Rechtsprechung
| AG Hamburg, 24.08.2016 - 9 C 106/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- adresshandel-und-recht.de
Werbe-Einwilligung erlöscht nicht durch Zeitablauf
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Einwilligung zur Email-Werbung erlischt nicht durch Zeitablauf und kann Jahre gültig sein sofern regelmäßig Email-Werbung verschickt wird
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Einwilligung zur Email-Werbung erlischt nicht durch Zeitablauf
- anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)
Datenschutzrecht: Wirksamkeit von Werbeeinwilligungen
- blog-it-recht.de (Kurzinformation)
Wie lange ist eine Online-Werbeeinwilligung wirksam?
- kfz-sh.de (Kurzinformation)
Können Einwilligungserklärungen des Kunden in Werbung per E-Mail erlöschen?
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Online-Werbeeinwilligung erlöscht nicht durch Zeitablauf
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- BGH, 10.02.2011 - I ZR 164/09
Double-opt-in-Verfahren - Zulässigkeit von Telefonwerbung
Auszug aus AG Hamburg, 24.08.2016 - 9 C 106/16
Kann der Verbraucher darlegen, dass die Bestätigung nicht von ihm stammt, war die Werbezusendung auch dann wettbewerbswidrig, wenn die E-Mail-Adresse im Double-Opt-in-Verfahren gewonnen wurde (BGH, Urteil vom 10.2. 2011 - I ZR 164/09, GRUR 2011 S.936, 939). - BGH, 11.03.2004 - I ZR 81/01
E-Mail-Werbung
Auszug aus AG Hamburg, 24.08.2016 - 9 C 106/16
aa) Zutreffend ist, dass die Beklagte die Darlegungs- und Beweislast dafür trägt, dass eine Einwilligung vorlag (BGH, GRUR 2004, 517, 519).
dejure.org
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