Rechtsprechung
| BVerwG, 08.08.1983 - 9 B 77.83 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- BVerwG, 23.03.1988 - 9 C 10.87
Rechtsmittel
Ohne daß es auf die Erfolgsaussichten des klägerischen Begehrens ankommt, entspricht es im Sinne dieser Vorschrift der Billigkeit, daß der Beteiligte die Kosten des Rechtsstreits trägt, der aus freien Stücken das erledigende Ereignis willentlich herbeigeführt hat (Urteil vom 22. März 1957 - BVerwG 6 C 89.56 - MDR 1957, 375 f.; Beschluß vom 8. August 1983 - BVerwG 9 B 77.83 - Buchholz 310 § 161 VwGO Nr. 61). - BVerwG, 20.05.1994 - 9 C 586.93
Kostenentscheidung über ein eingestelltes Verfahren
Ohne daß es auf die Erfolgsaussichten des klägerischen Begehrens ankommt, entspricht es im Sinne dieser Vorschrift der Billigkeit, daß derjenige Beteiligte die Kosten des Rechtsstreits trägt, der aus freien Stücken das erledigende Ereignis willentlich herbeigeführt hat (Urteil vom 22. März 1957 - BVerwG 6 C 89.56 - MDR 1957, 375 f.; Beschluß vom 8. August 1983 - BVerwG 9 B 77.83 - Buchholz 310 § 161 VwGO Nr. 61). - BVerwG, 06.03.1986 - 9 C 13.85
Einstellung eines Revisionsverfahrens
Ohne daß es auf die Erfolgs aus sichten des klägerischen Begehrens ankommt, entspricht es im Sinne dieser Vorschrift der Billigkeit, daß der Beteiligte die Kosten des Rechtsstreits trägt, der aus freien Stücken das erledigende Ereignis willentlich herbeigeführt hat (Urteil vom 22. März 1957 - BVerwG 6 C 89.56 - MDR 1957, 375 f; Beschluß vom 8. August 1983 - BVerwG 9 B 77.83 - Buchholz 310 § 161 VwGO Nr. 61).
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