Rechtsprechung
| BVerwG, 18.02.2004 - 9 B 8.04 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Gewährung von Nachsicht im Sinne des § 134 FlurbG (Flurbereinigungsgesetz); Eintritt einer unbilligen Härte
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.09.2003 - 9 K 29/02
- BVerwG, 18.02.2004 - 9 B 8.04
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 12.02.1963 - I B 141.61
Widerspruch/Zulassung, nachträgliche; Unbillige Härte; Beschleunigungsgrundsatz
Auszug aus BVerwG, 18.02.2004 - 9 B 8.04
Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits mit Beschluss vom 12. Februar 1963 (BVerwG 1 B 141.61 - BVerwGE 15, 271 ) und Urteil vom 7. Mai 1965 (BVerwG 4 C 78.65 - BVerwGE 21, 93 ) ausgeführt, welche Grundsätze bei der Anwendung von § 134 Abs. 2 Satz 1 FlurbG bzw. § 134 Abs. 3 i.V.m. Abs. 2 Satz 1 FlurbG zu beachten sind.Erst im Anschluss an die gewährte Nachsicht ist Raum für die eigentliche rechtliche Überprüfung des angegriffenen behördlichen Akts, die dann so zu erfolgen hat, als läge ein fristgerechter Rechtsbehelf vor (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. Februar 1963, a.a.O., S. 276).
- BVerwG, 10.10.2001 - 9 BN 2.01
Hundesteuer; Erhöhung des Steuersatzes für Kampfhunde; Hunderassenliste; …
Auszug aus BVerwG, 18.02.2004 - 9 B 8.04
Ein zweifelsfreier, d.h. ohne weitere Beweiserhebung offensichtlicher Widerspruch zwischen den Feststellungen der Vorinstanz und dem Akteninhalt, der Voraussetzung für einen derartigen Verfahrensfehler ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. Oktober 2001 - BVerwG 9 BN 2.01 - Buchholz 401.65 Hundesteuer Nr. 7), liegt nicht vor, weil entgegen dem Beschwerdevorbringen, nichts weise auf die Notwendigkeit einer Zusammenführung von Grund- und Gebäudeeigentum als rechtfertigenden Grund für die Anordnung des Bodenordnungsverfahrens hin, das Protokoll der mündlichen Verhandlung eine Erklärung des Beklagten wiedergibt, wonach für mehrere näher bezeichnete Flurstücke Grund- und Gebäudeeigentum auseinander fallen. - BVerwG, 09.07.1997 - 11 C 2.97
Recht der Landwirtschaft - Flurbereinigung, Form und Inhalt der Ladung zur …
Auszug aus BVerwG, 18.02.2004 - 9 B 8.04
Ohne Erfolg macht die Beschwerde eine Abweichung des angegriffenen Urteils von dem Urteil des Senats vom 9. Juli 1997 (BVerwG 11 C 2.97 - BVerwGE 105, 128) geltend. - BVerwG, 07.05.1965 - IV C 78.65
Inhalt der Abfindungsbeschwerde nach § 59 Abs. 2 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) …
Auszug aus BVerwG, 18.02.2004 - 9 B 8.04
Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits mit Beschluss vom 12. Februar 1963 (BVerwG 1 B 141.61 - BVerwGE 15, 271 ) und Urteil vom 7. Mai 1965 (BVerwG 4 C 78.65 - BVerwGE 21, 93 ) ausgeführt, welche Grundsätze bei der Anwendung von § 134 Abs. 2 Satz 1 FlurbG bzw. § 134 Abs. 3 i.V.m. Abs. 2 Satz 1 FlurbG zu beachten sind.
- BVerwG, 20.07.2016 - 9 B 64.15
Verfahren vor dem Flurbereinigungsgericht; Sachkunde; Verfahrensgrundsätze
Rn. 8 a. Die angegriffene Entscheidung weicht bei der Anwendung von § 134 Abs. 2 FlurbG nicht von dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Februar 2004 - 9 B 8.04 - (juris) ab. - OVG Niedersachsen, 08.07.2015 - 15 KF 6/13
Abfindung; Abfindungsdefizit; Bauerwartungsland; Enteignung; …
Es ist nicht Sinn dieser Regelung, die sachlichen Einwendungen auf das Genaueste so zu untersuchen, als wären sie fristgerecht in das Verfahren eingeführt worden (BVerwG, Beschl. v.18. Februar 2004 - 9 B 8/04 -, juris, u. Urt. v. 17.4.1975 - 5 C 38/74 -, BVerwGE 48, 160;… OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 7.12.2010 - 8 K 10/09 -, AUR 2011, 211). - VGH Bayern, 23.05.2011 - 13 A 10.1835
Schuldhaftes Verhalten bei Versäumung der Widerspruchsfrist; Nachsichtgewährung
Rn. 19 Im Übrigen käme die Gewährung von Nachsicht nur dann in Betracht, wenn eine Behandlung des Rechtsbehelfs als verspätet beim Betroffenen wegen Fehler der Flurbereinigungsbehörde eine offenbare Härte zur Folge hätte (BVerwG vom 18.2.2004 BVerwG 9 B 8.04 RdNr. 8 ; vom 7.5.1965 BVerwGE 21, 93/94; vom 12.2.1963 BVerwGE 15, 271/276;… Wingerter, a.a.O., RdNr. 6 zu § 134).Erst im Anschluss an die gewährte Nachsicht ist Raum für die eigentliche rechtliche Überprüfung des angegriffenen behördlichen Akts, die dann so zu erfolgen hat, als läge ein fristgerechter Rechtsbehelf vor (BVerwG vom 18.2.2004 a.a.O.).
