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Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 19.04.1994

Rechtsprechung
   VGH Bayern, 14.04.2008 - 9 B 08.94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,19347
VGH Bayern, 14.04.2008 - 9 B 08.94 (https://dejure.org/2008,19347)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14.04.2008 - 9 B 08.94 (https://dejure.org/2008,19347)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14. April 2008 - 9 B 08.94 (https://dejure.org/2008,19347)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Teleradiologie; Betriebsgenehmigung; Computertomograph; technische Durchführung; berechtigter Personenkreis; MTRA oder MTA mit Zusatzqualifikation und Fachkunde im Strahlenschutz; medizinische Hilfskräfte mit Kenntnissen im Strahlenschutz; anwesende ...

  • Judicialis

    VwGO § 124 Abs. 1; ; VwGO § ... 124a Abs. 5; ; VwGO § 124a Abs. 6; ; RöV § 2 Nr. 24; ; RöV § 3 Abs. 4 Nr. 2; ; RöV § 24 Abs. 2 Nr. 1; ; RöV § 24 Abs. 2 Nr. 2; ; RöV § 24 Abs. 2; ; RöV § 24 Abs. 1 Nr. 3; ; RöV § 24 Abs. 2 Nr. 4; ; RöV § 24 Abs. 1 Nr. 2; ; RöV § 33 Abs. 6; ; RöV § 45 Abs. 9; ; GG Art. 12 Abs. 1; ; LKrO Art. 51 Abs. 3 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gesundheitsrecht; Hygienerecht; Lebensrecht; Arzneimittelrecht: Teleradiologie; Betriebsgenehmigung; Computertomograph; technische Durchführung; berechtigter Personenkreis; MTRA oder MTA mit Zusatzqualifikation und Fachkunde im Strahlenschutz; medizinische Hilfskräfte ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruchsvoraussetzungen für eine Genehmigung des teleradiologischen Betriebes einer Computertomographie-Anlage (CT-Anlage) für Notfalluntersuchungen im Krankenhaus; Legaldefinition der Teleradiologie i.S.d. § 2 Nr. 24 Röntgenverordnung (RöV); Anforderungen an ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (3)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.01.2003 - 6 A 11210/02

    Gewerberecht, Berufsrecht, Arztrecht, Röntgengerät, Röntgeneinrichtung, …

    Auszug aus VGH Bayern, 14.04.2008 - 9 B 08.94
    Auch unter dem Gesichtspunkt der Strahlenminimierung dürfe nicht entscheidend auf die Fachkunde der Krankenhausärzte abgestellt werden, wie auch das Oberverwaltungsgericht Rheinlandpfalz (Urteil vom 21.1.2003 Az. 6 A 11210/02 ) entschieden habe, weil der Teleradiologe für Indikation und Befundung verantwortlich sei.

    Sie können aber auch durch überflüssige Untersuchungen oder unbrauchbare Untersuchungsergebnisse verursacht werden (OVG RhPf vom 21.1.2003 Az. 6 A 11210/02 ), zumal dann, wenn die verwendete Aufnahmetechnik - wie hier die CT - eine gegenüber konventionellen Röntgenaufnahmen um ein Vielfaches erhöhte Strahlenexposition zur Folge hat.

  • VGH Bayern, 14.04.2008 - 9 B 08.80

    Genehmigung des teleradiologischen Betriebes einer CT-Anlage; Anforderungen an …

    Auszug aus VGH Bayern, 14.04.2008 - 9 B 08.94
    Die Kläger und ein "externes paritätisches Mitglied" der Gemeinschaftspraxis begehren auch in anderen Verfahren (Az. 9 B 08.80 und 9 B 08.81) Genehmigungen für den teleradiologischen Betrieb von CT-Anlagen in anderen Krankenhäusern.
  • VGH Bayern, 14.04.2008 - 9 B 08.81

    Teleradiologie; Betriebsgenehmigung; Computertomograph; technische Durchführung; …

