Rechtsprechung
| BVerwG, 03.11.2009 - 9 B 87.09 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Maßgeblichkeit des materiellrechtlichen Standpunkts der Vorinstanz für die Frage des Vorliegens eines Verfahrensmangels in derVorinstanz; Auslegung einer Wasserversorgungssatzung bezüglich der Erneuerung eines Hausanschlusses
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VwGO § 86 Abs. 1
Maßgeblichkeit des materiellrechtlichen Standpunkts der Vorinstanz für die Frage des Vorliegens eines Verfahrensmangels in derVorinstanz; Auslegung einer Wasserversorgungssatzung bezüglich der Erneuerung eines Hausanschlusses - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Hessen, 18.06.2009 - 5 A 798/08
- BVerwG, 03.11.2009 - 9 B 87.09
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 23.01.1996 - 11 B 150.95
Recht der Landwirtschaft: Versagung der Grundstücksverkehrsgenehmigung, Anhörung …
Auszug aus BVerwG, 03.11.2009 - 9 B 87.09
Die Frage, ob das vorinstanzliche Verfahren an einem Mangel leidet, ist vom materiellrechtlichen Standpunkt der Vorinstanz aus zu beurteilen, auch wenn dieser Standpunkt verfehlt sein sollte (Beschluss vom 23. Januar 1996 - BVerwG 11 B 150.95 - Buchholz 424.5 GrdstVG Nr. 1).
- VGH Bayern, 20.01.2012 - 14 ZB 11.1379
Keine ernstlichen Zweifel.
Dabei ist die Frage, ob das erstinstanzliche Verfahren an einem Mangel leidet, vom materiellrechtlichen Standpunkt des Verwaltungsgerichts aus zu beurteilen, auch wenn dieser Standpunkt verfehlt sein sollte (BVerwG vom 3.11.2009 Az.: 9 B 87/09; BVerwG vom 23.1.1996 Buchholz 424.5 GrdstVG Nr. 1). - VGH Bayern, 23.04.2019 - 6 ZB 19.151
Kein Anspruch auf erneute dienstliche Beurteilung bei Angestelltem als …
Der Umfang der Ermittlungspflicht gemäß § 86 Abs. 1 Satz 1 VwGO geht nur so weit, als dies nach dem materiell-rechtlichen Standpunkt des Gerichts für die Entscheidung erforderlich ist, selbst wenn dieser unzutreffend sein sollte (BVerwG, B.v. 3.11.2009 - 9 B 87.09 - juris Rn. 2). - VGH Bayern, 06.09.2011 - 14 ZB 11.409
Keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit, wenn gerügt wird, das …
Zum einen ist die Frage, ob das erstinstanzliche Verfahren an einem Mangel leidet, vom materiellrechtlichen Standpunkt des Verwaltungsgerichts aus zu beurteilen, auch wenn dieser Standpunkt verfehlt sein sollte (BVerwG vom 3.11.2009 Az.: 9 B 87/09; BVerwG vom 23.1.1996 Buchholz 424.5 GrdstVG Nr. 1).
- VGH Bayern, 24.08.2011 - 14 ZB 11.505
Keine ernstlichen Zweifel; Beihilfe; LASIK-Operation; Brillenunverträglichkeit …
Die Frage, ob das erstinstanzliche Verfahren an einem Mangel leidet, ist vom materiellrechtlichen Standpunkt des Verwaltungsgerichts aus zu beurteilen, auch wenn dieser Standpunkt verfehlt sein sollte (BVerwG vom 3.11.2009 Az. 9 B 87/09; BVerwG vom 23.1.1996 Buchholz 424.5 GrdstVG Nr. 1). - VGH Bayern, 18.10.2010 - 14 ZB 10.1805
Keine ernstlichen Zweifel.
Die Frage, ob das erstinstanzliche Verfahren an einem Mangel leidet, ist vom materiellrechtlichen Standpunkt des Verwaltungsgerichts aus zu beurteilen, auch wenn dieser Standpunkt verfehlt sein sollte (BVerwG vom 3.11.2009 Az.: 9 B 87/09; BVerwG vom 23.1.1996 Buchholz 424.5 GrdstVG Nr. 1). - VGH Bayern, 16.03.2011 - 14 ZB 10.1432
Keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit; Beweiswürdigung durch das …
Die Frage, ob das erstinstanzliche Verfahren an einem Mangel leidet, ist vom materiellrechtlichen Standpunkt des Verwaltungsgerichts aus zu beurteilen, auch wenn dieser Standpunkt verfehlt sein sollte (BVerwG vom 3.11.2009 Az.: 9 B 87/09; BVerwG vom 23.1.1996 Buchholz 424.5 GrdstVG Nr. 1). - BVerwG, 16.05.2018 - 9 B 37.17
Bewertung der Erneuerungsbedürftigkeit der Straße hinsichtlich Heranziehung zu …
Hiervon kann nur dann ausgegangen werden, wenn die Vorinstanz - ausgehend von ihrem materiell-rechtlichen Standpunkt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 3. November 2009 - 9 B 87.09 - juris Rn. 2) - zu der Überzeugung gelangen musste, dass die Grundvoraussetzungen für die Verwertbarkeit vorliegender Gutachten im Allgemeinen oder nach den besonderen Verhältnissen des konkreten Falles nicht gegeben waren. - VGH Bayern, 24.08.2011 - 14 ZB 09.1067
Zulassungsantrag; ernstliche Zweifel; grundsätzliche Bedeutung; Divergenz; …
Die Frage, ob das erstinstanzliche Verfahren an einem Mangel leidet, ist vom materiell-rechtlichen Standpunkt des Verwaltungsgerichts aus zu beurteilen, auch wenn dieser Standpunkt verfehlt sein sollte (BVerwG vom 3.11.2009 Az. 9 B 87/09; BayVGH vom 12.4.2010 Az. 14 ZB 09.2383). - VGH Bayern, 17.01.2011 - 14 ZB 10.876
Keine ernstlichen Zweifel
Die Frage, ob das erstinstanzliche Verfahren an einem Mangel leidet, ist vom materiellrechtlichen Standpunkt des Verwaltungsgerichts aus zu beurteilen, auch wenn dieser Standpunkt verfehlt sein sollte (BVerwG vom 3.11.2009 Az.: 9 B 87/09; BVerwG vom 23.1.1996 Buchholz 424.5 GrdstVG Nr. 1). - VGH Bayern, 13.02.2012 - 14 ZB 11.1734
Keine ernstlichen Zweifel
Die Frage, ob das erstinstanzliche Verfahren an einem Mangel leidet, ist vom materiellrechtlichen Standpunkt des Verwaltungsgerichts aus zu beurteilen, auch wenn dieser Standpunkt verfehlt sein sollte (BVerwG vom 3.11.2009 Az. 9 B 87/09; BVerwG vom 23.1.1996 Buchholz 424.5 GrdstVG Nr. 1). - VGH Bayern, 24.08.2011 - 14 ZB 09.2714
Naturschutzrechtliches Vorkaufsrecht; formbedürftige Nebenabreden; Nichtigkeit …
- VGH Bayern, 19.05.2011 - 14 ZB 10.2102
Keine ernstlichen Zweifel.
- VGH Bayern, 12.04.2010 - 14 ZB 09.2383
Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit nicht in ausreichender Weise geltend …
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