Rechtsprechung
| VGH Bayern, 11.01.2006 - 9 C 05.2277 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,69443) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- VG Berlin, 21.05.2019 - 21 K 901.18
Kein Wohngeld bei Vermögen von 115.000 Euro
Soweit im Rahmen der behördlichen oder gerichtlichen Prüfung wertmäßig von Orientierungs-, Richt- oder Vergleichsgrößen ausgegangen wird, deren Höhe sich unter Berücksichtigung der weitreichenden Vermögenstoleranz des Wohngeldgesetzes an dem in § 6 Abs. 1 des Vermögensteuergesetzes (VStG) i.d.F. der Bekanntmachung vom 14. November 1990 (BGBl I S. 2467), zuletzt geändert durch Gesetz vom 29. Oktober 2001 (BGBl I S. 2785), geregelten Freibetrag von etwa 61 000 EUR für die erste zu berücksichtigende unbeschränkt steuerpflichtige Person anlehnt (vgl. auch Nr. 21.36 Abs. 1 Nr. 1 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Wohngeldgesetzes 2009 i.d.F. vom 29. April 2009 ), begegnet dies keinen Bedenken, solange diesen Größen nicht die Bedeutung einer starren Vermögens(-unter-)grenze mit Bindungswirkung beigemessen wird (…ebenso VGH München, Beschlüsse vom 4. Oktober 2005 a.a.O. Rn. 14, vom 11. Januar 2006 - 9 C 05.2277 - juris Rn. 65 …und vom 6. Februar 2009 a.a.O. Rn. 3; OVG Münster…, Urteil vom 19. März 2012 a.a.O. Rn. 77). - VGH Hessen, 17.09.2025 - 10 D 1332/25
Wohngeld bei Vermögen aus Opferentschädigung
Es begegnet jedoch keinen Bedenken soweit als Richtgröße in der behördlichen Praxis ein Betrag von 60.000,00 Euro für Alleinstehende herangezogen wird (Nr. 21.37 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Wohngeldgesetzes vom 28. Juni 2017, BAnz AT 10. Juli 2017 B5), der bereits eine weitreichende Vermögenstoleranz des Wohngeldgesetzes berücksichtigt (BVerwG…, Urteil vom 18. April 2013 - 5 C 21/12 -, juris Rn. 14; OVG NRW…, Urteil vom 19. März 2012 - 12 A 2137/11 -, juris Rn. 73 ff.; Bay. VGH, Beschluss vom 11. Januar 2006 - 9 C 05.2277 -, juris Rn. 63 ff.). - VG Bayreuth, 17.09.2008 - B 4 K 06.47
Missbräuchlichkeit der Inanspruchnahme von Wohngeld wegen Vorhandenseins von …
Denn eine inhaltliche Änderung war mit der Gesetzesänderung nicht beabsichtigt (BayVGH, Beschluss vom 11.01.2006, Az: 9 C 05.2277).
dejure.org
Übersicht VGH Bayern
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.