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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 22.05.1995 - 9 B 92.1183, 9 B 92.1184   

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https://dejure.org/1995,35994
VGH Bayern, 22.05.1995 - 9 B 92.1183, 9 B 92.1184 (https://dejure.org/1995,35994)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22.05.1995 - 9 B 92.1183, 9 B 92.1184 (https://dejure.org/1995,35994)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22. Mai 1995 - 9 B 92.1183, 9 B 92.1184 (https://dejure.org/1995,35994)
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Wird zitiert von ... (24)

  • VGH Bayern, 01.10.2019 - 14 BV 17.419

    Naturschutzrechtliches Vorkaufsrecht - ökologische Verflechtung von Gewässer- und …

    Soweit der Beigeladene zu 2 geltend macht, er habe den Grundstücksverkauf zu einem familiären Vorzugspreis getätigt, zu welchem er der Beigeladenen zu 1 das Grundstück nicht verkauft hätte, macht er schon keine (gemischte) Schenkung geltend, bei der das Vorliegen eines "Verkaufs" zweifelhaft sein könnte (vgl. BayVGH, U.v. 22.5.1995 - 9 B 92.1183 u.a. - NuR 1995, 554/555).

    Mit diesem Inhalt hat der notarielle Vertrag die Vermutung der Vollständigkeit und Richtigkeit für sich (vgl. BayVGH, U.v. 22.5.1995 a.a.O.).

    Hierbei ist von der Legaldefinition des Begriffs eines "oberirdischen Gewässers" in § 3 Abs. 1 Nr. 1 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) auszugehen (vgl. BayVGH, U.v. 22.5.1995 - 9 B 92.1183 u.a. - NuR 1995, 554/555).

    Es genügt, dass beispielhaft genannte Möglichkeiten als geeignete Maßnahmen einer ökologischen Optimierung in Betracht kommen (stRspr, vgl. z.B. BayVGH, U.v. 22.5.1995 - 9 B 92.1183 u.a. - NuR 1995, 554/556).

    ff) Auch soweit der Kläger unter Verweis auf einen Auszug aus der Feldstückkarte Bayern 2016 die Ansicht vertritt, beim streitgegenständlichen Grundstück handele es sich um kein besonders schützenswertes Landstück, vermag er die Rechtfertigung der Vorkaufsrechtsausübung nicht in Frage zu stellen, weil selbst von diesem Standpunkt aus gesehen die beabsichtigte ökologische Verbesserung des Grundstücks durch die vom Beklagten bzw. der Beigeladenen zu 1 angeführten Maßnahmen nicht ausgeschlossen ist (vgl. hierzu allgemein BayVGH, U.v. 22.5.1995 - 9 B 92.1183 u.a. - NuR 1995, 554/555 f.).

    Aus der tatbestandsmäßigen Einschränkung des Vorkaufsrechts (Art. 39 Abs. 1 BayNatSchG) und dem Erfordernis einer zusätzlichen Rechtfertigung der Vorkaufsrechtsausübung (Art. 39 Abs. 2 BayNatSchG) kann auch unter Berücksichtigung anderer, insbesondere bauplanungsrechtlicher Bestimmungen zu Vorkaufsrechten nicht entnommen werden, dass von dem naturschutzrechtlichen Vorkaufsrecht im Zusammenhang mit der Beschaffung von Ausgleichsflächen für eine gemeindliche Bauleitplanung nicht Gebrauch gemacht werden darf (vgl. bereits BayVGH, U.v. 22.5.1995 - 9 B 92.1183 u.a. - NuR 1995, 554/556 zu einer straßenrechtlichen Planfeststellung).

    Die Entscheidung des 9. Senats vom 22. Mai 1995 - 9 B 92.1183 u.a. - (NuR 1995, 554/556) besagte lediglich, dass ein ohnehin gegebener Rechtfertigungsgrund nach Art. 39 Abs. 2 BayNatSchG nicht schon deshalb entfällt, weil die in einem späteren Planfeststellungsbeschluss enthaltenen Regelungen über den Ausgleich oder Ersatz für Eingriffe in Natur und Landschaft ebenfalls den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege dienen.

