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Rechtsprechung
   BVerwG, 27.02.2020 - 9 BN 2.19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,7712
BVerwG, 27.02.2020 - 9 BN 2.19 (https://dejure.org/2020,7712)
BVerwG, Entscheidung vom 27.02.2020 - 9 BN 2.19 (https://dejure.org/2020,7712)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Februar 2020 - 9 BN 2.19 (https://dejure.org/2020,7712)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Zurückverweisung wegen Verletzung der Aufklärungspflicht

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 86 Abs 1 S 1 VwGO, § 132 Abs 2 Nr 3 VwGO
    Zurückverweisung wegen Verletzung der Aufklärungspflicht

  • Wolters Kluwer

    Normenkontrollstreit um eine Satzung zur Erhebung eines sogenannten besonderen Herstellungsbeitrags für die Schmutzwasserbeseitigung bei Altanschlussnehmern; Verstoß gegen die gerichtliche Aufklärungspflicht mangels weiterer Prüfung der Beitragskalkulation; Verhältnis ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Normenkontrollstreit um eine Satzung zur Erhebung eines sogenannten besonderen Herstellungsbeitrags für die Schmutzwasserbeseitigung bei Altanschlussnehmern; Verstoß gegen die gerichtliche Aufklärungspflicht mangels weiterer Prüfung der Beitragskalkulation; Verhältnis ...

  • rechtsportal.de

    VwGO § 86 Abs. 1 S. 1
    Normenkontrollstreit um eine Satzung zur Erhebung eines sogenannten besonderen Herstellungsbeitrags für die Schmutzwasserbeseitigung bei Altanschlussnehmern; Verstoß gegen die gerichtliche Aufklärungspflicht mangels weiterer Prüfung der Beitragskalkulation; Verhältnis ...

  • datenbank.nwb.de

    Zurückverweisung wegen Verletzung der Aufklärungspflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (17)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 30.01.2013 - 9 C 11.11

    Modifizierter Erschließungsvertrag; Fremdanlieger; Erforderlichkeit der Kosten; …

    Auszug aus BVerwG, 27.02.2020 - 9 BN 2.19
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist allerdings geklärt, dass eine Verletzung der Mitwirkungspflichten durch die Beteiligten die Anforderungen an die Ermittlungspflicht des Gerichts herabsetzen kann und die gerichtliche Aufklärungspflicht dort ihre Grenze findet, wo das Vorbringen der Beteiligten keinen tatsächlichen Anlass zu weiterer Aufklärung bietet (vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 13. April 2005 - 10 C 8.04 - Buchholz 401.68 Vergnügungssteuer Nr. 39 S. 51 und vom 30. Januar 2013 - 9 C 11.11 - BVerwGE 145, 354 Rn. 28;… Beschluss vom 25. Juni 2010 - 9 B 99.09 - Buchholz 310 § 112 VwGO Nr. 13 Rn. 4).
  • BVerwG, 28.06.2018 - 2 B 57.17

    Erfolglose Rügen gegen Bewertung einer unterrichtspraktischen Prüfung einer …

    Auszug aus BVerwG, 27.02.2020 - 9 BN 2.19
    Die Tatsachengerichte müssen sich um jede mögliche Aufklärung des entscheidungserheblichen Sachverhalts bis zur Grenze der Zumutbarkeit bemühen, sofern dies für die Entscheidung des Rechtsstreits erforderlich ist (BVerwG, Beschluss vom 28. Juni 2018 - 2 B 57.17 - juris Rn. 17 m.w.N.).
  • BVerwG, 25.06.2010 - 9 B 99.09

    Verfahrensrügen: Nichteinholung eines Sachverständigengutachtens durch das …

    Auszug aus BVerwG, 27.02.2020 - 9 BN 2.19
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist allerdings geklärt, dass eine Verletzung der Mitwirkungspflichten durch die Beteiligten die Anforderungen an die Ermittlungspflicht des Gerichts herabsetzen kann und die gerichtliche Aufklärungspflicht dort ihre Grenze findet, wo das Vorbringen der Beteiligten keinen tatsächlichen Anlass zu weiterer Aufklärung bietet (vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 13. April 2005 - 10 C 8.04 - Buchholz 401.68 Vergnügungssteuer Nr. 39 S. 51 …und vom 30. Januar 2013 - 9 C 11.11 - BVerwGE 145, 354 Rn. 28; Beschluss vom 25. Juni 2010 - 9 B 99.09 - Buchholz 310 § 112 VwGO Nr. 13 Rn. 4).
  • BVerwG, 01.07.2026 - 4 B 13.25

