,3097)
BVerwG, Entscheidung vom 19. August 1986 - 9 B 66.86 (https://dejure.org/1986,3097)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision unter dem Aspekt der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache - Frage zur entsprechenden Anwendung des § 86 Abs. 2 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) im Rahmen des Entlastungsgesetzes der Gerichte in der ...

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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 28.06.1983 - 9 C 15.83

    Berufung - Vereinfachtes Verfahren - Entlastungsgesetz - Vorinstanz - Mündliche …

    Auszug aus BVerwG, 19.08.1986 - 9 B 66.86
    In diesem Fall kann allerdings aus dem Gesichtspunkt der rechtlichen Gehörs eine erneute Anhörungsmitteilung geboten sein, die indessen im vorliegenden Fall erfolgt ist (Urteil vom 28. Juni 1983 - BVerwG 9 C 15.83 - Buchholz 312 EntlG Nr. 32).
  • BVerwG, 19.10.1981 - 7 CB 110.81

    Inhaltliche Anforderungen an die Darlegung einer Beschwerde - Verletzung der …

    Auszug aus BVerwG, 19.08.1986 - 9 B 66.86
    Inwiefern darin eine Verletzung des dem Gericht im Rahmen des Art. 2 § 5 Abs. 1 EntlG zustehenden Ermessens liegen könnte, das nur bei sachfremden Erwägungen oder grober Fehleinschätzung verletzt sein kann (vgl. Beschluß vom 19. Oktober 1981 - BVerwG 7 CB 110.81 - Buchholz 312 EntlG Nr. 25) legt die Beschwerde nicht dar und ist auch sonst nicht ersichtlich.
  • BVerwG, 13.12.1983 - 9 B 1387.82

    Entlastungsgesetz - Berufungsgericht - Berufung - Zurückweisung - Einstimmigkeit …

    Auszug aus BVerwG, 19.08.1986 - 9 B 66.86
    Das Gesetz hebt damit hinsichtlich der fehlenden Erfolgsaussicht der Berufung und der Entbehrlichkeit einer mündlichen Verhandlung allein auf die Auffassung des Berufungsgerichts ab (Beschluß vom 13. Dezember 1983 - BVerwG 9 B 1387.82 - Buchholz 312 EntlG Nr. 34).
  • BVerwG, 11.12.1974 - VIII C 97.73

    Anspruch auf Ausstellung eines Vertriebenenausweises - Bestimmung der …

    Auszug aus BVerwG, 19.08.1986 - 9 B 66.86
    Entgegen der Ansicht der Beschwerde weicht der angegriffene Beschluß auch nicht von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Dezember 1974 - BVerwG 8 C 97.73 - (Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 27) ab.
  • BVerwG, 17.02.1972 - VIII C 96.71

    Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen - …

    Auszug aus BVerwG, 19.08.1986 - 9 B 66.86
    Bei einem Beweisantrag auf Vernehmung eines Zeugen ist gemäß § 373 ZPO i.V.m. § 98 VwGO im einzelnen darzulegen, welche rechtlich erheblichen Bekundungen über konkrete Wahrnehmungen von den Zeugen zu erwarten sind, so daß das Gericht in die Lage versetzt wird, die Tauglichkeit des Beweismittels zu beurteilen, (vgl. Urteil vom 17. Februar 1972 - BVerwG 8 C 96.71 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 84).
  • BVerwG, 18.12.1974 - II B 37.74

    Verstoß des Berufungsgerichts gegen die Grundsätze der Beweiswürdigung bei der …

    Auszug aus BVerwG, 19.08.1986 - 9 B 66.86
    Ein solcher Beweisermittlungsantrag ist grundsätzlich unbeachtlich (Beschluß vom 18. Dezember 1974 - BVerwG 2 B 37.74 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 99).
  • BVerwG, 29.01.1987 - 9 B 10.87

    Antrag auf politisches Asyl - Gefahr einer politischen Verfolgung - Auslösen …

    Das Gesetz hebt damit hinsichtlich der fehlenden Erfolgsaussicht der Berufung und der Entbehrlichkeit einer mündlichen Verhandlung allein auf die Auffassung des Berufungsgerichts ab (Beschlüsse vom 13. Dezember 1983 - BVerwG 9 B 1387.82 - Buchholz 312 EntlG Nr. 34 und vom 19. August 1986 - BVerwG 9 B 66.86 -).