    Auszug aus VGH Bayern, 14.04.2008 - 9 B 08.94
    Die Kläger und ein "externes paritätisches Mitglied" der Gemeinschaftspraxis begehren auch in anderen Verfahren (Az. 9 B 08.80 und 9 B 08.81) Genehmigungen für den teleradiologischen Betrieb von CT-Anlagen in anderen Krankenhäusern.
  • VGH Baden-Württemberg, 17.12.2012 - 10 S 1340/12

    Betriebsgenehmigung für Linearbeschleuniger für Bestrahlungstherapie; …

    Nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Urteile vom 14.04.2008 - 9 B 08.80 -,- 9 B 08.81 - und - 9 B 08.94 -, juris) verlangt der Begriff der ständigen Aufsicht und Verantwortung im Sinne der Röntgenverordnung, dass sich der verantwortliche Radiologe in unmittelbarer Nähe aufhalten und die Tätigkeit laufend überwachen muss, um erforderlichenfalls jederzeit korrigierend eingreifen zu können.
  • VGH Bayern, 14.04.2008 - 9 B 08.81

    Teleradiologie; Betriebsgenehmigung; Computertomograph; technische Durchführung; …

    Die Kläger und ein "externes paritätisches Mitglied" der Gemeinschaftspraxis begehren auch in anderen Verfahren (Az. 9 B 08.80 und 9 B 08.94) Genehmigungen für den teleradiologischen Betrieb von CT-Anlagen in anderen Krankenhäusern.
  • VGH Bayern, 14.04.2008 - 9 B 08.80

    Genehmigung des teleradiologischen Betriebes einer CT-Anlage; Anforderungen an …

    Die übrigen ärztlichen Mitglieder der Radiologischen Gemeinschaftspraxis sind Kläger in den parallelen Verfahren Az. 9 B 08.81 und 9 B 08.94, in denen sie Genehmigungen für den teleradiologischen Betrieb von CT-Anlagen in anderen Krankenhäusern (Krankenhaus W******** und Krankenhaus Vilshofen) begehren.
  • VG Stuttgart, 11.05.2012 - 4 K 3381/11

    Betrieb eines Linearbeschleunigers - Anforderungen an das Personal

    Aus den Entscheidungen des OLG Stuttgart v. 24.11.1982 - 1 U 66/82 -, des BayVGH, U. v. 14.04.2008 - 9 B 08.94 -, sowie der Kommentierung habe der Beklagte zur praxisgerechten Beschreibung des Begriffs "ständige Aufsicht" die Formulierung "Der gesamtverantwortliche Arzt muss einen unmittelbaren Zugriff auf die unterstützenden Tätigkeiten bei der technischen Mitwirkung durch Personen nach § 82 Abs. 2 Nr. 4 StrlSchV haben" abgeleitet.
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Rechtsprechung
   BVerwG, 19.04.1994 - 9 B 8.94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,8626
BVerwG, 19.04.1994 - 9 B 8.94 (https://dejure.org/1994,8626)
BVerwG, Entscheidung vom 19.04.1994 - 9 B 8.94 (https://dejure.org/1994,8626)
BVerwG, Entscheidung vom 19. April 1994 - 9 B 8.94 (https://dejure.org/1994,8626)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Ausstellung eines Vertriebenenausweises - Verlassen Polens als deutscher Staatsangehöriger - Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit - Bekenntnis zum deutschen Volkstum - Eintragung in die Volksliste III - Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch ...

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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 16.02.1993 - 9 C 25.92

    Deutsche Staatsangehörigkeit - Verlassen des Vertreibungsgebietes

    Auszug aus BVerwG, 19.04.1994 - 9 B 8.94
    Wie die Beschwerde selbst einräumt, ist durch das Urteil vom 16. Februar 1993 - BVerwG 9 C 25.92 - (BVerwGE 92, 70) geklärt, daß im Hinblick auf die seinerzeit gegebenen Verhältnisse bei in Abt. 3 der Deutschen Volksliste eingetragenen Personen nicht generell angenommen werden kann, daß in dem Antrag auf Aufnahme in die Deutsche Volksliste ein Bekenntnis zum deutschen Volkstum liegt, sondern im Einzelfall nachgewiesen sein muß, daß der Antrag aus freien Stücken gestellt wurde.

