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Rechtsprechung
   BVerwG, 08.05.1987 - 9 B 82.87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,1405
BVerwG, 08.05.1987 - 9 B 82.87 (https://dejure.org/1987,1405)
BVerwG, Entscheidung vom 08.05.1987 - 9 B 82.87 (https://dejure.org/1987,1405)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Mai 1987 - 9 B 82.87 (https://dejure.org/1987,1405)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Angabe der deutschen Volkszugehörigkeit bei einer Volkszählung nach Abschluss der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen - Indizwirkung eines bekenntnisähnlichen Verhaltens nach Abschluss der Vertreibungsmaßnahmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (26)Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 13.03.1974 - VIII C 24.73

    Rechtswidrigkeit der Einziehung eines Vertriebenenausweises - Begriff des …

    Auszug aus BVerwG, 08.05.1987 - 9 B 82.87
    Daraus folgt, daß sich aus einem späteren - hier erst nach Abschluß der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen gezeigten - Verhalten auch dann, wenn sich aus ihm Bewußtsein und Wille ergeben, ausschließlich dem deutschen Volkstum zuzugehören, nicht als unmittelbare Rechtsfolge ein Bekenntnis zum deutschen Volkstum im maßgebenden Zeitpunkt und damit die deutsche Volkszugehörigkeit ergeben kann (vgl.Urteil vom 14. März 1968 - BVerwG 8 C 118.65 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 8, Beschluß vom 5. Februar 1973 - BVerwG 8 B 77.72 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 22, Urteil vom 13. März 1974 - BVerwG 8 C 24.73 - Buchholz 412.3 § 1 BVFG Nr. 13 - sowieUrteil vom 13. März 1974 - BVerwG 8 C 33.73).

    Allerdings kann ein solches Verhalten in tatsächlicher Hinsicht insofern von Bedeutung sein, als es in Verbindung mit anderen Tatsachen Rückschlüsse auf ein vor Beginn der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen abgelegtes Bekenntnis gestatten kann (vgl.Urteil vom 13. März 1974 - BVerwG 8 C 24.73 - a.a.O. sowieUrteil vom 13. März 1974 - BVerwG 8 C 33.73).

  • BVerwG, 13.03.1974 - VIII C 33.73

    Ausstellung eines Vertriebenenausweises - Bekenntnis zur deutschen …

    Auszug aus BVerwG, 08.05.1987 - 9 B 82.87
    Daraus folgt, daß sich aus einem späteren - hier erst nach Abschluß der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen gezeigten - Verhalten auch dann, wenn sich aus ihm Bewußtsein und Wille ergeben, ausschließlich dem deutschen Volkstum zuzugehören, nicht als unmittelbare Rechtsfolge ein Bekenntnis zum deutschen Volkstum im maßgebenden Zeitpunkt und damit die deutsche Volkszugehörigkeit ergeben kann (vgl.Urteil vom 14. März 1968 - BVerwG 8 C 118.65 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 8, Beschluß vom 5. Februar 1973 - BVerwG 8 B 77.72 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 22, Urteil vom 13. März 1974 - BVerwG 8 C 24.73 - Buchholz 412.3 § 1 BVFG Nr. 13 - sowieUrteil vom 13. März 1974 - BVerwG 8 C 33.73).

    Allerdings kann ein solches Verhalten in tatsächlicher Hinsicht insofern von Bedeutung sein, als es in Verbindung mit anderen Tatsachen Rückschlüsse auf ein vor Beginn der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen abgelegtes Bekenntnis gestatten kann (vgl.Urteil vom 13. März 1974 - BVerwG 8 C 24.73 - a.a.O. sowieUrteil vom 13. März 1974 - BVerwG 8 C 33.73).

  • BVerwG, 10.11.1976 - 8 C 92.75

    Spätgeborene - Aussiedlungsgebiet - Vertreibungsmaßnahme - Vertriebene

    Auszug aus BVerwG, 08.05.1987 - 9 B 82.87
    Sie können je nach der Lage des Falles auch Rückschlüsse darauf zulassen, ob bei den Eltern oder einem Elternteil eine solche Bekenntnislage infolge eines früheren Bekenntnisses zum deutschen Volkstum überhaupt gegeben war (vgl.Urteil vom 10. November 1976 - BVerwG 8 C 92.75 - BVerwGE 51, 298, [BVerwG 10.11.1976 - VIII C 92/75]).
  • BVerwG, 18.02.1987 - 9 B 326.86

