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Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 08.12.2010

Rechtsprechung
   BVerwG, 10.12.2008 - 9 C 1.08   

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https://dejure.org/2008,3695
BVerwG, 10.12.2008 - 9 C 1.08 (https://dejure.org/2008,3695)
BVerwG, Entscheidung vom 10.12.2008 - 9 C 1.08 (https://dejure.org/2008,3695)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Dezember 2008 - 9 C 1.08 (https://dejure.org/2008,3695)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    FlurbG § 44 Abs. 1 Satz 4, Abs. 2 Halbs. 2, § 51 Abs. 1; BetrPrämDurchfG § 5 Abs. 3 Nr. 2; Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 Art. 44 Abs. 1 und 2; Verordnung (EWG) Nr. 1765/92
    Flurbereinigung; Landabfindung; Wertgleichheit; maßgeblicher Zeitpunkt; vorläufige Besitzeinweisung; wesentlicher Einfluss; wertbestimmender Faktor; vorübergehender Nachteil; Ackerland; Dauergrünland; ausgleichszahlungsberechtigte Fläche; AB-Status; ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    FlurbG § 44 Abs. 1 Satz 4, Abs. 2 Halbs. 2, § 51 Abs. 1

  • Judicialis

    FlurbG § 44 Abs. 1 S. 4; ; FlurbG § 44 Abs. 2 Halbs. 2; ; FlurbG § 51 Abs. 1; ; BetrPrämDurchfG § 5 Abs. 3 Nr. 2

  • Wolters Kluwer

    Eigenschaft eines Grundstücks als ackerbare ausgleichszahlungsberechtigte Fläche gemäß der Kulturpflanzenregelung (Verordnung Nr. 1765/92/EWG) (sog. AB-Status) - Berücksichtigung des AB-Status als ausgleichszahlungsberechtigte Fläche als wertbestimmender Faktor gem. der ...

  • ArgeLandentwicklung (Volltext/Auszüge)

    Abfindung/Zeitpunkt der Wertgleichheit; Abfindung/Wertgleichheit; Abfindung/Merkmal, wertbildendes; Abfindung/Kulturpflanzenregelung; Abfindung/Ausgleichszahlung; Abfindung/A-B-Status

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FlurbG § 44 Abs. 1 S. 4; FlurbG § 51 Abs. 1
    Eigenschaft eines Grundstücks als ackerbare ausgleichszahlungsberechtigte Fläche gemäß der Kulturpflanzenregelung (Verordnung Nr. 1765/92/EWG) (sog. AB-Status); Berücksichtigung des AB-Status als ausgleichszahlungsberechtigte Fläche als wertbestimmender Faktor gem. der ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ArgeLandentwicklung (Leitsatz)

    A/B-Status; Abfindung; Ausgleichszahlung; Kulturpflanzenregelung; Merkmal, wertbildendes; Wertgleichheit; Zeitpunkt der Wertgleichheit

    Enthalten in der kostenlosen behördlichen Rechtsprechungsdatenbank RzF, welche zunächst heruntergeladen und installiert werden muß.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2009, 317 (Ls.)
  • DVBl 2009, 395 (Ls.)
  • DÖV 2009, 543 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 24.06.1982 - 5 C 20.80

    Gleichwertigkeit von Einlage und Abfindung im Rahmen eines …

    Auszug aus BVerwG, 10.12.2008 - 9 C 1.08
    Soweit dabei Umstände, die auf den Ertrag, die Benutzung und die Verwertung wesentlichen Einfluss haben, nicht entsprechend berücksichtigt werden können, sind feststellbare dauernde oder langjährige Beeinträchtigungen im Rahmen der Landabfindung nach § 44 Abs. 2 FlurbG zu beachten, um die geforderte Wertgleichheit der Landabfindung herbeizuführen (Urteil vom 24. Juni 1982 - BVerwG 5 C 20.80 - BVerwGE 66, 47 ).

    Demgemäß kommt es auch für einen sich aus einem vorübergehenden Wertunterschied zwischen Einlage und Abfindung ergebenden Ausgleichsanspruch nach § 51 Abs. 1 FlurbG im Fall einer vorläufigen Besitzeinweisung auf den Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens an (vgl. Urteil vom 24. Juni 1982 a.a.O. S. 50 f.).

