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Rechtsprechung
   BVerwG, 14.04.1999 - 9 B 944.98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,10366
BVerwG, 14.04.1999 - 9 B 944.98 (https://dejure.org/1999,10366)
BVerwG, Entscheidung vom 14.04.1999 - 9 B 944.98 (https://dejure.org/1999,10366)
BVerwG, Entscheidung vom 14. April 1999 - 9 B 944.98 (https://dejure.org/1999,10366)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutung der Frage des Vorliegens einer politischen Verfolgung bei Ausgrenzung einer Person aus der staatlichen Friedensordnung durch die Verdächtigung der Unterstützung einer separatistische Ziele ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus BVerwG, 14.04.1999 - 9 B 944.98
    Eine als politische Verfolgung zu qualifizierende Ausgrenzung aus der staatlichen Friedensordnung setzt vielmehr, wie bereits allgemein geklärt ist (BVerfGE 80, 315 ; BVerwGE 80, 321 ; 89, 162 ) - und davon ist auch das Berufungsgericht ausgegangen -,das Überschreiten einer bestimmten Intensitätsschwelle der Rechtsgutsverletzung voraus.
  • BVerwG, 05.11.1991 - 9 C 118.90

    Asylrecht - Gruppenverfolgung - Gefahr politischer Verfolgung - Zumutbarkeit …

    Auszug aus BVerwG, 14.04.1999 - 9 B 944.98
    Eine als politische Verfolgung zu qualifizierende Ausgrenzung aus der staatlichen Friedensordnung setzt vielmehr, wie bereits allgemein geklärt ist (BVerfGE 80, 315 ; BVerwGE 80, 321 ; 89, 162 ) - und davon ist auch das Berufungsgericht ausgegangen -,das Überschreiten einer bestimmten Intensitätsschwelle der Rechtsgutsverletzung voraus.
  • BVerwG, 25.10.1988 - 9 C 37.88

    Gläubiger - Religionsfreiheit - Verfolgung - Verletzung der Menschenwürde - …

    Auszug aus BVerwG, 14.04.1999 - 9 B 944.98
    Eine als politische Verfolgung zu qualifizierende Ausgrenzung aus der staatlichen Friedensordnung setzt vielmehr, wie bereits allgemein geklärt ist (BVerfGE 80, 315 ; BVerwGE 80, 321 ; 89, 162 ) - und davon ist auch das Berufungsgericht ausgegangen -,das Überschreiten einer bestimmten Intensitätsschwelle der Rechtsgutsverletzung voraus.
  • BVerwG, 10.02.1998 - 9 B 136.98

    Vorliegen eines Bürgerkriegs, wenn Ausschreitungen nur auf einem Teil des …

    Auszug aus BVerwG, 14.04.1999 - 9 B 944.98
    Soweit die Haft länger dauert als zur Identifizierung und Klärung des Aufenthaltsgrunds erforderlich, liegen nach den Feststellungen des Berufungsgerichts regelmäßig Verdachtsmomente für das Wissen um oder die Unterstützung für LTTE-Aktivitäten und damit wiederum Anknüpfungspunkte nicht asylrelevanter Art vor (UA S. 21; vgl. bereits die ebenfalls in Verfahren der Prozeßbevollmächtigten des Klägers ergangenen Beschlüsse vom 17. Dezember 1997 - BVerwG 9 B 540.97 -, vom 10. Februar 1998 - BVerwG 9 B 136.98 -, vom 11. Juni 1998 - BVerwG 9 B 500.98 -).
  • BVerwG, 05.08.1998 - 9 B 706.98

    Antrag auf Asyl - Gefahr einer politischen Verfolgung - Festnahmen zum Zwecke der …

    Auszug aus BVerwG, 14.04.1999 - 9 B 944.98
    Daß die Schwelle der asylrechtlich erheblichen Intensität bei kurzzeitigen Inhaftierungen in Sri Lanka zur Identitätsfeststellung ohne zusätzliche Rechtsgutsverletzungen überschritten wäre, hat das Berufungsgericht verneint (UA S. 13); daß dies revisionsrechtlich zu beanstanden sein soll, ist weder geltend gemacht noch ersichtlich (vgl. bereits den in einem Verfahren derselben Prozeßbevollmächtigten ergangenen Beschluß vom 5. August 1998 - BVerwG 9 B 706.98 -).
  • BVerwG, 11.06.1998 - 9 B 500.98

    Grad derWahrscheinlichkeit einer politischen Verfolgung von Tamilen im Inland

    Auszug aus BVerwG, 14.04.1999 - 9 B 944.98
    Soweit die Haft länger dauert als zur Identifizierung und Klärung des Aufenthaltsgrunds erforderlich, liegen nach den Feststellungen des Berufungsgerichts regelmäßig Verdachtsmomente für das Wissen um oder die Unterstützung für LTTE-Aktivitäten und damit wiederum Anknüpfungspunkte nicht asylrelevanter Art vor (UA S. 21; vgl. bereits die ebenfalls in Verfahren der Prozeßbevollmächtigten des Klägers ergangenen Beschlüsse vom 17. Dezember 1997 - BVerwG 9 B 540.97 -, vom 10. Februar 1998 - BVerwG 9 B 136.98 -, vom 11. Juni 1998 - BVerwG 9 B 500.98 -).
  • BVerwG, 13.01.2000 - 9 B 576.99

