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Rechtsprechung
   BVerwG, 03.11.1992 - 9 C 10.92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,8205
BVerwG, 03.11.1992 - 9 C 10.92 (https://dejure.org/1992,8205)
BVerwG, Entscheidung vom 03.11.1992 - 9 C 10.92 (https://dejure.org/1992,8205)
BVerwG, Entscheidung vom 03. November 1992 - 9 C 10.92 (https://dejure.org/1992,8205)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Ausstellung eines Vertriebenenausweises einer aus Polen stammenden deutschen Staatsangehörigen - Verlassen des Landes Polen aus vertreibungsbedingten Gründen oder aus Gründen der Familienzusammenführung - Begriff der Spätfolgen der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen - ...

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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (21)

  • BVerwG, 15.07.1986 - 9 C 9.86

    Vertriebene - Vermögensschäden - Aussiedler - Deutsche Volkszugehörigkeit - …

    Auszug aus BVerwG, 03.11.1992 - 9 C 10.92
    Danach sind ihre Eltern, auf deren Bekenntnis zum deutschen Volkstum es ankommt, weil die 1933 geborene Klägerin bei Beginn der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen noch nicht bekenntnisfähig war (vgl. dazu Urteil vom 23. Februar 1988 - BVerwG 9 C 41.87 - BVerwGE 79, 73 [BVerwG 23.02.1988 - 9 C 41/87]), unter Berücksichtigung der im Urteil vom 15. Juli 1986 - BVerwG 9 C 9.86 - (BVerwGE 74, 336 [BVerwG 15.07.1986 - 9 C 9/86]) enthaltenen Grundsätze als deutsche Volkszugehörige anzusehen.

    Auch die neuere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geht davon grundsätzlich aus (vgl. z.B. Urteil vom 16. März 1977 - BVerwG 8 C 58.76 - BVerwGE 52, 167 [BVerwG 16.03.1977 - VIII C 58/76]; Urteil vom 15. Juli 1986 - BVerwG 9 C 9.86 - BVerwGE 74, 336 [BVerwG 15.07.1986 - 9 C 9/86]).

    Es ist jedoch - wie bereits im Urteil vom 15. Juli 1986 - BVerwG 9 C 9.86 - (…a.a.O. S. 341) ausgeführt - nicht Sache der Gerichte, einer geplanten gesetzlichen Regelung im Wege richterlicher Rechtsfortbildung vorzugreifen.

  • BVerfG, 11.10.1978 - 1 BvR 84/74

    Sachverständigenhaftung

    Auszug aus BVerwG, 03.11.1992 - 9 C 10.92
    Jedoch darf der Richter wegen einer von ihm angenommenen Veränderung der Verhältnisse aus eigenen rechtspolitischen Erwägungen heraus nach der bisherigen Rechtslage bestehende Ansprüche im Wege richterlicher Rechtsfortbildung jedenfalls dann nicht verkürzen, wenn es der Gesetzgeber trotz eingetretener Veränderungen erkennbar bei dem bisherigen Rechtszustand hat belassen wollen oder wenn er sich eine Lösung der dadurch aufgeworfenen Fragen für eine zukünftige Regelung vorbehalten hat (vgl. BVerfGE 49, 304 [BVerfG 11.10.1978 - 1 BvR 84/74] sowie BVerfGE 65, 182 und BVerfGE 71, 354 ).
  • BVerfG, 19.10.1983 - 2 BvR 485/80

    Sozialplan

    Auszug aus BVerwG, 03.11.1992 - 9 C 10.92
    Jedoch darf der Richter wegen einer von ihm angenommenen Veränderung der Verhältnisse aus eigenen rechtspolitischen Erwägungen heraus nach der bisherigen Rechtslage bestehende Ansprüche im Wege richterlicher Rechtsfortbildung jedenfalls dann nicht verkürzen, wenn es der Gesetzgeber trotz eingetretener Veränderungen erkennbar bei dem bisherigen Rechtszustand hat belassen wollen oder wenn er sich eine Lösung der dadurch aufgeworfenen Fragen für eine zukünftige Regelung vorbehalten hat (vgl. BVerfGE 49, 304 [BVerfG 11.10.1978 - 1 BvR 84/74] sowie BVerfGE 65, 182 und BVerfGE 71, 354 ).
  • BVerwG, 20.10.1987 - 9 C 266.86