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

    Auszug aus BVerwG, 08.05.1987 - 9 B 82.87
    In der Person des Spätgeborenen hinreichend vorhandenen objektiven Bestätigungsmerkmalen sowie einem bekenntnisähnlichen Verhalten des Spätgeborenen aus ethnisch gemischten Familien kommt jedoch - mit Ausnahme der Abstammung - eine wichtige Indizwirkung für eine Überlieferung der bei dem Volksdeutschen Elternteil vorhandenen Bekenntnislage zu (vgl.Beschluß vom 18. Februar 1987 - BVerwG 9 B 326.86).
  • BVerwG, 14.03.1968 - VIII C 118.65

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 08.05.1987 - 9 B 82.87
    Daraus folgt, daß sich aus einem späteren - hier erst nach Abschluß der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen gezeigten - Verhalten auch dann, wenn sich aus ihm Bewußtsein und Wille ergeben, ausschließlich dem deutschen Volkstum zuzugehören, nicht als unmittelbare Rechtsfolge ein Bekenntnis zum deutschen Volkstum im maßgebenden Zeitpunkt und damit die deutsche Volkszugehörigkeit ergeben kann (vgl.Urteil vom 14. März 1968 - BVerwG 8 C 118.65 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 8, Beschluß vom 5. Februar 1973 - BVerwG 8 B 77.72 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 22, Urteil vom 13. März 1974 - BVerwG 8 C 24.73 - Buchholz 412.3 § 1 BVFG Nr. 13 - sowieUrteil vom 13. März 1974 - BVerwG 8 C 33.73).
  • BVerwG, 05.02.1973 - VIII B 77.72

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

    Auszug aus BVerwG, 08.05.1987 - 9 B 82.87
    Daraus folgt, daß sich aus einem späteren - hier erst nach Abschluß der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen gezeigten - Verhalten auch dann, wenn sich aus ihm Bewußtsein und Wille ergeben, ausschließlich dem deutschen Volkstum zuzugehören, nicht als unmittelbare Rechtsfolge ein Bekenntnis zum deutschen Volkstum im maßgebenden Zeitpunkt und damit die deutsche Volkszugehörigkeit ergeben kann (vgl.Urteil vom 14. März 1968 - BVerwG 8 C 118.65 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 8, Beschluß vom 5. Februar 1973 - BVerwG 8 B 77.72 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 22, Urteil vom 13. März 1974 - BVerwG 8 C 24.73 - Buchholz 412.3 § 1 BVFG Nr. 13 - sowieUrteil vom 13. März 1974 - BVerwG 8 C 33.73).
  • BVerwG, 17.10.1989 - 9 C 18.89

    Ausstellung eines Vertriebenenausweises - Zugehörigkeit zum deutschen Volk

    Allerdings kann ein solches Verhalten in tatsächlicher Hinsicht insofern von Bedeutung sein, als es in Verbindung mit anderen Umständen Rückschlüsse auf ein vor Beginn der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen abgelegtes Bekenntnis gestatten kann (vgl. Beschluß vom 8. Mai 1987 - BVerwG 9 B 82.87 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 50;… siehe auch Urteil vom 14. März 1968 - BVerwG 8 C 118.65 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 8, S. 18; Urteil vom 14. März 1968 - BVerwG 8 C 51.66 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 9).
  • BVerwG, 31.01.1989 - 9 C 78.87

    Minderjähriger - Volkszugehörigkeit - Bekenntnislage - Deutsches Volkstum - …

    Die Klägerin hat zudem zumindest bis 1948 in Bukarest an Aktivitäten deutscher kirchlicher Organisationen teilgenommen, was - obwohl nach dem maßgeblichen Zeitpunkt - ebenfalls als Indiz für die volkstumsmäßige Ausrichtung der Klägerin zum maßgeblichen Zeitpunkt angesehen werden kann (vgl. Beschluß vom 8. Mai 1987 - BVerwG 9 B 82.87 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 50).
  • VGH Hessen, 18.02.1992 - 7 UE 1109/85

    Klage auf Ausstellung eines Vertriebenenausweises - sogenannter Spätgeborener

    Zwar können in der Person eines Spätgeborenen hinreichend vorhandene objektive Bestätigungsmerkmale sowie ein bekenntnisähnliches Verhalten des Spätgeborenen je nach Lage des Falles Rückschlüsse darauf zulassen, ob bei den Eltern oder einem Elternteil eine volksdeutsche Bekenntnislage infolge eines früheren Bekenntnisses zum deutschen Volkstum überhaupt gegeben war (BVerwG, U. v. 10. November 1976 - 8 C 92.75 -, a.a.O., u. B. v. 8. Mai 1987 - 9 B 82.87 -, Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 50).

