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Rechtsprechung
   BVerwG, 30.03.1999 - 9 B 857.98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,25662
BVerwG, 30.03.1999 - 9 B 857.98 (https://dejure.org/1999,25662)
BVerwG, Entscheidung vom 30.03.1999 - 9 B 857.98 (https://dejure.org/1999,25662)
BVerwG, Entscheidung vom 30. März 1999 - 9 B 857.98 (https://dejure.org/1999,25662)
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Wird zitiert von ... (3)

  • BVerwG, 30.03.2000 - 9 B 126.00

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Beurteilung der Zumutbarkeit …

    Mangels einer entsprechenden Rüge braucht deshalb nicht darauf eingegangen zu werden, ob und in welchem Umfang das Berufungsgericht die in seinem Beschluß zitierten Presseberichte und sonstigen Erkenntnisquellen durch die Hinweise in dem Anhörungsschreiben zum Beschlußverfahren nach § 130 a VwGO vom 3. November 1999 bereits ordnungsgemäß in das Verfahren eingeführt hat (vgl. zur Einführung von Medienberichten den Beschluß des Senats vom 30. März 1999 - BVerwG 9 B 857.98 - zur Veröffentlichung in der Sammlung Buchholz bestimmt).
  • BVerwG, 15.10.1999 - 9 B 350.99

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Verletzung des Grundsatzes des …

    Es muß hier nicht erörtert werden, inwiefern auch allgemeinkundige Tatsachen ausdrücklich zum Gegenstand des Verfahrens gemacht werden müssen, um sie für die gerichtliche Entscheidung verwerten zu können (diese Frage hat der Senat in seinen Beschlüssen vom 11. Februar 1982 - BVerwG 9 B 429.81 - Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 36 und vom 30. März 1999 - BVerwG 9 B 857.98 - ebenfalls offengelassen).
  • BVerwG, 15.10.1999 - 9 B 351.99

    Anforderungen an die Geltendmachung einer Rechtssache grundsätzlicher Bedeutung - …

    Es muß hier nicht erörtert werden, inwiefern auch allgemeinkundige Tatsachen ausdrücklich zum Gegenstand des Verfahrens gemacht werden müssen, um sie für die gerichtliche Entscheidung verwerten zu können (diese Frage hat der Senat in seinen Beschlüssen vom 11. Februar 1982 - BVerwG 9 B 429.81 - Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 36 und vom 30. März 1999 - BVerwG 9 B 857.98 - ebenfalls offengelassen).
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