    Vertriebene - Vertreibungsgründe - Gesetzliche Vermutung - Spätfolgen der …

    Auszug aus BVerwG, 03.11.1992 - 9 C 10.92
    Zugunsten eines deutschen Staatsangehörigen oder deutschen Volkszugehörigen streitet eine zu einer Umkehr der materiellen Beweislast führende gesetzliche Vermutung für ein Verlassen des Vertreibungsgebiets wegen der Spätfolgen der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen, so daß in aller Regel ohne weiteres im Wege der Rechtsanwendung von einem vertreibungsbedingten Verlassen der in § 1 Abs. 2 Nr. 3 BVFG bezeichneten Gebiete auszugehen ist (Urteil vom 20. Oktober 1987 - BVerwG 9 C 266.86 - BVerwGE 78, 147).
  • BVerfG, 14.01.1986 - 1 BvR 209/79

    Verfassungsmäßigkeit; Einkünfte aus wissenschaftlicher Arbeit; Einkünfte aus …

    Auszug aus BVerwG, 03.11.1992 - 9 C 10.92
    Jedoch darf der Richter wegen einer von ihm angenommenen Veränderung der Verhältnisse aus eigenen rechtspolitischen Erwägungen heraus nach der bisherigen Rechtslage bestehende Ansprüche im Wege richterlicher Rechtsfortbildung jedenfalls dann nicht verkürzen, wenn es der Gesetzgeber trotz eingetretener Veränderungen erkennbar bei dem bisherigen Rechtszustand hat belassen wollen oder wenn er sich eine Lösung der dadurch aufgeworfenen Fragen für eine zukünftige Regelung vorbehalten hat (vgl. BVerfGE 49, 304 [BVerfG 11.10.1978 - 1 BvR 84/74] sowie BVerfGE 65, 182 und BVerfGE 71, 354 ).
  • BVerfG, 14.02.1973 - 1 BvR 112/65

    Soraya

    Auszug aus BVerwG, 03.11.1992 - 9 C 10.92
    Eine Veränderung der Verhältnisse kann ferner dazu führen, daß einem damit verbundenen Wandel des Inhalts einer Norm im Wege richterlicher Rechtsfortbildung Rechnung getragen wird (BVerfGE 34, 269 [BVerfG 14.02.1973 - 1 BvR 112/65]).
  • BVerwG, 23.02.1988 - 9 C 41.87

    Vertriebene - Deutsche Volkszugehörigkeit - Frühgeborener - Ethnisch gemischte …

    Auszug aus BVerwG, 03.11.1992 - 9 C 10.92
    Danach sind ihre Eltern, auf deren Bekenntnis zum deutschen Volkstum es ankommt, weil die 1933 geborene Klägerin bei Beginn der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen noch nicht bekenntnisfähig war (vgl. dazu Urteil vom 23. Februar 1988 - BVerwG 9 C 41.87 - BVerwGE 79, 73 [BVerwG 23.02.1988 - 9 C 41/87]), unter Berücksichtigung der im Urteil vom 15. Juli 1986 - BVerwG 9 C 9.86 - (BVerwGE 74, 336 [BVerwG 15.07.1986 - 9 C 9/86]) enthaltenen Grundsätze als deutsche Volkszugehörige anzusehen.
  • BVerwG, 15.12.1988 - 5 C 9.85

    Berufung - Revisionszulassung - Rechtsmittelbelehrung

    Auszug aus BVerwG, 03.11.1992 - 9 C 10.92
    Wie im Urteil vom 15. Dezember 1988 - BVerwG 5 C 9.85 - (BVerwGE 81, 81) im einzelnen ausgeführt ist, muß der Beteiligte sowohl über das Rechtsmittel der Revision als auch über das Rechtsmittel der Berufung belehrt werden.
  • BVerwG, 10.11.1976 - 8 C 92.75

    Spätgeborene - Aussiedlungsgebiet - Vertreibungsmaßnahme - Vertriebene

    Auszug aus BVerwG, 03.11.1992 - 9 C 10.92
    Die Beklagte verteidigt das angefochtene Urteil: Das Bundesverwaltungsgericht habe bereits früher festgestellt, daß die Anwendung des Bundesvertriebenengesetzes einem zeitlichen Wandel unterliege, und dazu im Urteil vom 10. November 1976 (BVerwGE 51, 298) ausgeführt, die Folgen und Nachwirkungen des Zweiten Weltkrieges und die dadurch bedingte Entwurzelung des Deutschtums in den Vertreibungsgebieten würden immer mehr ergänzt, überlagert und modifiziert durch andersartige politische Vorgänge und durch politische und persönliche Vorstellungen und Schicksale der beteiligten Menschen.
  • BVerwG, 16.03.1977 - 8 C 58.76