- VGH Baden-Württemberg, 05.11.2014 - 7 S 820/12
Flurbereinigung: Wegefläche als privilegierte Hoffläche
Weder gibt es Anhaltspunkte für eine unverschuldete Versäumung der Widerspruchsfrist noch für eine offenkundig eintretende "unbillige Härte" (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.02.2004 - 9 B 8.04 -). - VGH Bayern, 20.07.2010 - 13 A 09.1422
Ermittlung von Einlage- und Abfindungswerten im Flurbereinigungsverfahren; …
Selbst bei verschuldeter Nichteinhaltung einer gesetzlichen Frist ist gleichwohl Nachsicht zu gewähren und der erhobene Rechtsbehelf als zulässig anzusehen, wenn eine Behandlung des Rechtsbehelfs als verspätet beim Betroffenen wegen Fehlern der Flurbereinigungsbehörde eine offenbare Härte zur Folge hätte (BVerwG vom 18.2.2004 Az. 9 B 8.04 RdNr. 8; vom 7.5.1965 BVerwGE 21, 93/94; vom 12.2.1963 BVerwGE 15, 271/276;… Wingerter, a.a.O., RdNr. 6 zu § 134).Erst im Anschluss an die gewährte Nachsicht ist Raum für die eigentliche rechtliche Überprüfung des angegriffenen behördlichen Akts, die dann so zu erfolgen hat, als läge ein fristgerechter Rechtsbehelf vor (BVerwG vom 18.2.2004 a.a.O.).
- VGH Baden-Württemberg, 11.09.2014 - 7 S 197/12
Flurbereinigung - zum Anspruch auf Zuteilung bestimmter Aufstockungsflächen
Schließlich war auch für eine unbillige Härte, die eine Zulassung des Widerspruch hätte gleichwohl rechtfertigen können (vgl. hierzu BVerwG, Beschl. v. 18.02.2004 - 9 B 8.04 - Senatsurt. v. 14.12.2010 - 7 S 1110/08 -), nichts ersichtlich. - OVG Nordrhein-Westfalen, 01.04.2026 - 32 D 24/24
Flurbereinigungsverfahren; Einleitungsbeschluss; Änderungsbeschluss; …
Rn. 76 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 18.2.2004 - 9 B 8.04 -, juris Rn. 8. - VGH Baden-Württemberg, 09.08.2018 - 7 S 1700/15
Anfechtung eines Nachtrags zum Flurbereinigungsplan durch Drittbetroffenen; hier: …
Abgesehen davon, dass dem Nachtrag gegenüber den Klägern schon kein Regelungsgehalt mehr zukam, ist auch nicht ersichtlich, dass ihr Anspruch auf wertgleiche Abfindung derart berührt wäre, dass für die Kläger offenkundig eine unbillige Härte entstünde, die eine Nachsichtgewährung überhaupt erst rechtfertigte (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.02.2004 - 9 B 8.04 -). - OVG Sachsen-Anhalt, 07.12.2010 - 8 K 10/09
Nachsichtgewährung im Flurbereinigungsrecht bei Widerspruch nach Anhörungstermin; …
Es ist nicht Sinn dieser Regelung, die sachlichen Einwendungen auf das Genaueste so zu untersuchen, als wären sie fristgerecht in das Verfahren eingeführt worden (BVerwG, Beschl. v. 18.02.2004 - BVerwG 9 B 8.04 -, zit. nach juris, m. w. N.). - OVG Niedersachsen, 06.03.2013 - 15 KF 8/11
Zulassung eines Widerspruchs trotz schuldhafter Fristversäumnis unter dem …
Es ist nicht Sinn dieser Regelung, die sachlichen Einwendungen auf das Genaueste so zu untersuchen, als wären sie fristgerecht in das Verfahren eingeführt worden (BVerwG, Beschluss vom 18. Februar 2004 - BVerwG 9 B 8.04 -, juris und Urteil vom 17. April 1975 - BVerwG V C 38.74 -, BVerwGE 48, 160; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 7. Dezember 2010 - 8 K 10/09 -, AUR 2011, 211). - VGH Bayern, 03.03.2022 - 13 A 21.1148
Zur Wirksamkeit der öffentlichen Bekanntmachung der Ausführungsanordnung nach § …
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