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Rechtsprechung
   BSG, 13.12.1994 - 9 BVs 48/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,2836
BSG, 13.12.1994 - 9 BVs 48/94 (https://dejure.org/1994,2836)
BSG, Entscheidung vom 13.12.1994 - 9 BVs 48/94 (https://dejure.org/1994,2836)
BSG, Entscheidung vom 13. Dezember 1994 - 9 BVs 48/94 (https://dejure.org/1994,2836)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Pflicht zum besonderen Bemühen des Rechtsanwalts um eine außergerichtliche Erledigung des Rechtsstreits - Klärungsfähigkeit einer gebührenrechtlich erheblichen Mitwirkungshandlung im Revisionsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (22)Zitiert selbst (5)

  • BSG, 22.02.1993 - 14b/4 REg 12/91

    Gebührenrahmen; Erhöhung; Erledigung der Hauptsache; Prozessvertreter; …

    Auszug aus BSG, 13.12.1994 - 9 BVs 48/94
    Der 14. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) hat bereits durch Beschluß vom 22. Februar 1993 entschieden, daß nach § 116 Abs. 3 Satz 2 i.V.m. § 24 Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (idF des Änderungsgesetzes vom 20. August 1990, BGBl I 1765) von dem Rechtsanwalt ein besonderes Bemühen um eine außergerichtliche Erledigung des Rechtsstreits verlangt wird, und daß weder die Begründung der Klage bzw des Rechtsmittels noch die bloße Erledigungserklärung ausreicht (SozR 3-1930 § 116 Nr. 4).
  • BVerwG, 21.08.1981 - 4 C 60.79

    Anspruch auf Gewährung einer Erledigungsgebühr neben einer Geschäftsgebühr nach …

    Auszug aus BSG, 13.12.1994 - 9 BVs 48/94
    Das reicht jedenfalls nicht aus (…von Eicken in Gerold ua BRAGO 11. Aufl, RdZiff 7 zu § 24;… Göttlich/Wimmler BRAGO 13. Aufl unter "Erledigungsgebühr" Abschn 2;… Zwolana/Hansens BRAGO 7. Aufl, RdZiff 4 zu § 24; Madert/Tacke, Anwaltsgebühren in Verwaltungs-, Steuer- und Sozialsachen, Bonn/Essen 1991 unter I 34 und II 37; BFHE 93, 262; 98, 12; VGH Mannheim, NJW 75, 949; BVerwG NVwZ 1982, 36; zweifelnd Plagemann, NJW 1990, 2719 und Kunze DAngVers 94, 235 ff).
  • BFH, 16.12.1969 - VII B 45/68

    Mitwirken bei Beweisaufnahme - Bevollmächtigter - Ergebnis der Beweisaufnahme - …

    Auszug aus BSG, 13.12.1994 - 9 BVs 48/94
    Das reicht jedenfalls nicht aus (…von Eicken in Gerold ua BRAGO 11. Aufl, RdZiff 7 zu § 24;… Göttlich/Wimmler BRAGO 13. Aufl unter "Erledigungsgebühr" Abschn 2;… Zwolana/Hansens BRAGO 7. Aufl, RdZiff 4 zu § 24; Madert/Tacke, Anwaltsgebühren in Verwaltungs-, Steuer- und Sozialsachen, Bonn/Essen 1991 unter I 34 und II 37; BFHE 93, 262; 98, 12; VGH Mannheim, NJW 75, 949; BVerwG NVwZ 1982, 36; zweifelnd Plagemann, NJW 1990, 2719 und Kunze DAngVers 94, 235 ff).
  • BFH, 06.08.1968 - VII B 105/67