  • BGH, 24.11.2006 - LwZR 1/06

    Anspruch des Verpächters auf Zuweisung von Zahlungsansprüchen des Pächters und …

    Auszug aus BVerwG, 10.12.2008 - 9 C 1.08
    Sie sind von der Nutzung konkreter Flächen entkoppelte Beihilfen zur Verbesserung der Einkommensverhältnisse des Betriebsinhabers (vgl. BGH, Urteil vom 24. November 2006 - LwZR 1/06 - NJW-RR 2007, 1279 ;… Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz , Die EU-Agrarreform - Umsetzung in Deutschland, Ausgabe 2006, S. 11;… Schwantag, in: Seehusen/Schwede, FlurbG, 8. Aufl. 2008, § 28 Rn. 50 f.;… Schmitte, AUR 2005, S. 80 ).
  • BVerwG, 12.07.2007 - 9 B 18.07

    Flurbereinigung; Wertermittlung; Wertsteigerung; Wertzuwachs; Einlagegrundstück; …

    Auszug aus BVerwG, 10.12.2008 - 9 C 1.08
    Gestaltungsgesichtspunkte, die erst nach diesem Zeitpunkt aufgetreten sind, können für die Feststellung der Wertgleichheit und Abfindung grundsätzlich keine Berücksichtigung mehr finden (Urteil vom 16. August 1995 - BVerwG 11 C 21.94 - Buchholz 424.01 § 15 FlurbG Nr. 4 S. 5 f.; Beschluss vom 12. Juli 2007 - BVerwG 9 B 18.07 - Buchholz 424.01 § 44 FlurbG Nr. 87 S. 34 ff.).
  • BVerwG, 16.08.1995 - 11 C 21.94

    Flurbereinigungsrecht: Festsetzung der Wertgleichheit bei nachträglich …

    Auszug aus BVerwG, 10.12.2008 - 9 C 1.08
    Gestaltungsgesichtspunkte, die erst nach diesem Zeitpunkt aufgetreten sind, können für die Feststellung der Wertgleichheit und Abfindung grundsätzlich keine Berücksichtigung mehr finden (Urteil vom 16. August 1995 - BVerwG 11 C 21.94 - Buchholz 424.01 § 15 FlurbG Nr. 4 S. 5 f.; Beschluss vom 12. Juli 2007 - BVerwG 9 B 18.07 - Buchholz 424.01 § 44 FlurbG Nr. 87 S. 34 ff.).
  • BGH, 28.04.2017 - LwZR 4/16

    Schadensersatzpflicht des Pächters für die Entstehung von Dauergrünland

    Dies setzte eine ackerbare Fläche voraus (vgl. hierzu BVerwG, RdL 2009, 94, 95 f.).

    Diese Regelung, wonach der Pächter verpflichtet ist, das zu Pachtbeginn bestehende Prämienrecht zu erhalten und es bei Pachtende "nach den dann geltenden gesetzlichen Bestimmungen" zurück zu gewähren, lässt sich so verstehen, dass der Pächter die hinter dem sogenannten AB-Status stehende Ackerlandeigenschaft erhalten sollte (vgl. hierzu BVerwG, RdL 2009, 94, 96).

  • OVG Niedersachsen, 25.07.2024 - 15 KF 4/21

    Wertminderung eines Grundstücks durch Verunkrautung mit Ackerfuchsschwanz

    Für die Beantwortung der Frage, ob ein Umstand ein fortwährender wertbestimmender Faktor i. S. v. § 44 Abs. 2 FlurbG ist, weil er auf den Ertrag, die Benutzung und die Verwertung eines Grundstücks wesentlichen Einfluss hat, oder ob er lediglich einen vorübergehenden Nachteil i. S. v. § 51 Abs. 1 FlurbG darstellt, ist auf den für die Beurteilung der Wertgleichheit der Landabfindung maßgeblichen Zeitpunkt abzustellen, im Falle einer vorläufigen Besitzeinweisung gemäß § 44 Abs. 1 Satz 4 FlurbG mithin auf den darin bestimmten Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens (vgl. BVerwG, Urteil vom 10.12.2008 - 9 C 1.08 - juris Rn. 14).

    Gestaltungsgesichtspunkte, die erst nach diesem Zeitpunkt aufgetreten sind, können für die Feststellung der Wertgleichheit und Abfindung grundsätzlich keine Berücksichtigung mehr finden (vgl. BVerwG, Urteil vom 10.12.2008, a. a. O., Rn. 13 m. w. N.;… Senatsurteil vom 9.11.2022 - 15 KF 5/20 - juris Rn. 95).