    Entsprechendes kann für einen nach freiwilligem Beitritt geleisteten Treueeid gelten (vgl. Urteil vom 16. Februar 1993 - BVerwG 9 C 25.92 - betreffend den nach freiwilligem Beitritt zur polnischen Exilarmee geleisteten Treueeid als Gegenbekenntnis).

    Hingegen lassen sich aus einer den Betroffenen zwingenden Einberufung zur Wehrmacht aufgrund der allgemeinen Wehrpflicht und dem dann zwangsläufig abzuleistenden Treueeid für sich keine Schlüsse in bezug auf ein Bekenntnis zum deutschen Volkstum ziehen (Beschluß vom 15. März 1989 - BVerwG 9 B 436.88 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 60 betreffend Einberufung zur ungarischen Armee; Urteil vom 16. Februar 1993 - BVerwG 9 C 25.92 - a.a.O. S. 74).

    Die Beschwerde rügt in dieser Hinsicht zunächst, das Berufungsgericht sei von der Entscheidung vom 16. Februar 1993 - BVerwG 9 C 25.92 - (…a.a.O.) abgewichen, in der es - wie die Beschwerde zutreffend vorträgt - u.a. heißt, das Bekenntnis zum deutschen Volkstum müsse nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kurz vor Beginn der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen vorgelegen haben.

  • BVerwG, 29.06.1993 - 9 C 40.92

    Vertriebene - Juden - Bekenntnis zum deutschen Volkstum - Volkszugehörigkeit

    Auszug aus BVerwG, 19.04.1994 - 9 B 8.94
    Von der Beschwerde gemeint ist wohl eine Abweichung von der Entscheidung vom 29. Juni 1993 - BVerwG 9 C 40.92 - (Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 71), in der - wie auch in der Entscheidung vom 15. Mai 1990 - BVerwG 9 C 51.89 - (Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 64), von der das Berufungsgericht ebenfalls abgewichen sein soll - u.a. ausgeführt ist, daß ein Bekenntnis zum deutschen Volkstum nicht nur ausdrücklich abgelegt werden, sondern sich auch aus einem schlüssigen Gesamtverhalten sowie aus hinreichend vorhandenen objektiven Bestätigungsmerkmalen im Sinne des § 6 BVFG ergeben konnte.

    Soweit die Beschwerde weiterhin meint, aus dem Urteil vom 29. Juni 1993 - BVerwG 9 C 40.92 - (…a.a.O.) ergebe sich ein - vom Berufungsgericht nicht beachteter - Grundsatz des Inhalts, daß generell ein nach dem für ein Bekenntnis zum deutschen Volkstum maßgebenden Zeitpunkt abgelegtes Bekenntnis, wenn es nachgewiesen werde, gleichfalls zugerechnet werde, trifft dies nicht zu.

  • BVerwG, 15.07.1986 - 9 C 9.86

    Vertriebene - Vermögensschäden - Aussiedler - Deutsche Volkszugehörigkeit - …

    Auszug aus BVerwG, 19.04.1994 - 9 B 8.94
    Soweit die Beschwerde weiterhin auf die deutschen Sprachkenntnisse des Großvaters väterlicherseits zu sprechen kommt, ist ebenfalls geklärt, daß dann, wenn jemand - wie hier vom Berufungsgericht festgestellt - mehrsprachig ist, also Deutsch und die Landessprache gleichermaßen beherrscht, den deutschen Sprachkenntnissen keine hinreichende Indizwirkung für ein Bekenntnis zum deutschen Volkstum zukommt (Urteil vom 15. Juli 1986 - BVerwG 9 C 9.86 - BVerwGE 74, 336, 338).
  • BVerwG, 17.10.1989 - 9 C 18.89

