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| VGH Bayern, 08.07.1998 - 9 B 97.00468 |
Volltextveröffentlichungen (3)
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Beeinträchtigung der Wohnnutzung durch Froschlärm
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Beeinträchtigung der Wohnnutzung durch Froschlärm
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Kurzfassungen/Presse (2)
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Tierschutz - Baurecht - Laubfrosch, Grünfrosch, Grasfrosch, Erdkröte
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Störung durch Quaken von Fröschen
Besprechungen u.ä.
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Verfahrensgang
- VGH Bayern, 08.07.1998 - 9 B 97.00468
- BVerwG, 14.01.1999 - 6 B 133.98
Papierfundstellen
- NJW 1999, 2914
- NVwZ 1999, 1242 (Ls.)
- NZM 1999, 915
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (3)
- BGH, 20.11.1992 - V ZR 82/91
Lärmimmissionen durch Frösche in einem Gartenteich
Auszug aus VGH Bayern, 08.07.1998 - 9 B 97.00468
Auf die Berufung beider Parteien hob das OLG mit Urteil vom 21.1.1991 das Urteil des LG auf und verpflichtete die Bekl. zur Zahlung von jährlich 3000 DM an den Kl. Der BGH hob mit Urteil vom 20.11.1992 (BGHZ 120, 239 = NJW 1993, 925 = NVwZ 1993, 505 L), auf die Revisionen der Parteien die Entscheidung des OLG insoweit auf, als damit die Klage wegen des Unterlassungsanspruchs abgewiesen und die Bekl. zur Zahlung verurteilt wurde; die Zahlungsklage wurde abgewiesen und der Rechtsstreit wegen des Unterlassungsanspruchs an das OLG zurückverwiesen.Die naturschutzrechtlichen Verbote gelten räumlich umfassend, insbesondere auch im besiedelten Bereich (vgl. BGHZ 120, 239 = NJW 1993, 925 = NVwZ 1993, 505 L;… Meßerschmidt, BNatSchG, Stand: 2/1998, § 20f Rdnr. 2).
- BVerwG, 14.09.1992 - 7 B 130.92
Befreiungsmöglichkeit - Naturschutz - Sonderfall
Auszug aus VGH Bayern, 08.07.1998 - 9 B 97.00468
aa) Die Befreiungsmöglichkeit soll im Einzelfall einer rechtlichen Unausgewogenheit begegnen, die sich etwa daraus ergeben kann, daß situationsbezogen der Anwendungsbereich einer Vorschrift und deren materielle Zielrichtung nicht miteinander übereinstimmen; der generelle Geltungsanspruch einer Vorschrift soll damit zugunsten der Einzelfallgerechtigkeit durchbrochen werden können (vgl. BVerwG, NVwZ 1993, 583 = NuR 1993, 28). - BVerwG, 21.11.1996 - 4 C 13.95
Verwaltungsprozeßrecht - Sachbescheidungsinteresse bei Antrag auf Erteilung einer …
Auszug aus VGH Bayern, 08.07.1998 - 9 B 97.00468
Auf die Frage eines möglicherweise fehlenden Sachbescheidungsinteresses ist erst bei der Prüfung der Begründetheit der Klage einzugehen, denn mit der Klage kann zulässigerweise auch geltend gemacht werden, daß die Ablehnung des Antrags wegen mangelnden Interesses an einer Sachentscheidung zu Unrecht erfolgte (BVerwG, NJW 1997, 1173).