    Soweit dabei Umstände, die auf den Ertrag, die Benutzung und die Verwertung wesentlichen Einfluss haben, nicht entsprechend berücksichtigt werden können, sind feststellbare dauernde oder langjährige Beeinträchtigungen im Rahmen der Landabfindung nach § 44 Abs. 2 FlurbG zu beachten, um die geforderte Wertgleichheit der Landabfindung herbeizuführen (vgl. (vgl. BVerwG, Urteil vom 10.12.2008 - 9 C 1.08 - juris Rn. 14 m. w. N.).

    Demgemäß kommt es auch für einen sich aus einem vorübergehenden Wertunterschied zwischen Einlage und Abfindung ergebenden Ausgleichsanspruch nach § 51 Abs. 1 FlurbG im Fall einer vorläufigen Besitzeinweisung auf den Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens an (vgl. BVerwG, Urteil vom 10.12.2008, a. a. O., Rn. 14;… Senatsurteil vom 9.11.2022 - 15 KF 5/20 - juris Rn. 96).

    Gestaltungsgesichtspunkte, die erst nach diesem Zeitpunkt aufgetreten sind, können - wie oben ausgeführt - für die Feststellung der Wertgleichheit und Abfindung grundsätzlich keine Berücksichtigung mehr finden (BVerwG, Urteil vom 10.12.2008 - 9 C 1.08 - juris Rn. 13).

  • BVerwG, 14.04.2010 - 9 A 13.08

    Staatsgrenzen überschreitende Straßenplanung; Behördenzuständigkeit; …

    Sie sind von der Nutzung konkreter Flächen entkoppelte Beihilfen zur Verbesserung der Einkommensverhältnisse des Betriebsinhabers (EuGH…, Urteil vom 21. Januar 2010 - Rs. C-470/08 - AUR 2010, 78 Rn. 27; BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2008 - BVerwG 9 C 1.08 - Buchholz 424.01 § 44 FlurbG Nr. 89 Rn. 20 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 09.11.2022 - 15 KF 5/20

    Abfindung, wertgleiche; Ackerland; Beregnungsbrunnen; Drainage; …

    Rn. 95 Für die Beantwortung der Frage, ob ein Umstand ein fortwährender wertbestimmender Faktor i. S. v. § 44 Abs. 2 FlurbG ist, weil er auf den Ertrag, die Benutzung und die Verwertung eines Grundstücks wesentlichen Einfluss hat, oder ob er lediglich einen vorübergehenden Nachteil i. S. v. § 51 Abs. 1 FlurbG darstellt, ist auf den für die Beurteilung der Wertgleichheit der Landabfindung maßgeblichen Zeitpunkt abzustellen, im Falle einer vorläufigen Besitzeinweisung gemäß § 44 Abs. 1 Satz 4 FlurbG mithin auf den darin bestimmten Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens (vgl. BVerwG, Urteil vom 10.12.2008 - 9 C 1.08 - juris Rn. 14).

    Gestaltungsgesichtspunkte, die erst nach diesem Zeitpunkt aufgetreten sind, können für die Feststellung der Wertgleichheit und Abfindung grundsätzlich keine Berücksichtigung mehr finden (vgl. BVerwG, Urteil vom 10.12.2008, a. a. O., Rn. 13 m. w. N.).

    Soweit dabei Umstände, die auf den Ertrag, die Benutzung und die Verwertung wesentlichen Einfluss haben, nicht entsprechend berücksichtigt werden können, sind feststellbare dauernde oder langjährige Beeinträchtigungen im Rahmen der Landabfindung nach § 44 Abs. 2 FlurbG zu beachten, um die geforderte Wertgleichheit der Landabfindung herbeizuführen (vgl. BVerwG, Urteil vom 10.12.2008 - 9 C 1.08 - juris Rn. 14 m. w. N.).

    Demgemäß kommt es auch für einen sich aus einem vorübergehenden Wertunterschied zwischen Einlage und Abfindung ergebenden Ausgleichsanspruch nach § 51 Abs. 1 FlurbG im Fall einer vorläufigen Besitzeinweisung auf den Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens an (vgl. BVerwG, Urteil vom 10.12.2008, a. a. O., Rn. 14).