    Erfolglose Beschwerde des Klägers gegen Nichtzulassung der Revision wegen …

    Die gerichtliche Aufklärungspflicht findet aber dort ihre Grenze, wo das Vorbringen der Beteiligten keinen tatsächlichen Anlass zu weiterer Aufklärung bietet (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 9. Februar 2022 - 9 BN 4.21 - NVwZ-RR 2022, 408 und vom 27. Februar 2020 - 9 BN 2.19 - juris Rn. 8 m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 01.11.2021 - 9 LA 11/20

    Abfallgebühr; Akteneinsichtsrecht; Amtsermittlungsgrundsatz; Aufklärungspflicht; …

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist allerdings geklärt, dass eine Verletzung der Mitwirkungspflichten durch die Beteiligten die Anforderungen an die Ermittlungspflicht des Gerichts herabsetzen kann und die gerichtliche Aufklärungspflicht dort ihre Grenze findet, wo das Vorbringen der Beteiligten keinen tatsächlichen Anlass zu weiterer Aufklärung bietet (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27.2.2020 - 9 BN 2.19 - juris Rn. 3).

    Insofern ist etwa eine beitragserhebende Körperschaft aus verwaltungsprozessualen Gründen verpflichtet, spätestens im gerichtlichen Verfahren eine prüffähige Beitragskalkulation vorzulegen und diese im Bedarfsfall in der mündlichen Verhandlung sachgerecht zu erläutern (BVerwG, Beschluss vom 27.2.2020, a. a O., Rn. 6).

  • BVerwG, 20.07.2022 - 9 BN 1.22

    Nichtzulassungsbeschwerde bezüglich einer für unwirksam erklärten …

    Es ist verpflichtet, jede mögliche Aufklärung des entscheidungserheblichen Sachverhalts bis zur Grenze der Zumutbarkeit zu versuchen, sofern dies für die Entscheidung des Rechtsstreits erforderlich ist (BVerwG, Beschluss vom 27. Februar 2020 - 9 BN 2.19 - juris Rn. 3 m. w. N.).

    Rn. 9 Das Erfordernis einer plausiblen Beitragskalkulation und der Plausibilisierung der Erforderlichkeit der in die Kalkulation einbezogenen Aufwendungen wird vom Oberverwaltungsgericht dabei nicht aus dem Verwaltungsprozessrecht abgeleitet (so etwa OVG Magdeburg…, Urteil vom 16. Oktober 2018 - 4 K 101.16 - juris Rn. 69 ff. für Sachsen-Anhalt; vgl. dazu auch BVerwG, Beschluss vom 27. Februar 2020 - 9 BN 2.19 - juris Rn. 2 ff.).

  • BVerwG, 09.02.2022 - 9 BN 4.21

    Keine Pflicht zur Einholung eines weiteren Sachverständigengutachtens

    Die gerichtliche Aufklärungspflicht findet dort ihre Grenze, wo das Vorbringen der Beteiligten keinen tatsächlichen Anlass zu weiterer Aufklärung bietet (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Februar 2020 - 9 BN 2.19 - juris Rn. 3 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 04.02.2026 - 4 LA 61/25

    Rechtmäßigkeit der naturschutzrechtlichen Anordnung der Beseitigung mehrerer …

    Die gerichtliche Aufklärungspflicht findet dort ihre Grenze, wo das Vorbringen der Beteiligten keinen tatsächlichen Anlass zu weiterer Aufklärung bietet (…BVerwG, Urt. v. 30.1.2013 - 9 C 11.11 -, juris Rn. 28 und Beschl. v. 27.2.2020 - 9 BN 2.19 -, juris Rn. 3).
  • VG Bayreuth, 29.02.2024 - B 4 K 22.436

    Härteausgleich für Straßenausbaubeiträge, Verstoß gegen die Mitwirkungspflicht, …

    Mit dem Spannungsverhältnis zwischen behördlicher Aufklärungspflicht und der Mitwirkungspflicht von Verfahrensbeteiligten habe sich das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in seiner Entscheidung vom 27. Februar 2020 (9 BN 2/19 - juris) zu § 86 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) auseinandergesetzt.