  • VG Ansbach, 31.01.2023 - AN 11 K 21.02046

    Ausübung eines naturschutzrechtlichen Vorkaufsrechts

    Es ist nicht Rechtmäßigkeitsvoraussetzung für die Ausübung des Vorkaufsrechts, dass bereits eine konkretisierte Planung über durchzuführende Optimierungsmaßnahmen vorliegt (BayVGH, U.v. 22.5.1995 - 9 B 92.1183 u.a. - NuR 1995, 554).

    Im Übrigen ist dem Inhalt dieses Kaufvertrags kein Anhaltspunkt dafür zu entnehmen, dass Leistung und Gegenleistung nach der maßgeblichen subjektiven Wertung der Vertragsparteien nicht als äquivalent angesehen wurden; mit diesem Inhalt hat der notarielle Vertrag die Vermutung der Vollständigkeit und Richtigkeit für sich (vgl. BayVGH, U.v. 1.10.2019 - 14 BV 17.419 - NuR 2020, 199; U.v. 22.5.1995 - 9 B 92.1183 u.a. - NuR 1995, 554).

    Es genügt, dass beispielhaft genannte Möglichkeiten als geeignete Maßnahmen einer ökologischen Optimierung in Betracht kommen (stRspr, vgl. z.B. BayVGH, U.v. 1.10.2019 - 14 BV 17.419 - NuR 2020, 199; U.v. 22.5.1995 - 9 B 92.1183 u.a. - NuR 1995, 554/556).

    Die Innehabung des Eigentums durch den Beigeladenen zu 1 hat den Vorteil, nicht auf diese Verbote bzw. die Abwehr von Störungen (auch im Rahmen eines gesetzlichen Biotopschutzes) verwiesen zu sein, sondern - gegebenenfalls auch ohne Hemmnisse, resultierend aus entgegenstehenden Eigentumsrechten, - Optimierungs- und Verbesserungsmaßnahmen durchführen zu können; hingegen besteht beim Grundstückserwerb durch private Dritte regelmäßig nur ein Schutz gegen unzulässige Eingriffe, Erhaltungs- und Verbesserungsmaßnahmen im Sinne des Art. 39 Abs. 2 BayNatSchG sind wegen der Privatnützigkeit des Eigentums aber in der Regel nicht zu erwarten (…vgl. BayVGH, B.v. 15.11.2001 - 9 ZB 01.1937 - juris Rn. 6 f.; U.v. 26.0.1995 - 9 B93.2828 - BayVBl. 1996, 210 hinsichtlich eines Grundstücks im Naturschutzgebiet; U.v. 22.5.1995 - 9 B 92.1183 u.a. - NuR 1995, 554; Hess VGH, U.v. 18.1.1996 - 3 UE 2544/93 - ESVGH 46, 128).

  • VG Augsburg, 21.09.2020 - Au 9 K 19.605

    Ausübung des naturschutzrechtlichen Vorkaufsrechts - an oberirdisches Gewässer …

    Dieser Verwaltungsakt belastet aber auch den Grundstückskäufer, weil ihm durch die Ausübung des Vorkaufsrechts ein vertragliches Recht auf Eigentumsverschaffung entzogen wird (vgl. BayVGH, U.v. 22.5.1995 - 9 B 92.1183/84 - NuR 1995, S. 554; VGH BW, U.v. 28.2.1991 - 5 S 1222/90 - NVwZ 1992, 898).

    Hierbei ist von der Legaldefinition des Begriffs eines "oberirdischen Gewässers" in § 3 Abs. 1 Nr. 1 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) auszugehen (vgl. BayVGH, U.v. 22.5.1995 - 9 B 92.1183 u.a. - NuR 1995, 554/555).

    Es genügt, dass beispielhaft genannte Möglichkeiten als geeignete Maßnahmen einer ökologischen Optimierung in Betracht kommen (stRspr, vgl. z.B. BayVGH, U.v. 22.5.1995 - 9 B 92.1183 u.a. - NuR 1995, 554/556).

    Dies reicht zur Rechtfertigung der Ausübung des Vorkaufsrechts aus (BayVGH, U.v. 22.5.1995 - 9 B 92.1183 u.a. - NuR 1995, 554).