    Ausstellung eines Vertriebenenausweises - Zugehörigkeit zum deutschen Volk

    Auszug aus BVerwG, 19.04.1994 - 9 B 8.94
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann zwar der freiwillige Eintritt in deutsche militärische Verbände, die sich ausschließlich aus deutschen Volkszugehörigen zusammensetzten, jedenfalls ein Indiz für ein Bekenntnis zum deutschen Volkstum darstellen (Urteil vom 17. Oktober 1989 - BVerwG 9 C 18.89 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 62, S. 41).
  • BVerwG, 15.05.1990 - 9 C 51.89

    Voraussetzungen für die deutsche Volkszugehörigkeit von nach Beginn der …

    Auszug aus BVerwG, 19.04.1994 - 9 B 8.94
    Von der Beschwerde gemeint ist wohl eine Abweichung von der Entscheidung vom 29. Juni 1993 - BVerwG 9 C 40.92 - (Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 71), in der - wie auch in der Entscheidung vom 15. Mai 1990 - BVerwG 9 C 51.89 - (Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 64), von der das Berufungsgericht ebenfalls abgewichen sein soll - u.a. ausgeführt ist, daß ein Bekenntnis zum deutschen Volkstum nicht nur ausdrücklich abgelegt werden, sondern sich auch aus einem schlüssigen Gesamtverhalten sowie aus hinreichend vorhandenen objektiven Bestätigungsmerkmalen im Sinne des § 6 BVFG ergeben konnte.
  • BVerwG, 29.07.1977 - 4 C 21.77

    Rechtliches Gehör - Überraschungsentscheidung

    Auszug aus BVerwG, 19.04.1994 - 9 B 8.94
    Eine gegen den Grundsatz rechtlichen Gehörs verstoßende Überraschungsentscheidung ist jedoch nur dann gegeben, wenn das Gericht einen bis dahin nicht in das Verfahren eingeführten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung gemacht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gegeben hat, mit der alle oder einzelne Beteiligte nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchten (Urteile vom 29. Juli 1977 - BVerwG 4 C 21.77 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 98 - und vom 21. April 1977 - BVerwG 5 CB 7.74 - Buchholz 310 § 138 Ziffer 3 VwGO Nr. 28).
  • BVerwG, 13.05.1993 - 9 C 44.92

    Nichtdeutscher Ehegatte - Vertriebenenausweis - Rechtsschutzgarantie - Fehlende …

    Auszug aus BVerwG, 19.04.1994 - 9 B 8.94
    Die in diesem Zusammenhang in der ergänzenden Beschwerdebegründung vom 4. Januar 1994 geltend gemachte Abweichung von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Mai 1993 - BVerwG 9 C 44.92 - (Buchholz 412.3 § 1 BVFG Nr. 49) liegt ebenfalls nicht vor.
  • BVerwG, 21.04.1977 - V CB 7.74

    Neubescheidungsanträge - Bindung an Klagebegehren - Rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerwG, 19.04.1994 - 9 B 8.94
    Eine gegen den Grundsatz rechtlichen Gehörs verstoßende Überraschungsentscheidung ist jedoch nur dann gegeben, wenn das Gericht einen bis dahin nicht in das Verfahren eingeführten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung gemacht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gegeben hat, mit der alle oder einzelne Beteiligte nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchten (Urteile vom 29. Juli 1977 - BVerwG 4 C 21.77 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 98 - und vom 21. April 1977 - BVerwG 5 CB 7.74 - Buchholz 310 § 138 Ziffer 3 VwGO Nr. 28).
  • BVerwG, 08.05.1987 - 9 B 82.87

    Angabe der deutschen Volkszugehörigkeit bei einer Volkszählung nach Abschluss der …

    Auszug aus BVerwG, 19.04.1994 - 9 B 8.94
    Hiervon abgesehen können auch nach Beginn der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen liegende Umstände von Bedeutung sein, wenn sie in Verbindung mit vor diesem Zeitpunkt liegenden Tatsachen in tatsächlicher Hinsicht Rückschlüsse auf ein vor Beginn der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen gezeigtes Verhalten zulassen (vgl. Beschluß vom 8. Mai 1987 - BVerwG 9 B 82.87 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 50).
  • BVerwG, 15.03.1989 - 9 B 436.88

