Rechtsprechung
| VGH Bayern, 26.07.1995 - 9 B 93.2788 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1996, 1613
- NVwZ 1996, 814 (Ls.)
Wird zitiert von ... (22)
- OVG Sachsen, 20.08.2026 - 6 A 149/23
Abgrenzung sachverständiger Zeuge/Sachverständiger; Ablehnung; Amtsermittlung; …
Vielmehr hat das Verwaltungsgericht die Bestimmung unter Verweis auf obergerichtliche Entscheidungen zu inhaltsgleichen Bestimmungen in anderen Ländern (vgl. BayVGH, Urt. v. 26. Juli 1995 - 9 B 93.2788 -, NJW 1996, 1613;… VGH BW, Urt. v. 23. August 1994 - 9 S 2273/92 -, juris; OVG Bremen, Urt. V. 24. November 1999 - 1 A 122/99 -, juris) zutreffend ausgelegt.Rn. 36 Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn der Arzt aus gesundheitlichen Gründen eine berufsspezifische ärztliche Tätigkeit in einem die Existenz sichernden Umfang nicht mehr ausüben kann (BayVGH, Beschl. v. 9. August 2019 - 21 ZB 17.928 -, juris Rn. 26, Urt. v. 26. Juli 1995 a. a. O.;… VGH BW, Urt. v. 23. August 1994 - 9 S 2273/92 -, juris Ls. 1 und Rn. 15).
Diese Formulierung "zur Ausübung seines Berufs unfähig" ist so zu verstehen, dass sie umfassend alle beruflichen Tätigkeiten erfasst, zu deren Ausübung das Mitglied von seiner Ausbildung her berechtigt und unter Berücksichtigung des bisherigen beruflichen Werdeganges und der erworbenen Qualifikationen befähigt ist (vgl. §§ 2, 3 und 10 Bundesärzteordnung sowie BayVGH, Beschl. v. 9. August 2019 - 21 ZB 17.928 -, juris Rn. 26, Urt. v. 26. Juli 1995 - 9 B 93.2788 -, NJW 1996, 1613;… VGH BW, Urt. v. 23. August 1994 a. a. O. Ls. 2 und Rn. 15).
Die ärztliche Tätigkeit umfasst dabei nicht nur die kurative Tätigkeit, sondern auch die nicht kurative Tätigkeit, bei der Kenntnisse, die zum ärztlichen Fachwissen gehören, vorausgesetzt oder angewandt werden, z. B. Tätigkeiten in Forschung und Lehre an einer Hochschule, im öffentlichen Gesundheitswesen und bei gesetzlichen und privaten Krankenkassen sowie den dazugehörigen Verbänden und Organisationen (vgl. BayVGH, Beschl. v. 9. August 2019 a. a. O. Rn. 26 f. u. Urt. v. 26. Juli 1995 a. a. O. S. 1614;… NdsOVG, Urt. v. 26. April 2007 - 8 LB 212/05 -, juris Rn. 32;… OVG Bremen, Urt. v. 24. November 1999 - 1 A 122/99 -, juris Rn. 63;… VGH BW, Urt. v. 23. August 1994 a. a. O. Ls. 2 und Rn. 15).
Das bedeutet, dass der aus Gesundheitsgründen in seiner Berufsfähigkeit eingeschränkte Arzt sich unter Umständen auf eine andere als die bislang ausgeübte oder eine nicht kurative ärztliche Tätigkeit verweisen lassen muss (BayVGH, Beschl. v. 9. August 2019 a. a. O. Rn. 27 u. Urt. v. 26. Juli 1995 a. a. O. S. 1614;… OVG Bremen, Urt. v. 24. November 1999 a. a. O.;… VGH BW, Urt. v. 23. August 1994 a. a. O. Ls. 2 und Rn. 15).
Allerdings muss das Ausweichen auf die neue ärztliche Tätigkeit zumutbar und realistisch sowie existenzsichernd sein (BayVGH, Beschl. v. 9. August 2019 a. a. O. Rn. 27 u. Urt. v. 26. Juli 1995 a. a. O. S. 1614;… OVG NRW, Urt. v. 26. Oktober 2017 - 17 A 1163/15 -, juris Rn. 45;… OVG Bremen, Urt. V. 24. November 1999 a. a. O.).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.12.2011 - 17 A 395/10
Antrag eines zugelassenen Anwalts auf Gewährung einer Berufsunfähigkeitsrente …
Rn. 53 Vgl. OVG NRW, Urteil vom 23. September 2010 - 17 A 2827/07 -, juris Rn. 34; Bay. VGH, Beschluss vom 7. April 2006 - 9 ZB 05.2587 -, juris Rn. 16 und Urteil vom 26. Juli 1995 - 9 B 93.2788 -, NJW 1996, 1613 f.; Nds. OVG, Urteil vom 26. April 2007 - 8 LB 212/05 -, GesR 2007, 359 f. = juris Rn. 32; zur Existenzsicherung auch: BVerwG, Urteil vom 21. September 2005 - 6 C 3.05 -, NJW 2006, 711 ff. = juris Rn. 25.Rn. 56 vgl. zur Lebensstandardsicherung: Bay. VGH, Beschluss vom 7. April 2006 - 9 ZB 05.2587 -, juris Rn. 16 und Urteil vom 26. Juli 1995 - 9 B 93.2788 -, NJW 1996, 1613 f.; Nds. OVG, Urteil vom 26. April 2007 - 8 LB 212/05 -, GesR 2007, 359 f. = juris Rn. 36,.
