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| BSG, 18.10.1995 - 9 BV 94/95 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision - Anerkennung einer weiteren Schädigungsfolge - Feststellung des Grades der Minderung der Erwerbsfähigkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BSG, 29.08.1990 - 9a/9 RV 32/88
Anwendung von § 62 Abs. 3 S. 1 BVG bei wesentlicher Besserung des …
Auszug aus BSG, 18.10.1995 - 9 BV 94/95
Mit der Nichtzulassungsbeschwerde macht der Kläger geltend, das LSG sei von dem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 29. August 1990 (9a/9 RV 32/88 - SozR 3-3100 § 62 Nr. 1) abgewichen.
- BSG, 12.12.1995 - 9 RV 26/94
Erhöhung der MdE bei ursprünglicher Unrichtigkeit, besonderer Bestandsschutz für …
Daß sich das vom Senat in der Entscheidung SozR 3-3100 § 62 Nr. 1 aufgestellte Aussparungsverbot nur auf die betragsmäßigen Anpassungen bezieht, hat der Senat bereits in mehreren Entscheidungen ausgesprochen (vgl Beschlüsse vom 9. Februar 1993 - 9/9a BV 161/92 - und vom 18. Oktober 1995 - 9 BV 94/95 sowie in seinem Urteil vom 8. März 1995 - 9 RV 7/93). - LSG Bayern, 26.02.1998 - L 15 V 127/94
Anspruch auf eine Erhöhung einer Schwerstbeschädigtenzulage; Zur analogen …
In der hier entscheidenden Frage einer analogen Anwendung der Rechtsfolgen des § 62 Abs. 3 Satz 1, 2 BVG auch für Tatbestände, bei denen es sich nicht um eine Besserung des Gesundheitszustandes des Versorgungsberechtigten, sondern um eine anfänglich unrichtige Feststellung zu dessen Gunsten handelt, schließt sich der Senat der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts an, wonach der besondere Bestandsschutz des § 62 Abs. 3 Satz 1 BVG jedenfalls bei den regelmäßigen Leistungsanpassungen nach § 56 BVG einem Einfrieren der Leistung nach § 48 Abs. 3 SGB X entgegensteht (…BSG Urteil vom 12.12.1995 - 9 RV 26/94 = SozR 3-3100 § 62 Nr. 2 in Fortsetzung von SozR 3-3100 § 62 Nr. 1 und Urteil vom 08.03.1995 - 9 RV 7/93 - sowie Beschlüsse vom 09.02.1993 - 9/9a BV 161/92 - und vom 18.10.1995 - 9 BV 94/95).
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