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Rechtsprechung
   BSG, 03.08.1994 - 9 BV 20/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,10863
BSG, 03.08.1994 - 9 BV 20/94 (https://dejure.org/1994,10863)
BSG, Entscheidung vom 03.08.1994 - 9 BV 20/94 (https://dejure.org/1994,10863)
BSG, Entscheidung vom 03. August 1994 - 9 BV 20/94 (https://dejure.org/1994,10863)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Notwendige Beiladung - Verfahrensfehler - Soldatenversorgung - Ausgleich für Wehrdienstbeschädigung - Beschädigtenversorgung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit der Beiladung eines Landes bei einem Anspruch des Klägers auf Beschädigtenversorgung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (1)

  • BSG, 31.05.1989 - 9 RV 36/88

    Notwendige Beiladung bei Streitigkeiten um Ausgleich für Wehrdienstbeschädigung …

    Auszug aus BSG, 03.08.1994 - 9 BV 20/94
    Deshalb ist der durch die gesetzlich angeordnete Bindung der Entscheidung betroffene Träger nach § 75 Abs. 2 SGG beizuladen (BSG Urteil vom 31. Mai 1989 - 9 RV 36/88 - unveröffentlicht).
  • BSG, 30.11.2006 - B 9a VS 1/05 R

    Notwendige Beiladung - Verfahrensfehler - Soldatenversorgung - …

    Nach ständiger Rechtsprechung des BSG ist zum Rechtsstreit eines (ehemaligen) Soldaten auf Versorgung wegen einer Wehrdienstbeschädigung für die Zeit nach Beendigung des Wehrdienstes gegen ein Land die Bundesrepublik Deutschland und umgekehrt zu einem Rechtsstreit gegen Letztere auf Ausgleich für die Zeit des Wehrdienstverhältnisses das für die Versorgung zuständige Land nach § 75 Abs. 2 SGG notwendig beizuladen (vgl BSG, Urteil vom 31. Mai 1989 - 9 RV 36/88 - und Beschluss vom 3. August 1994 - 9 BV 20/94, beide JURIS).
  • BSG, 25.03.2004 - B 9 VS 2/01 R

    Soldatenversorgung - Wehrdienstbeschädigung - Bindungswirkung der Entscheidung …

    Zweck der Regelung ist es mithin, in der Übergangssituation zwischen Ausgleich und Versorgung durch Bindung - in erster Linie der Versorgungsverwaltung - die weitere Versorgung des aus dem Dienst der Bundeswehr ausgeschiedenen Soldaten sicherzustellen (vgl Entscheidungen in dieser Übergangssituation: BSG Urteile vom 12. Februar 2003, - B 9 VS 6/01 R - JURIS; vom 28. Juni 2000, - B 9 VS 1/99 R - JURIS;… SozR 3-3200 § 88 Nr. 2 und 1; Beschluss vom 3. August 1994, - 9 BV 20/94 - JURIS;… SozR 3200 § 88 Nr. 5;… SozR 3200 § 85 Nr. 5; vom 3. Oktober 1984, - 9a RV 6/83 - JURIS;… SozR 3200 § 8 Nr. 4).
  • BSG, 12.02.2003 - B 9 VS 6/01 R

    Soldatenversorgungsrecht - notwendige Beiladung - Zustimmung zur Beiladung - …

    Der Senat hat bereits mehrfach entschieden, dass zum Rechtsstreit eines (ehemaligen) Soldaten auf Versorgung wegen einer Wehrdienstbeschädigung für die Zeit nach Beendigung des Wehrdienstes gegen ein Land die Bundesrepublik Deutschland und umgekehrt zu einem Rechtsstreit gegen Letztere auf Ausgleich für die Zeit des Wehrdienstverhältnisses das für die Versorgung zuständige Land nach § 75 Abs. 2 SGG notwendig beizuladen ist (Urteil vom 31. Mai 1989 - 9 RV 36/88 - und Beschluss vom 3. August 1994 - 9 BV 20/94 - beide: Juris).
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