    Ob das Berufungsgericht von der ihm eingeräumten Möglichkeit der einstimmigen Zurückweisung der Berufung durch Beschluß Gebrauch macht, steht in seinem Ermessen, das nur bei sachfremden Erwägungen und grober Fehleinschätzung verfahrensfehlerhaft ist (Beschlüsse vom 19. Oktober 1981 - BVerwG 7 CB 110.81 - Buchholz 312 EntlG Nr. 25 und vom 19. August 1986 - BVerwG 9 B 66.86 -).

  • BVerwG, 03.12.1986 - 9 B 247.86

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Anspruch auf Asyl …

    Das Gesetz hebt damit hinsichtlich der fehlenden Erfolgsaussicht der Berufung und der Entbehrlichkeit einer mündlichen Verhandlung allein auf die Auffassung des Berufungsgerichts ab (Beschlüsse vom 13. Dezember 1983 - BVerwG 9 B 1387.82 - Buchholz 312 EntlG Nr. 34 und vom 19. August 1986 - BVerwG 9 B 66.86 -).

    Ob das Berufungsgericht von der ihm eingeräumten Möglichkeit der einstimmigen Zurückweisung der Berufung durch Beschluß Gebrauch macht, steht in seinem Ermessen, das nur bei sachfremden Erwägungen und grober Fehleinschätzung verfahrensfehlerhaft ist (Beschlüsse vom 19. Oktober 1981 - BVerwG 7 CB 110.81 - Buchholz 312 EntlG Nr. 25 und vom 19. August 1986 - BVerwG 9 B 66.86 -).

  • BVerwG, 03.12.1986 - 9 B 268.86

    Rechtsmittel

    Das Gesetz hebt damit hinsichtlich der fehlenden Erfolgsaussicht der Berufung und der Entbehrlichkeit einer mündlichen Verhandlung allein auf die Auffassung des Berufungsgerichts ab (Beschlüsse vom 13. Dezember 1983 - BVerwG 9 B 1387.82 - Buchholz 312 EntlG Nr. 34 und vom 19. August 1986 - BVerwG 9 B 66.86 -).

    Ob das Berufungsgericht von der ihm eingeräumten Möglichkeit der einstimmigen Zurückweisung der Berufung durch Beschluß Gebrauch macht, steht in seinem Ermessen, das nur bei sachfremden Erwägungen und grober Fehleinschätzung verfahrensfehlerhaft ist (Beschlüsse vom 19. Oktober 1981 - BVerwG 7 CB 110.81 - Buchholz 312 EntlG Nr. 25 und vom 19. August 1986 - BVerwG 9 B 66.86 -).

  • BVerwG, 03.12.1986 - 9 B 246.86

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Anspruch auf Asyl …

    Das Gesetz hebt damit hinsichtlich der fehlenden Erfolgsaussicht der Berufung und der Entbehrlichkeit einer mündlichen Verhandlung allein auf die Auffassung des Berufungsgerichts ab (Beschlüsse vom 13. Dezember 1983 - BVerwG 9 B 1387.82 - Buchholz 312 EntlG Nr. 34 und vom 19. August 1986 - BVerwG 9 B 66.86 -).

    Ob das Berufungsgericht von der ihm eingeräumten Möglichkeit der einstimmigen Zurückweisung der Berufung durch Beschluß Gebrauch macht, steht in seinem Ermessen, das nur bei sachfremden Erwägungen und grober Fehleinschätzung verfahrensfehlerhaft ist (Beschlüsse vom 19. Oktober 1981 - BVerwG 7 CB 110.81 - Buchholz 312 EntlG Nr. 25 und vom 19. August 1986 - BVerwG 9 B 66.86 -).

  • BVerwG, 03.12.1986 - 9 B 244.86

    Rechtsmittel

    Das Gesetz hebt damit hinsichtlich der fehlenden Erfolgsaussicht der Berufung und der Entbehrlichkeit einer mündlichen Verhandlung allein auf die Auffassung des Berufungsgerichts ab (Beschlüsse vom 13. Dezember 1983 - BVerwG 9 B 1387.82 - Buchholz 312 EntlG Nr. 34 und vom 19. August 1986 - BVerwG 9 B 66.86 -).

    Ob das Berufungsgericht von der ihm eingeräumten Möglichkeit der einstimmigen Zurückweisung der Berufung durch Beschluß Gebrauch macht, steht in seinem Ermessen, das nur bei sachfremden Erwägungen und grober Fehleinschätzung verfahrensfehlerhaft ist (Beschlüsse vom 19. Oktober 1981 - BVerwG 7 CB 110.81 - Buchholz 312 EntlG Nr. 25 und vom 19. August 1986 - BVerwG 9 B 66.86 -).