    Eine derartige Bekenntnisüberlieferung muß sich aus Tatsachen herleiten lassen; diese können - wenn sich ein aus einer bestimmten Situation ergebendes konkretes aktives Einwirken des volksdeutschen Elternteils auf das spätgeborene Kind feststellen läßt, das bei diesem hinsichtlich seines Volkstums zu einem entscheidenden, bis zur Selbständigkeit fortwirkenden Schlüsselerlebnis geführt hat - unmittelbar positiv ergeben, der Spätgeborene sei in die subjektive Bekenntnislage des volksdeutschen Elternteils hineingewachsen mit der Folge, daß als objektive Bestätigung die ethnische Abstammung von dem volksdeutschen Elternteil ausreicht; andernfalls kommt es darauf an, ob in der Person des Spätgeborenen Indizien, namentlich mehrere Bestätigungsmerkmale im Sinne des § 6 BVFG vorliegen, die mittelbar hinreichend für eine Überlieferung der bei dem volksdeutschen Elternteil vorhandenen Bekenntnislage sprechen, wobei der deutschen Sprache erhebliche Bedeutung zuzumessen ist (BVerwG, U. v. 2. Dezember 1986 - 9 C 6.86 -, a.a.O., Be. v. 18. Februar 1987 - 9 B 326.86 -, a.a.O., v. 8. Mai 1987 - 9 B 82.87 -, a.a.O., u. v. 22. Mai 1989 - 9 B 4.89 -, a.a.O., sowie U. v. 15. Mai 1990 - 9 C 51.89 -, a.a.O.).

  • VGH Hessen, 18.02.1992 - 7 UE 1108/85

    Ausstellung eines Vertriebenenausweises - sogenannter Spätgeborener

    Zwar können in der Person eines Spätgeborenen hinreichend vorhandene objektive Bestätigungsmerkmale sowie ein bekenntnisähnliches Verhalten des Spätgeborenen je nach Lage des Falles Rückschlüsse darauf zulassen, ob bei den Eltern oder einem Elternteil eine volksdeutsche Bekenntnislage infolge eines früheren Bekenntnisses zum deutschen Volkstum überhaupt gegeben war (BVerwG, U. v. 10. November 1976 - 8 C 92.75 -, a.a.O., u. B. v. 8. Mai 1987 - 9 B 82.87 -, Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 50).

    Eine derartige Bekenntnisüberlieferung muß sich aus Tatsachen herleiten lassen; diese können - wenn sich ein aus einer bestimmten Situation ergebendes konkretes aktives Einwirken des volksdeutschen Elternteils auf das spätgeborene Kind feststellen läßt, das bei diesem hinsichtlich seines Volkstums zu einem entscheidenden, bis zur Selbständigkeit fortwirkenden Schlüsselerlebnis geführt hat - unmittelbar positiv ergeben, der Spätgeborene sei in die subjektive Bekenntnislage des volksdeutschen Elternteils hineingewachsen mit der Folge, daß als objektive Bestätigung die ethnische Abstammung von dem volksdeutschen Elternteil ausreicht; andernfalls kommt es darauf an, ob in der Person des Spätgeborenen Indizien, namentlich mehrere Bestätigungsmerkmale im Sinne des § 6 BVFG vorliegen, die mittelbar hinreichend für eine Überlieferung der bei dem volksdeutschen Elternteil vorhandenen Bekenntnislage sprechen, wobei der deutschen Sprache erhebliche Bedeutung zuzumessen ist (BVerwG, U. v. 2. Dezember 1986 - 9 C 6.86 -, a.a.O., Be. v. 18. Februar 1987 - 9 B 326.86 -, a.a.O., v. 8. Mai 1987 - 9 B 82.87 -, a.a.O., u. v. 22. Mai 1989 - 9 B 4.89 -, a.a.O., sowie U. v. 15. Mai 1990 - 9 C 51.89 -, a.a.O.).

  • VGH Hessen, 31.07.1992 - 7 UE 1046/87

    Einzelfall einer erfolglosen, auf Ausstellung eines Vertriebenenausweises …

    Aus dem Vortrag, den die Klägerin insoweit zu ihrem Vater gehalten hat, kann im vorliegenden Fall ebenfalls nicht auf eine frühere volksdeutsche Bekenntnislage in den Familien ihrer Großeltern oder Urgroßeltern väterlicherseits in der Zeit kurz vor dem 7. September 1941 bzw. dem 30. Januar 1933 geschlossen werden, mögen derartige Rückschlüsse grundsätzlich auch denkbar sein (vgl. BVerwG, U. v. 10. November 1976 - VIII C 92.75 -, a.a.O., u. B. v. 8. Mai 1987 - 9 B 82.87 -, Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 50).

