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| BVerwG, 14.06.1982 - 9 B 849.81 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Wiederaufnahme von unanfechtbaren Entscheidungen über einen Ansylantrag - Ausschluss einer Berufung bei einstimmiger Abweisung der Klage eines Asylbewerbers als offensichtlich unbegründet
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Düsseldorf, 11.11.1980 - 17 K 11119/80
- BVerwG, 14.06.1982 - 9 B 849.81
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 01.03.1979 - 1 B 24.79
Auszug aus BVerwG, 14.06.1982 - 9 B 849.81
Die neue Regelung dient daneben der Entlastung der Berufungsgerichte (vgl. Beschluß vom 1. März 1979 - BVerwG 1 B 24.79 -). - BVerwG, 03.10.1979 - 2 B 93.78
Anwendung des Bayerischen Hochschullehrergesetzes
Auszug aus BVerwG, 14.06.1982 - 9 B 849.81
Derartige Angriffe sind im Beschwerdeverfahren unbeachtlich (vgl. z.B. Beschluß vom 3. Oktober 1979 - BVerwG 2 B 93.78 -). - BVerwG, 28.02.1961 - I C 175.59
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 14.06.1982 - 9 B 849.81
Das Verwaltungsgericht ist daher gegebenenfalls nicht darauf beschränkt, die Wiederaufnahme des Verfahrens anzuordnen, sondern kann in der Sache selbst entscheiden (Urteil vom 28. Februar 1961 - BVerwG 1 C 175.59 - und Urteil vom 1. Juni 1965 - BVerwG 1 C 5.62 - [Buchholz 402.22 Art. 1 GK Nr. 14]). - BVerwG, 01.06.1965 - I C 5.62
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 14.06.1982 - 9 B 849.81
Das Verwaltungsgericht ist daher gegebenenfalls nicht darauf beschränkt, die Wiederaufnahme des Verfahrens anzuordnen, sondern kann in der Sache selbst entscheiden (Urteil vom 28. Februar 1961 - BVerwG 1 C 175.59 - und Urteil vom 1. Juni 1965 - BVerwG 1 C 5.62 - [Buchholz 402.22 Art. 1 GK Nr. 14]).
- BVerwG, 18.06.1984 - 9 B 2330.82
Anforderungen an die vorschriftsmäßige Besetzung eines Gerichts im …
Zum anderen ist sie in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im bejahenden Sinne entschieden worden (Beschluß vom 14. Juni 1982 - BVerwG 9 B 849.81 - Buchholz 402.24 § 34 AuslG Nr. 6), so daß auch in diesem Fall eine erstinstanzliche Entscheidung in Form eines Gerichtsbescheids nach Art. 2 § 1 EntlG gemäß § 34 Abs. 2 AuslG - schlechthin -, ausgeschlossen war (vgl. Beschluß vom 1. März 1979 - BVerwG 1 B 22.79 -). - BVerwG, 19.08.1982 - 9 B 10544.82
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Anwendung des § 34 Ausländergesetz …
Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits entschieden, daß § 34 AuslG - sofern die speziellen Voraussetzungen vorliegen - auch auf die Fälle des § 36 AuslG Anwendung findet (Beschluß vom 14. Juni 1982, BVerwG 9 B 849.81).
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