    Aussetzung der Vollziehung - Erledigung des Verfahrens - Rechtsberater - …

    Auszug aus BSG, 13.12.1994 - 9 BVs 48/94
    Das reicht jedenfalls nicht aus (…von Eicken in Gerold ua BRAGO 11. Aufl, RdZiff 7 zu § 24;… Göttlich/Wimmler BRAGO 13. Aufl unter "Erledigungsgebühr" Abschn 2;… Zwolana/Hansens BRAGO 7. Aufl, RdZiff 4 zu § 24; Madert/Tacke, Anwaltsgebühren in Verwaltungs-, Steuer- und Sozialsachen, Bonn/Essen 1991 unter I 34 und II 37; BFHE 93, 262; 98, 12; VGH Mannheim, NJW 75, 949; BVerwG NVwZ 1982, 36; zweifelnd Plagemann, NJW 1990, 2719 und Kunze DAngVers 94, 235 ff).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.07.1974 - II 566/74
    Auszug aus BSG, 13.12.1994 - 9 BVs 48/94
    Das reicht jedenfalls nicht aus (…von Eicken in Gerold ua BRAGO 11. Aufl, RdZiff 7 zu § 24;… Göttlich/Wimmler BRAGO 13. Aufl unter "Erledigungsgebühr" Abschn 2;… Zwolana/Hansens BRAGO 7. Aufl, RdZiff 4 zu § 24; Madert/Tacke, Anwaltsgebühren in Verwaltungs-, Steuer- und Sozialsachen, Bonn/Essen 1991 unter I 34 und II 37; BFHE 93, 262; 98, 12; VGH Mannheim, NJW 75, 949; BVerwG NVwZ 1982, 36; zweifelnd Plagemann, NJW 1990, 2719 und Kunze DAngVers 94, 235 ff).
  • BSG, 05.10.2006 - B 10 LW 5/05 R

    Versicherter iS von § 183 SGG - Nachholung der Streitwertfestsetzung durch das …

    Nicht ein - hier behaupteter - besonderer Aufwand durch zahlreiche Schriftsätze und Telefonate im Vorverfahren führt zur Erhöhung des Gebührenrahmens nach § 116 Abs. 4 (bis zum 1. Januar 2002: Abs. 3) iVm §§ 23, 24 BRAGO, sondern nur eine Mitwirkung an der Erledigung einer Rechtssache durch beiderseitiges Nachgeben (vgl die Entscheidungen des Senats vom 13. Dezember 1994 - 9 BVs 48/94 - JurBüro 1995, 587 …und vom 9. August 1995 - 9 RVs 7/94 - SozR 3-1930 § 116 Nr. 7).
  • BSG, 09.08.1995 - 9 RVs 7/94

    Höhe der Rahmengebühr des Bevollmächtigten bei beiderseitigem Nachgeben, Beschwer …

    Der Senat hat mit Beschluß vom 13. Dezember 1994 - 9 BVs 48/94 - (AnwGeb 1995, 65) im Anschluß an den 14. Senat (…BSG SozR 3-1930 § 116 Nr. 4) bereits entschieden, daß nach § 116 Abs. 3 Satz 2 i.V.m. § 24 BRAGebO von dem Bevollmächtigten ein besonderes Bemühen um eine außergerichtliche Erledigung des Rechtsstreits verlangt wird, und dafür weder die Begründung der Klage oder des Rechtsmittels ausreicht noch die bloße Erledigungserklärung; dies gilt auch dann, wenn § 116 Abs. 3 Satz 2 i.V.m. § 24 BRAGebO entsprechend für Widerspruchsverfahren und Rechtsbeistände angewendet wird.
  • LSG Baden-Württemberg, 07.03.2006 - L 3 AL 353/06

    Anwaltliche Mitwirkung an der Erledigung des angefochtenen Verwaltungsakts

    Denn Nr. 1002 i. V. mit Nr. 1005 VV normiert ebenso wie § 24 i. V. mit 116 Abs. 4 BRAGO eine zusätzliche Erfolgsgebühr bzw -gebührenerhöhung, die nach ihrem Sinn und Zweck dazu dient, den Besonderheiten des Verwaltungsverfahrens in den Fällen Rechnung zu tragen, in denen über öffentlich-rechtliche Ansprüche nicht verfügt werden kann, die gütliche Streitbeilegung mithin nur der Form nach, nicht aber auch nach ihrem Inhalt, in anderer Weise als durch Einigung i. S. der Nr. 1000 VV bzw. Vergleich nach § 23 BRAGO erfolgt und deshalb eine in diesen Vorschriften geregelte Erfolgsgebühr nicht ausgelöst wird (vgl. zum geltenden Recht Nr. 1000 Abs. 4 VV sowie die amtliche Begründung zum Gesetzentwurf, BT-Drs. 15/1971, 204; vgl. zu den §§ 24, 116 Abs. 4 BRAGO BSG, Beschluss vom 13.12.1994 - 9 BVs 48/94 -, JurBüro 1995, 587).