  • VGH Bayern, 03.05.2016 - 14 B 15.205

    Erstreckung des naturschutzrechtlichen Vorkaufsrechts auf Gesamtgrundstück

    Dies reicht zur Rechtfertigung der Ausübung des Vorkaufsrechts aus (BayVGH, U. v. 22.5.1995 - 9 B 92.1183 u. a. - NuR 1995, 554).
  • VG München, 12.01.2016 - M 1 K 15.1222

    Voraussetzungen für die Ausübung des naturschutzrechtlichen Vorkaufsrechts durch …

    Im Übrigen wäre auch dieser Erwerbsgrund von der obergerichtlichen Rechtsprechung als Rechtfertigungsgrund zur Ausübung eines naturschutzrechtlichen Vorkaufsrechts anerkannt, wenn der Naturzustand auf den Flächen verbessert werden kann (BayVGH, U.v. 22.5.1995 - 9 B 92.1183 - NuR 1995, 554;… Tausch, BayNatSchG, 2007, Art. 34 a.F. Rn. 11).

    Einer weiteren Konkretisierung der Vorstellungen über die Verbesserungen bedarf es nicht (BayVGH, U.v. 22.5.1995 - 9 B 92.1183 - NuR 1995, 554/556).

    Positive Veränderungen, Optimierungen und Verbesserungen sind nur mit Innehaben des Eigentums durch die öffentliche Hand sicher zu gewährleisten (…vgl. BayVGH, B.v. 9.3.2015 - 14 ZB 13.2250 - juris Rn. 8; U.v. 22.5.1995 - 9 B 92.1183 u.a.-NuR 1995, 554/555 f.;… HessVGH, U.v. 18.1.1996 - 3 UE 2544/93 - NuR 1996, 412 - juris Rn. 21).

  • VGH Bayern, 03.05.2016 - 14 B 15.206

    Erstreckung des naturschutzrechtlichen Vorkaufsrechts auf Gesamtgrundstück

    Dies reicht zur Rechtfertigung der Ausübung des Vorkaufsrechts aus (BayVGH, U. v. 22.5.1995 - 9 B 92.1183 u. a. - NuR 1995, 554).
  • VG Augsburg, 10.04.2014 - Au 2 K 13.965

    Naturschutzrecht; naturschutzrechtliches Vorkaufsrecht; Rechtfertigung der …

    Rn. 19 2. Gegen die Gültigkeit der Regelung über das naturschutzrechtliche Vorkaufsrecht in Art. 39 BayNatSchG als zulässige Inhalts- und Schrankenbestimmung des Eigentums bestehen keine Bedenken, auch wenn die Vorkaufsrechtsausübung nicht für den Freistaat Bayern, sondern zu Gunsten eines Dritten - hier des Beigeladenen zu 1 - erfolgt (vgl. BVerwG, B.v. 17.10.2001 - 4 B 68.01 - BauR 2002, 1216; BayVGH, U.v. 22.05.1995 - 9 B 92.1183, 9 B 92.1184 - NuR 1995, 554/555; U.v. 31.5.2001 - 9 B 99.2581 - BayVBl 2002, 729).

    Einer weiteren Konkretisierung der Vorstellungen über die Verbesserungen bedarf es indes nicht (vgl. BayVGH, U.v. 22.5.1995 - 9 B 92.1183, 9 B 92.1184 - NuR 1995, 554/556).

    Positive Veränderungen, Optimierungen und Verbesserungen sind aber nur mit Innehaben des Eigentums durch die öffentliche Hand sicher zu gewährleisten (vgl. BayVGH, U.v. 22.5.1995 - 9 B 92.1183, 9 B 92.1184 - NuR 1995, 554/555f.; HessVGH, U.v. 18.1.1996 - 3 UE 2544/93 - NuR 1996, 412/413).

  • VGH Bayern, 12.10.2017 - 14 ZB 16.280

    Ausübung des naturschutzrechtlichen Vorkaufsrechts - Ergänzung der Begründung

    Das Verwaltungsgericht weist zu Recht auf die Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs hin, wonach es nicht Rechtmäßigkeitsvoraussetzung für die Ausübung des Vorkaufsrechts ist, dass bereits eine konkretisierte Planung über durchzuführende Optimierungsmaßnahmen vorliegt (BayVGH, U.v. 22.5.1995 - 9 B 92.1183 u.a. - NuR 1995, 554).
  • OVG Saarland, 29.04.2010 - 2 A 403/09