    Deutsche Volkszugehörigkeit einer sog. Spätgeborenen - Möglichkeit der Aufhebung …

    Auszug aus BVerwG, 19.04.1994 - 9 B 8.94
    Hingegen lassen sich aus einer den Betroffenen zwingenden Einberufung zur Wehrmacht aufgrund der allgemeinen Wehrpflicht und dem dann zwangsläufig abzuleistenden Treueeid für sich keine Schlüsse in bezug auf ein Bekenntnis zum deutschen Volkstum ziehen (Beschluß vom 15. März 1989 - BVerwG 9 B 436.88 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 60 betreffend Einberufung zur ungarischen Armee;… Urteil vom 16. Februar 1993 - BVerwG 9 C 25.92 - a.a.O. S. 74).
  • VG Köln, 30.03.2011 - 10 K 6829/10

    Polnischer Staatsangehöriger kann deutsche Staatsangehörigkeit nicht mit …

    Rn. 55 vgl. BVerwG, Urteil vom 16.02.1993 - 9 C 25.92 -, NJW 1993, 2129; Beschluss vom 19.04.1994 - 9 B 8.94 - und 03.06.1994 - 9 B 39.94 -.
  • BVerwG, 03.06.1994 - 9 B 39.94

    Rechtmäßigkeit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - …

    Der unstreitige Umstand schließlich, daß der Vater der Klägerin seinerzeit zur Deutschen Wehrmacht einberufen wurde, stellt - ebensowenig wie ihm Bekenntnischarakter innewohnt (Beschluß vom 19. April 1994 - BVerwG 9 B 8.94) - entgegen der Ansicht der Beschwerde für sich allein keine zur Bestätigung eines Volkstumsbekenntnisses geeignete Tatsache dar.
  • VG Köln, 20.04.2011 - 10 K 2792/10

    Anforderungen an den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit bei Geburt des …

    Rn. 40 Beschluss vom 19.04.1994 - 9 B 8.94 - und 03.06.1994 - 9 B 39.94 -.
  • BVerwG, 31.05.1994 - 9 B 40.94

    Rechtmäßigkeit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - …

    Hingegen lassen sich aus einer den Betroffenen zwingenden Einberufung zur Wehrmacht aufgrund der allgemeinen Wehrpflicht, die hier auf dem Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit auf Widerruf durch Eintragung in Abteilung 3 der Deutschen Volksliste beruhte, und dem dann zwangsläufig abzuleistenden Treueid für sich keine Schlüsse in bezug auf ein Bekenntnis zum deutschen Volkstum ziehen (Beschluß vom 15. März 1989 - BVerwG 9 B 436.88 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 60;… Urteil vom 16. Februar 1993 - BVerwG 9 C 25.92 - a.a.O. S. 74; Beschluß vom 19. April 1994 - BVerwG 9 B 8.94 -).
  • VG Köln, 06.12.2011 - 10 K 6147/10

    Erwerb der Staatsangehörigkeit durch die Eltern bei Verlust der deutschen …

    Rn. 42 vgl. BVerwG, Urteil vom 16.02.1993 - 9 C 25/92 -, NJW 1993, 2129; Beschluss vom 19.04.1994 - 9 B 8/94 - und 03.06.1994 - 9 B 39/94 -.
  • VG Köln, 12.04.2010 - 10 K 2719/09

    Erwerb der Staatsangehörigkeit durch die Eltern bei Verlust der deutschen …

    Rn. 40 Beschluss vom 19.04.1994 - 9 B 8.94 - und 03.06.1994 - 9 B 39.94 -.
  • VG Köln, 27.09.2006 - 10 K 1354/06

    Rechtliche Ausgestaltung der Staatsangehörigkeit der Volksdeutschen

    Rn. 29 Vgl. BVerwG, Urteil vom 16.02.1993 - 9 C 25.92 -, NJW 1993, 2129; Beschlüsse vom 19.04.1994 - 9 B 8.94 - und vom 03.06.1994 - 9 B 39.94 -.
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