    Eine derartige Bekenntnisüberlieferung muß sich aus Tatsachen herleiten lassen; diese können - wenn sich ein aus einer bestimmten Situation ergebendes konkretes aktives Einwirken des volksdeutschen Elternteils auf das spätgeborene Kind feststellen läßt, das bei diesem hinsichtlich seines Volkstums zu einem entscheidenden, bis zur Selbständigkeit fortwirkenden Schlüsselerlebnis geführt hat - unmittelbar positiv ergeben, der Spätgeborene sei in die subjektive Bekenntnislage des volksdeutschen Elternteils hineingewachsen mit der Folge, daß als objektive Bestätigung die ethnische Abstammung von dem volksdeutschen Elternteil ausreicht; andernfalls kommt es darauf an, ob in der Person des Spätgeborenen Indizien, namentlich mehrere Bestätigungsmerkmale im Sinne des § 6 BVFG vorliegen, die mittelbar hinreichend für eine Überlieferung der bei dem volksdeutschen Elternteil vorhandenen Bekenntnislage sprechen, wobei der deutschen Sprache erhebliche Bedeutung zuzumessen ist (BVerwG, U. v. 2. Dezember 1986 - 9 C 6.86 -, a.a.O., Be. v. 18. Februar 1987 - 9 B 326.86 -, v. 8. Mai 1987 - 9 B 82.87 -, a.a.O., u. v. 22. Mai 1989 - 9 B 4.89 -, a.a.O., sowie U. v. 15. Mai 1990 - 9 C 51.89 -, a.a.O.).

  • BVerwG, 30.11.1989 - 9 B 253.89

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Ausstellung eines Vertriebenenausweises - …

    Sie rügt zunächst, das angefochtene Urteil weiche mit seiner Auffassung, daß allein der Umstand einer "teilweisen deutschen Abstammung" ein Bestätigungsmerkmal im Sinne des § 6 BVFG darstelle, im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO von dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. Mai 1987 - BVerwG 9 B 82.87 - (Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 50) sowie von den Urteilen vom 21. Juni 1988 - BVerwG 9 C 282.86 - (Buchholz 412.3 § 1 BVFG Nr. 39), vom 23. Februar 1988 - BVerwG 9 C 41.87 - (BVerwGE 79, 73 [BVerwG 23.02.1988 - 9 C 41/87]) und vom 2. Dezember 1986 - BVerwG 9 C 6.86 - (Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 47) ab: "Bei ethnisch gemischten Eltern" lasse sich "eine Indizwirkung in bezug auf das subjektive Bekenntnis des Klägers nicht gründen", sondern könne "die mit der Abstammung verbundene subjektive Hinwendung zum deutschen Volkstum nur durch einen die Familie in dieser Weise prägenden deutschen Elternteil vermittelt werden".

    Zum ändern bezieht sich die im Beschluß vom 8. Mai 1987 - BVerwG 9 B 82.87 - (…a.a.O.) enthaltene Bemerkung, einer nur teilweisen deutschen Abstammung komme für sich allein keine Bedeutung zu, auf das in § 6 BVFG enthaltene objektive Merkmal der Abstammung in seiner - grundsätzlich gegebenen - Eigenschaft als Indiz für die Ablegung eines subjektiven Bekenntnisses, nicht dagegen auf seine Bestätigungsfunktion für einen sich aus anderen Umständen unmittelbar ergebenden Bekenntnissachverhalt.

  • BVerwG, 07.06.1993 - 9 B 289.93

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anspruch auf Ausstellung eines …

    3 C 48.87 - (Buchholz 427.207 § 5 7. FeststellungsDV Nr. 66) sowie von dem Beschluß vom 8. Mai 1987 - BVerwG 9 B 82.87 - (Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 50) ab.

    Auch die gerügte Abweichung von dem Beschluß vom 8. Mai 1987 - BVerwG 9 B 82.87 - (…a.a.O.) liegt nicht vor.