    Verwaltungsverfahren - Aufenthaltswechsel - Fortdauer der örtlichen Zuständigkeit …

    Auszug aus BVerwG, 03.11.1992 - 9 C 10.92
    Auch die neuere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geht davon grundsätzlich aus (vgl. z.B. Urteil vom 16. März 1977 - BVerwG 8 C 58.76 - BVerwGE 52, 167 [BVerwG 16.03.1977 - VIII C 58/76]; Urteil vom 15. Juli 1986 - BVerwG 9 C 9.86 - BVerwGE 74, 336 [BVerwG 15.07.1986 - 9 C 9/86]).
  • BVerwG, 23.04.1971 - VII C 4.70

    Kirchenbaulasten und völlige Veränderung der Verhältnisse

  • BVerwG, 23.11.1972 - III C 161.69

    Anspruch eines Juden auf Feststellung eines verfolgungsbedingten Verlustes von …

  • BVerwG, 13.03.1974 - VIII C 24.73

    Rechtswidrigkeit der Einziehung eines Vertriebenenausweises - Begriff des …

  • BVerwG, 03.11.1967 - VII C 68.66

    Kirchturmbaulast im ehemaligen Herzogtum Berg

  • BVerwG, 11.12.1980 - 3 C 19.80

    Entziehungsschaden - Deutsche Volkszugehörigkeit - Jüdische Glaubensgemeinschaft …

  • BVerwG, 17.05.1983 - 1 C 33.82

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision im verwaltungsgerichtlichen …

  • BVerwG, 26.04.1967 - VIII C 66.66

    Voraussetzungen der Anerkennung als Vertriebener - Verlassen der Heimat aus …

  • BVerwG, 27.05.1970 - VIII C 51.68

    Begriff des "deutschen Volkszugehörigen" - Bekenntnis zur deutschen Sprache - …

  • BVerwG, 03.11.1992 - 9 C 9.92

    Vertriebeneneigenschaft eines Aussiedlers aus Oberschlesien - Wegfall der …

  • BVerwG, 12.10.1955 - III C 116.54

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 12.06.1969 - VIII C 125.67

    Tatbestand der Aussiedlung - Erfordernis des Nachweises eines Kausalzusammenhangs …

  • BVerwG, 03.11.1992 - 9 C 9.92

    Vertriebeneneigenschaft eines Aussiedlers aus Oberschlesien - Wegfall der …

    Der Kläger, der die Erteilung des Vertriebenenausweises begehrt, wurde am ... 1966 in Czeladz/Oberschlesien als Sohn des 1932 in Lemberg geborenen ... A. und dessen Ehefrau S. geborene R. der Klägerin des Verfahrens BVerwG 9 C 10.92, geboren.

    Da er zu den nach Beginn der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen geborenen Personen, den sog. Spätgeborenen, gehört, kommt es darauf an, ob ihm nach Maßgabe der im Urteil vom 10. November 1976 - BVerwG 8 C 92.75 - (BVerwGE 51, 298) und im Urteil vom 15. Mai 1990 - BVerwG 9 C 51.89 - (Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 64) enthaltenen Grundsätze über seine Großeltern mütterlicherseits und seine Mutter, die - wie im Urteil vom heutigen Tage in der Sache BVerwG 9 C 10.92 dargelegt - deutsche Volkszugehörige waren, deutsches Volkstumsbewußtsein vermittelt worden ist.

    Da der somit als Vertriebener im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 3 BVFG anzusehende Kläger als Abkömmling seiner Mutter, die - wie im Urteil vom heutigen Tage in der Sache BVerwG 9 C 10.92 ausgeführt - Heimatvertriebene nach § 2 Abs. 1 BVFG ist, gleichzeitig auch nach § 2 Abs. 2 BVFG den Heimatvertriebenenstatus erworben hat, steht ihm nach § 15 Abs. 2 Nr. 1 BVFG ein Anspruch auf Ausstellung des Vertriebenenausweises A zu.

  • BVerwG, 03.11.1992 - 9 C 32.92

    Zulässigkeit einer Sprungrevision - Politische Veränderungen in östlichen …

    Im vorliegenden Rechtsstreit geht es um die gleiche allgemeine und über den Einzelfall hinausreichende Rechtsfrage wie in den bereits vorher in der Revisionsinstanz anhängig gewordenen Verfahren BVerwG 9 C 9.92 und BVerwG 9 C 10.92, in denen die Beklagte ebenfalls Rechtsmittelgegnerin ist und in denen sie der Einlegung der Revision zugestimmt hat.
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