- VGH Bayern, 09.08.2019 - 21 ZB 17.928
Klage eines Arztes auf Gewährung von Berufsunfähigkeitsrente wegen des Vorliegens …
Folglich liegt Berufsunfähigkeit auch dann vor, wenn die Möglichkeiten einer Berufsausübung krankheitsbedingt so stark eingeschränkt sind, dass ihr eine existenzsichernde Funktion nicht mehr zukommen kann, auch wenn die Verrichtung einzelner ärztlicher Tätigkeiten noch möglich ist (UA S. 20f., BayVGH, U.v. 27.07.1995 - 9 B 93.2788 - NJW 1996, 1613ff. m.w.N.).Diese Formulierung "zur Ausübung seines Berufs unfähig" ist so zu verstehen, dass sie umfassend alle beruflichen Tätigkeiten erfasst, zu deren Ausübung das Mitglied von seiner Ausbildung her berechtigt und unter Berücksichtigung des bisherigen beruflichen Werdeganges und der erworbenen Qualifikationen befähigt ist (UA S. 21, BayVGH, U.v. 27.07.1995 - 9 B 93.2788 - NJW 1996, S.1614).
- VG Osnabrück, 11.02.2026 - 4 A 264/25
Berufsunfähigkeit; Tierarzt; Verweisungstätigkeit; Ausweichtätigkeit; …
Allerdings hatte es in einem Urteil vom 26.7.1995 (9 B 93.2788, NJW 1996, 1613 ff.) eine Verweisung auf weitere Tätigkeiten im tierärztlichen Berufsfeld, z.B. Veterinärverwaltung, akademische Tätigkeit, wissenschaftliche Forschung, Industrie und Wirtschaft noch ohne eine entsprechende Einschränkung erwogen und dies (meist aus Gründen der Krankheit oder fehlender Qualifikation des dortigen Klägers) ausgeschlossen.Lediglich bezüglich einer journalistischen bzw. Redakteurstätigkeit wurde am Vorliegen einer ärztlichen Tätigkeit im Sinne von § 1 BTÄO gezweifelt (Bay. VGH, NJW 1996, 1613, 1614).
- LSG Baden-Württemberg, 23.01.2009 - L 4 R 738/06
Rentenversicherung - Befreiung von der Versicherungspflicht - Mitgliedschaft von …
Für das Berufsbild des Tierarztes habe der Verwaltungsgerichtshof (VGH) München im Urteil vom 26. Juli 1995 (NJW 1996, 1613 f.) bestätigt, dass als Verweisungstätigkeiten auch eine Verwendung in Industrie und Wirtschaft sowie eine Tätigkeit als Pharmareferent für Arzneimittelfirmen in Betracht komme. - VGH Baden-Württemberg, 17.12.1996 - 9 S 3284/94
Berufsunfähigkeit eines Zahnarztes
Der Senat befindet sich insoweit in Übereinstimmung mit dem Urteil des Bayerischen VGH vom 26.7.1995, NJW 1996, 1613, der ferner zutreffend darauf hinweist, daß mit der existenzsichernden Funktion nicht etwa die Aufrechterhaltung des bisherigen Lebensstandards gemeint ist. - VG München, 21.04.2011 - M 12 K 11.440
Klageänderung; Subsidiarität der Feststellungsklage; vorübergehende oder …
Rn. 76 Berufsunfähigkeit in diesem Sinne ist festzustellen, wenn der Arzt nicht mehr in der Lage ist, seiner beruflichen Tätigkeit als Arzt in nennenswertem Umfang nachzugehen (BayVGH v.26.7.1995, NJW 1996, 1613).Folglich liegt auch dann Berufsunfähigkeit vor, wenn die Möglichkeiten einer Berufsausübung krankheitsbedingt so stark eingeschränkt sind, dass ihr eine existenzsichernde Funktion - womit nicht die Aufrechterhaltung des bisherigen Lebensstandards gemeint ist - nicht mehr zukommen kann, auch wenn einzelne Tätigkeiten eines Arztes noch möglich sind (BayVGH v. 26.7.1995, a.a.O.).