    Demzufolge rechtfertigt sich die Erledigungsgebühr nach Nr. 1002 ebenso wie zuvor nach § 24 BRAGO nur dann, wenn das besonders vergütete Bemühen des Anwalts dem eines Vergleichsabschlusses entspricht, also eine anwaltliche Tätigkeit entfaltet wird, die über die mit der - gebührenrechtlich bereits abgegoltenen - ordnungsgemäßen Einlegung des Rechtsbehelfs verbundene Tätigkeit hinausgeht und - wie mit ihr beabsichtigt - zur gütlichen Erledigung des Rechtsstreits führt (vgl. zu § 24 BRAGO wiederum BSG, Beschluss vom 13.12.1994, a. a. O.).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.09.2005 - L 2 KR 43/05

    Krankenversicherung

    Für erforderlich gehalten wurde daneben vielmehr ein zusätzliches, gerade auf die unstreitige Erledigung des Verfahrens gerichtetes Tätigwerden des Rechtsanwalts (BSG SozR 3-1930 § 116 Nr. 7 = Breith. 1996, 164, 166= NZS 1996, 141f = MDR 1996, 641f; BSG JurBüro 1995, 587; LSG BW ELSG Vb-010=SB-010; Gerold/Schmidt - von Eicken.
  • SG Aachen, 12.03.2004 - S 8 AL 150/03

    Arbeitslosenversicherung

    Das BSG habe mit Beschluss vom 13.12.1994 - 9 BVs 48/94 - entschieden, dass diese Gebührenerhöhung von dem Bevollmächtigten ein besonderes Bemühen um eine außergerichtliche Erledigung des Rechtsstreits verlange.

    Das besonders vergütete Bemühen des Anwalts müsse dem eines Vergleichsabschlusses entsprechen (BSG, Beschluss vom 13.12.1994 - 9 BVs 48/94; in diesem Sinne auch BSG, Beschluss vom 22.02.1993 - 14 B/4 REg 12/91).

    Im Gegensatz zu den Ausführungen im Beschluss des BSG vom 13.12.1994 (a.a.O.) ist der Vorschrift nicht zu entnehmen, dass nur den Besonderheiten des Verwaltungsverfahren in den Fällen Rechnung getragen werden soll, in denen eine Streitbeilegung nur der Form nach, nicht aber nach ihrem Inhalt, in anderer Weise als durch Vergleich erfolgt.

  • LSG Bayern, 03.04.2003 - L 10 AL 423/00

    Anspruch auf Erstattung einer Erledigungs-/ Besprechungsgebühr für ein …

    Das BSG hat bereits mit Beschluss vom 13.12.1994 -9 BVs 48/94- im Anschluss an BSG SozR 3-1930 § 116 Nr. 4 entschieden, dass nach § 116 Abs. 3 Satz 2 iVm § 24 BRAGO von dem Bevollmächtigten ein besonderes Bemühen um eine außergerichtliche Erledigung des Rechtsstreits verlangt wird und dafür weder die Begründung der Klage oder des Rechtsmittels ausreicht noch die bloße Erledigungserklärung.

    Spätestens mit der Entscheidung des BSG vom 09.08.1995 - 9 RVs 2/94 - im Anschluss an den Beschluss des BSG vom 13.12.1994 - 9 BVs 48/94 - ist die Rechtsfrage des Ansatzes einer Erledigungsgebühr höchstrichterlich geklärt (BSG Beschluss vom 09.08.1995 - 9 BVs 17/95 -).

  • LSG Bayern, 03.04.2003 - L 10 AL 424/00

    Anspruch auf Erstattung einer Erledigungs-/ Besprechungsgebühr für ein …

    Das BSG hat bereits mit Beschluss vom 13.12.1994 -9 BVs 48/94- im Anschluss an BSG SozR 3-1930 § 116 Nr. 4 entschieden, dass nach § 116 Abs. 3 Satz 2 iVm § 24 BRAGO von dem Bevollmächtigten ein besonderes Bemühen um eine außergerichtliche Erledigung des Rechtsstreits verlangt wird und dafür weder die Begründung der Klage oder des Rechtsmittels ausreicht noch die bloße Erledigungserklärung.

    Spätestens mit der Entscheidung des BSG vom 09.08.1995 - 9 RVs 2/94 - im Anschluss an den Beschluss des BSG vom 13.12.1994 - 9 BVs 48/94 - ist die Rechtsfrage des Ansatzes einer Erledigungsgebühr höchstrichterlich geklärt (BSG Beschluss vom 09.08.1995 - 9 BVs 17/95 -).

