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   VGH Bayern, 27.01.2006 - 9 C 05.3109   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,67743
VGH Bayern, 27.01.2006 - 9 C 05.3109 (https://dejure.org/2006,67743)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27.01.2006 - 9 C 05.3109 (https://dejure.org/2006,67743)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27. Januar 2006 - 9 C 05.3109 (https://dejure.org/2006,67743)
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Wird zitiert von ... (3)

  • VG München, 17.05.2018 - M 22 K 16.1853

    Wohngeldanspruch: Zahlungen eines nahen Angehörigen als zu berücksichtigendes …

    Insbesondere sind Darlehen, die für den Lebensunterhalt verwendet werden, jedenfalls dann wie Einnahmen zu behandeln, wenn mit der Rückzahlung entweder überhaupt nicht oder doch nur bei Eintritt eines ungewissen Ereignisses gerechnet werden kann (…vgl hierzu BVerwG, U.v. 30.11.1972 - VIII C 81.71 - juris Rn. 24;… BayVGH, B.v. 23.12.2004 - 9 C 04.2900 - juris Rn. 18; B.v. 27.1.2006 - 9 C 05.3109 - juris Rn.15;… VG Augsburg, U.v. 17.10.2013 - Au 6 K 13.1174 - juris Rn. 17).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.06.2011 - 12 A 2440/09

    Anspruch auf Gewährung von Wohngeld ohne Vorlage von Nachweisen bei höherer Miete …

    Rn. 79 - 9 C 05.3109 -, juris; VG Münster, Urteil vom 23. April 2007 - 5 K 1628/05 -, juris, Stadler/Gutekunst/Forster/Wolff/Rahm/Fröber, WoGG, Stand April 2008, § 10 Rdnr. 155.
  • VG Augsburg, 17.10.2013 - Au 6 K 13.1174

    Antrag auf Erhöhung des Wohngelds

    Dennoch ist für die Bejahung eines Darlehens regelmäßig erforderlich, dass durch einen schriftlichen Darlehensvertrag, in dem Höhe, Laufzeit des Darlehens und die Höhe der vereinbarten Zinsen und die Tilgung angegeben sind, nachgewiesen wird, dass das Darlehen tatsächlich zurückgezahlt werden soll (BayVGH, B.v. 27.1.2006 - 9 C 05.3109 - juris Rn. 15; gegen das Erfordernis einer schriftlichen Vereinbarung OVG SH, U.v. 23.4.2008 - 2 LB 46/07 - NVwZ-RR 2009, 119/120).

    Insbesondere in den Fällen, in denen die Darlehen für den Lebensunterhalt aufgewendet werden, sind diese wie Einkommen zu behandeln, wenn mit der Rückzahlung entweder überhaupt nicht oder doch nur bei Eintritt eines ungewissen Ereignisses gerechnet werden kann (BVerwG, U.v. 30.11.1972 - VIII C 81.71 - BVerwGE 41, 220/226; BayVGH, B.v. 27.1.2006 - 9 C 05.3109 - juris Rn. 15).

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