- VGH Bayern, 16.03.2010 - 21 ZB 09.2160
Rechtsanwaltsversorgung; Witwengeld; Ausschlussgrund; Berufsunfähigkeit; kurze …
Der Verwaltungsgerichtshof hat den Begriff der Berufsunfähigkeit in einem die Bayerische Ärzteversorgung betreffenden Fall eines Tierarztes dahingehend definiert, dass ein Mitglied nicht erst berufsunfähig ist, wenn es außerstande ist, jegliche berufliche Tätigkeit fortzuführen, sondern schon dann, wenn es nicht mehr in der Lage ist, seiner beruflichen Tätigkeit in nennenswertem Umfang und die Existenz sichernder Funktion, womit nicht die Aufrechterhaltung des bisherigen Lebensstandards gemeint ist, nachzugehen, auch wenn die Verrichtung einzelner berufsbezogener Tätigkeiten noch möglich ist (BayVGH vom 26.7.1995 NJW 1996, 1613).Rn. 11 Der unbestimmte Rechtsbegriff der Berufsunfähigkeit ist in der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs geklärt (vgl. BayVGH vom 26.7.1995, NJW 1996, 1613).
- VG München, 19.07.2012 - M 12 K 12.1033
Ärztin; Berufsunfähigkeit; Internistisches Gutachten, Rehabilitationsmaßnahme
Rn. 73 Berufsunfähigkeit in diesem Sinne ist festzustellen, wenn der Arzt nicht mehr in der Lage ist, seiner beruflichen Tätigkeit als Arzt in nennenswertem Umfang nachzugehen (BayVGH v. 26.7. 1995, NJW 1996, 1613).Folglich liegt auch dann Berufsunfähigkeit vor, wenn die Möglichkeiten einer Berufsausübung krankheitsbedingt so stark eingeschränkt sind, dass ihr eine existenzsichernde Funktion - womit nicht die Aufrechterhaltung des bisherigen Lebensstandards gemeint ist - nicht mehr zukommen kann, auch wenn einzelne Tätigkeiten eines Arztes noch möglich sind (BayVGH v. 26.7. 1995, a.a.O.).
- VG Bremen, 09.09.2021 - 5 K 1306/19
Bewilligung einer Berufsunfähigkeitsrente wegen psychischer Erkrankung, Urteil …
Die Gewährung einer Berufsunfähigkeitsrente zielt nicht auf die Aufrechterhaltung des bisherigen Lebensstandards, sondern auf eine Existenzsicherung ab (…vgl. BayVGH, Beschl. v. 09.08.2019 - 21 ZB 17.928 -, juris Rn. 44 und Urt. v. 26.07.1995 - 9 B 93.2788 -, juris). - VG München, 15.11.2017 - M 12 K 15.5695
Ruhegeld wegen Berufsunfähigkeit eines Arztes
- VG Magdeburg, 20.09.2022 - 3 A 137/21
Berufsunfähigkeitsrente für Arzt; Erfordernis der vollständigen Berufsunfähigkeit
- VG München, 04.02.2016 - M 12 K 13.1571
Anspruch auf Ruhegeld wegen Berufsunfähigkeit
- VG Regensburg, 05.07.2012 - RN 5 K 11.1139
Berufsunfähigkeit im Sinne der Satzung der Bayerischen Architektenversorgung
- OVG Bremen, 24.11.1999 - 1 A 122/99
Voraussetzungen des Anspruchs eines Arztes auf Gewährung einer …
- OVG Niedersachsen, 16.03.1998 - 8 L 5187/96
Berufsunfähigkeitsrente für einen Zahnarzt; Berufsunfähigskeitsrente; …
- VG München, 29.10.2009 - M 12 K 08.6082
Apothekerin; Sachverständigengutachten; Berufsunfähigkeit; heilbare Erkrankung …
- VG Schleswig, 26.11.1998 - 12 A 268/95
Berufsunfähigkeit; Verweisbarkeit
- VG Regensburg, 17.02.2025 - RO 5 K 24.2776
Bestimmung des Zeitpunkts der Aufgabe der gesamten beruflichen Tätigkeit bei …
- VG Arnsberg, 22.07.2005 - 13 K 1061/04
- VG München, 05.10.2010 - M 12 K 09.529
Ruhegeld wegen Berufsunfähigkeit
- VG Augsburg, 16.07.2009 - Au 2 K 08.1548
Satzung der Bayerischen Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung
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