  • BVerwG, 20.07.2016 - 9 B 64.15

    Verfahren vor dem Flurbereinigungsgericht; Sachkunde; Verfahrensgrundsätze

    Rn. 17 d. Schließlich weicht das angegriffene Urteil nicht von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Dezember 2008 - 9 C 1.08 - (Buchholz 424.01 § 44 FlurbG Nr. 89) ab.

    Rn. 21 Abgesehen davon, dass eine Divergenzrüge nicht auf den Vorwurf einer unrichtigen Anwendung der vom Revisionsgericht aufgestellten Rechtssätze gestützt werden könnte (s.o.), entspricht die Sichtweise der Vorinstanz den Aussagen im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Dezember 2008 - 9 C 1.08 - (Buchholz 424.01 § 44 FlurbG Nr. 89).

  • BFH, 30.09.2010 - IV R 28/08

    Keine Entstehung eines immateriellen Wirtschaftsguts "Ackerprämienberechtigung" …

    Rn. 22 Die Ackerprämienberechtigung knüpfte damit ausschließlich an eine bestimmte Eigenschaft der landwirtschaftlichen Fläche als ackerbare ausgleichszahlungsberechtigte Fläche zum 31. Dezember 1991 an (ebenso Urteil des Bundesverwaltungsgerichts --BVerwG-- vom 10. Dezember 2008 9 C 1/08, Buchholz 424.01 § 44 FlurbG Nr. 89).
  • OVG Niedersachsen, 28.07.2022 - 15 KF 5/19

    Abfindung, wertgleiche; Bekanntmachung, öffentliche; Besitzeinweisung, …

    Abzustellen ist insoweit auf den für die Beurteilung der Wertgleichheit der Landabfindung maßgeblichen Zeitpunkt (…vgl. Wingerter/Mayr, a. a. O., § 51 Rn. 11; BVerwG, Urteil vom 10.12.2008 - 9 C 1.08 - juris Rn. 14).
  • BVerwG, 21.02.2008 - 9 B 60.07

    Revisionsverfahren - Streitgegenstand - Kosten - Grundstück - Kostenentscheidung

    Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 9 C 1.08 fortgesetzt; der Einlegung einer Revision durch den Beschwerdeführer bedarf es nicht.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.02.2013 - 9 K 14/10

    Rechtmäßigkeit eines Bodenordnungsplans, hier: Flurneuordnungsverfahren "Glaisin"

    (U. v. 10.12.2008 - 9 C 1/08, RdL 2009, 94 = juris Rn. 18).
  • VGH Bayern, 06.10.2009 - 13 A 08.2090

    Rechtsschutz gegen Wege- und Gewässerplan, der Grabenverlegung vorsieht

    Rn. 32 Der Spruchausschuss wird dann auch zu prüfen haben, ob hinsichtlich der gerügten Minderzuteilung von AB-Flächen ein Abfindungsdefizit besteht bzw. ggf. eine Kompensation dieses Defizits mit sonstigen aus dem Flurbereinigungsverfahren herrührenden betriebswirtschaftlichen Vorteilen des klägerischen Besitzstands in Betracht kommt (s. BVerwG vom 10.12.2008 RdL 2009, 94/96).
  • OVG Niedersachsen, 25.09.2014 - 10 LA 26/14

    Erstreckung der Fiktion eines ungenehmigten Grünlandumbruchs nach § 2 Abs. 5 S. 2 …

  • VGH Bayern, 04.12.2014 - 13 A 14.565

    Schlussbescheid und Verwendungsnachweis nach den bayerischen …

  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.07.2021 - 9 C 11143/20

    Nachteilsausgleich für Verlust humusreicher Böden im Rahmen der Flurbereinigung

  • VGH Bayern, 12.03.2009 - 13 A 08.2738

    Aufklärung der Grundstückseigentümer über Flurbereinigungsverfahren

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Rechtsprechung
   BVerwG, 08.12.2010 - 9 C 1.08   

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BVerwG, Entscheidung vom 08.12.2010 - 9 C 1.08 (https://dejure.org/2010,24884)
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Wird zitiert von ...

  • VGH Bayern, 07.06.2010 - 13 A 09.341

    Flurbereinigung; ausgleichszahlungsberechtigte Flächen (AB-Flächen); Umwandlung …

    Rn. 7 Das Bundesverwaltungsgericht hat durch Revisionsurteil vom 10. Dezember 2008 das Ersturteil aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof zurückverwiesen (BVerwG 9 C 1.08).
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