  • VGH Baden-Württemberg, 21.11.2001 - 6 S 1067/01

    Spätaussiedlerstatus - Änderung der Rechtslage - Vertrauensschutz

    Schließlich kommt auch der Angabe der Volkszugehörigkeit mit "Deutsch" durch die Klägerin bei der Volkszählung 1992 keine ausreichende Indizwirkung zu (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24.1.1997, - 9 B 605.96 - und Beschluss vom 8.5.1987 - 9 B 82/87 -, Buchholz, a.a.O., Nr. 50).
  • VGH Hessen, 23.03.1992 - 7 UE 1005/86

    Umzug eines Bewerbers um einen Vertriebenenausweis während des Verfahrens - …

    Erst recht lassen sich keine hinreichend sicheren Folgerungen daraus ziehen, daß der Vater des Klägers sich bei Volkszählungen in der früheren Sowjetunion in den Jahren 1959 und 1969 - den eidesstattlichen Angaben des Klägers vom 24. Februar 1977 zufolge - als Deutscher hat eintragen lassen (vgl. BVerwG, B. v. 8. Mai 1987 - 9 B 82.87 -, Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 50).
  • BVerwG, 15.03.1989 - 9 B 436.88

    Deutsche Volkszugehörigkeit einer sog. Spätgeborenen - Möglichkeit der Aufhebung …

    Verhaltensweisen, die - wie hier die Annahme eines ungarisch/rumänischen Nachnamens anstelle des bisherigen deutschen - der Annahme eines nach außen hervorgetretenen Bekenntnisses zum deutschen Volkstum entgegengestanden hätten, wenn sie vor dem maßgebenden Zeitpunkt an den Tag gelegt worden wären (vgl. Urteil vom 31. Januar 1989 - BVerwG 9 C 68.87 -), sind somit grundsätzlich rechtlich unerheblich, wenn sie nach Beginn der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen erfolgen (vgl. Beschluß vom 5. Februar 1973 - BVerwG 8 B 77.72 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 22; Urteil vom 13. März 1974 - BVerwG 8 C 24.73 - Buchholz 412.3 § 1 BVFG Nr. 13; Beschluß vom 8. Mai 1987 - BVerwG 9 B 82.87 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 50).
  • VGH Hessen, 01.08.1995 - 7 UE 4296/88

    Einziehung eines Vertriebenenausweises - Vertrauensschutz

  • VGH Hessen, 27.09.1994 - 7 UE 2241/91

    Vertriebenenausweis für sog Spätgeborene - Indiz für Volkstumsbekenntnis

  • BVerwG, 19.04.1994 - 9 B 8.94

    Antrag auf Ausstellung eines Vertriebenenausweises - Verlassen Polens als …

  • BVerwG, 09.08.1996 - 9 B 276.96

    Deutsche Volkszugehörigkeit eines Spätgeborenen aus einer volkstumsverschiedenen …

  • VGH Hessen, 26.03.1992 - 7 UE 1683/85

    Umzug eines Bewerbers um einen Vertriebenenausweis während des …

  • VGH Hessen, 31.01.1995 - 7 UE 1066/91

    Bestätigungsmerkmal und Bekenntnis zum deutschen Volkstum bei Namensänderung in …

  • VGH Hessen, 21.12.1992 - 7 UE 960/87

    Vertriebenenausweis für einen Ausweisbewerber mosaischer Konfession - Abgrenzung …

  • VGH Hessen, 11.09.1992 - 7 UE 932/86

    Vertriebenenrecht: Keine Bindungswirkung der Ausstellung eines Registrierscheins …

  • BVerwG, 06.08.1991 - 9 B 167.91

    Maßgebliche Verhältnisse für die Beurteilung der Volkszugehörigkeit in …

  • BVerwG, 10.03.1989 - 9 B 435.88

    Deutsche Volkszugehörigkeit einer sog. Spätgeborenen im Hinblick auf ihren Vater …

  • BVerwG, 24.01.1997 - 9 B 605.96

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Ausstellung eines Vertriebenenausweises - …

  • BVerwG, 22.08.1991 - 9 B 43.91

    Indizwirkung für eine Überlieferung der bei einem volksdeutschen Elternteil …

  • BVerwG, 24.01.1997 - 9 B 606.96

    Anspruch auf Ausstellung eines Vertriebenenausweises - Vermittlung des …

  • BVerwG, 29.10.1992 - 9 B 68.92

    Verwerfen der Nichtzulassungsbeschwerde wegen nicht genügender Darlegung der …

  • BVerwG, 03.06.1988 - 9 B 158.88

    Notwendigkeit der deutschen Volkszugehörigkeit kurz vor Beginn der allgemeinen …

  • VGH Baden-Württemberg, 31.01.1990 - 6 S 878/89

    Vertriebenenausweis - Spätgeborener - Bekenntnis zum deutschen Volkstum

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