    Bei der von Klägerseite zur Aufklärungspflicht genannten Rechtsprechung des BVerwG (B.v. 27.2.2020 - 9 BN 2/19 - juris) ist überdies zu berücksichtigen, dass es dort nicht um die behördliche Sachverhaltsermittlungspflicht, sondern um die gerichtliche Amtsermittlungspflicht nach § 86 Abs. 1 Satz 1 VwGO ging.

  • OVG Schleswig-Holstein, 30.06.2022 - 2 LB 19/20

    Unfallfürsorge; berufsbedingte Erkrankung eines beamteten Chemielehrers; …

    e) Hinzu kommt schließlich Folgendes: In der Rechtsprechung ist geklärt, dass eine Verletzung der Mitwirkungspflichten durch die Beteiligten die Anforderungen an die Ermittlungspflicht des Gerichts herabsetzen kann (vgl. BVerwG…, Urteil vom 30. Januar 2013 - 9 C 11.11 -, juris Rn. 28 m. w. N.; Beschluss vom 27. Februar 2020 - 9 BN 2/19 -, juris Rn. 3).
  • VG Gelsenkirchen, 30.03.2026 - 1 K 6161/25

    Versetzung; Lehrer; Landesbeamter; Hingabepflicht; Unzumutbarkeit; persönliche …

    Rn. 71 Vgl. Kallerhoff/Fellenberg, in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 10. Auflage 2023, § 24 Rn. 48; zur gerichtlichen Aufklärungspflicht entsprechend etwa BVerwG, Beschluss vom 9. Februar 2022 - 9 BN 4.21 -, juris, Rn. 8, und Urteil vom 27. Februar 2020 - 9 BN 2.19 -, juris, Rn. 3.
  • OVG Hamburg, 23.01.2025 - 3 Bf 223/23

    Anrechnung einer Zahlung nach KHG § 21 Abs 5 auf die Sonderfestsetzung nach KHG …

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist allerdings geklärt, dass eine Verletzung der Mitwirkungspflichten durch die Beteiligten die Anforderungen an die Ermittlungspflicht des Gerichts herabsetzen kann und die gerichtliche Aufklärungspflicht dort ihre Grenze findet, wo das Vorbringen der Beteiligten keinen tatsächlichen Anlass zu weiterer Aufklärung bietet (vgl. BVerwG, Beschl. v. 27.2.2020, 9 BN 2/19, juris Rn. 3).
  • BVerwG, 09.02.2022 - 9 BN 5.21

    Auslegung und Anwendung des landesrechtlichen Aufwandsüberschreitungsverbots nach …

    Die gerichtliche Aufklärungspflicht findet dort ihre Grenze, wo das Vorbringen der Beteiligten keinen tatsächlichen Anlass zu weiterer Aufklärung bietet (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Februar 2020 - 9 BN 2.19 - juris Rn. 3 m.w.N.).
  • OVG Hamburg, 22.05.2025 - 3 Bf 275/23

    Informationsrechtlicher Zugang zu behördlichen Akten betreffend die Gewährung …

  • VG Gelsenkirchen, 29.01.2025 - 1 K 2776/24

    Beamtenrechtlicher Schadensersatzanspruch; rechtswidrige Entlassung; Verschulden; …

  • BVerwG, 09.02.2023 - 9 BN 4.22

    Geltendmachung der Unanwendbarkeit / Funktionslosigkeit einer …

  • BVerwG, 01.12.2020 - 9 BN 6.19

    Prüfung des Vorliegens von Verfahrensmängeln im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO

  • VG Stuttgart, 06.10.2020 - 4 K 6247/18

    Erfolglose Klage eines Rechtsanwalts auf die Zusicherung einer …

  • OVG Bremen, 30.07.2025 - 1 LA 419/24

    Besetzungsrüge; Gehörsverletzung; nicht mit Gründen versehene Entscheidung; …

  • VG Köln, 14.01.2025 - 7 K 5939/21
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