    Ausübung eines naturschutzrechtlichen Vorkaufsrechts, oberirdisches Gewässer, …

    Insoweit ist anerkannt, dass das naturschutzrechtliche Vorkaufsrecht auch zum Erwerb von Ausgleichsflächen ausgeübt werden kann, wenn der Naturzustand auf den Flächen verbessert werden kann (Vgl. Bayer. VGH, Urteil vom 22.5.1995 - 9 B 92.1183, 9 B 92.1184 -, NuR 1995, 554) , was hier der Fall ist.
  • VG Ansbach, 30.09.2025 - AN 11 K 21.01962

    Ausübung des naturschutzrechtlichen Vorkaufsrechts, Angrenzen an ein …

    Es ist nicht Rechtmäßigkeitsvoraussetzung für die Ausübung des Vorkaufsrechts, dass bereits eine konkretisierte Planung über durchzuführende Optimierungsmaßnahmen vorliegt (vgl. BayVGH, U.v. 22.5.1995 - 9 B 92.1183 u.a. - NuR 1995, 554).

    Die Innehabung des Eigentums durch die Beklagte hat den Vorteil, nicht auf diese Verbote bzw. die Abwehr von Störungen verwiesen zu sein, sondern - gegebenenfalls auch ohne Hemmnisse, resultierend aus entgegenstehenden Eigentumsrechten - Optimierungs- und Verbesserungsmaßnahmen durchführen zu können; hingegen besteht beim Grundstückserwerb durch private Dritte regelmäßig nur ein Schutz gegen unzulässige Eingriffe, Erhaltungs- und Verbesserungsmaßnahmen i.S.d. Art. 39 Abs. 2 BayNatSchG sind wegen der Privatnützigkeit des Eigentums aber in der Regel nicht zu erwarten (…vgl. BayVGH, B.v. 15.11.2001 - 9 ZB 01.1937 - juris Rn. 6 f.; U.v. 26.9.1995 - 9 B 93.2828 - juris hinsichtlich eines Grundstücks im Naturschutzgebiet; U.v. 22.5.1995 - 9 B 92.1183 u.a. - juris; HessVGH, U.v. 18.1.1996 - 3 UE 2544/93 - juris).

  • VGH Bayern, 09.07.2020 - 14 B 19.765

    Ökologische Verflechtung des Gewässers mit den Landbereichen

  • OVG Niedersachsen, 13.12.2001 - 8 LB 3551/01

    Begründung; Grundstückskäufer; Heilung; Klagebefugnis; Nachholen; Nachholen der …

  • VG Augsburg, 11.11.2019 - Au 9 K 19.1040

    Ausübung des Vorkaufsrechts durch das Wasserwirtschaftsamt

  • VG Augsburg, 26.07.2018 - Au 2 K 17.1116

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen für die Ausübung des naturschutzrechtlichen …

  • VG Regensburg, 17.12.2013 - RO 4 K 11.1548

    Naturschutzrechtliches Vorkaufsrecht

  • VG Saarlouis, 16.01.2008 - 5 K 774/07

    Naturschutzrechtliches Vorkaufsrecht

  • VG München, 17.10.2022 - M 19 K 22.26

    Naturschutzrechtliches Vorkaufsrecht und Gewässereigenschaft bei einem …

  • VG Regensburg, 19.02.2013 - RO 4 K 11.1011

    Die allgemeine Erfahrungstatsache, dass Grundstücke im Eigentum der öffentlichen …

  • VGH Hessen, 18.01.1996 - 3 UE 2544/93

    Ausübung eines naturschutzrechtlichen Vorkaufsrechts - Pflegeplan keine zwingende …

  • VG Würzburg, 28.03.2023 - W 4 K 22.1118

    Naturschutzrechtliches Vorkaufsrecht, naturschutzrechtliche Rechtfertigung, …

  • VG Würzburg, 19.02.2013 - W 4 K 12.449

    Der Ausschlussgrund des Art. 39 Abs. 9 BayNatSchG ist nicht analog auf …

  • VG Ansbach, 19.06.2020 - AN 11 K 18.00862

    Ausübung des naturschutzrechtlichen Vorkaufsrechts durch eine Stiftung

  • VG Hannover, 05.08.2022 - 12 A 4893/20

    Ersatzbekanntmachung; Identität; Karte; Klagebefugnis; Maßstab; …

  • VG Würzburg, 09.07.2019 - W 4 K 18.80

    Naturschutzrechtliches Vorkaufsrecht für Grundstücke an Gewässer

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