    Beschwerde gegen Nichtzulassung der Revision - Vorliegen einer politischen …

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundesverfassungsgerichts ist geklärt, daß staatliche Maßnahmen nicht bereits deshalb eine politische Verfolgung darstellen, weil sie an ein asylerhebliches Merkmal wie die Volkszugehörigkeit anknüpfen, sondern eine bestimmte Intensitätsschwelle überschreiten müssen (BVerfGE 80, 315 ; BVerwGE 80, 321 ; 87, 141 ; 89, 162 ; vgl. ferner die bereits in Verfahren derselben Prozeßbevollmächtigten ergangenen Beschlüsse vom 5. August 1998 - BVerwG 9 B 706.98 - und vom 14. April 1999 - BVerwG 9 B 944.98 -).

    Zu - grundsätzlich asylerheblichen - längeren Inhaftierungen, die nicht nur der Feststellung der Identität und des Aufenthalts dienen, kommt es nach den Feststellungen des Berufungsgerichts mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit im übrigen nur dann, wenn Verdachtsmomente für eine Verbindung zu der terroristischen LTTE vorliegen, während Folter in der Haft oder Inhaftierungen ohne erkennbaren Grund jedenfalls nicht mit der für eine Gruppenverfolgung erforderlichen Verfolgungsdichte vorkommen (UA S. 23 ff.; vgl. ferner die ebenfalls in Verfahren der Prozeßbevollmächtigten des Klägers ergangenen Beschlüsse vom 17. Dezember 1997 - BVerwG 9 B 540.97 -, vom 10. Februar 1998 - BVerwG 9 B 136.98 -, vom 11. Juni 1998 - BVerwG 9 B 500.98 -, vom 14. April 1999 - BVerwG 9 B 944.98 - und vom 14. Juli 1999 - BVerwG 9 B 16.99 -).

  • BVerwG, 17.06.1999 - 9 B 284.99

    Eigenverschuldeter Ablauf der Revisionsbegründungsfrist

    Dies hat der Senat zu einer entsprechenden Rüge der Prozeßbevollmächtigten der Klägerin bereits im Beschluß vom 14. April 1999 im Verfahren BVerwG 9 B 944.98 ausgeführt.
  • BVerwG, 17.06.1999 - 9 B 286.99

    Verfahrensmangel in Form einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör …

    Dies hat der Senat zu einer entsprechenden Rüge der Prozeßbevollmächtigten des Klägers im Beschluß vom 14. April 1999 - BVerwG 9 B 944.98 - ausgeführt.
  • BVerwG, 12.05.1999 - 9 B 271.99

    Verletzung rechtlichen Gehörs - Ablehnung von zwei in der mündlichen Verhandlung …

    Dies hat der Senat zu einer entsprechenden Rüge der Prozeßbevollmächtigten des Klägers bereits im Beschluß vom 14. April 1999 im Verfahren BVerwG 9 B 944.98 ausgeführt.
  • BVerwG, 20.04.1999 - 9 B 129.99

    Unzureichende Substantiierung der Revisionszulassungsgründe

    Dies hat der Senat zu entsprechenden Rügen der Prozeßbevollmächtigten des Klägers bereits in den Beschlüssen vom 19. April 1999 im Verfahren BVerwG 9 B 13.99 und vom 14. April 1999 im Verfahren BVerwG 9 B 944.98 ausgeführt.
  • BVerwG, 20.04.1999 - 9 B 138.99

    Unzureichende Substantiierung der Revisionszulassungsgründe

    Dies hat der Senat zu entsprechenden Rügen der Prozeßbevollmächtigten des Klägers bereits in den Beschlüssen vom 19. April 1999 im Verfahren BVerwG 9 B 13.99 und vom 14. April 1999 im Verfahren BVerwG 9 B 944.98 ausgeführt.
  • BVerwG, 20.04.1999 - 9 B 131.99

    Verfahrensmangel als Revisionszulassungsgrund - Anforderungen an die Darlegung

    Dies hat der Senat zu entsprechenden Rügen der Prozeßbevollmächtigen der Beigeladenen bereits in den Beschlüssen vom 19. April 1999 im Verfahren - BVerwG 9 B 13.99 - und vom 14. April 1999 im Verfahren - BVerwG 9 B 944.98 - ausgeführt.
  • BVerwG, 16.04.1999 - 9 B 978.98

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache

    Dies hat der Senat zu einer entsprechenden Rüge der Prozeßbevollmächtigten des Beigeladenen bereits im Beschluß vom 14. April 1999 - BVerwG 9 B 944.98 - ausgeführt; hierauf wird Bezug genommen.
  • BVerwG, 20.04.1999 - 9 B 14.99

    Unzureichende Substantiierung der Revisionszulassungsgründe

    Dies hat der Senat zu entsprechenden Rügen der Prozeßbevollmächtigten der Kläger bereits in den Beschlüssen vom 19. April 1999 im Verfahren BVerwG 9 B 13.99 und vom 14. April 1999 im Verfahren BVerwG 9 B 944.98 ausgeführt.
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