  • LSG Bayern, 04.04.2006 - L 5 KR 251/05

    Erstattungsfähigkeit einer Erledigungsgebühr; Erstattungsfähigkeit von Auslagen …

    Der in der Nr. 1005 VV enthaltene Gebührentatbestand stellt kein neues, erst zum 1. Juli 2004 in Kraft getretenes Recht dar, sondern schreibt die zuvor bereits maßgebliche Rechtslage fort, wonach die Entstehung der Erledigungsgebühr eine Mitwirkung des Rechtsanwalts erfordert, die auf den besonderen Erfolg einer Erledigung der Sache ohne förmliche Entscheidung gerichtet ist (zum früheren Recht vgl. BSG…, Urteil vom 22.02.1993 - 14b/4 REg 12/91, BSG SozR 3-1930 § 116 Nr. 4; BSG, Beschluss vom 13.12.1994 - 9 BVs 48/94; BayVGH, Beschluss vom 02.05.1990, Az.: 23 C 90.1087).
  • LSG Baden-Württemberg, 20.02.2007 - L 3 AS 5321/06
    Denn Nr. 1002 i. V. m. Nr. 1005 VV RVG normieren ebenso wie § 24 i. V. m. § 116 Abs. 4 BRAGO eine zusätzliche Erfolgsgebühr bzw -gebührenerhöhung, die nach ihrem Sinn und Zweck dazu dient, den Besonderheiten des Verwaltungsverfahrens in den Fällen Rechnung zu tragen, in denen über öffentlich-rechtliche Ansprüche nicht verfügt werden kann, die gütliche Streitbeilegung mithin nur der Form nach, nicht aber auch nach ihrem Inhalt, in anderer Weise als durch Einigung i. S. der Nr. 1000 VV RVG bzw. durch Vergleich nach § 23 BRAGO erfolgt und deshalb eine in diesen Vorschriften geregelte Erfolgsgebühr nicht ausgelöst wird (zu den §§ 24, 116 Abs. 4 BRAGO: BSG Beschluss vom 13.12.1994 - 9 BVs 48/94 -, JurBüro 1995, 587).

    Demzufolge rechtfertigt sich die Erledigungsgebühr nach Nr. 1002 VV RVG ebenso wie zuvor nach § 24 BRAGO nur dann, wenn das besonders vergütete Bemühen des Anwalts dem eines Vergleichsabschlusses entspricht, also eine anwaltliche Tätigkeit entfaltet wird, die über die mit der - gebührenrechtlich bereits abgegoltenen - ordnungsgemäßen Einlegung des Rechtsbehelfs verbundene Tätigkeit hinausgeht und - wie mit ihr beabsichtigt - zur gütlichen Erledigung des Rechtsstreits führt (BSG Beschluss vom 13.12.1994, a. a. O.).

  • SG Aachen, 16.03.2005 - S 11 RJ 90/04

    Rentenversicherung

    Im Gegensatz zur ständigen Rechtsprechung des BSG (BSG, Beschluss vom 13.12.1994, 9 BVs 48/94; in diesem Sinne auch BSG, Beschluss vom 22.02.1993, 14 B/4 REg 12/91; vgl. auch Urteil vom 09.08.1995, 9 RVs 7/94 m.w.N.) legt das Gericht § 24 BRAGO und somit Nr. 1002 VV RVG nicht dergestalt aus, dass nur bei einem gegenseitigen Nachgeben, bei dem das anwaltliche Bemühen dem bei einem Vergleichsabschluss entspricht, von einer Mitwirkung des Rechtsanwalts im Sinne der Vorschrift gesprochen werden kann.
  • FG Hessen, 29.11.1999 - 12 Ko 1950/99

    Rechtsanwaltsvergütung: Anfall der Erledigungsgebühr

  • LSG Bayern, 08.02.2006 - L 4 KR 316/05

    Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung in einem …

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.02.2005 - L 9 AL 85/04

    Arbeitslosenversicherung

  • FG Hessen, 26.11.2002 - 12 Ko 1552/00

    Erörterungsgebühr; Kosten; mehrere Verfahren; Erörterungstermin; Beiziehung; …

  • LSG Bayern, 13.02.2003 - L 11 AL 288/00

    Erstattung von Gebühren und Auslagen eines Rechtsanwaltes für erfolgreiches …

  • BSG, 09.08.1995 - 9 RVs 12/94
  • SG Aachen, 13.10.2006 - S 8 R 67/06

    Rentenversicherung

  • VG Berlin, 30.09.2014 - 14 KE 88.13

    Erledigungsgebühr für ein infolge eines Musterverfahrens unstreitig erledigtes …

  • LSG Bayern, 26.06.2003 - L 10 AL 420/00
  • BSG, 09.08.1995 - 9 RVs 2/94
  • BSG, 09.08.1995 - 9 RVs 6/94

    Ablehnung einer Zugunstenaufhebung - Gebührenrahmen für Rechtsanwalt vor …

  • SG Stuttgart, 24.02.2004 - S 5 KA 6960/03 KO-A

    Erledigungsgebühr

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