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Rechtsprechung
   BVerwG, 08.08.1983 - 9 B 77.83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,6054
BVerwG, 08.08.1983 - 9 B 77.83 (https://dejure.org/1983,6054)
BVerwG, Entscheidung vom 08.08.1983 - 9 B 77.83 (https://dejure.org/1983,6054)
BVerwG, Entscheidung vom 08. August 1983 - 9 B 77.83 (https://dejure.org/1983,6054)
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Wird zitiert von ... (3)

  • BVerwG, 23.03.1988 - 9 C 10.87

    Rechtsmittel

    Ohne daß es auf die Erfolgsaussichten des klägerischen Begehrens ankommt, entspricht es im Sinne dieser Vorschrift der Billigkeit, daß der Beteiligte die Kosten des Rechtsstreits trägt, der aus freien Stücken das erledigende Ereignis willentlich herbeigeführt hat (Urteil vom 22. März 1957 - BVerwG 6 C 89.56 - MDR 1957, 375 f.; Beschluß vom 8. August 1983 - BVerwG 9 B 77.83 - Buchholz 310 § 161 VwGO Nr. 61).
  • BVerwG, 20.05.1994 - 9 C 586.93

    Kostenentscheidung über ein eingestelltes Verfahren

    Ohne daß es auf die Erfolgsaussichten des klägerischen Begehrens ankommt, entspricht es im Sinne dieser Vorschrift der Billigkeit, daß derjenige Beteiligte die Kosten des Rechtsstreits trägt, der aus freien Stücken das erledigende Ereignis willentlich herbeigeführt hat (Urteil vom 22. März 1957 - BVerwG 6 C 89.56 - MDR 1957, 375 f.; Beschluß vom 8. August 1983 - BVerwG 9 B 77.83 - Buchholz 310 § 161 VwGO Nr. 61).
  • BVerwG, 06.03.1986 - 9 C 13.85

    Einstellung eines Revisionsverfahrens

    Ohne daß es auf die Erfolgs aus sichten des klägerischen Begehrens ankommt, entspricht es im Sinne dieser Vorschrift der Billigkeit, daß der Beteiligte die Kosten des Rechtsstreits trägt, der aus freien Stücken das erledigende Ereignis willentlich herbeigeführt hat (Urteil vom 22. März 1957 - BVerwG 6 C 89.56 - MDR 1957, 375 f; Beschluß vom 8. August 1983 - BVerwG 9 B 77.83 - Buchholz 310 § 161 VwGO Nr. 61).
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