  • BVerwG, 03.12.1986 - 9 B 245.86

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verstoß gegen den …

    Das Gesetz hebt damit hinsichtlich der fehlenden Erfolgsaussicht der Berufung und der Entbehrlichkeit einer mündlichen Verhandlung allein auf die Auffassung des Berufungsgerichts ab (Beschlüsse vom 13. Dezember 1983 - BVerwG 9 B 1387.82 - Buchholz 312 EntlG Nr. 34 und vom 19. August 1986 - BVerwG 9 B 66.86 -).

    Ob das Berufungsgericht von der ihm eingeräumten Möglichkeit der einstimmigen Zurückweisung der Berufung durch Beschluß Gebrauch macht, steht in seinem Ermessen, das nur bei sachfremden Erwägungen und grober Fehleinschätzung verfahrensfehlerhaft ist (Beschlüsse vom 19. Oktober 1981 - BVerwG 7 CB 110.81 - Buchholz 312 EntlG Nr. 25 und vom 19. August 1986 - BVerwG 9 B 66.86 -).

  • BVerwG, 03.12.1986 - 9 B 212.86

    Rechtsmittel

    Das Gesetz hebt damit hinsichtlich der fehlenden Erfolgsaussicht der Berufung und der Entbehrlichkeit einer mündlichen Verhandlung allein auf die Auffassung des Berufungsgerichts ab (Beschlüsse vom 13. Dezember 1983 - BVerwG 9 B 1387.82 - Buchholz 312 EntlG Nr. 34 und vom 19. August 1986 - BVerwG 9 B 66.86 -).

    Ob das Berufungsgericht von der ihm eingeräumten Möglichkeit der einstimmigen Zurückweisung der Berufung durch Beschluß Gebrauch macht, steht in seinem Ermessen, das nur bei sachfremden Erwägungen und grober Fehleinschätzung verfahrensfehlerhaft ist (Beschlüsse vom 19. Oktober 1981 - BVerwG 7 CB 110.81 - Buchholz 312 EntlG Nr. 25 und vom 19. August 1986 - BVerwG 9 B 66.86 -).

  • BVerwG, 30.09.1986 - 9 B 69.86

    Umfang der Sachaufklärungspflicht des Vorsitzenden - Beweisanträge zur Vernehmung …

    Für die Schlüssigkeit einer Verfahrensrüge betreffend eine unterlassene Zeugenvernehmung gemäß § 373 ZPO in Verbindung mit § 98 VwGO ist nach ebenfalls ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts eine Darlegung notwendig, über welche Tatsachen die Vernehmung hätte erfolgen sollen, welche rechtlich erheblichen Bekundungen über konkrete Wahrnehmungen von dem Zeugen im einzelnen zu erwarten sind und inwieweit das Ergebnis einer solchen Beweisaufnahme zu einer dem Kläger günstigeren Entscheidung geführt hätte (vgl. zuletzt etwa Beschluß vom 19. August 1986 - BVerwG 9 B 66.86 - unter Hinweis auf Urteil vom 17. Februar 1972 - BVerwG 8 C 96.71 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 84).
  • BVerwG, 10.07.1987 - 9 B 57.87

    Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Voraussetzungen für eine …

    Ob das Berufungsgericht von der ihm nach Art. 2 § 5 Abs. 1 EntlG eingeräumten Möglichkeit der einstimmigen Zurückweisung der Berufung durch Beschluß Gebrauch macht, steht in seinem Ermessen, das nur beisachfremden Erwägungen und grober Fehleinschätzung Verfahrens fehlerhaft ausgeübt wird (Beschlüsse vom 19. Oktober 1981 - BVerwG 7 CB 110.81 - Buchholz 312 EntlG Nr. 25, und vom 19. August 1986 - BVerwG 9 B 66.86 -).
  • BVerwG, 10.07.1987 - 9 B 110.87

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Grundsätzliche …

    Ob das Berufungsgericht von der ihm nach Art. 2 § 5 Abs. 1 EntlG eingeräumten Möglichkeit der einstimmigen Zurückweisung der Berufung durch Beschluß Gebrauch macht, steht in seinem Ermessen, das nur bei sachfremden Erwägungen und grober Fehleinschätzung verfahrensfehlerhaft ausgeübt wird (Beschlüsse vom 19. Oktober 1981 - BVerwG 7 CB 110.81 - Buchholz 312 EntlG Nr. 25 und vom 19. August 1986 - BVerwG 9 B 66.86 -).
  • BVerwG, 18.10.1988 - 9 B 312.88

    Erfolgsaussichten einer Nichtzulassungsbeschwerde - Politische Verfolgung von …

  • BVerwG, 22.05.1987 - 9 B 283.86

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

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