Rechtsprechung
| BVerwG, 21.12.2015 - 9 B 69.15 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Bundesrechtliche Schranken für die Höhe einer Geldspielgerätesteuer
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1
Bundesrechtliche Schranken für die Höhe einer Geldspielgerätesteuer - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 14.10.2015 - 9 C 22.14
Vergnügungssteuer; Geldspielgeräte; Stückzahlmaßstab; Einspielergebnis; …
Auszug aus BVerwG, 21.12.2015 - 9 B 69.15
Denn sie ist aufgrund des Senatsurteils vom 14. Oktober 2015 - 9 C 22.14 - (zur Veröffentlichung in BVerwGE vorgesehen), mit dem der Rechtsstreit in einem vergleichbaren Verfahren an das Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen zurückverwiesen wurde, bereits grundsätzlich geklärt.Etwas anderes kommt allenfalls in besonders gelagerten Ausnahmefällen in Betracht (Urteil vom 14. Oktober 2015 - 9 C 22.14 - Rn. 30).
Zwar unterscheiden sich das Erdrosselungsverbot und das Gebot der kalkulatorischen Überwälzbarkeit in ihrer dogmatischen Herleitung; eine unterschiedliche Schwelle steuerlicher Belastung folgt aus diesen Unterschieden jedoch nicht (Urteil vom 14. Oktober 2015 - 9 C 22.14 - Rn. 35).
Die Beschwerde übersieht damit, dass schon in Bezug auf das aus der Berufswahlfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) folgende Erdrosselungsverbot zu prüfen ist, ob der durchschnittlich zu erzielende Bruttoumsatz die durchschnittlichen Kosten unter Berücksichtigung eines angemessenen Unternehmerlohns abdecken kann (BVerwG, Urteil vom 14. Oktober 2015 - 9 C 22.14 - Rn. 16 f. m.w.N.).
Dass der Steuergesetzgeber zur Abmilderung einer wesentlichen Umstellung des Steuermaßstabes gegebenenfalls eine Übergangsregelung vorsehen muss, wie die Beschwerde (…unter Hinweis auf das vorgenannte Urteil des EuGH vom 11. Juni 2015 - C-98/14 - Rn. 42) vorträgt, ist ebenfalls bereits geklärt (vgl. das erwähnte Urteil des Senats vom 14. Oktober 2015 - 9 C 22.14 - Rn. 26 m.w.N.).
- EuGH, 11.06.2015 - C-98/14
Die ungarischen Rechtsvorschriften, die den Betrieb von Geldspielautomaten …
Auszug aus BVerwG, 21.12.2015 - 9 B 69.15
Das gilt auch im Hinblick auf das von der Beschwerde zitierte Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 11. Juni 2015 - C-98/14 [ECLI:EU:C:2015:386] -, dem sie entnehmen will, dass aus der Sicht der unionsrechtlichen Dienstleistungsfreiheit nicht die Frage der Erdrosselung entscheidend sei, sondern vielmehr der Umstand, "dass ein angemessener Unternehmerlohn gegeben sein muss".Dass der Steuergesetzgeber zur Abmilderung einer wesentlichen Umstellung des Steuermaßstabes gegebenenfalls eine Übergangsregelung vorsehen muss, wie die Beschwerde (unter Hinweis auf das vorgenannte Urteil des EuGH vom 11. Juni 2015 - C-98/14 - Rn. 42) vorträgt, ist ebenfalls bereits geklärt (…vgl. das erwähnte Urteil des Senats vom 14. Oktober 2015 - 9 C 22.14 - Rn. 26 m.w.N.).
- OVG Niedersachsen, 14.10.2016 - 9 LA 37/16
Kalkulatorische Abwälzbarkeit; Bestandsentwicklung; Durchschnittsbetrieb; Poker; …
- BVerwG, 09.03.2016 - 9 B 6.16
Grundsatzfrage bzgl. des Bestehens einer bundesrechtlichen Schranke unterhalb der …
Die Anhörungsrüge der Klägerin gegen den Beschluss des Senats vom 21. Dezember 2015 - 9 B 69.15 - wird zurückgewiesen.
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