- OLG Naumburg, 17.09.2013 - 12 U 143/12
Nachbarschutz: Anspruch auf Beseitigung der Lärmbelästigung durch Froschquaken …
Grundsätzlich kommen solche Befreiungen aber auch für Maßnahmen gegen unzumutbaren Froschlärm in Wohnsiedlungen in Betracht (z. B. BayVGH, NJW 1999, 2914). - VGH Bayern, 24.07.2024 - 14 B 22.2247
Naturschutzrechtliche Erlaubnis für Fahrsilo im Landschaftsschutzgebiet
Zwar sind die Genehmigungsbehörden und im Streitfall die Verwaltungsgerichte nicht verpflichtet, in die Prüfung eines Genehmigungsantrags einzutreten, nur weil der Antragsteller die Genehmigung zwar (möglicherweise) formal beanspruchen kann, wenn klar ist, dass er aus Gründen, die jenseits des Verfahrensgegenstands liegen, an einer Verwertung der begehrten Genehmigung gehindert und deshalb die Genehmigung ersichtlich nutzlos wäre, was sich auch aus landesbauordnungsrechtlichen Gründen ergeben kann (vgl. BVerwG, U.v. 23.5.1975 - IV C 28.72 - BVerwGE 48, 242/247;… U.v. 24.10.1980 a.a.O. S. 130), wobei allerdings keineswegs zwingend ist, dass ein möglicherweise fehlendes Sachbescheidungsinteresse zugleich (auch) das Rechtsschutzbedürfnis für die Klage entfallen lässt (vgl. BayVGH, U.v 8.7.1998 - 9 B 97.00468 - NJW 1999, 2914 unter I. [insoweit nicht abgedruckt in VGH n.F. 52, 48/49]). - OVG Berlin-Brandenburg, 31.03.2011 - 11 B 19.10
Keine Befugnis eines Waldbesitzers zur Beseitigung bzw. Reduzierung von …
Soweit normativ weiterhin die Feststellung einer Vereinbarkeit mit den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege gefordert wurde, bedeutete das allerdings nicht, dass keinerlei Beeinträchtigung dieser Belange vorliegen durfte, denn dann hätte eine Befreiung praktisch nie erteilt werden dürfen (VGH München, Urteil vom 8. Juli 1998 - 9 B 97.00468 -, NJW 1999, 2914, 2916;… Kolodziejcok, a.a.O., § 62 Rz. 19;… Lorz, a.a.O., § 62 Rz. 5).
- VG Würzburg, 29.07.2013 - W 4 K 12.552
Nachbarklage; Innenbereich; nähere Umgebung des Vorhabens; Eigenart der Bebauung; …
Eine Überschreitung dieser Werte ist den Bewohnern eines Wohnhauses regelmäßig nicht mehr zumutbar (BayVGH, U.v. 8.7.1998 - 9 B 97.468 - BayVBl. 1999, 305). - VG Würzburg, 29.07.2013 - W 4 K 12.551
Nachbarklage; Innenbereich; nähere Umgebung des Vorhabens; Eigenart der Bebauung; …
Eine Überschreitung dieser Werte ist den Bewohnern eines Wohnhauses regelmäßig nicht mehr zumutbar (BayVGH, U.v. 8.7.1998 - 9 B 97.468 - BayVBl. 1999, 305). - VG Würzburg, 29.07.2013 - W 4 K 12.558
Nachbarklage; Innenbereich; nähere Umgebung des Vorhabens; Eigenart der Bebauung; …
Eine Überschreitung dieser Werte ist den Bewohnern eines Wohnhauses regelmäßig nicht mehr zumutbar (BayVGH, U.v. 8.7.1998 - 9 B 97.468 - BayVBl. 1999, 305). - VG Würzburg, 30.07.2012 - W 4 S 12.560
Vorläufiger Rechtsschutz der Wasser- und Schifffahrtsdirektion gegen eine …
Eine Überschreitung dieser Werte ist aber den Bewohnern eines Wohnhauses regelmäßig nicht mehr zumutbar (siehe BayVGH vom 8.7.1998 Az. 9 B 97.468, BayVBl. 1999, 305). - VG Würzburg, 30.07.2012 - W 4 S 12.563
Vorläufiger Rechtsschutz der Wasser- und Schifffahrtsdirektion gegen eine …
Eine Überschreitung dieser Werte ist aber den Bewohnern eines Wohnhauses regelmäßig nicht mehr zumutbar (siehe BayVGH vom 8.7.1998 Az. 9 B 97.468, BayVBl. 1999, 305). - VG Würzburg, 30.07.2012 - W 4 S 12.565
Vorläufiger Rechtsschutz der Wasser- und Schifffahrtsdirektion gegen eine …
Eine Überschreitung dieser Werte ist aber den Bewohnern eines Wohnhauses regelmäßig nicht mehr zumutbar (siehe BayVGH vom 8.7.1998 Az. 9 B 97.468, BayVBl. 1999, 305). - VG Berlin, 12.01.2005 - 1 A 88.01
Anwohnerin muss Froschgequake hinnehmen
Sinn der Befreiung von dem generellen Verbot des § 42 Abs. 1 Nr. 1 und 3 BNatSchG ist es, der Einzelfallgerechtigkeit im atypischen, vom Gesetzgeber nicht vorgesehenen Fällen zum Erfolg zu verhelfen (BVerwG, NUR 1993, 28; VGH München, NJW 1999, 2914, 2916; OVG Münster, NUR 2000, 57). - VG Würzburg, 03.02.2009 - W 4 K 07.1132
Baurecht: Nachbarklage gegen Baugenehmigung für Flaschenabfüllanlage
- VG Würzburg, 03.02.2009 - W 4 K 09.62
Nachbarklage gegen Baugenehmigung für Anbau an bestehende Produktionshalle …
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